{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963049,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963049,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3049","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Arbeitslosenstatistik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einem Arbeitslosentreff der Stadt Bern haben 1995 folgende Kategorien von Arbeitslosen vorgesprochen:</p><p>- 25 Prozent Arbeitslose (14 Prozent Langzeitarbeitslose);</p><p>- 56 Prozent Ausgesteuerte;</p><p>- 15 Prozent Unberechtigte.</p><p>1. Wie kommentiert der Bundesrat diese Zahlen?</p><p>2. Ist f\u00fcr den Zeitpunkt der Gesamteinf\u00fchrung des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) am 1. Januar 1997 eine neue offizielle statistische Erfassung der gesamten Arbeitslosigkeit (inklusive Ausgesteuerte) vorgesehen, und wie ist sie angelegt?</p><p>3. Besteht nicht die Gefahr, dass zuk\u00fcnftig Ausgesteuerte als \"F\u00fcrsorgef\u00e4lle\" diskreditiert werden, und wie gedenkt der Bundesrat dieser Tendenz entgegenzuwirken?</p><p>4. Die 3,1 Prozent NBU-Versicherungspr\u00e4mie treffen vor allem \u00e4rmere Langzeitarbeitslose ausserordentlich hart und verunm\u00f6glichen ihnen teilweise die Wiedereingliederung. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dieser Abzug die Falschen \"bestraft\"? Vor allem die Pr\u00e4mie f\u00fcr die 2. S\u00e4ule bei den niederen Einkommen scheint ungerechtfertigt. Ist der Bundesrat bereit, auf diese vorschnell erlassene Verordnung zur\u00fcckzukommen?</p>","ReasonText":"<p>Das neue Avig hat vor allem eine raschere und nachhaltigere Wiedereingliederung erwerbsloser Personen in den Arbeitsmarkt zum Ziel, womit unseres Erachtens vor allem die in der Aussteuerung und Ausgrenzung endende Langzeitarbeitslosigkeit bek\u00e4mpft werden sollte. Eines der notwendigsten Instrumente zur prozessualen Analyse und Beurteilung der Wirkung des Avig ist eine einl\u00e4ssliche und differenzierte Statistik der arbeitslosen Personen in allen Stadien. Bisher fehlten in der Statistik die Ausgesteuerten g\u00e4nzlich, was das Bild sowohl der strukturellen wie der konjunkturellen Arbeitslosigkeit verf\u00e4lscht hat. Dieser Fehler sollte unter dem neuen Gesetz vermieden werden, um so mehr, als darin die Arbeitsvermittlung zum zentralen Faktor geworden und v\u00f6llig neu konzipiert worden ist.</p><p>Wenn eine umfassende Statistik die auch unter dem neuen Regime aus der Arbeitswelt Herausfallenden und -gefallenen mit einbeziehen soll, ist es vermutlich von Belang, nicht nur Personen zu z\u00e4hlen, sondern auch den zum Teil verdeckten Ursachen ihrer Schwierigkeiten zur Wiedereingliederung nachzugehen. In diesem Sinne sind die Fragen unter Punkt 4 meiner Interpellation zu verstehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis, dass eine klare Mehrheit der Personen, welche im erw\u00e4hnten Arbeitslosentreff der Stadt Bern vorgesprochen haben, ohne Anspr\u00fcche auf Entsch\u00e4digungen der Arbeitslosenversicherung waren. 1995 wurden in Bern pro Monat im Durchschnitt 62 Personen aus der Arbeitslosenversicherung des Bundes ausgesteuert. Die Arbeitsmarktlage in der Stadt Bern pr\u00e4sentierte sich damit vergleichbar mit der 1995 in der Gesamtschweiz vorherrschenden Situation.</p><p>2. Mit der Einf\u00fchrung des revidierten Avig per 1. Januar 1997 ist grunds\u00e4tzlich keine neue statistische Erfassung der arbeitslosen inklusive der ausgesteuerten Personen vorgesehen. Verbesserungen an den heutigen Statistiken werden aber durch das revidierte Gesetz m\u00f6glich. Grunds\u00e4tzlich basiert die Arbeitslosenstatistik des Biga auf den im administrativen Vollzug der kantonalen Arbeits\u00e4mter anfallenden Daten zu den stellensuchenden Personen. Erfasst sind alle Personen, die an einem Stichtag bei einem Schweizer Arbeitsamt registriert sind, in keinem Arbeitsverh\u00e4ltnis stehen und sofort f\u00fcr eine Arbeit vermittelbar sind, unabh\u00e4ngig davon, ob die gemeldeten Personen \u00fcber Anspr\u00fcche auf Entsch\u00e4digungen an die Arbeitslosenversicherung verf\u00fcgen oder nicht bzw. nicht mehr verf\u00fcgen. Somit sind in der Biga-Statistik auch ausgesteuerte und sonstige nicht bezugsberechtigte Personen (z. B. bei R\u00fcckkehr aus dem Ausland) enthalten - insgesamt etwa 20 Prozent der registrierten Arbeitslosen -, sofern sich diese beim zust\u00e4ndigen Arbeitsamt zwecks Vermittlung gemeldet haben. Auch die im revidierten Gesetz vorgesehene, auf zwei Jahre verl\u00e4ngerte Bezugsdauer f\u00fcr ordentliche und ausserordentliche Taggelder sowie die Errichtung von regionalen Arbeitsvermittlungszentren mit ihrem Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen lassen ein verbessertes Meldeverhalten der Arbeitslosen erwarten. F\u00fcr die Erfassung von erwerbslosen Personen, die sich nicht zur Arbeitsvermittlung melden, wird die momentan beim Bundesamt f\u00fcr Statistik sich im Aufbau befindende gesamtschweizerische Sozialhilfestatistik wertvolle Informationen liefern.</p><p>3. Die im Rahmen der Teilrevision des Avig vom Parlament beschlossenen Massnahmen der l\u00e4ngeren Entsch\u00e4digungsdauer, der Wiedereingliederung sowie der Einrichtung regionaler Arbeitsvermittlungszentren sollen dazu beitragen, dass m\u00f6glichst wenige Personen ausgesteuert werden. Der Gesetzgeber hat sich zudem bewusst daf\u00fcr entschieden, dass die Betreuung der trotz allem arbeitslos bleibenden Personen in der Verantwortung der Kantone erfolgen soll.</p><p>4. Nach Artikel\u00a022a Absatz\u00a04 Avig zieht die Arbeitslosenkasse die Pr\u00e4mie f\u00fcr die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunf\u00e4lle von der Arbeitslosenentsch\u00e4digung ab und entrichtet sie der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). Die Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung von arbeitslosen Personen enth\u00e4lt keine Bestimmung \u00fcber den Pr\u00e4miensatz, weil nach Artikel\u00a063 Absatz\u00a04 Buchstabe\u00a0g des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) nicht der Bundesrat, sondern der Verwaltungsrat der Suva befugt ist, die Pr\u00e4mientarife aufzustellen. Der Gesetzgeber nahm im Rahmen der Revision des Avig davon Abstand, den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung einen Teil der Pr\u00e4mien f\u00fcr die Unfallversicherung der Arbeitslosen \u00fcbernehmen zu lassen.</p><p>Zur Sicherung des Vorsorgeschutzes bei Tod und Invalidit\u00e4t ist ab 1. Januar 1997 vorgesehen, dass die Arbeitslosenkasse nach Artikel\u00a022a Absatz\u00a03 Avig den Beitragsanteil der beruflichen vorsorge von der Arbeitslosenentsch\u00e4digung abziehen und ihn zusammen mit dem von ihr zu \u00fcbernehmenden Arbeitgeberanteil der entsprechenden Auffangeinrichtung \u00fcberweisen. Die H\u00e4lfte der Pr\u00e4mie wird somit durch die Arbeitslosenkasse getragen. Der Bundesrat wird im Laufe des Jahres 1996 das Verfahren sowie die Beitragsh\u00f6he unter Ber\u00fccksichtigung der versicherungstechnischen Grunds\u00e4tze f\u00fcr die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bestimmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(830908800000)\/","SubmittedBy":"B\u00e4umlin Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(843696000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779233868640)\/","SubmissionDate":"\/Date(826156800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}