{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963024,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963024,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3024","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Prek\u00e4re Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bauern haben innert weniger Jahre einen realen Einkommensverlust von 30 bis 40 Prozent hinnehmen m\u00fcssen. Und die Einkommenssituation in der Landwirtschaft spitzt sich t\u00e4glich weiter zu. Der Milchpreisabschlag, der Zusammenbruch des Fleischmarktes sowie der zunehmende Fleischgrenztourismus und die illegalen Fleischimporte f\u00f6rdern die desolate Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Auch die im Januar vom Bundesrat beschlossenen Kompensationszahlungen f\u00fcr die Landwirtschaft reichen nicht aus, um die Einkommensr\u00fcckg\u00e4nge der Landwirte auch nur ann\u00e4hernd wettzumachen. Vielmehr m\u00fcssen sogar die vom Bundesrat als f\u00f6rderungsw\u00fcrdig eingestuften \u00f6kologischen Betriebe massive Einkommensverluste hinnehmen. Die Erf\u00fcllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Landwirtschaft l\u00e4uft dadurch Gefahr, immer mehr vernachl\u00e4ssigt zu werden, und kann schlimmstenfalls sogar nicht mehr wahrgenommen werden. An die Stelle von nachhaltiger Kulturpflege und dezentraler Besiedelung treten - h\u00e4lt die Entwicklung an - Vergandung und die Entv\u00f6lkerung der Randregionen. Diesem Prozess muss im Interesse der gesamten Volkswirtschaft unter allen Umst\u00e4nden entgegengewirkt werden. Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft?</p><p>2. Nimmt der Bundesrat in Kauf, dass eine ganze Bev\u00f6lkerungsgruppe von der Einkommensentwicklung der \u00fcbrigen Bev\u00f6lkerung abgekoppelt wird und dass die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Zukunft nicht mehr erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen? Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er damit Tausende von Arbeitspl\u00e4tzen in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Betrieben - vor allem in Randregionen - gef\u00e4hrdet?</p><p>3. Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass mit den im Januar gesprochenen Kompensationszahlungen selbst IP-Produzenten massive Einkommensr\u00fcckg\u00e4nge hinzunehmen haben? Stehen die j\u00fcngsten Preisabschl\u00fcsse damit nicht im Widerspruch zu den Zielen der bundesr\u00e4tlichen Agrarpolitik?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, eine Nachbesserung seiner Beschl\u00fcsse vom Januar 1996 vorzunehmen?</p><p>5. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, um die illegalen Einfuhren f\u00fcr sensible Produkte wie Fleisch rasch und effizient zu verhindern, und welche konkreten Massnahmen ergreift er?</p><p>6. Welche Mengen Fleisch wurden illegal eingef\u00fchrt, und wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden? Ist der Bundesrat bereit, die Namen der Fleischschmuggler zu ver\u00f6ffentlichen? Welche Strafen wurden ausgesprochen? Dr\u00e4ngen sich allenfalls Versch\u00e4rfungen im Strafrecht auf?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, die 20-Kilogramm-Einfuhrregel, die offensichtlich missbraucht wird, aufzuheben und die urspr\u00fcngliche Regelung wieder in Kraft zu setzen?</p><p>8. Wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass Fleisch aus L\u00e4ndern eingef\u00fchrt werden kann, die kein Hormonverbot kennen?</p><p>9. Sieht der Bundesrat eine M\u00f6glichkeit, Massnahmen aus dem Paket \"Agrarpolitik 2002\" vorzuziehen, um den Absatz von schweizerischen Agrarerzeugnissen zu f\u00f6rdern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft sehr genau. Die Analysen zeigen, dass ohne die schwierige Situation auf dem Schlachtviehmarkt in den letzten Jahren kein Einkommensverlust zu verzeichnen gewesen w\u00e4re. Mit dem Beginn der Agrarreform 1993 konnte der Abw\u00e4rtstrend bei den landwirtschaftlichen Einkommen, insbesondere durch die Einf\u00fchrung der Direktzahlungen, abgeschw\u00e4cht werden. Die Lage auf dem Schlachtviehmarkt ist l\u00e4ngerfristig ein strukturelles Problem, das die Landwirtschaft selber l\u00f6sen muss. Zur kurzfristigen Milderung der gr\u00f6ssten Schwierigkeiten zu Beginn dieses Jahres hat der Bundesrat am 24. Januar 1996 im Rahmen seiner Beschl\u00fcsse zu den b\u00e4uerlichen Einkommensbegehren beschlossen, zugunsten des Fleischfonds ein Darlehen von 10 Millionen Franken zu gew\u00e4hren. Leider f\u00fchrte die europaweite Diskussion um die Rinderseuche BSE im Zusammenhang mit deren Auftreten in der Schweiz zu einem eigentlichen Zusammenbruch des Rindfleischmarktes. Der Bundesrat ergriff deshalb sofort Massnahmen. Anl\u00e4sslich seiner Sitzung vom 3. April 1996 beschloss er, je 10 Millionen Franken f\u00fcr ein zinsloses Darlehen und einen A-fonds-perdu-Beitrag f\u00fcr die Einlagerung von Rindfleisch zu gew\u00e4hren. In seiner Sitzung vom 17. April 1996 entschied er, weitere 25 Millionen Franken f\u00fcr die Verbilligung von Bankfleisch und die Einlagerung von Fleisch, das trotzdem nicht verkauft werden konnte, zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Bundesrat wird die Entwicklungen aufmerksam weiterverfolgen und das Ergreifen m\u00f6glicher zus\u00e4tzlicher Massnahmen sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen.</p><p>Es ist richtig, dass statistisch nicht erfasste Fleischeinfuhren f\u00fcr die Lage auf dem Schlachtviehmarkt eine Rolle spielen. Die Ursache des Einkaufstourismus und der illegalen Fleischimporte ist das grosse Preisgef\u00e4lle zum angrenzenden Ausland, sowohl bei den Produzenten- als auch bei den Konsumentenpreisen. Die bereits eingeleitete, sukzessive Reduktion der Schwellenpreise f\u00fcr Futtermittel leistet einen Beitrag zur Kostensenkung in der Fleischproduktion.</p><p>Die in der Interpellation ge\u00e4usserte Bef\u00fcrchtung der Entv\u00f6lkerung und Vergandung der Randregionen kann der Bundesrat in diesem Ausmass nicht teilen. Es gibt daf\u00fcr keine konkreten Hinweise. Es ist vielmehr so, dass die neue Agrarpolitik mit der vermehrten Ausrichtung von Direktzahlungen f\u00fcr die Gebiete mit ung\u00fcnstigen Produktionsbedingungen wesentlich vorteilhafter ist als die Preisst\u00fctzung. Unbestritten ist, dass die Landwirtschaft allein die Lebensf\u00e4higkeit der Wirtschaft in den l\u00e4ndlichen R\u00e4umen immer weniger sicherstellen kann. Technische Entwicklungen und Rationalisierung f\u00fchren zu einer Abnahme ihres Besch\u00e4ftigungseffektes in Tal- und Berggebiet. Der Bundesrat hat deshalb am 28. Februar eine Botschaft zur Neuorientierung der Regionalpolitik verabschiedet. Eine Revision des IHG und ein befristeter Bundesbeschluss \u00fcber die Unterst\u00fctzung des Strukturwandels im l\u00e4ndlichen Raum (Regio plus) sollen die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des l\u00e4ndlichen Raums st\u00e4rken, dessen nachhaltige Entwicklung f\u00f6rdern und zur Qualit\u00e4t der dezentralen Wohnorte beitragen.</p><p>1. Dem Bundesrat stehen f\u00fcr die Beurteilung der b\u00e4uerlichen Einkommenslage grunds\u00e4tzlich zwei Instrumente zur Verf\u00fcgung: die einzelbetriebliche Betrachtung der Buchhaltungsergebnisse ausgew\u00e4hlter Betriebe und die sektorale Betrachtung anhand der auf der Basis internationaler Normen durchgef\u00fchrten landwirtschaftlichen Gesamtrechnung.</p><p>Aus den Buchhaltungsdaten geht hervor, dass in den ausgew\u00e4hlten Betrieben das landwirtschaftliche Einkommen in den letzten Jahren kontinuierlich zur\u00fcckgegangen ist. Die reale Einbusse betrug 1995 im Vergleich zu 1992, dem letzten Jahr vor der Einleitung der Agrarreform, 18 Prozent im Talgebiet und 16 Prozent im Berggebiet. Der Bundesrat hat diesen R\u00fcckgang der Einkommen auf den Auswahlbetrieben zur Kenntnis genommen. Er ist sich bewusst, dass diese Betriebe aufgrund ihrer in der Regel relativ intensiven Wirtschaftsweise durch die Reform zu einer Umstellung gezwungen werden.</p><p>Ein Blick auf die landwirtschaftliche Gesamtrechnung ergibt ein etwas anderes Bild \u00fcber die tats\u00e4chliche Einkommenslage des Sektors. Der Einkommensverlust aller Landwirte ist nach dieser Betrachtung weit weniger drastisch. Er machte im gleichen Zeitraum real lediglich 2 Prozent aus. Ausserdem hat sich seit 1993 die \"Kostenschere\" nicht dramatisch ge\u00f6ffnet, betrug doch 1995 der Index der Preise f\u00fcr landwirtschaftliche Produkte 95,0 Punkte, jener f\u00fcr die Produktionsmittel 97,3 (Mai 1993 = 100). Auch diese Zahlen weisen darauf hin, dass die Ergebnisse der in der Regel intensiv bewirtschafteten Auswahlbetriebe die Entwicklung insgesamt zu schlecht erscheinen lassen. F\u00fcr durchschnittliche Betriebe d\u00fcrfte die Realit\u00e4t n\u00e4her bei den sektoralen Resultaten liegen.</p><p>2. Der Bundesrat ist grunds\u00e4tzlich der Ansicht, dass die hohen Direktzahlungen je Hektare landwirtschaftlicher Nutzfl\u00e4che die Bewirtschaftung besser sichern, als dies mit der Preisst\u00fctzung der Fall w\u00e4re. Er erachtet daher die Erf\u00fcllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nicht als gef\u00e4hrdet. Die nachfolgenden Punkte unterst\u00fctzen ihn in dieser Einsch\u00e4tzung: Erstens zeigt die zu Frage 1 gemachte Analyse, dass sich die Einkommenssituation nicht so stark verschlechtert hat, wie dies in der Interpellation einleitend dargestellt wird. Zweitens gibt es keinerlei fundierte Hinweise darauf, dass die Erf\u00fcllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen gef\u00e4hrdet ist. Dies ist insbesondere auch in den Randregionen nicht der Fall. In den Auswahlbetrieben des Berggebietes war der Einkommensr\u00fcckgang geringer als in den Talbetrieben. Drittens hilft gerade die Erhaltung der Marktanteile, Arbeitspl\u00e4tze in der Landwirtschaft zu erhalten. Auch die Anreizstrategie zur F\u00f6rderung der integrierten Produktion und des biologischen Landbaus tr\u00e4gt dazu bei. Mit der zweiten Etappe der Agrarreform sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Landwirtschaft ihre Marktanteile halten kann.</p><p>3. F\u00fcr die Landwirtschaft als Gesamtsektor wurden die Einkommensverluste infolge administrativer Preissenkungen durch die Erh\u00f6hung der Direktzahlungen kompensiert. Zwischen verschiedenen Betriebstypen bestehen jedoch Unterschiede. Bereits im 7. Landwirtschaftsbericht wurde angek\u00fcndigt, dass die Einkommensverschiebung von der intensiven zur extensiven Nutzung unumg\u00e4nglich ist (S. 387). Die Unterschiede im Ausmass der Kompensation bestehen auch innerhalb der Betriebe mit integrierter Produktion. Diese erreichten jedoch durch die Aufnahme der integrierten Produktion ein h\u00f6heres Direktzahlungsniveau und damit in der Regel eine Kompensation der Preissenkungen. Grunds\u00e4tzlich ist festzuhalten, dass die Direktzahlungen in erster Linie eine Leistungsabgeltung sind und dass der Kompensationscharakter immer st\u00e4rker in den Hintergrund tritt.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet es grunds\u00e4tzlich nicht als zweckm\u00e4ssig, auf seine Beschl\u00fcsse vom 24. Januar 1996 zur\u00fcckzukommen. Mit den vorgenommenen Erh\u00f6hungen der Direktzahlungen zur Abfederung des Preisabbaus bei Milch und anderen Produkten hat er den vorhandenen finanzpolitischen Spielraum ausgesch\u00f6pft. Weitergehende Erh\u00f6hungen w\u00e4ren bei den Sozialpartnern der Landwirtschaft auf Unverst\u00e4ndnis und Ablehnung gestossen.</p><p>Der Bundesrat hat ausserdem am 18. M\u00e4rz 1996 mit Wirkung ab 1. April 1996 eine Erh\u00f6hung der Familienzulagen beschlossen. Er wird die laufende Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft aufmerksam weiterverfolgen.</p><p>5. Die Kontrollen an der Grenze werden laufend durch Risikoanalysen den gegebenen Umst\u00e4nden angepasst. Die Zollverwaltung hat deshalb bereits im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft, dem Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen und der Genossenschaft f\u00fcr Schlachtvieh- und Fleischversorgung die Ausbildung im Bereich Fleischkontrolle und Fleischerkennung verst\u00e4rkt. Dabei werden Grenztier\u00e4rzte, Lebensmittelinspektoren und Zollbeamte aus der ganzen Schweiz intensiv geschult, um so einen weiteren Beitrag zur Bek\u00e4mpfung illegaler Fleischimporte zu leisten.</p><p>Trotz aller Bestrebungen m\u00fcssen sich aber die Kontrollen an der Grenze auf Stichproben beschr\u00e4nken. Umfassende Kontrollen sind beim grenz\u00fcberschreitenden Verkehr im heutigen Umfang (\u00fcber 10 000 einfahrende Lastwagen und Sattelmotorfahrzeuge t\u00e4glich) schlichtweg nicht m\u00f6glich, zumal sich solche Kontrollen mit den Forderungen der Wirtschaft nach einer raschen und m\u00f6glichst einfachen Grenzkontrolle kaum vereinbaren lassen. Ebensowenig ist eine l\u00fcckenlose \u00dcberwachung der \"gr\u00fcnen Grenze\" durch die Grenzwache mit den vorhandenen Ressourcen zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass sich trotz aller Bestrebungen der betroffenen Beh\u00f6rden widerrechtliche Einfuhren nie ganz werden vermeiden lassen, solange eine grosse Preisdifferenz besteht. Im Bereich der Agrarprodukte wurden schon fr\u00fcher bedeutende Schmuggelf\u00e4lle aufgedeckt.</p><p>6. Die Untersuchungen in Sachen illegaler Fleischimporte sind noch in vollem Gang. Sie sind sehr komplex und weit verzweigt, da sie sich nicht nur auf die Tatbeteiligten, sondern auch auf die zahlreichen Abnehmer der Ware in der ganzen Schweiz beziehen m\u00fcssen. Es ist dem Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt nicht m\u00f6glich, sich verbindlich \u00fcber die Gesamtmenge und den allf\u00e4lligen Schaden f\u00fcr die schweizerischen Fleischproduzenten zu \u00e4ussern. Fest steht, dass es sich um mehrere hundert Tonnen Fleisch handelt.</p><p>Die Untersuchungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen aus rechtlichen Gr\u00fcnden die Namen von Personen oder Firmen, welche wegen Schmuggels in eine Untersuchung verwickelt sind, nicht ver\u00f6ffentlichen. Grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich ist erst das Gerichtsverfahren.</p><p>Die Strafsanktionen, mit denen Schmuggler zu rechnen haben, sind aus dem Zollgesetz ersichtlich. Auf Zoll\u00fcbertretung steht Busse bis zum 20fachen Zollbetrag; bei erschwerenden Umst\u00e4nden bis zum 30fachen Betrag, zus\u00e4tzlich kann auf Gef\u00e4ngnis bis zu sechs Monaten erkannt werden. Bannbruch (Verletzung oder Gef\u00e4hrdung von Einfuhrverboten oder -beschr\u00e4nkungen) wird mit Busse bis zum sechsfachen Inlandwert bestraft; bei erschwerenden Umst\u00e4nden bis zum neunfachen Betrag, \u00fcberdies kann auf Gef\u00e4ngnis bis zu einem Jahr erkannt werden. Nach Auffassung des Bundesrates dr\u00e4ngen sich im Zollstrafrecht keine Versch\u00e4rfungen auf.</p><p>7. Vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen des neuen WTO-Agrarabkommens war der private Import von Fleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren aus wirtschaftlichen und veterin\u00e4rrechtlichen Gr\u00fcnden auf 2,5 Kilogramm beschr\u00e4nkt. Diese Regelung musste mit dem Beitritt zur WTO ge\u00e4ndert werden, weil neu die Einfuhr zum hohen Ausserkontingents-Zollansatz jederzeit unbeschr\u00e4nkt zu gew\u00e4hren ist. Die Menge, die im Reisenden- und Grenzverkehr f\u00fcr den privaten Bedarf ohne Bewilligung zum fr\u00fcheren (tiefen) Zollansatz (neu: Kontingentszollansatz) zugelassen wird, ist jedoch im wesentlichen unver\u00e4ndert geblieben. Neu sind jedoch die wirtschaftlich unbeschr\u00e4nkte Einfuhrm\u00f6glichkeit f\u00fcr den privaten Bedarf zum Ausserkontingents-Zollansatz und die Erh\u00f6hung der veterin\u00e4rrechtlichen Toleranz auf 20 Kilogramm. Der Bundesrat ist bereit zu pr\u00fcfen, ob die Limite f\u00fcr die bewilligungsfreie Einfuhr herabgesetzt werden soll.</p><p>8. Das Fleisch hormonbehandelter Tiere l\u00e4sst sich mit den heutigen Analysemethoden nicht einwandfrei von Fleisch unbehandelter Tiere unterscheiden. Nach der gegenw\u00e4rtigen Interpretation der WTO-Regeln handelt es sich deshalb um gleichartige Produkte. Eine ungleiche Behandlung wie beispielsweise ein Importverbot oder eine obligatorische Deklaration f\u00fcr das Fleisch von hormonbehandelten Tieren ist deshalb nicht zul\u00e4ssig.</p><p>In der Schweiz und in der Europ\u00e4ischen Union ist der Hormoneinsatz bei der Fleischerzeugung verboten. Zudem ist nach der neuen Lebensmittelverordnung vom 1. M\u00e4rz 1995 die Deklaration des Herkunftslandes vorgeschrieben. Damit hat der Bundesrat die M\u00f6glichkeit geschaffen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkaufen Fleisch von hormonbehandelten Tieren ausschliessen k\u00f6nnen.</p><p>9. Der Bundesrat hat die Absicht, die \"Agrarpolitik 2002\" dem Parlament als Gesamtpaket vorzulegen. Angesichts der inneren Zusammenh\u00e4nge ist er nicht bereit, ohne zwingende Gr\u00fcnde einzelne Elemente herauszubrechen. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament die Botschaft zur \"Agrarpolitik 2002\" noch vor den Sommerferien zu unterbreiten. Es wird dann am Parlament liegen, der Vorlage ebenfalls hohe Priorit\u00e4t einzur\u00e4umen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(-21168000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(890352000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779233640870)\/","SubmissionDate":"\/Date(825984000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}