{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963022,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963022,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3022","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Rolle des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherung im Vera/Pevos-Debakel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Vera/Pevos-Anlage- und -Sammelstiftungen mit Sitz in Olten wurde in den Medien, aber auch von Anlegern und Versicherten dem Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) vorgeworfen, es habe seine Aufsichtspflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a062 BVG verletzt.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Am 3. Mai 1991 wurde das BSV von einem Anwalt im Auftrag von versicherten Firmen schriftlich auf Missst\u00e4nde in rechtlichen, organisatorischen und anlagetechnischen Bereichen (Klumpenrisiken) der Stiftungen aufmerksam gemacht. Das BSV hat trotz dieser Warnungen erst Ende 1993 interveniert. Kann der Bundesrat diese zweieinhalbj\u00e4hrige Verz\u00f6gerung des BSV erkl\u00e4ren?</p><p>Geht der Bundesrat mit mir einig, dass bei einem sofortigen Eingreifen des BSV der entstandene Schaden zu verhindern oder sicher zu reduzieren gewesen w\u00e4re?</p><p>2. Warum hat das BSV trotz den erw\u00e4hnten schriftlichen Hinweisen vom 3. Mai 1991 die Jahresrechnungen 1989 bis 1992 erst im M\u00e4rz 1994 gepr\u00fcft und damit w\u00e4hrend drei Jahren seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen?</p><p>3. Am 16. Dezember 1993 hat das BSV den Pensionskassenexperten A. Sutter, welcher keine Turnaround-Erfahrung vorweisen konnte, als sogenannten Beirat in die Stiftungsr\u00e4te bestellt. Trotzdem kam es Anfang 1996 zum bekannten Zusammenbruch der Stiftungen. Teilt der Bundesrat meine Meinung, dass das BSV in Anbetracht der bekannten Probleme um die Stiftungen mit lediglich der Beistellung eines aussenstehenden Experten seine gesetzlich vorgeschriebene Aufsichtspflicht verletzt hat?</p><p>4. Teilt der Bundesrat meine Auffassung, dass das BSV mit der z\u00f6gerlichen Behandlung bei der Einsetzung eines Liquidators seit der Liquidationsverf\u00fcgung vom 16. Januar 1996 die Aufsichtspflicht weiterhin verletzt, zumal alle Stiftungsr\u00e4te infolge Meinungsverschiedenheiten zur\u00fcckgetreten und die Stiftungen heute faktisch handlungsunf\u00e4hig sind?</p><p>5. Der Crash der Spar- und Leihkasse Thun hat das Bankwesen der Schweiz ersch\u00fcttert und dem Finanzplatz Schweiz und damit auch der Wirtschaft einen enormen Schaden beigef\u00fcgt. Teilt der Bundesrat meine Meinung, dass mit dem Crash der Vera/Pevos-Stiftungen vergleichbare negative Auswirkungen auf die 2. S\u00e4ule und die Altersvorsorge insgesamt entstehen und damit die Bev\u00f6lkerung in diesem sozialpolitisch wichtigen Bereich stark verunsichert wird?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, mit einer grossz\u00fcgigen, unb\u00fcrokratischen Auslegung von Gesetz und Verordnung aktiv und rasch mitzuhelfen, einen materiellen Schaden von den betroffenen Versicherten und Pensionskassen abzuwenden?</p><p>7. Teilt der Bundesrat meine Auffassung, wonach die Verantwortlichkeiten z\u00fcgig abzukl\u00e4ren sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat bedauert die unerfreuliche Entwicklung im Zusammenhang mit den Vera/Pevos-Stiftungen. Insbesondere ist er besorgt, da f\u00fcr die Vorsorge f\u00fcr Alter, Tod und Invalidit\u00e4t vieler Versicherter Verluste zu bef\u00fcrchten sind und auch weitere Gl\u00e4ubiger mit Verlusten rechnen m\u00fcssen. Er hofft, dass im gegenw\u00e4rtigen Liquidationsverfahren grossz\u00fcgige und in sozialer Hinsicht tragbare L\u00f6sungen gefunden werden k\u00f6nnen.</p><p>1. Das BSV hat, entgegen der Ansicht des Interpellanten, nicht erst seit 1993 Aufsichtsmassnahmen ergriffen. Vielmehr l\u00f6ste bereits der an das BSV adressierte Brief vom 3. Mai 1991 erste Aufsichtsmassnahmen aus. So hat sich das BSV in der Folge mit dem intervenierenden Vorsorgewerk und den Stiftungen in Verbindung gesetzt und die weitere Entwicklung im Auge behalten. Die aufgeworfene Frage, inwieweit die Verluste, aus damaliger Sicht betrachtet, allein durch das Handeln der Aufsichtsbeh\u00f6rde h\u00e4tten verringert oder gar verhindert werden k\u00f6nnen, l\u00e4sst sich zurzeit nicht beantworten. Immerhin weist der Bundesrat darauf hin, dass der unerwartete Preiszerfall im Immobilienmarkt einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Vera/Pevos-Stiftungen ausge\u00fcbt hat.</p><p>2. Die Jahresrechnungen wurden insbesondere anhand der entsprechenden Kontrollstellenberichte \u00fcberpr\u00fcft. Lange Zeit ging aus diesen Berichten f\u00fcr das BSV als Aufsichtsbeh\u00f6rde kein ausdr\u00fccklicher Handlungsbedarf hervor. Aufgrund der Berichte zum Gesch\u00e4ftsjahr 1992, welche dem BSV Mitte 1993 zugegangen sind, hat dann das BSV rasch und gezielt mit einer Reihe von Aufsichtsmassnahmen reagiert. Die formelle Pr\u00fcfungsmitteilung erging dann zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt, da verschiedene Fragen abgekl\u00e4rt werden mussten. Unter diesen Massnahmen figurierten im wesentlichen bereits im Juli 1993 die Durchf\u00fchrung einer Bewertungsanalyse der Liegenschaften und die Erstellung von Zwischenbilanzen mit neuen Bewertungen. Mitte Dezember 1993 wurden weitere Investitionen im Immobilienbereich und bei den Anlagestiftungen untersagt, die Zwischenbilanzen und Bewertungsexpertisen erg\u00e4nzt sowie ein unabh\u00e4ngiger Experte in der Person von Herrn Alfred Sutter als Berater und Beobachter des BSV eingesetzt. Dieser erstellte eine Machbarkeitsstudie zu einem Desinvestitionskonzept, welches in der Folge von den Stiftungen umgesetzt wurde. Im weiteren verbot das BSV den Sammelstiftungen, die Kollektivversicherungsvertr\u00e4ge bei ihren Versicherungsgesellschaften weiterhin zu verpf\u00e4nden und weitere Darlehen aufzunehmen.</p><p>3. Mit Herrn Sutter, dipl. B\u00fccherexperte und dipl. Pensionskassenexperte, hat das BSV einen ausgewiesenen Fachmann als Experten beigezogen. Herr Sutter nahm damals und nimmt auch weiterhin u. a. T\u00e4tigkeiten im Rahmen von aufsichtsrechtlichen Ersatzvornahmen f\u00fcr vier kantonale Aufsichtsbeh\u00f6rden und f\u00fcr den Bund wahr. Dazu geh\u00f6rt die Einsetzung als interimistischer Stiftungsrat, Liquidator, Sachwalter oder Beirat. Verschiedene Mandate konnten dank seinem Einsatz erfolgreich abgeschlossen werden, sei es, dass ein suspendierter Stiftungsrat wieder eingesetzt werden konnte, oder sei es, dass die Total- oder Teilliquidation abgeschlossen worden ist. Die Verhinderung oder zumindest die Beschr\u00e4nkung eines Schadens f\u00fcr die Destinat\u00e4re stand jeweils im Vordergrund aller Bem\u00fchungen seitens des BSV. Der Bundesrat erachtet die Einsetzung eines Beirates in Verbindung mit diversen anderen Aufsichtsmassnahmen als ad\u00e4quates Vorgehen des BSV. Das BSV hat seine gesetzliche Aufsichtspflicht somit vollumf\u00e4nglich wahrgenommen.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das BSV auch seit dem Erlass der Liquidationsverf\u00fcgung seine Aufsichtsaufgaben vollumf\u00e4nglich wahrnimmt. Es trifft zu, dass die Stiftungsr\u00e4te am 7. bzw. am 8. Februar 1996 ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4rt haben. Ab diesem Zeitpunkt war das BSV gesetzlich dazu gehalten, einen neuen Stiftungsrat einzusetzen. Mit Verf\u00fcgung vom 8. M\u00e4rz 1996 hat das BSV nach intensiver Suche den Stiftungsrat mit fachlich ausgewiesenen Personen denn auch neu besetzt.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Einsetzung eines neuen, kompetenten und unbefangenen Stiftungsrates innert Monatsfrist seit der Bekanntgabe des R\u00fccktrittes der ehemaligen Stiftungsr\u00e4te unter den gegebenen Umst\u00e4nden als rasches Vorgehen des BSV betrachtet werden muss.</p><p>An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass, entgegen der Ansicht des Interpellanten, die Stiftungen jederzeit handlungsf\u00e4hig waren, da das BSV die ehemaligen Stiftungsratsmitglieder mittels Verf\u00fcgung angewiesen hatte, ihr Amt weiter so lange auszu\u00fcben, bis der Stiftungsrat neu bestellt ist.</p><p>5. Die Nachlassliquidation der Spar- und Leihkasse Thun zeigt eindr\u00fccklich, dass selbst unter der strengen Aufsicht der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission Bankzusammenbr\u00fcche mit entsprechenden schmerzlichen Verlusten f\u00fcr alle Betroffenen leider nicht v\u00f6llig ausgeschlossen sind. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, wonach auch im Bereich der beruflichen Vorsorge Vorf\u00e4lle wie jener der Vera/Pevos-Stiftungen, auch wenn sie gesamthaft gesehen als Einzelf\u00e4lle zu betrachten sind, zweifellos negative Auswirkungen auf die gesamte zweite S\u00e4ule haben. Dessen war und ist sich auch das BSV als Aufsichtsbeh\u00f6rde bewusst. So hat es, in Anbetracht der positiven Resultate, die im Bankensektor mit \u00dcbernahme von Bankinstituten erzielt wurden, alles unternommen, um auch im vorliegenden Fall durch eine \u00dcbernahme eine Liquidation dieser Stiftung zu verhindern.</p><p>Als weitere Anstrengungen zum Schutz der Versicherten k\u00f6nnen zurzeit die mit der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul verfolgte Ausdehnung des Insolvenzschutzes des Sicherheitsfonds und die vorgesehenen Verordnungs\u00e4nderungen bez\u00fcglich der Verm\u00f6gensanlage in Derivaten und der Rechnungslegungsvorschriften der Vorsorgeeinrichtungen bezeichnet werden.</p><p>6. Das genaue Ausmass eines Schadens und vor allem die Zahl der davon betroffenen Personen lassen sich erst nach Ablauf des Liquidationsverfahrens feststellen. Trotzdem teilt der Bundesrat die Ansicht des Interpellanten, wonach alles getan werden soll, um einen Schaden, selbst wenn er nach heutigen Erkenntnissen leider wohl nicht mehr verhindert werden kann, dennoch wenigstens so gering wie nur m\u00f6glich zu halten.</p><p>7. Der Bundesrat teilt im weiteren auch die Auffassung, dass die Verantwortlichkeiten z\u00fcgig abzukl\u00e4ren sind. So wurden denn auch die neu eingesetzten Stiftungsr\u00e4te bereits damit beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Abkl\u00e4rung der allf\u00e4lligen Strafverfolgung und Schadenersatzforderungen gegen\u00fcber massgebenden bisherigen Organen der Stiftungen, gegen\u00fcber verantwortlichen Personen gem\u00e4ss Artikel\u00a052 BVG und gegen\u00fcber allf\u00e4lligen Dritten in die Wege zu leiten. Es ist aber an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass in Anbetracht der Komplexit\u00e4t des Falles die Abkl\u00e4rungen l\u00e4ngere Zeit in Anspruch nehmen werden.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"B\u00fcttiker Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(827280000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712754706493)\/","SubmissionDate":"\/Date(825897600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}