{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19961062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.1062","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission f\u00fcr Fragen des Hypothekarmarktes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die vom Bundesrat am 10. Dezember 1990 eingesetzte Expertenkommission f\u00fcr Fragen des Hypothekarmarktes gibt in ihrem Bericht vom 5. Juli 1991 Empfehlungen ab zur \u00dcberwindung der M\u00e4ngel der geltenden Ordnung des Hypothekarmarktes. Unter anderem sind in diesem Bericht fiskalische Erleichterungen f\u00fcr die Schaffung neuer Finanzinstrumente empfohlen worden (Abschnitt 4.5).</p><p>Basierend darauf wurde im Anhang VII eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Verrechnungssteuer vorgeschlagen, wonach ausl\u00e4ndische Inhaber von Anteilen an einem Anlagefonds Anspruch auf R\u00fcckerstattung der von den Ertr\u00e4gen dieser Anteile abgezogenen Verrechnungssteuer haben, sofern die Ertr\u00e4ge zu mindestens 80 Prozent aus den Zinsen f\u00fcr Grundpfanddarlehen von im Inland gelegenen Grundpf\u00e4ndern stammen (Art. 27bis). Die analoge Regelung wurde in Artikel\u00a027ter f\u00fcr ausl\u00e4ndische Inhaber von Pfandbriefen vorgesehen.</p><p>Welche Anstrengungen sind zur Umsetzung dieser steuerlichen Empfehlungen der Expertenkommission bisher gemacht worden? Mit anderen Worten: Wie ist der Stand der Angelegenheit zum heutigen Zeitpunkt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Vorschl\u00e4ge der vom Bundesrat am 10. Dezember 1990 eingesetzten Expertenkommission f\u00fcr Fragen des Hypothekarmarktes gingen im Oktober 1991 in eine \u00c4mterkonsultation. Im Verlaufe dieses Verfahrens hat sich die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung gegen die vorgeschlagenen \u00c4nderungen des Verrechnungssteuergesetzes ausgesprochen, weil sie systemwidrig sind und zu Anschlussbegehren f\u00fchren k\u00f6nnten. Diesen Argumenten konnte sich das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement anschliessen und hat in der Folge seine Antr\u00e4ge auf \u00c4nderungen des Verrechnungssteuergesetzes und der zugeh\u00f6rigen Verordnung zur\u00fcckgezogen. Das Verfahren wird damit vorderhand nicht weitergef\u00fchrt.</p><p>2. Gegen die von der Expertenkommission vorgeschlagenen \u00c4nderungen des Verrechnungssteuergesetzes (VStG) und der dazugeh\u00f6rigen Verordnung (VStV) sprechen die folgenden Gr\u00fcnde:</p><p>Mit der Verrechnungssteuer sollen s\u00e4mtliche Ertr\u00e4ge auf Anlagen erfasst werden, soweit sie im Inland get\u00e4tigt werden (Ertr\u00e4ge auf inl\u00e4ndischen Aktien, Obligationen und Kundenguthaben sowie auf Anteilen an Anlagefonds). Damit soll sichergestellt werden, dass s\u00e4mtliche Ertr\u00e4ge aus diesen Anlagen bei den direkten Steuern deklariert werden. Auch der ausl\u00e4ndische Empf\u00e4nger solcher Ertr\u00e4ge ist gehalten, diese bei seinem Fiskus zu deklarieren, wenn er von den Entlastungsm\u00f6glichkeiten des betreffenden Doppelbesteuerungsabkommens profitieren will.</p><p>Die in Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 VStG erw\u00e4hnte M\u00f6glichkeit, dass gegen Bankenerkl\u00e4rung (Affidavit) die Verrechnungssteuer auf Ertr\u00e4gen von Anteilen an Anlagefonds nicht erhoben wird, bedeutet eine Ausnahme vom Grundsatz, dass die Ertr\u00e4ge auf s\u00e4mtlichen inl\u00e4ndischen Anlagefonds-Anteilen der Verrechnungssteuer unterworfen werden. Artikel\u00a034 Absatz\u00a01 VStV er\u00f6ffnet diese M\u00f6glichkeit Anlagefonds, die glaubhaft machen k\u00f6nnen, dass der steuerbare Ertrag aus Anteilen an diesem Anlagefonds zu mindestens 80 Prozent ausl\u00e4ndischen Quellen entstammen und der Ertrag an im Ausland wohnhafte Personen ausbezahlt wird. Es geht mithin um Ertr\u00e4ge, die aus dem Ausland stammen und wieder ins Ausland gelangen. Dies ist bei den vorgeschlagenen \u00c4nderungen zugunsten von Hypotheken-Anlagefonds nicht der Fall. Die Ertr\u00e4ge stammen hier aus dem Inland. Die gemachten Vorschl\u00e4ge widersprechen dem Grundkonzept der Verrechnungssteuer; sie w\u00fcrden zweifellos zu Anschlussforderungen f\u00fchren und sind daher abzulehnen.</p><p>Pfandbriefe sind steuerlich als Obligationen zu qualifizieren. Die darauf anfallenden Zinsertr\u00e4ge unterliegen der Verrechnungssteuer. Wenn nun das Verrechnungssteuergesetz neu mit einer Bestimmung (Art. 27ter) erg\u00e4nzt werden soll, wonach den ausl\u00e4ndischen Inhabern von Pfandbriefen a priori ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung der von den Pfandbrief-Ertr\u00e4gen abgezogenen Verrechnungssteuer einger\u00e4umt wird, so werden damit teilweise \"offene T\u00fcren\" eingerannt. Die Schweiz unterh\u00e4lt n\u00e4mlich mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA); das Abkommensnetz wird fortlaufend ausgebaut. Die meisten ausl\u00e4ndischen Investoren k\u00f6nnen daher die in den Abkommen vorgesehenen Entlastungen beanspruchen. Die Zielsetzung von Artikel\u00a027ter wird damit bereits durch die von der Schweiz abgeschlossenen DBA weitgehend erreicht.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(841795200000)\/","SubmittedBy":"Hegetschweiler Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(841795200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750805980543)\/","SubmissionDate":"\/Date(835315200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4503,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}