{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963050,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963050,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3050","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung des Finanzausgleichs beim Kantonsanteil an den Bundessteuern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine Erh\u00f6hung der Finanzausgleichsquote bei der direkten Bundessteuer von 13 auf 15 Prozent, verbunden mit einer Senkung des Kantonsanteils gem\u00e4ss Aufkommen von 17 auf 15 Prozent, zu beantragen. Dieser Vorschlag erfordert eine \u00c4nderung der Artikel\u00a08 und 9 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 f\u00fcr den Finanzausgleich unter den Kantonen (SR 613.1) sowie der Verordnung vom 27. November 1989 \u00fcber den Finanzausgleich mit dem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer (SR 613.13).</p>","ReasonText":"<p>Seit 1959 wird vom Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ein Teil f\u00fcr den Finanzausgleich unter den Kantonen verwendet. Zwischen 1959 und 1980 betrug diese Finanzausgleichsquote einen Sechstel (5%), bis 1985 ein Viertel (7,5%) und seither dreizehn Dreissigstel (13%) des gesamten Kantonsanteils.</p><p>Der Vorschlag f\u00fcr eine St\u00e4rkung des Finanzausgleichs beim Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer kann wie folgt begr\u00fcndet werden:</p><p>- Die von der eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung im Auftrag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erstellte Finanzausgleichsbilanz vom Mai 1991 f\u00fcr die siebziger und achtziger Jahre hat gezeigt, dass die hohe Bezugsprovision der Kantone bei der direkten Bundessteuer das Ergebnis des </p><p>bundesstaatlichen Finanzausgleichs negativ beeinflusst. So erh\u00e4lt beispielsweise der finanzst\u00e4rkste Kanton Zug mehr Bundestransferzahlungen pro Einwohner als die anderen finanzstarken Kantone, mehrere finanzmittelstarke Kantone, ja sogar einige finanzschwache Kantone.</p><p>- Die Weiterf\u00fchrung der linearen K\u00fcrzung der Bundesbeitr\u00e4ge ohne Kompensation sowie eine Reihe von Sparmassnahmen zu Lasten der Berg- und Randgebiete treffen die finanzschwachen und </p><p>finanzmittelstarken Kantone bedeutend st\u00e4rker als die finanzstarken Kantone.</p><p>- Im neuen Fachhochschulgesetz werden die Bundesbeitr\u00e4ge an die Kantone nicht mehr aufgrund der Finanzkraft abgestuft, obwohl dies in der geltenden Bundesverfassung (Art. 42quater BV) und im </p><p>Bundesgesetz vom 19.06.1959 \u00fcber den Finanzausgleich unter den Kantonen ausdr\u00fccklich verlangt wird. </p><p>Damit wurde gegen das zwischen dem Bund und der Finanzdirektorenkonferenz vereinbarte Stillhalteabkommen bis zum Inkrafttreten der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verstossen.</p><p>- Mit einer Erh\u00f6hung der Finanzausgleichsquote wird die angestrebte Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs nicht gef\u00e4hrdet. Die interkantonale Solidarit\u00e4t zwischen finanzstarken und </p><p>finanzschwachen Kantonen kann verst\u00e4rkt werden, ohne dass der Bundeshaushalt eine Mehrbelastung erf\u00e4hrt.</p><p>- Die kantonale Bezugsprovision von 15 Prozent ist immer noch gen\u00fcgend hoch, damit die Kantone an einer Erhebung der direkten Bundessteuer interessiert bleiben.</p><p></p><p>Mit dieser Vorlage k\u00f6nnte der Bundesrat seinen politischen Willen unterstreichen, der Schw\u00e4chung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (Weiterf\u00fchrung der linearen Beitragsk\u00fcrzung ohne Kompensation, gezielte Sparmassnahmen zu Lasten der Berg- und Randgebiete, Verzicht auf die Abstufung der Bundesbeitr\u00e4ge aufgrund der kantonalen Finanzkraft im neuen Fachhochschulgesetz) entgegentreten. Er k\u00f6nnte zudem ein Zeichen setzen, dass mit der Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs der Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen verbessert werden soll.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei der Einf\u00fchrung der Wehrsteuer 1941/42 wurde der Kantonsanteil auf 32,5\u00a0Prozent des Steuerertrages festgelegt. Bereits 1943 wurde dieser Anteil auf die noch heute g\u00fcltigen 30 Prozent reduziert. Seit 1959 wird vom Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ein Teil f\u00fcr den Finanzausgleich unter den Kantonen verwendet. Zwischen 1959 und 1980 betrug diese Finanzausgleichsquote ein Sechstel (5%), bis 1985 ein Viertel (7,5%) und seither dreizehn Dreissigstel (13%) des gesamten Kantonsanteils.</p><p>In den Jahren 1986 bis 1989 wurden davon 10\u00a0Prozent nach Finanzkraft und 3\u00a0Prozent nach H\u00e4rteausgleichskriterien (\u00fcberdurchschnittliche Belastung aus der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen) verteilt. Im Jahre 1989 wurde die geltende Verordnung revidiert und damit dem Wunsch nach mehr Einfachheit, Transparenz und insbesondere einem verst\u00e4rkten Finanzausgleich zugunsten der finanzschw\u00e4cheren Kantone entsprochen. Nach einer \u00dcbergangsregelung f\u00fcr die Jahre 1990 und 1991 ist seit 1992 dieser neue Verteilschl\u00fcssel massgebend.</p><p>Die verbleibenden 17 Dreissigstel (17%) des Kantonsanteils werden den Kantonen gem\u00e4ss Steueraufkommen ausgerichtet. Bei einigen Kantonen und insbesondere beim Kanton Zug ist diese \"Bezugsprovision\" relativ gross. Bei diesen Kantonen sind aber auch der Beitrag an den Finanzausgleich sowie die Ablieferung an den Bund entsprechend hoch. Eine n\u00e4here Betrachtung zeigt denn auch, dass im Mittel der Jahre 1994 und 1995 beispielsweise die Kantone Wallis und Jura einen Betrag erhielten, der deren Aufkommen \u00fcberstieg. Bei den finanzstarken Kantonen hingegen betrug der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer 17 bis 19 Prozent des Steueraufkommens.</p><p>Es trifft zu, dass die linearen K\u00fcrzungen die finanzschw\u00e4cheren Kantone st\u00e4rker belasten als die finanzst\u00e4rkeren. Die Sanierungspakete enthielten aber jeweils auch Kompensationsmassnahmen, bei denen die Finanzkraft ber\u00fccksichtigt wird, wie z.B.:</p><p>- die zus\u00e4tzliche Verteilung von Nationalbankgewinnen,</p><p>- die Erh\u00f6hung des Treibstoffzolles und die damit verbundene Zunahme des Treibstoffzollanteils der Kantone,</p><p>- der Kantonsanteil an den Einnahmen aus den Strassenverkehrsabgaben und</p><p>- die Bereitstellung von Mitteln f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle infolge der Aufhebung der Bundesbeteiligung an die Finanzierung der Ausgaben der Kantone f\u00fcr die Polizei\u00fcberwachung des Nationalstrassenverkehrs.</p><p>Neben den Kompensationen im Rahmen der Sanierungsmassnahmen sind in den letzten Jahren die Anliegen der finanzschwachen Kantone auch in anderen Bereichen ber\u00fccksichtigt worden. So wurde beispielsweise bei der Pr\u00e4mienverbilligung in der Krankenversicherung eine f\u00fcr die finanzschwachen Kantone sehr vorteilhafte Aufteilung der Bundes- und Kantonsbeitr\u00e4ge eingef\u00fchrt.</p><p>Bei den k\u00fcnftigen Fachhochschulen wird es sich zum grossen Teil um interkantonale Einrichtungen handeln. Deshalb haben die Kantone im Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz \u00fcber die Fachhochschulen mehrheitlich gefordert, dass auf die Finanzkraftabstufung der Bundesbeitr\u00e4ge an die Kantone verzichtet wird. Diese Entscheidung steht auch im Einklang mit dem Projekt der Neuordnung des Finanzausgleichs, welche eine Trennung von Anreiz- und Ausgleichszielen fordert.</p><p>Die Grundz\u00fcge der Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sind zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren. Im Sinne einer globalen Reform gilt es zu vermeiden, dass einzelne Elemente des Reformprojektes bereits jetzt herausgegriffen werden. Dieses Anliegen ist umso mehr von Bedeutung, als ein Teil der Kantonsanteile voraussichtlich f\u00fcr den horizontalen Ressourcenausgleich verwendet werden soll.</p><p>Schliesslich zeigt auch die Entwicklung der kantonalen Finanzen, dass im Bereich des Finanzausgleichs vorl\u00e4ufig kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Die finanzielle Situation der finanzschw\u00e4cheren Kantone hat sich n\u00e4mlich im Jahre 1995 deutlich verbessert, w\u00e4hrend zahlreiche finanzst\u00e4rkere Kantone weiterhin grossen Problemen gegen\u00fcberstehen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(833760000000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023753600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817204447)\/","SubmissionDate":"\/Date(826156800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}