{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963201,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963201,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3201","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aussenpolitische Priorit\u00e4ten und \"NATO-Partnerschaften f\u00fcr den Frieden\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz sucht ihren zuk\u00fcnftigen Platz in Europa und engagiert sich in Verhandlungen mit der EU, im Europarat und in ganz besonderem Masse in der OSZE, deren Pr\u00e4sidium sie zurzeit f\u00fchrt. Das Hauptziel ist die Integration in Europa und kurzfristig der Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der EU, dem allerdings ein grosser Teil unserer Bev\u00f6lkerung kritisch gegen\u00fcbersteht. Die Ablehnung des Uno-Beitrittes, die Ablehnung der EWR-Vorlage und 1994 die Ablehnung der Blauhelmvorlage mahnen zu Sorgfalt und vertieftem Dialog.</p><p>Der Bundesrat wird daher eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, aussenpolitische Priorit\u00e4ten so zu setzen, dass der Integrationsprozess bzw. die Ann\u00e4herung an die EU nicht durch allf\u00e4llige Nebenziele, wie z. B. den Beitritt zur Partnerschaft f\u00fcr den Frieden, gest\u00f6rt oder gar gef\u00e4hrdet wird?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass insbesondere im Hinblick auf die Ablehnung der Blauhelmvorlage ein Beitritt zur Nato-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden einen positiven Volksentscheid erfordert?</p><p>3. Hat der Bundesrat die ETH-Studie \"Internationale Kooperationsbereitschaft und Neutralit\u00e4t - Aussen- und sicherheitspolitische Meinungsbildung im Trend\", Z\u00fcrich, 1996, zur Kenntnis genommen? Welche Schl\u00fcsse zieht er aus dem folgenden, im Zusammenhang mit der Nato-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden relevanten Befund, n\u00e4mlich: \"Gemeinsame Man\u00f6ver, eine gemeinsame Planung der milit\u00e4rischen Verteidigung und eine gemeinsame Ausbildung k\u00f6nnen sich Bev\u00f6lkerungsmehrheiten in der Gr\u00f6ssenordnung von rund 60 Prozent nicht vorstellen\" (siehe Seite 57)?</p><p>4. Das Schweizerische Katastrophenhilfekorps, die Rettungskette und die Guten Dienste setzen weltweit mit humanit\u00e4ren sowie demokratie- und friedensf\u00f6rdernden Massnahmen wahrnehmbare Zeichen unserer Friedenspolitik. Warum verst\u00e4rkt der Bundesrat in seiner Absicht, mehr zu tun, nicht diese oder andere bew\u00e4hrte zivile Dienste, wie z. B. die Hilfswerke? Warum erw\u00e4gt er, deren traditionelle Leistungsbereiche zuk\u00fcnftig auch noch durch das Milit\u00e4r erf\u00fcllen zu lassen (siehe Zielsetzungen der Nato-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden)?</p><p>5. Ist der Bundesrat im Hinblick auf h\u00f6here Zielsetzungen bereit, auf den Beitritt zur Nato-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden zu verzichten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat seine aussenpolitischen Priorit\u00e4ten in der Legislaturplanung 1995-1999 vom 18. M\u00e4rz 1996 festgelegt. In dieser Planung sind sowohl der Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU (Ziel 18) als auch eine Mitwirkung an der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden (PfP) (Ziel 20, R 39) enthalten. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass diese beiden Ziele nicht gleichwertig sind. Die Ann\u00e4herung an die EU stellt eine lebenswichtige, langfristige Zielsetzung dar. In der praktischen Umsetzung geht es darum, die Zielhierarchie zu wahren und \u00fcbergeordnete Zielsetzungen nicht durch untergeordnete Ziele zu gef\u00e4hrden.</p><p>In sachlicher und formeller Hinsicht ist ein Zusammenhang zwischen den bilateralen Verhandlungen mit der EU und einem Mitwirken an der PfP nicht gegeben. Bei den bilateralen Verhandlungen geht es um den Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge mit der EU, welche vom Parlament ratifiziert werden m\u00fcssen. Bei der PfP geht es um die Mitwirkung in einem sicherheitspolitischen Forum f\u00fcr Zusammenarbeit, die auf der Grundlage einer politischen Absichtserkl\u00e4rung erfolgt. Ein Zielkonflikt zwischen den beiden Vorlagen existiert nicht.</p><p>2. In seiner Klausursitzung vom 4. September 1996 hat der Bundesrat \u00fcber die Teilnahme der Schweiz an der PfP eine Diskussion gef\u00fchrt. Er hat das EDA und das EMD beauftragt, einen Antrag f\u00fcr die Teilnahme der Schweiz vorzubereiten. In der Zwischenzeit wird er dem von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vorgebrachten Wunsch nach zus\u00e4tzlichen Informationen entsprechen.</p><p>Das Nato-Angebot bez\u00fcglich der PfP ist als politische Initiative konzipiert. Es enth\u00e4lt keine v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen. Es ist weder in den 16 Nato-Staaten noch in den 27 Partnerstaaten den Parlamenten zur Annahme vorgelegt worden. Die PfP bietet einen Rahmen f\u00fcr eine sicherheits- und milit\u00e4rpolitische Zusammenarbeit \"\u00e0 la carte\". Jeder Teilnehmerstaat bestimmt souver\u00e4n Inhalt und Reichweite seines Engagements. Er kann jederzeit von einzelnen Teilen oder von der gesamten Partnerschaft zur\u00fccktreten. Im \u00fcbrigen umfassen PfP-Aktivit\u00e4ten nur Ausbildung, Planung und \u00dcbungen; Eins\u00e4tze sind darin nicht vorgesehen. Jeder PfP-Partnerstaat beh\u00e4lt seine volle Freiheit, in jedem einzelnen Fall selber zu entscheiden, ob er an bestimmten Operationen teilnehmen kann oder will. Eine Analogie zur klar auf Peace-keeping-Eins\u00e4tze ausgerichteten Blauhelmvorlage besteht somit nicht.</p><p>Nach der Bundesverfassung ist die Wahrung der Aussenbeziehungen - und somit die Zustimmung zu aussenpolitischen Entscheiden - dem Bundesrat vorbehalten. Die Bundesversammlung ist hierbei nicht angesprochen, weil sich Artikel\u00a085 Ziffer 5 der Bundesverfassung klar auf die Genehmigung von Staatsvertr\u00e4gen, d. h. das Eingehen rechtlicher Verpflichtungen, bezieht. Nach Artikel\u00a047bis a des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes informiert der Bundesrat hingegen die Ratspr\u00e4sidenten sowie die Aussenpolitischen Kommissionen regelm\u00e4ssig \u00fcber seine aussenpolitischen Vorhaben.</p><p>Das fakultative Staatsvertragsreferendum kann nach Artikel\u00a089 Abs\u00e4tze 3 und 4 der Bundesverfassung nur gegen die Genehmigung von Staatsvertr\u00e4gen ergriffen werden. Da es sich bei der allf\u00e4lligen Teilnahme der Schweiz an der PfP nur um eine politische Absichtserkl\u00e4rung ohne jeglichen v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungsgehalt handelt, findet diese Bestimmung im konkreten Fall der PfP keine Anwendung. Gegen die Unterstellung unter das Referendum spricht auch der Umstand, dass Bundesratsbeschl\u00fcsse niemals dem Referendum unterstehen.</p><p>Unabh\u00e4ngig von der klaren Kompetenzzuweisung aussenpolitischer Entscheide an den Bundesrat w\u00e4re die Bundesversammlung in die Entscheidfassung dann einzubinden, wenn die Teilnahme an der PfP landesrechtlich durch den Erlass eines Bundesgesetzes oder eines allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses konkretisiert werden m\u00fcsste. Ein solches Vorgehen w\u00fcrde aber sowohl dem politischen Charakter einer PfP-Teilnahme wie auch ihrer auf die Bewahrung einer gr\u00f6sstm\u00f6glichen sicherheitspolitischen Flexibilit\u00e4t bedachten Ausgestaltung widersprechen.</p><p>Der Erlass landesrechtlicher Normen er\u00fcbrigt sich jedoch auch deshalb, weil namentlich das Milit\u00e4rgesetz (MG) vom 3. Februar 1995 einen ausdr\u00fccklichen Rahmen schafft, um Aktionen der Schweiz innerhalb der PfP abzudecken, soweit es daf\u00fcr \u00fcberhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf. Artikel\u00a066 MG erlaubt den Einsatz von unbewaffneten schweizerischen Truppen f\u00fcr friedenserhaltende Operationen im internationalen Rahmen (\"Friedensf\u00f6rderungsdienst\"), und nach Artikel\u00a069 MG k\u00f6nnen Truppen, Material und Versorgungsg\u00fcter bei Katastrophen im Ausland zur Verf\u00fcgung gestellt werden (\"Assistenzdienst\"). Es ist festzuhalten, dass die PfP entscheidend weniger weit geht und lediglich Ausbildung, Planung und \u00dcbungen im Bereich der friedenserhaltenden Aktionen, der humanit\u00e4ren Operationen und des milit\u00e4rischen Such- und Rettungswesens vorsieht; und auch dies nur dann, wenn die Partner es selbst w\u00fcnschen. Die Schweiz kann sich also im Einzelfall frei f\u00fcr oder gegen die Teilnahme an einem konkreten Programm entscheiden.</p><p>3. Der Bundesrat hat die von der ETH ausgef\u00fchrte Meinungsforschungsstudie mit Interesse zur Kenntnis genommen. Er hat bereits in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Loretan Willy (St\u00e4nderat) ausgef\u00fchrt, dass schweizerische Beitr\u00e4ge in den Bereichen sicherheitspolitische Ausbildung, Ausbildung und Planung im Bereich Such- und Rettungsdienst (Katastrophenhilfe), Kurse zur besseren Verbreitung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, Ausbildung von Milit\u00e4rbeobachtern und unbewaffnetem Personal f\u00fcr friedenserhaltende Eins\u00e4tze, Hilfe bei der Durchsetzung des Grundsatzes der demokratischen Kontrolle von Streitkr\u00e4ften denkbar w\u00e4ren. Gleichzeitig hat er aber unmissverst\u00e4ndlich deutlich gemacht, dass solche Beitr\u00e4ge unter der klaren Bedingung erfolgen, dass keine schweizerischen Truppen f\u00fcr bewaffnete Eins\u00e4tze der Friedenssicherung ausgebildet w\u00fcrden und dass die Schweiz davon abs\u00e4he, mit eigenen Truppen an Feldman\u00f6vern teilzunehmen.</p><p>4. Eine schweizerische Mitwirkung an der PfP tut unserem Engagement im Bereich der humanit\u00e4ren Hilfe, der demokratie- und friedensf\u00f6rdernden Massnahmen, der Guten Dienste sowie der Rettungskette des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps keinen Abbruch. Eine solche Beteiligung erg\u00e4nzt vielmehr diese Leistungen. Sie bildet ebenso einen Beitrag an die Wahrung und F\u00f6rderung von Sicherheit und Frieden wie die traditionellen T\u00e4tigkeiten. Der Bundesrat hat keineswegs die Absicht, die zivilen Komponenten der Sicherheits- und Friedenspolitik zu vernachl\u00e4ssigen.</p><p>5. Wie bereits oben ausgef\u00fchrt worden ist, ist bei einer unvoreingenommenen, sachlichen Betrachtungsweise festzuhalten, dass eine schweizerische Mitwirkung an der PfP der Erreichung \u00fcbergeordneter Ziele nicht im Wege steht. Durch einen \"Verzicht\" auf eine Beteiligung an der PfP kommen wir unseren integrationspolitischen Zielen keinesfalls n\u00e4her. Es versteht sich hingegen von selbst, dass der Bundesrat bei seiner PfP-Entscheidung auch innenpolitische Motive mit ber\u00fccksichtigen wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(842400000000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(844128000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779233644917)\/","SubmissionDate":"\/Date(833760000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4503,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}