{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963211,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963211,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3211","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\"NATO-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden\" vors Parlament und Unterstellung unter das fakultative Referendum","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die Frage eines allf\u00e4lligen Beitrittes zur Nato-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden dem Parlament vorzulegen und den Beschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen, weil dies einer \u00c4nderung unserer Neutralit\u00e4tspolitik entspr\u00e4che.</p>","ReasonText":"<p>Dem Vernehmen nach will der Bundesrat noch dieses Jahr der Nato-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden beitreten. Nach den diversen aussenpolitischen Volksentscheiden, die nicht zugunsten des Bundesrates ausgegangen sind (insbesondere EWR und Blauhelme), ist es deshalb von grosser Wichtigkeit, dass ein solcher Entscheid vom Volke abgesegnet werden kann, falls das Referendum dagegen ergriffen wird. Mancherorts wird bef\u00fcrchtet, dass die Nato-Partnerschaft ein erster Schritt zum effektiven Nato-Beitritt sein k\u00f6nnte. Der Bundesrat w\u00e4re deshalb gut beraten, diesen Entscheid nicht ohne die demokratische Mitsprache von Parlament und allenfalls des Volkes in die Wege zu leiten. Das Argument \"Die machen in Bern ja sowieso, was sie wollen\" w\u00fcrde andernfalls reichlich Nahrung erhalten - eine weitere Verst\u00e4rkung des weitherum bekannten negativen \"Sommerzeitarguments\". Ein eigenm\u00e4chtiger bundesr\u00e4tlich erkl\u00e4rter Beitritt zur Nato-Partnerschaft f\u00fcr den Frieden w\u00e4re zudem f\u00fcr den Bundesrat zweifellos eine schwere Hypothek in der laufenden EU-Diskussion! Das Stimmvolk hat anl\u00e4sslich der Blauhelmabstimmung deutlich kundgetan, dass es auch milit\u00e4risch neutral bleiben will. Ein Beitritt zur Nato-Partnerschaft k\u00e4me einer integralen \u00c4nderung der schweizerischen Neutralit\u00e4tspolitik gleich. Die Ver\u00e4nderung unseres Neutralit\u00e4tsbegriffes darf aber nicht \u00fcber die K\u00f6pfe von Parlament und Volk hinweg in die Wege geleitet werden!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Klausursitzung vom 4. September 1996 hat der Bundesrat \u00fcber die Teilnahme der Schweiz an der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden (PfP) eine Diskussion gef\u00fchrt. Er hat das EDA und das EMD beauftragt, einen Antrag f\u00fcr die Teilnahme der Schweiz vorzubereiten. In der Zwischenzeit wird er dem von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates vorgebrachten Wunsch nach zus\u00e4tzlichen Informationen entsprechen.</p><p>Bei der PfP handelt es sich um eine politische Initiative der Nato zur St\u00e4rkung von Frieden und Stabilit\u00e4t im OSZE-Raum, nicht um eine internationale Organisation. Die Frage des Beitrittes zu einem internationalen Gremium - oder gar zur Nato - stellt sich damit gar nicht.</p><p>Eine allf\u00e4llige Teilnahme der Schweiz an der PfP w\u00fcrde in keiner Art und Weise die Neutralit\u00e4t der Schweiz ber\u00fchren oder gar ver\u00e4ndern. Die Schweiz ist von der Nato ausdr\u00fccklich als neutraler Staat eingeladen worden, sich an der PfP zu beteiligen. Die Nato respektiert unsere Neutralit\u00e4t ohne Wenn und Aber.</p><p>F\u00fcr die neutrale Schweiz kommt ein Beitritt zu einem Milit\u00e4rb\u00fcndnis nicht in Betracht. Im Falle eines Entscheides zugunsten der PfP w\u00fcrde der Bundesrat klar darlegen, dass die Schweiz neutral ist und bleiben will, dass sie nicht beabsichtigt, der Nato beizutreten, und dass sie von der PfP wieder zur\u00fccktreten w\u00fcrde, sollte diese wider Erwarten je einen b\u00fcndnis\u00e4hnlichen Charakter erlangen.</p><p>Die stille Umwandlung der PfP zu einem B\u00fcndnis ist allerdings schon deswegen unm\u00f6glich, da jedes B\u00fcndnis gegenseitige Beistandsverpflichtungen enth\u00e4lt, die der Ratifikation durch alle B\u00fcndnispartner bed\u00fcrfen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich die Schweiz ohne expliziten Beschluss ihrerseits pl\u00f6tzlich in einem B\u00fcndnis wiederfinden k\u00f6nnte.</p><p>\u00d6sterreich, Finnland und Schweden haben sich f\u00fcr die PfP entschieden, obwohl auch sie nicht beabsichtigen, der Nato beizutreten. Ein Nato-Beitritt steht auch f\u00fcr die grosse Mehrheit der 27 L\u00e4nder, die sich zusammen mit den 16 Mitgliedern der Nato an der PfP beteiligen, nicht zur Diskussion. Der Nato-Beitrittsmechanismus ist von der PfP strikt getrennt und losgel\u00f6st. An der PfP beteiligen sich auch s\u00e4mtliche ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes, Russland und alle anderen Nachfolgestaaten der UdSSR (mit Ausnahme Tadschikistans).</p><p>Bei der PfP handelt es sich um eine rein politische Initiative der Nato, die keinerlei vertragliche Elemente enth\u00e4lt und keine v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen nach sich zieht. Ausgestaltet ist sie als Rahmen, welcher den Teilnehmerstaaten eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit \"\u00e0 la carte\" erlaubt. Jeder Teilnehmer kann sich das ihm genehme Menu selbst zusammenstellen. Die Schweiz w\u00fcrde im Falle einer Beteiligung an der PfP die Bereiche und den Umfang dieser Zusammenarbeit mit den anderen Partnern eigenst\u00e4ndig und v\u00f6llig frei selbst bestimmen. Allein schon diese Tatsache belegt, dass keinerlei Abstriche an unserer Neutralit\u00e4t auch nur in Erw\u00e4gung gezogen werden m\u00fcssten. Ein R\u00fccktritt von der PfP ist jederzeit ohne K\u00fcndigungsfrist m\u00f6glich.</p><p>Die PfP hat nichts mit dem EWR, der EU oder unseren bilateralen Verhandlungen mit der letzteren zu tun.</p><p>Ebenso besteht keinerlei Verbindung zur Blauhelmfrage, da die Nato im Rahmen der PfP von niemandem Blauhelme verlangt oder sich sonstwie in den souver\u00e4nen Entscheid der PfP-Partner einmischt, ob und in welcher Form sie sich an bewaffneten Peace-keeping-Operationen beteiligen wollen. Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0c des Rahmendokumentes h\u00e4lt dies ausdr\u00fccklich und unmissverst\u00e4ndlich fest.</p><p>Die Beteiligung erfolgt durch eine politische Absichtserkl\u00e4rung der Regierung an die Adresse der Nato. In keinem der 16 Nato-Staaten oder der 27 anderen Partnerstaaten wurde der Entscheid zur Teilnahme an der PfP dem Parlament zur Ratifikation unterbreitet. Es handelt sich hier um ein rein politisches Engagement, vergleichbar mit jenem in der OSZE.</p><p>Dar\u00fcber hinaus ist festzuhalten, dass zwar Artikel\u00a085 Ziffer 6 der Bundesverfassung dem Parlament die Zust\u00e4ndigkeit einr\u00e4umt, Massregeln f\u00fcr die \u00e4ussere Sicherheit, f\u00fcr Behauptung der Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t der Schweiz zu treffen. Nach konstanter Praxis sind mit diesen Massregeln aber ausschliesslich Akte des innerstaatlichen Rechts gemeint. Ziffer 6 bildet die Grundlage f\u00fcr die Abwendung konkreter Gef\u00e4hrdungen der \u00e4usseren Sicherheit der Schweiz im Sinne eines Notverordnungsrechts der Bundesversammlung in ausw\u00e4rtigen Angelegenheiten. Solche Akte sind grunds\u00e4tzlich vor\u00fcbergehender Natur.</p><p>Abgesehen vom Umstand, dass die Beteiligung an der PfP nicht der Abwendung einer konkreten \u00e4usseren Gef\u00e4hrdung, sondern - im Gegenteil - der Sicherung des Friedens in Europa dient, stellt sie keinen innerstaatlichen Akt dar und bildet somit keine Massregel im Sinne von Artikel\u00a085 Ziffer 6 der Bundesverfassung. Diese Bestimmung findet daher keine Anwendung im vorliegenden Fall.</p><p>Nach der Bundesverfassung ist die Wahrung der Aussenbeziehungen - und somit die Zustimmung zu aussenpolitischen Entscheiden - dem Bundesrat vorbehalten. Die Bundesversammlung ist hierbei nicht angesprochen, weil sich Artikel\u00a085 Ziffer 5 der Bundesverfassung klar auf die Genehmigung von Staatsvertr\u00e4gen, d. h. das Eingehen rechtlicher Verpflichtungen, bezieht. Nach Artikel\u00a047bis a des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes informiert der Bundesrat hingegen die Ratspr\u00e4sidenten sowie die Aussenpolitischen Kommissionen regelm\u00e4ssig \u00fcber seine aussenpolitischen Vorhaben.</p><p>Das fakultative Staatsvertragsreferendum kann nach Artikel\u00a089 Abs\u00e4tze 3 und 4 der Bundesverfassung nur gegen die Genehmigung von Staatsvertr\u00e4gen ergriffen werden. Da es sich bei der allf\u00e4lligen Teilnahme der Schweiz an der PfP nur um eine politische Absichtserkl\u00e4rung ohne jeglichen v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungsgehalt handelt, findet diese Bestimmung im konkreten Fall der PfP keine Anwendung. Gegen die Unterstellung unter das Referendum spricht auch der Umstand, dass Bundesratsbeschl\u00fcsse niemals dem Referendum unterstehen.</p><p>Unabh\u00e4ngig von der klaren Kompetenzzuweisung aussenpolitischer Entscheide an den Bundesrat w\u00e4re die Bundesversammlung in die Entscheidfassung dann einzubinden, wenn die Teilnahme an der PfP landesrechtlich durch den Erlass eines Bundesgesetzes oder eines allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses konkretisiert werden m\u00fcsste. Ein solches Vorgehen w\u00fcrde aber sowohl dem politischen Charakter einer PfP-Teilnahme wie auch ihrer auf die Bewahrung einer gr\u00f6sstm\u00f6glichen sicherheitspolitischen Flexibilit\u00e4t bedachten Ausgestaltung widersprechen.</p><p>Der Erlass landesrechtlicher Normen er\u00fcbrigt sich jedoch auch deshalb, weil namentlich das Milit\u00e4rgesetz (MG) vom 3. Februar 1995 einen ausdr\u00fccklichen Rahmen schafft, um Aktionen der Schweiz innerhalb der PfP abzudecken, soweit es daf\u00fcr \u00fcberhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf. Artikel\u00a066 MG erlaubt den Einsatz von unbewaffneten schweizerischen Truppen f\u00fcr friedenserhaltende Operationen im internationalen Rahmen (\"Friedensf\u00f6rderungsdienst\"), und nach Artikel\u00a069 MG k\u00f6nnen Truppen, Material und Versorgungsg\u00fcter bei Katastrophen im Ausland zur Verf\u00fcgung gestellt werden (\"Assistenzdienst\"). Es ist festzuhalten, dass die PfP entscheidend weniger weit geht und lediglich Ausbildung, Planung und \u00dcbungen im Bereich der friedenserhaltenden Aktionen, der humanit\u00e4ren Operationen und des milit\u00e4rischen Such- und Rettungswesens vorsieht; und auch dies nur dann, wenn die Partner es selbst w\u00fcnschen. Die Schweiz kann sich also im Einzelfall frei f\u00fcr oder gegen die Teilnahme an einem konkreten Programm entscheiden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(842400000000)\/","SubmittedBy":"Keller Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(844128000000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234196640)\/","SubmissionDate":"\/Date(833846400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4503,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}