{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3035","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Neue Finanzierung der NEAT","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Erarbeitung eines verkehrspolitischen Gesamtkonzeptes</p><p>2. Pr\u00fcfung eines neuen Finanzierungskonzepts f\u00fcr die NEAT auf folgenden Grundlagen:</p><p>2.1. Erh\u00f6hung des f\u00fcr den Strassenverkehr bestimmten Treibstoffzolls um 10 Rappen. Einnahmen: 600 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>2.2. Entnahme von 25 Prozent aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr als A-fonds-perdu-Beitrag f\u00fcr die NEAT. Einnahmen: 450 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>2.3. Erhebung einer Alpentransitgeb\u00fchr f\u00fcr die P\u00e4sse Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon, und zwar: Personenwagen: Fr. 30.- pro Tunneldurchfahrt, unter Anrechnung der bisherigen Durchfahrtsgeb\u00fchr am Grossen St. Bernhard; Lastwagen: Fr. 200.- pro Durchfahrt. Einnahmen: 400 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>2.4. Aufnahme einer Staatsanleihe von 12 Milliarden zu 4 Prozent mit 12j\u00e4hriger Laufzeit. Steuerpflichtige, die Steuern hinterzogen haben, k\u00f6nnen diese Anleihe priorit\u00e4r zeichnen. Im Sinne einer Pauschalstrafe erhalten sie einen Zins von nur 2 Prozent bei deklarierten Betr\u00e4gen von bis zu 200 000 Franken und von 1 Prozent bei h\u00f6heren Betr\u00e4gen. Die Einnahmen aus der Zinsdifferenz sind f\u00fcr die Finanzierung der NEAT bestimmt. Wenn die Selbstdeklaration 12 Milliarden Franken einbringt,  ergeben sich j\u00e4hrliche Einnahmen von ungef\u00e4hr 300 Millionen Franken (2\u00a0Prozent = 240 Millionen; 1\u00a0Prozent = 360 Millionen).</p>","ReasonText":"<p>In der schweizerischen Verkehrspolitik herrscht ein offensichtlicher Mangel an Gesamtkonzepten mit klaren Priorit\u00e4ten. Die Frage der Finanzierung der geplanten Infrastrukturen wird nicht \u00fcberzeugend </p><p>beantwortet.</p><p>Ein negativer Entscheid bei der kommenden Volksabstimmung \u00fcber die Alpentransversalen w\u00fcrde ein politisches Debakel, den Verlust unserer Glaubw\u00fcrdigkeit auf europ\u00e4ischer Ebene und einen tiefen Riss im nationalen Zusammenhalt nach sich ziehen.</p><p>Das Volk bef\u00fcrchtet einen finanziellen Abgrund. In dieser schwierigen Zeit l\u00e4sst es sich nicht mehr zur Kasse beten, nachdem es bereits bei der Abstimmung \u00fcber die Erh\u00f6hung des Benzinpreises um 20 Rappen get\u00e4uscht worden ist.</p><p>Das Konzept der NEAT geht in den Bereichen Mobilit\u00e4t und Umweltschutz auf die Bed\u00fcrfnisse des 21. Jahrhunderts ein. Es umfasst insbesondere die folgenden Zielsetzungen:</p><p>1. Bau zweier Basistunnel gem\u00e4ss Transitabkommen; damit wird die Notwendigkeit, die Kapazit\u00e4t der bestehenden Eisenbahnlinien zu erh\u00f6hen, ber\u00fccksichtigt;</p><p>2. Anschluss ans europ\u00e4ische Hochleistungsnetz;</p><p>3. zufriedenstellende und koh\u00e4rente Antwort an unsere europ\u00e4ischen Partner im Rahmen der Umsetzung der Alpeninitiative;</p><p>4. Angebot an raschen und ausgewogenen Verbindungen zwischen allen Landesteilen.</p><p></p><p>Das Problem der Finanzierung der NEAT ist bisher alles andere als gel\u00f6st. Bei den aktuellen Finanzierungsvorschl\u00e4gen besteht das offensichtliche Risiko eines Volksneins. In dieser Frage darf </p><p>deshalb kein L\u00f6sungsansatz ausser acht gelassen werden, und man muss sich zur Pr\u00fcfung der Vorschl\u00e4ge genug Zeit lassen. Unkonventionelle Ideen sind gefragt.</p><p>Unserer Meinung nach k\u00f6nnen unsch\u00f6ne Auseinandersetzungen in der Verkehrspolitik nur vermieden werden, wenn die folgenden Forderungen erf\u00fcllt sind:</p><p>1. Der G\u00fctertransport von Grenze zu Grenze muss durch Anreize von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. Dabei muss der Grundsatz der Nichtdiskriminierung eingehalten und die langfristige </p><p>Finanzierung dieser Operation sichergestellt werden.</p><p>2. Der Eisenbahnverkehr muss wettbewerbsf\u00e4higer und wirtschaftlicher werden, um mit der Strasse konkurrieren zu k\u00f6nnen. Prohibitive Preise sind einer der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die mangelnde Attraktivit\u00e4t der Bahn.</p><p>3. Jeder Lastwagen, der eine der vier im Bundesgesetz \u00fcber den Strassentransitverkehr aufgef\u00fchrten Transitstrassen im Alpengebiet (Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard, Simplon) benutzt, muss eine Abgabe entrichten. Bei allf\u00e4lligen Benachteiligungen oder Diskriminierungen werden Kompensationen vorgesehen. Dabei sind insbesondere die folgenden Punkte zu ber\u00fccksichtigen:</p><p>3.1. Vorhandensein einer Eisenbahnlinie als direkte Alternative zur Strasse </p><p>3.2. Notwendigkeit, die in den betroffenen Kantonen immatrikulierten Fahrzeuge ganz oder teilweise von der Abgabenpflicht zu befreien;</p><p>3.3. Bed\u00fcrfnisse des Regionalverkehrs;</p><p>3.4. besondere geographische Bedingungen;</p><p>3.5. finanzielle Kompensation an die Betriebsgesellschaft am Grossen St. Bernhard f\u00fcr den voraussichtlichen Verkehrsr\u00fcckgang.</p><p>Vorschlag eines Finanzierungskonzepts f\u00fcr die NEAT:</p><p>Die Gesamtkosten der NEAT werden auf ungef\u00e4hr 15 Milliarden Franken gesch\u00e4tzt. Die Finanzierung k\u00f6nnte durch folgende Mittel sichergestellt werden:</p><p>1. Erh\u00f6hung des f\u00fcr den Strassenverkehr bestimmten Treibstoffzolls um 10 Rappen;</p><p></p><p>2. Entnahme von 25\u00a0Prozent aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr als A-fonds-perdu-Beitrag;</p><p>3. Erhebung einer Alpentransitabgabe f\u00fcr Personenwagen f\u00fcr die P\u00e4sse Gotthard und San Bernardino. </p><p>Diese Abgabe entspricht der bisherigen Durchfahrtsgeb\u00fchr am Grossen St. Bernhard. Erhebung einer Abgabe f\u00fcr Lastwagen von Fr. 200.- pro Durchfahrt f\u00fcr die P\u00e4sse Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon (wie am Brenner und am Mont Blanc);</p><p>4. Aufnahme einer Staatsanleihe mit 12j\u00e4hriger Laufzeit. Diese Anleihe wird mit der vom Parlament 1994 gutgeheissenen Steueramnestie verkn\u00fcpft;</p><p>5. in einer zweiten Phase die mit der Europ\u00e4ischen Union koordinierte Einf\u00fchrung einer leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe.</p><p>Voraussichtliche Einnahmen:</p><p>1. Zollzuschlag von 10 Rappen: 600 Millionen Franken pro Jahr</p><p>2. 25\u00a0Prozent aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr: 450 Millionen</p><p>3. Alpentransitabgabe: 490 Millionen - 20\u00a0Prozent = 400 Millionen</p><p>3.1. Gotthard </p><p>17 000 Personenwagen pro Tag x Fr. 30.- x 365 Tage = 180 Millionen 3 000 Lastwagen pro Tag x Fr. 200.- x 365 Tage = 220 Millionen</p><p>3.2. Grosser St. Bernhard</p><p>1 200 Personenwagen pro Tag x Fr. 30.- - bisherige Geb\u00fchr von Fr. 30.- = 0</p><p>150 Lastwagen pro Tag x Fr. 200.- - bisherige Durchschnittsgeb\u00fchr von Fr. 90.- x 365 Tage = 6 Millionen</p><p>3.3. San Bernardino</p><p>4 500 Personenwagen pro Tag x Fr. 30.- x 365 Tage = 50 Millionen</p><p>400 Lastwagen pro Tag x Fr. 200.- x 365 Tage = 30 Millionen</p><p>3.4. Simplon</p><p>70 Lastwagen pro Tag x Fr. 200.- x 365 Tage = 5 Millionen</p><p>N.B. Die abschreckende Wirkung der Geb\u00fchren und die Zunahme der Mobilit\u00e4t f\u00fchren zu einer voraussichtlichen Verringerung des Gesamtbetrags von ungef\u00e4hr 20\u00a0Prozent (inklusive Abz\u00fcge und Kosten).</p><p>Zweckbindung der Spezialfinanzierung Strassenverkehr f\u00fcr folgende Aufgaben:</p><p>1. Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ohne finanzielle Einschr\u00e4nkungen;</p><p>2. Unterst\u00fctzung des Regionalverkehrs;</p><p>3. Klassierung der schweizerischen Hauptstrassen bis M\u00e4rz 1997;</p><p>4. Beteiligung an der differenzierten Preissenkung f\u00fcr den Bahntransport begleiteter Strassenfahrzeuge.</p><p>Alpentransitabgabe:</p><p>Artikel\u00a037 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung schreibt vor, dass f\u00fcr die Strassenbenutzung keine Geb\u00fchren erhoben werden d\u00fcrfen.</p><p>Das Parlament kann jedoch Ausnahmen bewilligen, wie dies f\u00fcr den Grossen St. Bernhard, die Autobahnvignette und die Schwerverkehrsabgabe der Fall war und vermutlich auch f\u00fcr die </p><p>Seebucht\u00fcberquerung in Genf zutreffen wird.</p><p>Die Erhebung einer Strassengeb\u00fchr ist einfach, unb\u00fcrokratisch und unkompliziert und setzt einzig eine elektronische Vorrichtung oder eine von Hand bediente Registrierkasse voraus.</p><p>Staatsanleihe, die mit der Steueramnestie verkn\u00fcpft ist:</p><p>1968 stimmte das Schweizer Stimmvolk einer einmaligen Steueramnestie mit 400 000 gegen 247 000 Stimmen zu.</p><p>11 Milliarden Franken wurden fiskalisch erfasst, gegen\u00fcber 6,5 Milliarden bei der Amnestie von 1945. Es geht um Betr\u00e4ge von rund 500 Millionen pro Jahr beim Einkommen und 300 Millionen beim Verm\u00f6gen.</p><p>Anstatt auf die Umsetzung der 1994 vom Parlament beschlossenen Steueramnestie zu warten, kann man sich f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der ersten Etappe der Amnestie ein sehr einfaches System ausdenken, das auf dem folgenden Prinzip beruht:</p><p>Alle Steuerpflichtigen, die eine Staatsanleihe von beispielsweise 12 Milliarden mit 12j\u00e4hriger Laufzeit zeichnen, erhalten einen Zins von j\u00e4hrlich 4\u00a0Prozent.</p><p>Wer Steuern hinterzogen hat, die Schwarzgelder jedoch nachtr\u00e4glich deklarieren m\u00f6chte, erh\u00e4lt auf den im Rahmen dieser Staatsanleihe gezeichneten Betr\u00e4gen einen Zins von 2\u00a0Prozent f\u00fcr Betr\u00e4ge bis Fr. 200 000.- und von 1\u00a0Prozent f\u00fcr h\u00f6here Betr\u00e4ge.</p><p>Diese Zinsdifferenz gilt als Pauschalstrafe und dient als Selbstdeklaration.</p><p>Die Zinsdifferenz wird f\u00fcr die Finanzierung der NEAT bestimmt. Der Gesetzgeber legt die erforderlichen Bedingungen und Wirkungen fest. Diese d\u00fcrfen nicht strenger sein als jene, die im Bundesbeschluss vom 15.03.1968 vorgesehen waren.</p><p>Geht man von der Annahme aus, dass die Steuerpflichtigen im Sinne einer Selbstdeklaration 12 Milliarden Franken zeichnen, so entspricht die Zinsdifferenz den folgenden Betr\u00e4gen:</p><p>bei 2\u00a0Prozent: 240 Millionen Franken pro Jahr,</p><p>bei 1\u00a0Prozent: 360 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Die Durchf\u00fchrung der ersten Etappe der Steueramnestie ergibt somit voraussichtlich einen durchschnittlichen Ertrag von ungef\u00e4hr 300 Millionen Franken pro Jahr, der f\u00fcr die Finanzierung der </p><p>NEAT bestimmt ist.</p><p>Bei dieser L\u00f6sung w\u00fcrde das Schwarzgeld zum Wohl des Landes beitragen, anstatt f\u00fcr Spekulationen eingesetzt oder im Ausland angelegt zu werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat im Fr\u00fchjahr 1995 eine grunds\u00e4tzliche \u00dcberpr\u00fcfung der NEAT-Finanzierung beschlossen. Gest\u00fctzt auf einen Bericht einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe hat er am 13. September 1995 eine Vernehmlassung er\u00f6ffnet. Aufgrund der eher kontroversen Ergebnisse wurden am 9. Januar 1996 zus\u00e4tzliche Gespr\u00e4che mit interessierten Parteien und Organisationen gef\u00fchrt und es wurde einer Arbeitsgruppe der Bundesratsparteien Gelegenheit geboten, eigene Vorschl\u00e4ge zu erarbeiten. Auf der Grundlage dieses breiten Meinungsbildungsprozesses hat der Bundesrat am 24. April die materiellen Vorentscheide zur Botschaft getroffen und das Eidg. Finanzdepartement gemeinsam mit dem Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende Juni 1996 eine Botschaft auszuarbeiten. In bezug auf die Antr\u00e4ge des Motion\u00e4rs kann wie folgt Stellung genommen werden:</p><p></p><p>1.) Im Verkehr stehen verschiedene Vorlagen vor der parlamentarischen Behandlung: Bau und Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte, Umsetzung der leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe, Umsetzung der Alpeninitiative, Bahnreform, bilaterale Verhandlungen mit der EU (Dossier Landverkehr). Der Bundesrat hat am 21. Februar 1996 ein Aussprachepapier des EVED \u00fcber die Verkn\u00fcpfung der verkehrspolitischen Gesch\u00e4fte im Landverkehr zur Kenntnis genommen. Entsprechend diesem Papier wird er die verschiedenen Vorlagen aufeinander abstimmen und in den entsprechenden Vorlagen auf die Verkn\u00fcpfungen hinweisen.</p><p></p><p>2.1) Der Bundesrat sieht, wie vom Motion\u00e4r beantragt, eine Erh\u00f6hung der Treibstoffz\u00f6lle um 10 Rappen pro Liter vor.</p><p></p><p>2.2) Ebenfalls soll an der Mitfinanzierung der NEAT aus der Treibstoffzollkasse im Umfang von 25 Prozent der Projektkosten festgehalten werden.</p><p></p><p>2.3) Im Rahmen der Umsetzung des Alpenschutzartikels der Bundesverfassung wird die Einf\u00fchrung einer Alpentransitabgabe f\u00fcr den G\u00fcterschwerverkehr an den vier \u00dcberg\u00e4ngen Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon vorgesehen. Die H\u00f6he der Abgabe soll sich an der bezweckten Lenkungswirkung von der Strasse auf die Schiene orientieren und nicht an den fiskalischen Bed\u00fcrfnissen f\u00fcr die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte. Da zudem der Einf\u00fchrungszeitpunkt und das Aufkommen nicht genau absehbar sind und insbesondere auch Kompensationen an die Kantone n\u00f6tig werden d\u00fcrften, soll das Aufkommen nicht zum Mitfinanzierung der Eisenbahngrossprojekte beigezogen werden.</p><p></p><p>2.4 Die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte soll eine verkehrspolitische Lenkungswirkungen beinhalten und nicht mit sachfremden Problemen verkn\u00fcpft werden. Die Steueramnestie soll deshalb nicht \u00fcber die Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte angegangen werden. Zudem d\u00fcrften Anlagen, die \u00fcber 12 Jahre massgeblich unter einem marktf\u00e4higen Zinssatz liegen, wenig attraktiv sein. Bei einem Anlagekapital von 200'000 Franken, dass \u00fcber 12 Jahre 2\u00a0Prozent unter Marktbedingungen angelegt werden muss, resultiert ein Zinsausfall (inkl. Zinseszinses) von \u00fcber 65'000 Franken.</p><p></p><p>Insgesamt werden die Anliegen des Motion\u00e4rs bei der Vorlage \u00fcber Bau und Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte mehrheitlich aufgenommen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.","FederalCouncilProposal":4,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(833760000000)\/","SubmittedBy":"Epiney Simon","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(890352000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759288800)\/","SubmissionDate":"\/Date(825984000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}