{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963152,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963152,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3152","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zusammenf\u00fchrung, allenfalls Verst\u00e4rkung und intensivere Koordination der Finanz- und Verwaltungskontrolle sowie Verselbst\u00e4ndigung der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Finanz- und Verwaltungskontrolle des Bundes zusammenf\u00fchrt, zumindest verst\u00e4rkt und intensiver koordiniert sowie die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle verselbst\u00e4ndigt.</p>","ReasonText":"<p>Gleichentags wird eine Motion an das B\u00fcro des Nationalrates eingereicht, die die Zusammenf\u00fchrung, allenfalls die intensivere Koordination der Finanz- und der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen verlangt. Koordination!</p><p>Der Bund verf\u00fcgt heute \u00fcber eine Vielzahl von Kontrollorganen. Die Verwaltungskontrolle auf parlamentarischer Ebene wird durch die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen, die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation und die Verwaltungskontrollstelle ausge\u00fcbt. Der Bundesrat verf\u00fcgt ebenfalls \u00fcber eine eigene Verwaltungskontrolle. Er hat die Aufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung aller Beamten und Angestellten der eidgen\u00f6ssischen Verwaltung. Die Pr\u00fcfung und \u00dcberwachung des Finanzhaushaltes erfolgt durch die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation. Oberstes Fachorgan der Finanzaufsicht im Bunde ist die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle. Sie steht - obwohl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbst\u00e4ndig und unabh\u00e4ngig - sowohl der Bundesversammlung als auch dem Bundesrat bei ihren Finanz- und Aufsichtsfunktionen zur Verf\u00fcgung. Dar\u00fcber hinaus sind die Finanzinspektorate der Bundesverwaltung f\u00fcr die Kontrolle des Finanzgebarens in ihrem Bereich verantwortlich.</p><p>Im Zuge der sich spezialisierenden, modernisierenden und st\u00e4rker werdenden Verwaltung, insbesondere auch durch die verst\u00e4rkte Zuwendung zur wirkungsorientierten Verwaltungsf\u00fchrung (New Public Management) sind auch die Kontrollinstrumente entsprechend auszugestalten. Es gen\u00fcgt nicht mehr, die Rechtm\u00e4ssigkeit und die Ordnungsm\u00e4ssigkeit zu pr\u00fcfen; die Zweckm\u00e4ssigkeit, die Leistungsf\u00e4higkeit, vor allem aber die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit staatlichen Handelns m\u00fcssen Gegenstand der Pr\u00fcfungen sein. Es gen\u00fcgt nicht, wenn diese Pr\u00fcfungen im nachhinein erfolgen. Mitschreitende Verwaltungskontrolle ist vielmehr ebenso gefordert. Durch diese notwendige Entwicklung des Pr\u00fcfungswesens vermischen sich die Aufgaben der Verwaltungskontrolle zusehends mit jenen der Finanzaufsicht. Vor allem im Bereich der Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitspr\u00fcfungen ist eine Abgrenzung nur noch mit sophistischen Differenzierungen m\u00f6glich. Die Verwaltungskontrollstelle und die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle weisen in wesentlichen Bereichen \u00dcberschneidungen auf.</p><p>Dass unser Milizparlament langsam an die Grenze der Belastbarkeit st\u00f6sst, ist mittlerweile hinl\u00e4nglich bekannt. Trotzdem soll es nicht nur im nachhinein, wenn die Tatbest\u00e4nde gesetzt sind, sondern mitschreitend kontrollieren, um noch Einfluss aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Nachdem \u00fcberdies in wichtigen Aufsichtsbereichen die Abgrenzungen zwischen den Aufgaben der Finanzkommissionen und ihrer Delegation sowie der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen und ihrer Delegation immer schwieriger werden, ist dieser Anachronismus zu \u00fcberpr\u00fcfen und eine bessere L\u00f6sung zu finden.</p><p>Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle dient dem Parlament zur Aus\u00fcbung seiner verfassungsm\u00e4ssigen Finanzkompetenzen und seiner Oberaufsicht \u00fcber die eidgen\u00f6ssische Verwaltung und Rechtspflege. Zur Wahrnehmung seiner anspruchsvollen Kontroll- und Aufsichtsfunktionen muss unser belastetes Parlament \u00fcber einen starken und der Verwaltung ebenb\u00fcrtigen Partner verf\u00fcgen, zumal das \u00dcbergewicht der Verwaltung eher zu- als abnimmt und neue Formen der Verwaltungsf\u00fchrung eine andersartige Kontrolle erfordern. 1994/95 wurde das Finanzkontrollgesetz revidiert. Die Aufgaben und Befugnisse der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle wurden insbesondere Richtung Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitskontrolle erweitert. Sie leistet heute ausgezeichnete Arbeit. Um jedoch die notwendige umfassende Kontrolle im Sinne des oben Dargestellten zu gew\u00e4hrleisten und um kostspielige Doppelspurigkeiten zu vermeiden, m\u00fcssen die Kompetenzen und die Selbst\u00e4ndigkeit der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle nochmals ausgeweitet werden. Es soll, wenn immer m\u00f6glich, eine L\u00f6sung vorgeschlagen werden, die ohne unabh\u00e4ngigen Rechnungshof auskommt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat war sich des Koordinationsbedarfs zwischen den verschiedenen Kontrollorganen des Bundes stets bewusst. Er hat deshalb bereits am 10. November 1993 die Verwaltungskontrolle des Bundesrates (VKB) beauftragt, die gegenw\u00e4rtige Koordination zwischen den T\u00e4tigkeiten der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK), der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK) und der VKB zu \u00fcberpr\u00fcfen, allf\u00e4llige Doppelspurigkeiten aufzudecken und M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine wirkungsvolle Zusammenarbeit abzukl\u00e4ren. Nach der Einleitung der Revision des Finanzkontrollgesetzes und der Verordnung der VKB wurde der Auftrag vor\u00fcbergehend sistiert. Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den drei Kontrollorganen wurde in der Folge im Rahmen der \u00c4nderung des Finanzkontrollgesetzes vom 7. Oktober 1994 institutionalisiert (Art. 13 FKG). Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung der VKB auf den 1. Januar 1996 griff diese den Auftrag wieder auf, insbesondere auch unter Ber\u00fccksichtigung der Neuausrichtung der EFK auf Wirksamkeitspr\u00fcfungen. Der Bericht der VKB wird dem Bundesrat Ende Mai 1996 vorliegen. Es kann jedoch vorweggenommen werden, dass sich bereits ein wirkungsvolles Koordinationsforum zwischen EFK, PVK und VKB gebildet hat. Die mitschreitende Verwaltungskontrolle wird durch den laufenden Ausbau des Controllings in der Bundesverwaltung sichergestellt. Ein neuer Gesetzgebungsbedarf besteht deshalb im heutigen Zeitpunkt nicht. Die Behandlung der Frage des Zusammenf\u00fchrens der Kontrollorgane erscheint als verfr\u00fcht, weil sie wesentlich davon abh\u00e4ngt, ob die beim B\u00fcro des Nationalrates anh\u00e4ngige Motion zur Zusammenf\u00fchrung der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen und der Finanzkommissionen \u00fcberwiesen wird. Im \u00fcbrigen ist geplant, dass im Rahmen der laufenden Arbeiten an der Regierungs- und Verwaltungsreform die Gestaltung der Aufsichts- und Kontrollfunktionen erneut diskutiert werden soll.</p><p>Die Festigung der Stellung der EFK war ein zentrales Thema bei der Revision des Finanzkontrollgesetzes vom 7. Oktober 1994. Bundesrat und Parlament waren sich darin einig, dass von einer Rechnungshofl\u00f6sung abgesehen werden sollte. Die fachliche Selbst\u00e4ndigkeit und Unabh\u00e4ngigkeit der EFK ist im Gesetz ausdr\u00fccklich verankert und damit auch bei der Doppelunterstellung unter Regierung und Legislative gew\u00e4hrleistet. Die administrative Einbindung der EFK in das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement hat in keiner Weise zu einer Beeinflussung der Finanzaufsichtst\u00e4tigkeit der EFK gef\u00fchrt. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die Regierungs- und Verwaltungsreform Gelegenheit bietet, die Frage der institutionellen Stellung der EFK zu \u00fcberpr\u00fcfen. In diesem Sinne ist er bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(833760000000)\/","SubmittedBy":"Raggenbass Hansueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(893894400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817129017)\/","SubmissionDate":"\/Date(827452800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4502,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}