{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963004,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963004,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3004","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verj\u00e4hrung bei allen Sexualdelikten an Kindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Revision des StGB betreffend Delikte gegen die sexuelle Integrit\u00e4t in dem Sinne vorzuschlagen, dass bei Delikten an Kindern die Verj\u00e4hrung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht.</p>","ReasonText":"<p>Die Kommission hat zwar beschlossen, mittels Kommissionsinitiative die f\u00fcnfj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 5 StGB) zu streichen und die Verj\u00e4hrung f\u00fcr Handlungen gegen die sexuelle Integrit\u00e4t der gew\u00f6hnlichen Verj\u00e4hrungsfrist von 10 Jahren f\u00fcr Verbrechen anzupassen (vgl. Art. 70 StGB).</p><p>Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass, wenn den neuesten Befunden der Kriminologie und dem Opferschutz vollumf\u00e4nglich Rechnung getragen wird, eine mit dem 18. Jahr beginnende Verj\u00e4hrungsfrist vorgesehen werden soll, die nicht nur bei Artikel\u00a0187 StGB zur Anwendung kommt, sondern bei allen Sexualdelikten mit Kindern. Die neuesten Erkenntnisse zeigen n\u00e4mlich, dass die Folgesch\u00e4den des sexuellen Missbrauchs von Kindern viel gravierender sind, als fr\u00fcher angenommen wurde, und dass viel mehr T\u00e4ter aus dem famili\u00e4ren und sozialen Umfeld der Opfer kommen, als vermutet wurde. Aufgrund der emotionalen und wirtschaftlichen Abh\u00e4ngigkeit der Opfer unter 18 Jahren sehen die Opfer in den meisten F\u00e4llen davon ab, ein Strafverfahren in Gang zu setzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Motion der RK-N ist Teil eines stufenf\u00f6rmigen Vorhabens:</p><p>Mit einer Initiative will die Kommission vorerst in Artikel\u00a0187 StGB (\"Sexuelle Handlungen mit Kindern\") die f\u00fcr Verbrechen vorgesehene ordentliche Verj\u00e4hrungsfrist von zehn Jahren (Art. 70 StGB) einf\u00fchren. Seit der 1992 in Kraft getretenen Revision des Sexualstrafrechts gilt bei sexuellen Handlungen mit Kindern, bei welchen es zu keiner Gewalt- oder Zwangsanwendung kommt, eine f\u00fcnfj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist (Art. 187 Ziff. 5 StGB).</p><p>Mit der vorliegenden Motion soll sodann der Lauf der Verfolgungsverj\u00e4hrung bis zum 18. Altersjahr des Opfers ruhen, und zwar soll diese Regelung f\u00fcr alle Sexualdelikte an oder mit einem Kind eingef\u00fchrt werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine solche Regelung den neuesten Befunden der Kriminologie und des Opferschutzes Rechnung tr\u00e4gt.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sexueller Missbrauch von Kindern konsequenter Ahndung bedarf und dabei alles unternommen werden muss, was diesem Ziel f\u00f6rderlich ist. Wie dies unter anderem aus dem Bericht \u00fcber Kindesmisshandlung in der Schweiz hervorgeht (vgl. BBl 1995 IV 1ff.), ist der sexuelle Missbrauch von Kindern sehr viel verbreiteter, als dies noch Mitte der achtziger Jahre bei der Erarbeitung der Botschaft \u00fcber die Revision der Sexualdelikte angenommen werden musste. Auch ist der Anteil der aus dem famili\u00e4ren und sozialen Umfeld stammenden T\u00e4ter offensichtlich h\u00f6her anzusetzen, als dies bisher vermutet wurde.</p><p>Allerdings kann sich aber eine strafrechtliche Reaktion auf eine Tat kriminalpolitisch als fragw\u00fcrdig erweisen, wenn seit deren Begehung eine lange Zeit verstrichen ist. Im Interesse des Rechtsfriedens sucht der Gesetzgeber durch das Mittel der Verfolgungsverj\u00e4hrung dieser heilenden Wirkung des Zeitablaufs Rechnung zu tragen. Es kommt dazu, dass sich bei einer lange Zeit zur\u00fcckliegenden Straftat die M\u00f6glichkeit zur Erhebung von Beweisen zunehmend verschlechtert.</p><p>Die Sorge um den Rechtsfrieden und die Tatsache des Beweismittelschwundes m\u00fcssen auch Ber\u00fccksichtigung finden, wenn - wie von der Kommission vorgeschlagen - eine Regelung eingef\u00fchrt wird, wonach bei sexuellen Missbr\u00e4uchen der Lauf der Verfolgungsverj\u00e4hrung bis zum 18. Altersjahr des Opfers ruht. Eine zehnj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist mit Beginn des Fristenlaufes nach dem 18. Altersjahr des Opfers kann bei einem sexuellen \u00dcbergriff auf ein f\u00fcnfj\u00e4hriges Kind z. B. dazu f\u00fchren, dass die Verj\u00e4hrung erst 23 Jahre nach der Tat eintritt. Ob damit die Opferperspektive nicht \u00fcberakzentuiert wird, bedarf einer sorgf\u00e4ltigen - auch rechtsvergleichenden - Abkl\u00e4rung.</p><p>In diesem Zusammenhang stellt sich sodann auch die Frage, welche Konsequenzen eine derartige Regelung f\u00fcr eine Straftat h\u00e4tte, wenn diese vor dem 18. Altersjahr aufgedeckt wird und in dieser Zeit auch bereits Untersuchungshandlungen vorgenommen worden sind. Nach Vorschlag der Kommission w\u00fcrde n\u00e4mlich damit auch f\u00fcr eine vor diesem Zeitpunkt aufgedeckte Straftat die Verj\u00e4hrungsfrist erst zu laufen beginnen, nachdem das Opfer das 18. Altersjahr erreicht hat, selbst wenn zu ihrer Abkl\u00e4rung bereits Untersuchungshandlungen vorgenommen wurden. Das heisst: Stand das Opfer zur Tatzeit im Alter von 5 Jahren, so w\u00e4re es unter Annahme einer zehnj\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist m\u00f6glich, gegen den T\u00e4ter w\u00e4hrend 28 Jahren Ermittlungsmassnahmen anzuordnen (13 Jahre lang, bis das Opfer das 18. Altersjahr erreicht und damit die Verj\u00e4hrung beginnt, und sodann 15 Jahre lang bis zum Ablauf der absoluten Verj\u00e4hrungsfrist). Ob damit dem Beschleunigungsgebot von Artikel\u00a04 der Bundesverfassung und von Artikel\u00a06 Absatz\u00a01 EMRK Gen\u00fcge getan wird, ist offen.</p><p>Dieser Fall m\u00fcsste vom Gesetzgeber voraussichtlich durch eine eigene Vorschrift geregelt werden.</p><p>3. Aus all diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat bereit, eine Regelung im Sinne der Motion zu pr\u00fcfen und, wenn sie in der Folge gerechtfertigt ist, eine entsprechende Revision vorzuschlagen. Im Sinne der vorstehenden \u00dcberlegungen ist der Bundesrat indessen der Meinung, dass der Wortlaut der Motion zu absolut ist, um dieses Ziel zu erreichen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(833760000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992304000000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817183030)\/","SubmissionDate":"\/Date(822355200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}