{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963112,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963112,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3112","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nichtberufs-Unfallversicherung. Pr\u00e4mien der Arbeitslosen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur \u00c4nderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu unterbreiten. Darin soll festgelegt werden, dass die Arbeitslosenversicherung die Pr\u00e4mien f\u00fcr die Nichtberufsunfallversicherung von Arbeitslosen teilweise \u00fcbernehmen muss.</p>","ReasonText":"<p>Das k\u00fcrzlich verabschiedete Arbeitslosenversicherungsgesetz enth\u00e4lt eine Bestimmung, deren Tragweite vom Parlament bei den Beratungen im letzten Herbst nicht vollst\u00e4ndig erfasst wurde. Es handelt sich um Art. 22a, Abs. 4, der f\u00fcr Arbeitslose eine Pr\u00e4mie f\u00fcr die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunf\u00e4lle vorsieht. In der alten Arbeitslosenversicherung waren Arbeitslose automatisch gegen Unfall versichert, ohne Pr\u00e4mien bezahlen zu m\u00fcssen. Im Verlauf der Beratungen \u00fcber die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde die SUVA bei den Sozialpartnern und den Beh\u00f6rden vorstellig und machte geltend, dass die Leistungen an die Arbeitslosen das Gesamtbudget der Kasse stark belasteten, weil sie durch keine Beitr\u00e4ge gedeckt seien. Die Sozialpartner verschlossen sich dieser Argumentation nicht und erkl\u00e4rten sich grunds\u00e4tzliche damit einverstanden, eine Pr\u00e4mie f\u00fcr die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunf\u00e4lle ins Arbeitslosenversicherungsgesetz einzuf\u00fchren. Diese ganze Diskussion war erst nach den Vorarbeiten der parlamentarischen Kommissionen gef\u00fchrt worden. Herr Allenspach schlug die neue Bestimmung im September 1994 bei der Beratung im Nationalrat vor, und sie wurde ohne Diskussion angenommen. In der Kommission fand demnach keine eingehende Beratung statt, in der wir diese System\u00e4nderung gr\u00fcndlich h\u00e4tten pr\u00fcfen und festlegen </p><p>k\u00f6nnen, welcher Risikogruppe die Arbeitslosen zugeteilt werden sollten und wie sich die \u00c4nderung f\u00fcr die Versicherten auswirken w\u00fcrde. Insbesondere rechnete niemand damit, dass die von der SUVA berechnete Pr\u00e4mie so hoch sein w\u00fcrde. Die SUVA legte sie auf 3,1 Prozent fest.</p><p>Seit das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz am 01.01.1996 in Kraft getreten ist, m\u00fcssen Arbeitslose somit f\u00fcr die Versicherung der Nichtberufsunf\u00e4lle bei der SUVA eine Pr\u00e4mie von 3,1 Prozent bezahlen. </p><p>Dieser Satz ist zu hoch f\u00fcr Personen, deren Einkommen schon geschm\u00e4lert ist. F\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen liegt die h\u00f6chste Pr\u00e4mie bei 2 Prozent, der durchschnittliche Satz betr\u00e4gt </p><p>1,68 Prozent. Die Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Risiko, dessen Kosten nicht auf die Arbeitslosen allein \u00fcberw\u00e4lzt werden d\u00fcrfen. Wenn die Arbeitslosigkeit der Unfallversicherung tats\u00e4chlich </p><p>h\u00f6here Kosten verursacht, muss der Teil der Pr\u00e4mie, der diesen zus\u00e4tzlichen Kosten entspricht, von der </p><p>Arbeitslosenversicherung gedeckt werden. Diese L\u00f6sung ist gerechtfertigt, weil Arbeitslose nicht unt\u00e4tig sind, sondern aktiv eine Stelle suchen und ihre Ausbildung verbessern m\u00fcssen, um die von der Arbeitslosenversicherung verlangten Verpflichtungen zu erf\u00fcllen.</p><p>Der geltende Wortlaut des Gesetzes erlaubt es nicht, diese Situation zu \u00e4ndern und die Arbeitslosenversicherung mit einem Teil der Pr\u00e4mie zu belasten, wie dies auch beim Anteil des Arbeitgebers an die Beitr\u00e4ge an AHV und berufliche Vorsorge der Fall ist. Diese Unm\u00f6glichkeit war vom Gesetzgeber nicht wirklich gewollt. Daher muss diese gesetzliche Bestimmung rasch verbessert werden. </p><p>Art. 22a, Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes k\u00f6nnte in diesem Sinne etwa wie folgt revidiert werden:  Ferner zieht die Kasse den Pr\u00e4mienanteil f\u00fcr die obligatorische Versicherung der </p><p>Nichtberufsunf\u00e4lle von der Entsch\u00e4digung ab. Den restlichen Pr\u00e4mienanteil \u00fcbernimmt die Kasse. Der Pr\u00e4mienanteil, der zu Lasten der Arbeitslosen geht, betr\u00e4gt 2/3 der gesamten Pr\u00e4mie, darf aber den h\u00f6chsten Pr\u00e4miensatz f\u00fcr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht \u00fcberschreiten. F\u00fcr Einstell- und </p><p>Wartetage...\"</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Art. 22a Abs. 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) zieht die Arbeitslosenkasse die Pr\u00e4mie f\u00fcr die obligatorische Versicherung der Nichtberufsunf\u00e4lle von der Arbeitslosenentsch\u00e4digung ab und entrichtet die der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und das Verfahren.</p><p></p><p>Die Verordnung \u00fcber die Unfallversicherung arbeitsloser Personen wurde am 24. Januar 1996 durch den Bundesrat beschlossen und r\u00fcckwirkend per 1. Januar 1996 in Kraft gesetzt. Sie enth\u00e4lt keine Bestinnung \u00fcber den Pr\u00e4miensatz. Nach Art. 63 Abs. 4 Bst. g des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) stellt nicht der Bundesrat, sondern der Verwaltungsrat der SUVA die Pr\u00e4mientarife auf. Mangels andererslautender Gesetzesbestimmung gilt Art. 63 UVG auch im Bereich Arbeitslosenversicherung. Die Pr\u00e4mienh\u00f6he von 3.1\u00a0Prozent erschien jedoch als problematisch und zu hoch, weshalb die Bundesverwaltung abkl\u00e4rte, ob der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung einen Teil der Pr\u00e4mie \u00fcbernehmen k\u00f6nnte. Mangels gesetzlicher Grundlage im Arbeitslosenversicherungsgesetz entfiel indessen diese M\u00f6glichkeit.</p><p></p><p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion\u00e4rin und ist bereit, nach einer Pr\u00fcfung der verschiedenen M\u00f6glichkeiten zur Senkung der Unfallversicherungspr\u00e4mie von arbeitslosen Personen ohne Verzug eine L\u00f6sung zu entwickeln und die hiezu notwendigen Anpassungen vorzuschlagen. Er beabsichtigt indessen, diese Problematik m\u00f6glichst breit abgest\u00fctzt zu pr\u00fcfen. Als vorrangiges Ziel sieht der Bundesrat die Beachtung der in der Motion eingebrachten L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge. Daher beantragt er die Umwandlung in ein Postulat.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(832118400000)\/","SubmittedBy":"Brunner Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(865382400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234185997)\/","SubmissionDate":"\/Date(827366400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}