{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3025","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Alarmierende Kostenentwicklung im Gesundheitswesen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist alarmierend. Trotz dringlichen Bundesbeschl\u00fcssen stiegen die Kosten im Jahre 1995, je nach Region, erneut zwischen 7 und 10 Prozent. Dieser Trend h\u00e4lt seit Jahren an. Die Hauptursache d\u00fcrfte die Mengenausweitung im Leistungsbereich sein.</p><p>Das umstrittene neue Krankenversicherungsgesetz ist bereits per 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Neben der bereits erw\u00e4hnten Teuerung sind mit dem Wegfall der Direktsubventionen an die Krankenkassen und zus\u00e4tzlichen Pflichtleistungen die Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen massiv ausgefallen. Sie sind f\u00fcr grosse Teile der Bev\u00f6lkerung, insbesondere auch f\u00fcr mittelst\u00e4ndische Familien, zum grossen Problem geworden. Der Bundesrat wird aufgefordert, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen.</p><p>1. Wie gedenkt der Bundesrat auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und auf die stark steigenden Pr\u00e4mien Einfluss zu nehmen? Welche Instrumente des neuen KVG will der Bundesrat vor allem nutzen, um die heutige negative Entwicklung zu bremsen oder zumindest zu beeinflussen?</p><p>2. Im Bereich der Pr\u00e4mienverbilligungen haben viele Kantone die gesetzlichen Spielr\u00e4ume genutzt und nicht alle ihnen zustehenden Subventionen beim Bund bezogen. Wie hoch genau sind die Betr\u00e4ge der nicht benutzten Subventionen 1996?</p><p>Die SVP vertritt die Meinung, dass die Kantone nicht gezwungen werden k\u00f6nnen und sollen, mehr Subventionen beim Bund zu beziehen. Die gesetzlichen Regeln sind n\u00e4mlich klar festgelegt. Teilt der Bundesrat diese Meinung? Wenn nicht, welche Massnahmen plant der Bundesrat?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat die Kantone zu einem wirklich wettbewerbsorientierten Verhalten gem\u00e4ss KVG anzuhalten? Gibt der Bund Unterst\u00fctzung hinsichtlich Formulierung bzw. Definition von Kriterien f\u00fcr die neu zu erstellenden Spitallisten und Pflegeheimlisten?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, bei den Kantonen als Hauptverantwortliche der Gesundheitspolitik den n\u00f6tigen Druck und/oder Unterst\u00fctzung f\u00fcr den dringend notwendigen Abbau von \u00dcberkapazit\u00e4ten im Spitalbereich auszu\u00fcben/zu geben? Wenn ja, wie? Wie wird sich der Bundesrat in Streitf\u00e4llen als Schiedsrichter (Beschwerden) zwischen Krankenkassen und Spit\u00e4lern (Kantone) verhalten?</p><p>5. Teilt der Bundesrat die Auffassung des BSV, dass sich kein aktives Verhalten des Bundes aufdr\u00e4ngt?</p><p>6. Im Abstimmungskampf f\u00fcr das neue KVG wurde die Aufnahme medizinischer Pr\u00e4vention in den Pflichtleistungen f\u00fcr die Krankenkassen als eines der Hauptziele aufgef\u00fchrt. Wie rechtfertigt der Bundesrat die im neuen Leistungskatalog vorgesehene K\u00fcrzung der Pr\u00e4ventivleistungen?</p><p>7. In welchen Bereichen der Ausf\u00fchrungsverordnungen gibt es aus der Sicht des Bundesrates noch ungekl\u00e4rte Fragen und besondere Probleme? In welchem Zeitrahmen k\u00f6nnen diese geregelt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das KVG bietet den Beteiligten verschiedene neue Instrumente zur Kosteneind\u00e4mmung: Die Versicherer k\u00f6nnen st\u00e4rker als bisher auf die Kosten der Krankenversicherung Einfluss nehmen, n\u00e4mlich durch das Angebot von Versicherungsmodellen mit freiwillig eingeschr\u00e4nkter Wahl der Leistungserbringer (HMO, Hausarztmodelle), durch das Angebot von h\u00f6heren Jahresfranchisen oder etwa durch verst\u00e4rkten Einfluss auf die Tarifgestaltung (Kartellverbot, kein Beitrittszwang zu Verbandsvertr\u00e4gen). Der verst\u00e4rkte, durch die volle Freiz\u00fcgigkeit der Versicherten gef\u00f6rderte Wettbewerb zwischen den Versicherern l\u00e4sst es wahrscheinlich erscheinen, dass diese Instrumente auch tats\u00e4chlich eingesetzt werden. Das Gesetz sorgt zudem f\u00fcr mehr Transparenz bei den Versicherern (einheitliches Leistungsangebot, Grundsatz der einheitlichen Pr\u00e4mie) und bei den Leistungserbringern (Abst\u00fctzen der Tarife auf betriebswirtschaftliche Grundlagen, einheitliche Struktur von Einzelleistungstarifen, Betriebsrechnungen der Spit\u00e4ler nach einheitlicher Methode).</p><p>Nach dem Konzept des neuen Krankenversicherungsgesetzes ist es deshalb nicht in erster Linie der Bundesrat, der auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die steigenden Pr\u00e4mien in der Krankenversicherung Einfluss zu nehmen hat. Die Krankenversicherung wird von autonomen, in der Regel privatrechtlich organisierten Versicherern durchgef\u00fchrt. Die Einflussm\u00f6glichkeiten des Bundesrates sind grunds\u00e4tzlich auf Beschwerdeentscheide im Bereich der Tarife und der kantonalen Spitalplanungen beschr\u00e4nkt. Im weiteren wird der Bundesrat auch daf\u00fcr sorgen, dass die Transparenz \u00fcber die Kosten im Gesundheitswesen rasch verbessert wird, dass also beispielsweise die einheitliche Kostenstellenrechnung und die Leistungsstatistik in den Spit\u00e4lern m\u00f6glichst rasch eingef\u00fchrt werden. Er wird auch pr\u00fcfen, ob und wieweit die neuen Instrumente zur Kosteneind\u00e4mmung tats\u00e4chlich ben\u00fctzt werden und welches die Resultate sind (Wirkungsanalyse).</p><p>2. Aus den Mitteilungen der Kantone \u00fcber die Beanspruchung der Bundesbeitr\u00e4ge zur Pr\u00e4mienverbilligung ergibt sich, dass im Jahre 1996 voraussichtlich etwa 460 Millionen Franken weniger an Bundesbeitr\u00e4gen und etwa 188 Millionen Franken weniger an Kantonsbeitr\u00e4gen zur Auszahlung an die Versicherten gelangen werden, als im Gesetz f\u00fcr diesen Zweck bereitgestellt sind (Bund: 1830 Millionen Franken; Kantone: 640,5 Millionen Franken). Die Kantone k\u00f6nnen diesen Verzicht auf Subventionen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a066 Absatz\u00a05 KVG vorsehen, wenn die Pr\u00e4mienverbilligung f\u00fcr Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen trotzdem sichergestellt ist. Ob dies in allen Kantonen der Fall ist, kann erst nach einer Auswertung der kantonalen Regelungen beurteilt werden. Eine solche Auswertung ist zurzeit im Gang.</p><p>Gest\u00fctzt darauf wird der Bundesrat zu entscheiden haben, ob er von seinem Recht Gebrauch machen will, den Kantonen n\u00e4here Vorschriften f\u00fcr eine gen\u00fcgende Pr\u00e4mienverbilligung zu machen. Allerdings l\u00e4sst sich schon heute feststellen, dass mit der bloss teilweisen Aussch\u00f6pfung des den Kantonen zur Verf\u00fcgung stehenden Pr\u00e4mienverbilligungsvolumens die verfassungsm\u00e4ssig zugesicherten 5 Prozent des Mehrwertsteuerertrages, die zur sozialen Kompensation zugunsten unterer Einkommensschichten gedacht waren, nicht verwendet werden. Der Bundesrat wird damit an der Verwirklichung des mit dem Mehrwertsteuerentscheid verkn\u00fcpften Auftrags gehindert. Damit ist der Auftrag aber nicht hinf\u00e4llig.</p><p>3. Es ist in erster Linie Aufgabe der Kantone, die ihnen vom Gesetz \u00fcbertragenen Aufgaben zu erf\u00fcllen. Die Kantone haben dabei neben den ausdr\u00fccklichen Auflagen des Gesetzes auch dessen Grundausrichtung zu beachten. Dazu z\u00e4hlt auch ein wettbewerbsorientiertes Verhalten. Der Bundesrat wird Gelegenheit haben, bei Entscheiden \u00fcber Beschwerden zu kantonalen Spitalplanungen zu pr\u00fcfen, ob die Kantone das Gesetz beachtet haben. Es ist aber nicht die Aufgabe des Bundes, den Kantonen in anderer Weise Vorschriften \u00fcber die Erstellung der Listen f\u00fcr Spit\u00e4ler und Pflegeheime zu machen. Der Gesetzgeber hat sich bewusst daf\u00fcr entschieden, dass die Spitalplanung von den Kantonen und nicht vom Bund durchgef\u00fchrt wird.</p><p>4. In aller Regel sind es die Kantone, welche die heute vorhandenen Kapazit\u00e4ten in den Spit\u00e4lern geschaffen oder durch finanzielle Unterst\u00fctzungen gef\u00f6rdert haben. Sollten nun tats\u00e4chlich \u00dcberkapazit\u00e4ten vorliegen, so ist es die Aufgabe der Kantone, durch entsprechende Massnahmen f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Das KVG gibt ihnen dazu in der Verpflichtung zu einer Spitalplanung ein neues Mittel in die Hand. Der Bundesrat wird sich, wie bereits erw\u00e4hnt, nur in Beschwerdef\u00e4llen dazu zu \u00e4ussern haben, ob kantonale Spitalplanungen den Vorschriften und Intentionen des KVG entsprechen. Wie er in diesen Streitf\u00e4llen seine Rolle als Schiedsrichter aus\u00fcben wird, muss im konkreten Fall nach Anh\u00f6ren aller Beteiligten entschieden werden.</p><p>5. Ein aktives Verhalten des Bundes dr\u00e4ngt sich in jenen F\u00e4llen auf, in welchen ihm eine Verordnungs- oder Entscheidkompetenz \u00fcbertragen ist. Im \u00fcbrigen hat der Bund auch eine gewisse Informationspflicht. Das KVG setzt aber weitgehend auch auf den Wettbewerb und die Selbstverantwortung aller Beteiligten. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, unn\u00f6tig in dieses Spiel der Kr\u00e4fte einzugreifen. Vor allem sollten nun vorerst alle Beteiligten die Chance erhalten, die ihnen durch das Gesetz zugedachten Aufgaben und Rollen auszu\u00fcben.</p><p>6. Nach dem alten Recht z\u00e4hlten die Massnahmen der medizinischen Pr\u00e4vention nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Es trifft daher nicht zu, dass der Leistungskatalog der Pr\u00e4ventivleistungen gek\u00fcrzt worden w\u00e4re. Hingegen ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Krankenkassen im Rahmen von freiwilligen Leistungen der Grundversicherung und insbesondere in Zusatzversicherungen weiter gegangen sind. Auch f\u00fcr die Leistungen der Pr\u00e4vention gilt der Grundsatz, dass nur solche Leistungen aufzuf\u00fchren sind, welche wirksam, zweckm\u00e4ssig und wirtschaftlich sind. Im \u00fcbrigen hat das BSV im Abstimmungskampf, gest\u00fctzt auf entsprechende Vorgaben in der Botschaft des Bundesrates, Kostensch\u00e4tzungen zu den neuen Leistungen - auch zu den Leistungen f\u00fcr die Pr\u00e4vention - publiziert. Eines der Kriterien bei der Aufstellung des Leistungskataloges f\u00fcr Pr\u00e4vention war es, sich an diesen Kostenrahmen zu halten.</p><p>7. Mit dem Erlass der Ausf\u00fchrungsverordnungen des Bundesrates (April und Juni 1995) und der Leistungsverordnung des Departementes (September 1995) sind nicht alle Fragen und Probleme gekl\u00e4rt worden, die sich bei der Einf\u00fchrung eines v\u00f6llig neuen Krankenversicherungsgesetzes stellen. Mit diesem Gesetz wird direkt auf einen \"Markt\" von etwa 18 Milliarden Franken (Kosten der Krankenversicherung 1996, Sch\u00e4tzung des BSV) und indirekt auf einen solchen von etwa 32 Milliarden Franken (Gesundheitskosten 1992) Einfluss genommen. Zurzeit werden die konkreten Umsetzungsprobleme des KVG erfasst, und es wird gepr\u00fcft, inwieweit diese auf Verordnungsstufe gel\u00f6st werden k\u00f6nnen</p><p>Offene Fragen gibt es vor allem noch im Leistungsbereich. Dies liegt aber weitgehend in der Natur der Sache, weil sich auch die Erkenntnisse in der Medizin st\u00e4ndig entwickeln. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Regelungsbefugnis in diesem Bereich dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern \u00fcbertragen. Dies erlaubt eine rasche Anpassung. Die Fachkommission f\u00fcr Leistungsfragen wird auch in diesem Jahr dem Departement Vorschl\u00e4ge f\u00fcr \u00c4nderungen der Leistungsverordnung unterbreiten. Im weiteren wird zurzeit die Frage der Organisation, der Zusammensetzung und der Zust\u00e4ndigkeiten der Kommissionen, welche das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern in Leistungsfragen beraten, gepr\u00fcft. Im weiteren hat sich auch der Entscheid \u00fcber die Zulassung von nicht\u00e4rztlichen Psychotherapeuten verz\u00f6gert, weil sich die betroffenen Kreise nicht \u00fcber die Voraussetzungen f\u00fcr die Zulassung solcher Leistungserbringer einigen konnten. Hier wird nun das BSV versuchen, einen Vermittlungsvorschlag auszuarbeiten. Es gibt auch zahlreiche Fragen zur Auslegung des Gesetzes. Diese sind nicht durch den Verordnunggeber, sondern durch die Rechtsprechung zu l\u00f6sen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(827107200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712735546823)\/","SubmissionDate":"\/Date(825984000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}