{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963068,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963068,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3068","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unterhalts- und Betriebskosten der Nationalstrassen. Beteiligung des Bundes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Beteiligung des Bundes an den Unterhalts- und Betriebskosten des Nationalstrassennetzes wieder auf die H\u00f6he anzuheben, die von den Ausf\u00fchrungsverordnungen zur Nationalstrassen- und zur Treibstoffzollgesetzgebung f\u00fcr 1995 vorgesehen war. Diese h\u00f6here Beteiligung soll dem im Budget vorgesehenen Nationalstrassenkredit belastet werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Presse berichtete gegen Ende des letzten Jahres vom Beschluss des Bundesrats, die Beitr\u00e4ge, die der Bund den Kantonen f\u00fcr den Unterhalt der Nationalstrassen zahlt, zu k\u00fcrzen. Der Unterhalt der Nationalstrassen ist f\u00fcr die Kantone, die mit denselben finanziellen Schwierigkeiten zu k\u00e4mpfen haben wie </p><p>der Bund, eine starke Belastung. Der Bund darf deshalb die Unterhaltskosten nicht einfach auf die Kantone abw\u00e4lzen, da f\u00fcr das Nationalstrassennetz laut Bundesverfassung in erster Linie der Bund zust\u00e4ndig ist.</p><p>Die Mittel f\u00fcr die Nationalstrassen wurden f\u00fcr 1996 im Vergleich zum urspr\u00fcnglichen Antrag des Bundesrats erh\u00f6ht. Es w\u00e4re nur folgerichtig, wenn diese Erh\u00f6hung auch dem Unterhalt der </p><p>Nationalstrassen zugute k\u00e4me und die Ausgaben der Kantone in diesem Bereich nicht erh\u00f6ht w\u00fcrden, da ihnen bereits die neu er\u00f6ffneten Autobahnabschnitte zus\u00e4tzliche Kosten verursachen.</p><p>Es w\u00e4re sinnvoller, beim Ausbau des Nationalstrassennetzes etwas zur\u00fcckhaltender zu sein, daf\u00fcr aber \u00fcber gen\u00fcgend Mittel f\u00fcr dessen Unterhalt zu verf\u00fcgen. Dazu kommt, dass der Anteil des Bundes an den Unterhaltskosten mit zweckgebundenen, von den Benutzern stammenden Mitteln, der Anteil der Kantone hingegen mit den ordentlichen Steuern oder sogar mit Anleihen finanziert wird. Auch das Verursacherprinzip gebietet folglich, dass die Beteiligung des Bundes am Unterhalt der Nationalstrassen, die bereits 1993 reduziert wurde, nicht erneut zu Lasten der kantonalen Finanzen verringert werden darf.</p><p>Die gem\u00e4ss Treibstoffzollgesetz erhobenen Zollabgaben sind also so einzusetzen, dass die Beteiligung des Bundes an den Unterhalts- und Betriebskosten der Nationalstrassen unver\u00e4ndert bleibt. Damit die finanzielle Belastung nicht zunimmt, ist die R\u00fcck\u00fcbertragung an die Kantone im Rahmen des Kredites </p><p>vorzunehmen, der im Voranschlag des Bundes f\u00fcr die Nationalstrassen eingestellt ist.</p><p>Diese Motion geht in die Richtung des Postulats von Hanspeter Seiler (95.3617), das der Bundesrat entgegengenommen hat.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1994 f\u00fcr den Bundeshaushalt beantragte der Bundesrat, die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr den baulichen Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen herabzusetzen. Statt der bisherigen Bandbreite zwischen 75 und 90 Prozent (in H\u00e4rtef\u00e4llen 97 Prozent) sollte nun eine Bandbreite zwischen 40 und 80 Prozent (in H\u00e4rtef\u00e4llen 95 Prozent) gelten. Die Umsetzung dieser neuen Regelung bewirkte eine Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes von 87 auf 67 Prozent. In der Botschaft an das Parlament wird dazu folgendes ausgef\u00fchrt:</p><p>\"Die gr\u00f6ssere finanzielle Beteiligung der Kantone durch den Unterhalt der Nationalstrassen wird sie veranlassen, die f\u00fcr eine m\u00f6glichst effiziente Aufgabenerf\u00fcllung n\u00f6tigen Vorkehrungen zu treffen. Damit w\u00fcrden sich auch die Auswirkungen auf ihre Finanzlage vermindern. Hinzuzuf\u00fcgen ist, dass die Ausgaben, die den Kantonen durch die genannten Massnahmen zus\u00e4tzlich erwachsen, zu einem grossen Teil ausgeglichen werden durch ihren Anteil an den zweckgebundenen Mehreinnahmen, die das Sanierungsprogramm vorsieht. Sie werden 12 Prozent der zweckgebundenen Mehreinnahmen (Art. 4 Abs. 5 Treibstoffzollgesetz) aus der Erh\u00f6hung des Treibstoffgrundzolls (rund 400 Mio/Jahr, vgl. Ziffer 32.2) und aus der Aufhebung der Treibstoffzollr\u00fcckerstattungen (rund 100 Mio/Jahr, vgl. Ziffer 23.12) erhalten, das heisst insgesamt rund 60 Millionen pro Jahr.\"</p><p>Die Eidg. R\u00e4te haben der Reduktion der Beitragss\u00e4tze zugestimmt, die Erh\u00f6hung des Treibstoffgrundzolls jedoch abgelehnt. Ungeachtet dieses Entscheides mehren sich die Anzeichen, dass die Kantone wegen ihrer eigenen angespannten Finanzlage M\u00fche bekunden, den Unterhalt der Nationalstrassen langfristig zu gew\u00e4hrleisten. Der Bundesrat war darum bereit, das im vorliegenden Vorstoss erw\u00e4hnte Postulat 95.3617 Seiler entgegenzunehmen. Das Anliegen des Motion\u00e4rs zielt grunds\u00e4tzlich in die gleiche Richtung. Es darf an dieser Stelle erw\u00e4hnt werden, dass das zust\u00e4ndige Fachamt gegenw\u00e4rtig mit Hilfe von Informatiksystemen ein \"Management der Strassenerhaltung (MSE)\" aufbaut. Damit sollen k\u00fcnftig u.a. Entscheidgrundlagen zur Verf\u00fcgung stehen, um den Unterhalt langfristig wirtschaftlich betreiben zu k\u00f6nnen. Ausserdem hat der Bundesrat am 22. Mai 1996 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die abzukl\u00e4ren hat, wie eine technisch ausreichende Substanzerhaltung der Nationalstrassenwerke m\u00f6glichst kosteng\u00fcnstig sichergestellt werden kann. Ein Zwischenbericht ist bis Ende 1996 abzuliefern. Sobald die erwarteten Ergebnisse vorliegen, wird der Bundesrat \u00fcber die mittel- und langfristige Sicherstellung des Nationalstrassenunterhalts und den damit verbundenen Mittelbedarf beschliessen.</p><p>Die heutigen Beitragss\u00e4tze bewegen sich im Rahmen der im Treibstoffzollgesetz vorgegebenen Bandbreite. Sie sind erst am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Eine Erh\u00f6hung der Beitragss\u00e4tze im vom Motion\u00e4r gew\u00fcnschten Ausmass setzt eine erneute Gesetzesrevision voraus. Dem Bundesrat erscheint es nicht tunlich, diese \u00c4nderung schon so kurz nach der letzten Revision einzuleiten. Vorerst sind die Ergebnisse der oben erw\u00e4hnten Abkl\u00e4rungen abzuwarten. Der Bundesrat ist aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(840585600000)\/","SubmittedBy":"Grobet Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(875145600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779233709140)\/","SubmissionDate":"\/Date(826761600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}