{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963140,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963140,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3140","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Universit\u00e4tsstudium. Finanzierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich lade den Bundesrat ein, im Zusammenhang mit der Abstimmung des Kantons Z\u00fcrich \u00fcber die Finanzierung des Universit\u00e4tsstudiums von Studierenden aus anderen Kantonen die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches Gewicht gedenkt man Artikel\u00a04 der Bundesverfassung beizumessen?</p><p>2. Ist es m\u00f6glich, die sozio\u00f6konomischen und soziokulturellen Vorteile, die einem Kanton aus einer Universit\u00e4t erwachsen, genauer zu erfassen?</p><p>3. Wie gedenkt sich der Bundesrat zu verhalten, wenn es darum geht, die 1998 ablaufende interkantonale Vereinbarung zu erneuern?</p>","ReasonText":"<p>Unsere Verfassung legt fest, dass  das Gesetz f\u00fcr Gleichstellung sorgt, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit\" (BV Art. 4 Abs. 2).</p><p>Der Entscheid des Kantons Z\u00fcrich \u00fcber die Finanzierung seiner Universit\u00e4t schafft eine Situation, die zahlreiche Ungleichbehandlungen zur Folge haben wird.</p><p>Dieser Entscheid b\u00fcrdet den Studierenden und ihren Familien sowie den Kantonen, in denen diese Studenten Wohnsitz haben, neue Kosten auf. Die vorgesehene Umverteilung schafft eine Situation, die </p><p>m\u00f6glicherweise starke Auswirkungen auf die gesamte Universit\u00e4tslandschaft hat. Der Z\u00fcrcher Entscheid kann den Zugang zum Studium behindern oder zumindest abschreckend wirken.</p><p>Die Z\u00fcrcher L\u00f6sung kann zu einer Umverteilung der Studierenden auf andere Universit\u00e4ten f\u00fchren und diese anderen Universit\u00e4ten zu einem \u00e4hnlichen Vorgehen veranlassen. Diese L\u00f6sung schafft einen </p><p>bedenklichen Graben zwischen den kantonalen Universit\u00e4ten auf der einen und den Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen und den kantonalen Universit\u00e4ten auf der anderen Seite.</p><p>F\u00fcr die Kantone, die keine Hochschule haben und von denen einige mit wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten zu k\u00e4mpfen haben, sind die vorgesehenen Kostenerh\u00f6hungen nur schwer tragbar, ja sogar inakzeptabel.</p><p>Dass gerade der Kanton Z\u00fcrich sich f\u00fcr eine solche L\u00f6sung entschieden hat, erstaunt in mehr als einer Hinsicht. Ich m\u00f6chte immerhin darauf hinweisen, dass eine der beiden Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschulen in Z\u00fcrich steht und dass die Universit\u00e4t vom Bund Investitions- und Betriebsbeitr\u00e4ge erh\u00e4lt. </p><p>Die beiden Hochschulen haben dem Kanton Z\u00fcrich bedeutende sozio\u00f6konomische und soziokulturelle Vorteile gebracht.</p><p>Wie kann ein Kanton w\u00e4hrend langen Perioden wirtschaftlicher Prosperit\u00e4t bedeutende Vorteile geniessen und dann in schwierigeren Zeiten nur noch die finanzielle Belastung sehen?</p><p>Dar\u00fcber hinaus ist Z\u00fcrich einer der beiden Kantone, die von den synergetischen Wirkungen zwischen ETH und Universit\u00e4t profitieren.</p><p>Angesichts dieser Situation steht zu bef\u00fcrchten, dass die Interkantonale Vereinbarung, die auch den Bund bindet, ihre Funktion einb\u00fcssen k\u00f6nnte. Es ist darum n\u00f6tig, dass der Bundesrat in diesem f\u00fcr die Universit\u00e4tskantone wie auch f\u00fcr die \u00fcbrigen Schweizer Kantone \u00e4usserst wichtigen Bereich klar Stellung </p><p>nimmt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat schon verschiedene Male, so in seinen Antworten auf die Interpellationen Comby (95.3360, vom 18.9.1995) und Scheurer (95.3383, vom 21.9.1995) sowie die Einfache Anfrage Rennwald (96.1012, vom 14.3.1996) zum Ausdruck gebracht, dass er die vom Interpellanten dargelegte Besorgnis teilt, der Z\u00fcrcher Volksentscheid vom 10. M\u00e4rz 1996 \u00fcber die \u00c4nderung des kantonalen Unterrichtsgesetzes k\u00f6nne den bew\u00e4hrten kooperativen F\u00f6deralismus im schweizerischen Hochschulwesen gef\u00e4hrden. In der Tat l\u00e4sst die neue Vorschrift es sei bei interkantonalen Vereinbarungen \u00fcber Hochschulbeitr\u00e4ge auf eine Deckung mindestens der anteilsm\u00e4ssigen Betriebskosten der Universit\u00e4t Z\u00fcrich hinzuwirken, neben massvollen L\u00f6sungen auch Anwendungen zu, die sich zum Nachteil insbesondere der Nichtuniversit\u00e4tskantone und ihrer Studierenden auswirken. Vorerst steht lediglich fest, dass der Z\u00fcrcher Volksbeschluss allein noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen auf die Studienaufwendungen f\u00fcr ausserkantonale Studierende zu zeitigen vermag. Hierf\u00fcr m\u00fcssten erst einmal Verhandlungsergebnisse \u00fcber Kostentragungs-Vereinbarungen vorliegen. Die Unsicherheiten \u00fcber den Verlauf der Verhandlungen erschweren es dem Bundesrat, im heutigen Zeitpunkt die vielerlei Fragen, die aus dem Vorgehen des Kantons Z\u00fcrich erwachsen, schl\u00fcssig zu beurteilen. Seine Antworten haben demgem\u00e4ss nur grunds\u00e4tzlichen und vorl\u00e4ufigen Charakter: </p><p></p><p>Zu 1: Das Rechtsgleichheitsgebot von Artikel\u00a04 der Bundesverfassung findet auch auf Fragen \u00fcber die Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium Anwendung. Grunds\u00e4tzlich muss daher der Zugang zu den Universit\u00e4ten allen Studierenden m\u00e4nnlichen und weiblichen Geschlechts unter gleichen Bedingungen und Voraussetzungen gew\u00e4hrt werden. Aus diesem Grund h\u00e4lt auch \u00a7 2 Abs. 3 der derzeit geltenden Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber Hochschulbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Jahre 1993-1998 (SR 414.23) fest, dass die Konkordatskantone Studierende  mit Wohnsitz innerhalb und ausserhalb des Hochschulkantons gleich behandeln. Allerdings verlangen weder Art. 4 BV noch Art. 60 BV eine absolute Gleichbehandlung, sondern lassen namentlich unterschiedliche Regelungen \u00fcber die Studiengeb\u00fchren zu, sofern sie durch sachliche Gr\u00fcnde gerechtfertigt sind. So d\u00fcrfen Studierende mit Wohnsitz im Universit\u00e4tskanton bei der Geb\u00fchrenregelung grunds\u00e4tzlich besser gestellt werden, weil die Hochschulen zur Hauptsache aus kantonalen Steuereinnahmen finanziert werden. Allerdings wird zumindest verlangt, dass die verschiedenen Geb\u00fchren in \u00e4hnlicher H\u00f6he festgelegt werden.</p><p></p><p>Unabh\u00e4ngig davon, ob eine Studiengeb\u00fchrenerh\u00f6hung alle Studierenden betrifft oder nur jenen mit ausserkantonalem Wohnsitz, ist daran zu erinnern, dass die Grunds\u00e4tze der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit, der M\u00e4ssigkeit und die historisch gewachsenen Strukturen des schweizerischen Hochschulwesens respektiert werden m\u00fcssen. Finanzpolitisch motivierte Geb\u00fchrenerh\u00f6hungen sind denn auch vom Bundesgericht als verfassungskonform beurteilt worden, die sich im Rahmen des bisher \u00dcblichen bewegen und im Vergleich mit den Verh\u00e4ltnissen an den anderen schweizerischen Hochschulen nicht \u00fcberm\u00e4ssig ausfallen. Diese Grunds\u00e4tze w\u00e4ren voraussichtlich dann nicht mehr eingehalten, wenn eine Kanton prohibitiv erh\u00f6hte Studiengeb\u00fchren f\u00fcr ausserkantonale Studierende einf\u00fchren w\u00fcrde.</p><p></p><p>Zu 2: Dass eine Universit\u00e4t f\u00fcr den Standortkanton, aber oft auch \u00fcber dessen Grenzen hinaus mannigfache Vorteile zu erbringen vermag, unterliegt keinem Zweifel. Was die sozio\u00f6konomischen Wirkungen angeht, \u00e4ussern sich die Standortvorteile zum einen in der Sogwirkung auf wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten, zum andern in einem h\u00f6heren Steuersubstrat; im gleichen Zusammenhang ist auch die Tatsache zu sehen, dass ein beachtlicher Teil der Studierenden nach dem Studienabschluss nicht in den Herkunftskanton zur\u00fcckkehrt, sondern im Universit\u00e4tskanton verbleibt (interkantonale Wanderungsgewinne und -verluste). Wenn auch noch wenig exakte empirische Erhebungen dazu vorliegen, lassen sich anhand von Kaufkraftzufluss-Untersuchungen f\u00fcr die einzelnen Hochschulregionen doch bereits erste ann\u00e4hernde Quantifizierungen der wirtschaftlichen Standortvorteile anstellen.</p><p></p><p>Schwieriger zu fassen sind die soziokulturellen Vorz\u00fcge, die eine Universit\u00e4t f\u00fcr eine Region mit sich bringt, da hier ausser\u00f6konomische Wertungen im Vordergrund stehen. Zu dieser Art von Vorteilen geh\u00f6ren etwa:</p><p></p><p>- der Universit\u00e4tskanton ist in der Lage, eine integrale, alle Bildungsstufen einbeziehende Bildungspolitik zu f\u00fchren; </p><p></p><p>- jede Universit\u00e4t ist ein Ort des Erkenntnisgewinns, der Wissensvermittlung, der kulturellen Anregung und der kritischen Bewusstseinsbildung; </p><p></p><p>- aufgrund ihres geistigen Potentials mobilisiert die Universit\u00e4t bei Erf\u00fcllung ihres Kulturauftrags Kr\u00e4fte ihres Umfelds, die sich in Einrichtungen, Organisationen und Veranstaltungen entfalten und die regionale Ausstrahlung der Universit\u00e4t selber steigern;</p><p></p><p>- dieser Ausstrahlung der Universit\u00e4t in die Breite entspricht eine Anziehungskraft, die zur Bildung von st\u00e4dtischen Kulturzentren und damit zur Verwurzelung des h\u00f6heren Bildungswesens im ganzen Kantonsgebiet beitr\u00e4gt.</p><p></p><p>Angesichts ihrer offenen, nur bedingt messbaren Natur d\u00fcrften sich die soziokulturellen Wirkungen des Universit\u00e4tsbetriebs auf eine Standortregion wohl nur unzureichend quantifizieren lassen.</p><p></p><p>Zu 3: Die Vorbereitungen zum Erneuern der Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber Hochschulbeitr\u00e4ge sind bereits angelaufen. Den zugeh\u00f6rigen Unterlagen kann entnommen werden, dass die Revision voraussichtlich eine h\u00f6here Beteiligung der Nichtuniversit\u00e4tskantone andere Finanzierung der kantonalen Universit\u00e4ten mit sich bringen wird. Sodann k\u00f6nnten die k\u00fcnftigen Beitr\u00e4ge der Herkunftskantone der Studierenden unter Einbezug der Standortvorteile (sozio\u00f6konomische Wirkungen) und der Wanderungsverluste bemessen werden. Angesichts der Tragweite der neuen Vereinbarung f\u00fcr Zusammenarbeit und Solidarit\u00e4t unter s\u00e4mtlichen Kantonen wird der Bundesrat den Fortgang der Vorbereitungen und die Verhandlungsphase aufmerksam verfolgen. Da der Bund nicht Partner des Abkommens ist, hat er zun\u00e4chst nur begrenzte Einwirkungsm\u00f6glichkeiten. Sollte der Lauf der Dinge es rechtfertigen, beh\u00e4lt sich der Bundesrat weitere zweckdienliche Schritte vor.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(832723200000)\/","SubmittedBy":"Filliez Jean-J\u00e9r\u00f4me","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(835315200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759322903)\/","SubmissionDate":"\/Date(827366400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}