{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961023,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19961023,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.1023","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"St\u00e4rkung der Berglandschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine lebensf\u00e4hige Bauernschaft ist Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der l\u00e4ndlichen Besiedlung sowie der Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft im Berggebiet. Es braucht hierzu nicht nur die b\u00e4uerliche Familie, sondern insbesondere auch den Nebenerwerbsbauern.</p><p>Bei der Beantwortung der Interpellation Bloetzer \"Massnahmen zugunsten der Berglandwirtschaft\" hat der Bundesrat erkl\u00e4rt, dass es seine Politik ist, die Berglandwirtschaft mittels spezifischer Massnahmen f\u00fcr die Abgeltung ihrer Nachteile zu unterst\u00fctzen.</p><p>Eine besondere Bedeutung kommt im Berggebiet der Mindestfl\u00e4che und der Mindestzahl der D\u00fcngergrossvieheinheiten (GVE) f\u00fcr die Beitragsberechtigung zu.</p><p>Mit der Beantwortung der Interpellation hat sich der Bundesrat bereit erkl\u00e4rt, die Auswirkungen der in der Verordnung angesetzten Mindestgrenzen f\u00fcr die Beitr\u00e4ge laufend zu \u00fcberpr\u00fcfen und n\u00f6tigenfalls anzupassen. In der Zwischenzeit hat es sich gezeigt, dass im Berggebiet eine erhebliche Anzahl von Betrieben die Mindestfl\u00e4che von 3 Hektaren und/oder die Mindestzahl an GVE nicht erreicht.</p><p>Der Bundesrat wird ersucht, Auskunft dar\u00fcber zu geben, ob er bereit ist:</p><p>1. die Mindestfl\u00e4che f\u00fcr Kleinstbetriebe auf 2 Hektaren statt wie bisher auf 3 Hektaren anzusetzen;</p><p>2. die Mindestzahl der GVE von bisher 5 GVE auf neu 3 GVE herabzusetzen;</p><p>3. die Direktzahlungen nicht nur pro Betrieb und Fl\u00e4che, sondern auch gemessen an einem standardisierten Mindesteinkommen pro Arbeitseinheit festzulegen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Nebenerwerbslandwirtschaft, insbesondere im Berggebiet, bewusst. Die Nebenerwerbslandwirtschaft hat daher ihren festen Platz in der Agrarpolitik und wird auch entsprechend unterst\u00fctzt. So bestehen bei den verschiedensten Massnahmen (Produktionsrechte, Direktzahlungen, Familienzulagen) Differenzierungen zugunsten der Kleinbetriebe. Mit der entsprechenden Ausgestaltung der einzelnen Massnahmen, insbesondere auch der Direktzahlungen, wird den Anliegen der kleineren Betriebe Rechnung getragen. Insgesamt sind die Direktzahlungen pro Fl\u00e4cheneinheit und pro GVE beim Kleinbetrieb wesentlich h\u00f6her als bei gr\u00f6sseren Betrieben. Zudem f\u00fchren die vermehrte Trennung der Preis- und Einkommenspolitik und der damit verbundene Ausbau der Direktzahlungen zu einer beachtlichen Umverteilung zugunsten des Berggebietes und der Betriebe mit einer extensiveren Produktion, wie sie h\u00e4ufig auch von Nebenerwerbsbetrieben praktiziert wird. Im Vergleich mit den Haupterwerbsbetrieben werden die Nebenerwerbsbetriebe nicht benachteiligt. Es gilt festzuhalten, dass die Herausforderungen im l\u00e4ndlichen Raum nicht allein mit agrarpolitischen Massnahmen zu meistern sind.</p><p>1./2. Die Problematik der Abgrenzung zwischen den eigentlichen Nebenerwerbsbetrieben und den Hobbybetrieben im Vollzug der Agrargesetzgebung ist so alt wie die F\u00f6rderungsmassnahmen selbst. Eine klare Trennung zwischen Landwirten und Nichtlandwirten kann kaum vorgenommen werden. Die Frage, wo agrarpolitisch die St\u00fctzungsberechtigung als Landwirt beginnen und wo sie enden soll, kann nicht schl\u00fcssig beantwortet werden. Aus sach- und finanzpolitischer Sicht sind Mindestgrenzen notwendig.</p><p>Der Bundesrat erachtet, gest\u00fctzt auf die neue Agrarpolitik, die Mindestgrenze von 3 Hektaren anrechenbarer landwirtschaftlicher Nutzfl\u00e4che und 5 GVE bei den erg\u00e4nzenden Direktzahlungen (Art. 31a LwG) und \u00d6kobeitr\u00e4gen (Art. 31b LwG) aufgrund der heutigen Verh\u00e4ltnisse in der Landwirtschaft als richtig. Er ist davon \u00fcberzeugt, dass die Grenzen eher zu tief als zu hoch angesetzt sind. Nach dem b\u00e4uerlichen Bodenrecht liegt die Grenze denn auch h\u00f6her, indem grunds\u00e4tzlich nur landwirtschaftliche Gewerbe den Bestimmungen (\u00dcbernahme zum Ertragswert, Realteilungsverbot usw.) unterliegen oder, anders ausgedr\u00fcckt, als sch\u00fctzensw\u00fcrdige Landwirtschaftsbetriebe gelten, deren Arbeitsbedarf mindestens der halben Arbeitskraft einer b\u00e4uerlichen Familie entspricht. Normalbetriebe mit weniger als 3 Hektaren Land sind in der Regel als eigentliche Hobbybetriebe zu bezeichnen und bed\u00fcrfen nebst der produktegebundenen St\u00fctzung \u00fcber die Preise keiner zus\u00e4tzlichen F\u00f6rderung mit Direktzahlungen. Das eigentliche Einkommen dieser Betriebe stammt aus ausserbetrieblichen T\u00e4tigkeiten. Eine Verschiebung der Grenzen in Richtung Kleinstbetrieb h\u00e4tte eine unerw\u00fcnschte Umlagerung der finanziellen Mittel zu Lasten der f\u00f6rderungsw\u00fcrdigen b\u00e4uerlichen Familienbetriebe zur Folge. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als zweckm\u00e4ssig, die Mindestgrenzen herabzusetzen.</p><p>3. Das heutige Konzept basiert auf den beiden leistungsorientierten Kriterien \"Fl\u00e4che\" und \"Betrieb\" und ist grunds\u00e4tzlich produktionsneutral ausgestaltet. Mit dem Einbezug eines standardisierten Mindesteinkommens pro Arbeitseinheit als weitere Bezugsgr\u00f6sse f\u00fcr die Direktzahlungen w\u00fcrde eine Dimension eingebracht, die einem Systemwechsel gleichk\u00e4me. Direktzahlungen in Abh\u00e4ngigkeit eines Mindesteinkommens pro Arbeitskraft w\u00fcrden einerseits arbeitsintensive Betriebszweige und damit den Anbau arbeitsintensiver Kulturen speziell f\u00f6rdern. Andererseits w\u00fcrden Betriebe mit einer vergleichsweise schlechten Arbeitsproduktivit\u00e4t noch belohnt. Extensivere und damit auch \u00f6kologischere Bewirtschaftungsformen (z. B. extensive Gr\u00fcnlandnutzung) w\u00e4ren dadurch benachteiligt. Dies widerspricht gesamthaft betrachtet der Zielsetzung der neuen Agrarpolitik, eine umweltgerechte und wettbewerbsf\u00e4hige Produktion zu f\u00f6rdern.</p><p>Der Einbezug der Arbeitskraft w\u00fcrde auch der allseits gegenw\u00e4rtigen Forderung nach Transparenz und Einfachheit widersprechen. Eine unerw\u00fcnschte produktionslenkende Wirkung in obenerw\u00e4hnter Richtung w\u00e4re ebenfalls nicht auszuschliessen. Diese k\u00f6nnte schwerwiegende negative Auswirkungen auf die M\u00e4rkte f\u00fcr Fr\u00fcchte und Gem\u00fcse sowie auf den Fleischmarkt zur Folge haben. Der Bundesrat lehnt daher die Aufnahme der Arbeitseinheit als weiteres Beitragskriterium ab, dies um so mehr, als es administrativ sehr aufwendig w\u00e4re, j\u00e4hrlich aufgrund der jeweiligen Bewirtschaftungsverh\u00e4ltnisse bzw. Kulturen die Arbeitseinheiten zu ermitteln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(831513600000)\/","SubmittedBy":"Bloetzer Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(831513600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234297163)\/","SubmissionDate":"\/Date(827366400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}