{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19961123,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19961123,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.1123","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Ver\u00f6ffentlichung von Ausweisentz\u00fcgen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das F\u00fchren eines Motorfahrzeuges trotz Ausweisentzug untergr\u00e4bt die Verkehrssicherheit in zweifacher Hinsicht. Erstens nehmen dadurch Lenker weiterhin am Strassenverkehr teil, welche daf\u00fcr als zu gef\u00e4hrlich beurteilt werden mussten, und zweitens mindert sich die Abschreckungswirkung der Entzugsandrohung. Diese \u00dcbertretung wird von der Polizei jedoch immer h\u00e4ufiger festgestellt. Zu Recht sehen die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die Revision des Strassenverkehrsgesetzes daher vor, den Tatbestand auf Vergehensstufe anzuheben.</p><p>Ich frage den Bundesrat an, welche weitergehenden Massnahmen in diesem Bereich m\u00f6glich sind. Namentlich zu er\u00f6rtern sind geeignete Formen der Publikation von Ausweisentz\u00fcgen, um damit - pr\u00e4ventiv - die ungen\u00fcgenden Kontrollm\u00f6glichkeiten der Polizei zu erg\u00e4nzen.</p><p>Wie ist die Rechtslage betreffend Publikationsm\u00f6glichkeiten, und welche \u00c4nderungen w\u00e4ren allenfalls erforderlich?</p><p>Welche Bedeutung hat diesbez\u00fcglich der Pers\u00f6nlichkeitsschutz im Vergleich etwa zur heutigen \u00d6ffentlichkeit in strafrechtlichen Verfahren oder zur Einsichtsm\u00f6glichkeit in Steuerausweise?</p><p>Welche \u00c4nderungen k\u00f6nnten sich aufgrund der neuen Feststellung ergeben, dass im Einklang mit der EMRK Ausweisentz\u00fcge auch gerichtlich beurteilt werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist das Problem des Fahrens trotz Ausweisentzuges bekannt. Er hat deshalb in die laufende Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) den Vorschlag aufgenommen, auf Bundesebene ein zentrales Fahrberechtigungsregister (FABER) einzuf\u00fchren. Dieses soll auch den Verkehrspolizeien und den mit verkehrspolizeilichen Befugnissen ausgestatteten Zollorganen als Informationsmittel dienen. Zu diesem Zweck soll sein Inhalt diesen Beh\u00f6rden direkt (online) zug\u00e4nglich gemacht werden. Dadurch werden die Kontrollorgane rasch (ohne R\u00fcckfrage bei anderen Beh\u00f6rden) und jederzeit (auch ausserhalb der B\u00fcrozeiten) Zugriff auf die f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit relevanten Daten erhalten, denn das Register wird unter anderem auch aktuelle F\u00fchrerausweisentz\u00fcge dokumentieren. Diese wesentliche Erleichterung der Kontrolle auf der Strasse ist nach Auffassung des Bundesrates das geeignete Mittel f\u00fcr eine wirksame Durchsetzung von F\u00fchrerausweisentz\u00fcgen.</p><p>Letztere werden zwar auch im automatisierten Datensystem f\u00fcr Administrativmassnahmen (Admas) registriert; der Informationsgehalt dieser Angaben ist aber bedeutend unsicherer, da die Aufnahme in das Register die Rechtskraft der Verf\u00fcgung voraussetzt: Wird gegen jene Entzugsverf\u00fcgung Beschwerde gef\u00fchrt, ist der Entzug bis zu seiner Rechtskraft aus dem Admas nicht ersichtlich, und zwar auch dann nicht, wenn der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird. Ausserdem besteht f\u00fcr einen Direktanschluss der Polizeibeh\u00f6rden an Admas keine rechtliche Grundlage.</p><p>Eine Publikation von Ausweisentz\u00fcgen lehnt der Bundesrat dagegen aus folgenden Gr\u00fcnden ab:</p><p>Das \u00f6ffentliche Interesse, welches eine Publikation von registrierten Daten voraussetzt, kann gem\u00e4ss Bundesgericht (BGE 92 IV 186) darin bestehen, \"den Verurteilten mit einem zus\u00e4tzlichen Mittel von der Wiederholung der Verfehlung abzuhalten und damit die Allgemeinheit in Zukunft vor ihm zu sch\u00fctzen. Es kann aber auch darin liegen, andere Personen von der Begehung gleicher oder \u00e4hnlicher Straftaten abzuschrecken\".</p><p>Die \u00f6ffentliche Bekanntgabe von F\u00fchrerausweisentz\u00fcgen eignet sich dazu erfahrungsgem\u00e4ss nicht: Artikel\u00a0102 Ziffer 2 Buchstaben a und b des SVG in seiner Fassung vor 1975 verpflichtete den Richter zur Ver\u00f6ffentlichung des Strafurteils, wenn der Verurteilte besondere R\u00fccksichtslosigkeit an den Tag gelegt hatte oder innert f\u00fcnf Jahren mehr als einmal wegen F\u00fchrens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand bestraft worden war.</p><p>Diese Bestimmung wurde anl\u00e4sslich der Revision von 1975 aufgehoben. Einerseits widersprach sie der schon damals vorherrschenden Tendenz, auch bei schwersten Verbrechen jede Ehrenfolge abzuschaffen. Ein modernes Sanktionenrecht l\u00e4sst sich nicht mit dem \"An-den-Pranger-Stellen\" vereinbaren. Andererseits war die mit der Urteilspublikation beabsichtigte Abschreckung erwiesenermassen kaum eingetreten.</p><p>Selbst wenn heute ein \u00f6ffentliches Interesse nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, m\u00fcsste die Publikation von Ausweisentz\u00fcgen als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig eingestuft werden, da ihre negativen Auswirkungen auf die Betroffenen die Interessen der Verkehrssicherheit klar \u00fcberwiegen.</p><p>Der Erlass einer entsprechenden Gesetzesbestimmung l\u00e4sst sich somit aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden nicht rechtfertigen; sie w\u00fcrde zudem in unzul\u00e4ssiger Weise in die pers\u00f6nliche Freiheit der Betroffenen eingreifen.</p><p>Die Einsichtm\u00f6glichkeit in Steuerausweise ist f\u00fcr die Pers\u00f6nlichkeit der Betroffenen nicht vergleichbar mit der Publikation von F\u00fchrerausweisentz\u00fcgen. Steuerausweise erm\u00f6glichen \"lediglich\" die Kenntnisnahme vom steuerbaren Einkommen und Verm\u00f6gen der betreffenden Person. Die Publikation von F\u00fchrerausweisentz\u00fcgen hingegen bewirkt gleichzeitig eine Minderung ihres \u00f6ffentlichen Ansehens, stellt der Entzug doch offenkundig die Reaktion auf einen nicht leichtzunehmenden Verstoss gegen Strassenverkehrsvorschriften dar. Hinzu kommt, dass sich die Minderung des guten Rufs nicht nur auf diese Person, sondern auch auf ihre Angeh\u00f6rigen auswirken kann.</p><p>Auch die aus der EMRK fliessenden Verfahrensrechte beim F\u00fchrerausweisentzug (Anspruch auf ein unabh\u00e4ngiges Gericht und \u00d6ffentlichkeit) \u00e4ndern nichts daran, dass in der Regel keine wichtigen \u00f6ffentlichen oder privaten Interessen f\u00fcr die Publikation eines F\u00fchrerausweisentzuges (analoge Anwendung von Art. 61 StGB) vorliegen d\u00fcrften.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(856915200000)\/","SubmittedBy":"Wiederkehr Roland","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(856915200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807414830)\/","SubmissionDate":"\/Date(850262400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4505,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}