{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19961036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.1036","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Altersm\u00e4ssige Beschr\u00e4nkung der steuerprivilegierten Selbstvorsorge?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a034quater Absatz\u00a06 der Bundesverfassung ist der Bund verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge zu f\u00f6rdern, und zwar insbesondere durch Massnahmen der Fiskal- und Eigentumspolitik.</p><p>Bereits mit der st\u00e4ndigen Heraufsetzung der Eigenmietwerte und dem Druck auf die Kantone, gleich zu verfahren, geht der Bundesrat mit diesem Verfassungsauftrag \u00e4usserst geringsch\u00e4tzig um.</p><p>In seinem letzten Amtsjahr hat der abgetretene Vorsteher des EFD zudem wiederholt zu verstehen gegeben, Selbstvorsorge durch Massnahmen der Fiskalpolitik sei k\u00fcnftig nicht mehr \u00fcber das Pensionsalter hinaus vornehmbar. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>1. H\u00e4lt es der Bundesrat angesichts der konstanten Zunahme der durchschnittlichen Lebenserwartung f\u00fcr verfassungskonform, die steuerprivilegierte Selbstvorsorge auf die Erreichung eines bestimmten Altersjahres zu beschr\u00e4nken?</p><p>2. Hat der Bundesrat bereits konkrete Schritte in die Wege geleitet, um das Ansinnen des abgetretenen Finanzministers in der Praxis durchzusetzen?</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat zur Behebung der - zumindest durch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung mitverursachten - notorischen Verunsicherung breiter Bev\u00f6lkerungskreise im Bereich der steuerlichen Behandlung von neuen Produkten der Selbstvorsorge zu unternehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zum Thema der Eigenmietwerte, das einleitend angesprochen wird, hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme auf die Motion 93.3010 des gleichen Autors (Kantonale Wohneigentumsf\u00f6rderung und Eigenmietwertbesteuerung. \u00c4nderung des Steuerharmonisierungsgesetzes) umfassend Stellung bezogen. Dass im Rahmen der einen und gleichen direkten Bundessteuer die Eigenmietwerte innerhalb einer - in der Praxis grossz\u00fcgig gehandhabten - Bandbreite liegen m\u00fcssen, ergibt sich aus der massgebenden Bestimmung von Artikel\u00a021 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer.</p><p>Zu den Fragen ist folgendes festzuhalten:</p><p>1. Die Selbstvorsorge ist ein Teil der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Das ergibt sich aus dem in der Einfachen Anfrage selber zitierten Artikel\u00a034quater der Bundesverfassung. Die genannte Bestimmung ist die Grundlage f\u00fcr das Dreis\u00e4ulenprinzip. Dieses besteht aus der AHV/IV, der beruflichen Vorsorge und der sogenannten Selbstvorsorge. Diese drei S\u00e4ulen bilden zusammen ein organisches Ganzes.</p><p>Von ihrer Funktion her ist die Selbstvorsorge deshalb eine Erg\u00e4nzung zur AHV/IV und gegebenenfalls zur beruflichen Vorsorge. Dies gilt vorab f\u00fcr die in der Einfachen Anfrage angesprochene steuerlich privilegierte Selbstvorsorge, auch als \"gebundene Selbstvorsorge\" oder als S\u00e4ule 3a bekannt. Sie geh\u00f6rt zur beruflichen Vorsorge, da sie an eine Erwerbst\u00e4tigkeit ankn\u00fcpft. Wenn das ordentliche AHV-Alter nun mit dem vollendeten 62. bzw. 65. Altersjahr erreicht wird, ist es nur folgerichtig, dass auch im Bereich dieser die AHV erg\u00e4nzenden, steuerlich privilegierten Selbstvorsorge die n\u00e4mlichen Altersjahre die oberen zul\u00e4ssigen \"Fixpunkte\" bleiben. Die dargelegte Regelung ist verfassungs- und gesetzeskonform. Sollte sich das AHV-Alter verschieben, so d\u00fcrfte auch bei der genannten Selbstvorsorge eine Anpassung vorgenommen werden.</p><p>2. Hinzuweisen ist im \u00fcbrigen auch auf die Kapitalversicherungen mit Einmalpr\u00e4mie, die ebenfalls der Selbstvorsorge, jedoch der sogenannten S\u00e4ule 3b zugerechnet werden. Nach der vom Parlament mit Beschluss vom 7. Oktober 1994 in das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer eingef\u00fcgten Fassung von Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a sind Kapitalversicherungen mit Einmalpr\u00e4mie bei ihrer Auszahlung steuerlich privilegiert, soweit sie \"der Vorsorge\" dienen. Das ist der Fall, wenn die Versicherungsleistung ab dem vollendeten 60. Altersjahr des Versicherten aufgrund eines mindestens f\u00fcnfj\u00e4hrigen Vertragsverh\u00e4ltnisses ausgerichtet wird. Unter diesen Voraussetzungen ist die genannte Kapitalleistung steuerfrei. Dabei kann die Laufzeit solcher Versicherungsvertr\u00e4ge auch nach dem Beginn des ordentlichen AHV-Alters enden.</p><p>3. In der Einfachen Anfrage ist von einer \"notorischen Verunsicherung breiter Bev\u00f6lkerungskreise im Bereich der steuerlichen Behandlung von neuen Produkten der Selbstvorsorge\" die Rede. Tatsache ist, dass laufend neue Versicherungsprodukte angeboten werden, f\u00fcr welche ein Steuerprivileg angestrebt wird.</p><p>Der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung obliegt namentlich die Aufgabe, die steuerlich privilegierte Selbstvorsorge von der reinen Kapitalanlage abzugrenzen, f\u00fcr die kein entsprechendes Steuerprivileg besteht. In ihrem Kreisschreiben vom 30. Juni 1995 betreffend Kapitalversicherungen mit Einmalpr\u00e4mie hat die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung zu diesem Punkt folgendes ausgef\u00fchrt: \"Um im weiteren die Kapitalversicherung mit Einmalpr\u00e4mie von einer Verm\u00f6gensanlage abzugrenzen, muss die Kapitalversicherung einen angemessenen Versicherungsschutz f\u00fcr den Erlebensfall sowie f\u00fcr den Fall des vorherigen Ablebens des Versicherten garantieren. Die H\u00f6he dieses Versicherungsschutzes darf nicht beliebig niedrig angesetzt werden.\"</p><p>Dieses Kriterium erlaubt es in der Praxis regelm\u00e4ssig, diejenigen Versicherungsprodukte zu bestimmen, die entsprechend dem Willen des Gesetzgebers effektiv der Vorsorge dienen und nicht einfach eine steuerbefreite Verm\u00f6gensanlage anbieten wollen. Auch wenn sich mitunter heikle Abgrenzungsfragen stellen, kann von einer notorischen Verunsicherung breiter Bev\u00f6lkerungskreise nicht gesprochen werden.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(841795200000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(841795200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750806584650)\/","SubmissionDate":"\/Date(833760000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4503,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}