{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963285,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963285,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3285","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Finanzausgleich und Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine Erh\u00f6hung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer, der f\u00fcr den Finanzausgleich vorgesehen ist, von 13 auf 15 Prozent zu unterbreiten. Entsprechend ist der restliche Kantonsanteil am Rohertrag von 17 auf 15 Prozent zu k\u00fcrzen. Diese Vorlage erfordert eine \u00c4nderung der Artikel\u00a08 und 9 der Bundesgesetzes vom 19. Juni 1996 \u00fcber den Finanzausgleich unter den Kantonen (SR 613.1) und der Verordnung vom 27. November 1989 \u00fcber den Finanzausgleich mit dem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer (SR 613.13).</p>","ReasonText":"<p>Seit 1959 wird ein Teil der Kantonsanteile an den direkten Bundessteuern f\u00fcr den Finanzausgleich unter den Kantonen eingesetzt. Zwischen 1959 und 1980 stieg diese Finanzausgleichsquote von einem Sechstel (5%) auf einen Viertel (7,5%). Seit 1985 macht sie 13 Dreissigstel (13%) der gesamten Kantonsanteile aus.</p><p>Der Antrag, die Finanzsausgleichsquote an der direkten Bundessteuer zu erh\u00f6hen, gr\u00fcndet auf folgenden \u00dcberlegungen:</p><p>- Die Finanzausgleichsbilanz vom Mai 1991, welche die eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung im Auftrag der Finanzdirektorenkonferenz f\u00fcr die siebziger und die achtziger Jahre erstellt hat, hat gezeigt, dass die hohe Entsch\u00e4digung der Kantone f\u00fcr die Erhebung der direkten Bundessteuer das Ergebnis des Finanzausgleichs negativ beeinflusst hat. So erh\u00e4lt beispielsweise Zug als finanzst\u00e4rkster Kanton mehr Transferzahlungen pro Einwohner als die anderen finanzstarken Kantone, mehr auch als die meisten mittelstarken Kantone und sogar mehr als einige der finanzschwachen Kantone.</p><p>- Die weitere lineare K\u00fcrzung der Bundessubventionen ohne Kompensationszahlungen sowie eine Reihe von Sparmassnahmen, die zu Lasten der peripheren Kantone und der Bergkantone gehen, treffen die finanzschwachen und -mittelstarken Kantone st\u00e4rker als die finanzstarken.</p><p>- Nach dem neuen Fachhochschulgesetz werden die Bundessubventionen an die Kantone nicht mehr nach Finanzkraft abgestuft, obwohl dies von der Verfassung (Artikel\u00a042quater) und vom Bundesgesetz vom 19.06.1959 \u00fcber den Finanzausgleich unter den Kantonen ausdr\u00fccklich gefordert wird. Dies widerspricht dem Abkommen zwischen Bund und Finanzdirektorenkonferenz, das den Status quo bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung \u00fcber den Finanzausgleich vorsieht.</p><p>- Die Erh\u00f6hung der Finanzausgleichsquote wird die Solidarit\u00e4t zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Kantonen f\u00f6rdern, ohne dass dadurch der Bundeshaushalt zus\u00e4tzlich belastet wird. Die Erhebungsentsch\u00e4digung wird mit 15 Prozent immer noch hoch genug sein, damit die Kantone weiterhin ein Interesse haben, die direkte Bundessteuer zu erheben.</p><p>Mit dieser Vorlage k\u00f6nnte der Bundesrat seinem politischen Willen Ausdruck geben, die Erosion des Finanzsausgleichs zu stoppen (weitere lineare K\u00fcrzungen der Subventionen ohne Kompensationszahlungen, gezielte Sparmassnahmen, welche die peripheren Kantone und die Bergkantone besonders belasten, Verzicht auf die Ausrichtung von Subventionen nach Finanzkraft gem\u00e4ss neuem Fachhochschulgesetz). Er k\u00f6nnte damit auch signalisieren, dass mit der Reform des Finanzausgleichs die Solidarit\u00e4t zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Kantonen verst\u00e4rkt werden muss.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Seit 1959 wird vom Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer ein Teil f\u00fcr den Finanzausgleich unter den Kantonen verwendet; seit 1986 betr\u00e4gt dieser Teil 13 Dreissigstel des gesamten Kantonsanteils, das heisst 13 Prozent des Steuerertrags. Die verbleibenden 17 Dreissigstel des Kantonsanteils (17 Prozent des gesamten Ertrags) werden den Kantonen gem\u00e4ss Steueraufkommen ausgerichtet. Bei einigen Kantonen und insbesondere beim Kanton Zug ist diese \"Bezugsprovision\" relativ gross. Bei diesen Kantonen sind aber auch der Beitrag an den Finanzausgleich sowie die Ablieferung an den Bund entsprechend hoch. Eine n\u00e4here Betrachtung zeigt denn auch, dass im Mittel der Jahre 1994 und 1995 beispielsweise die Kantone Wallis und Jura einen Betrag erhielten, der deren Aufkommen \u00fcberstieg. Bei den finanzstarken Kantonen hingegen betrug der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer 17 bis 19 Prozent des Steueraufkommens.</p><p></p><p>Es trifft zu, dass die linearen K\u00fcrzungen die finanzschw\u00e4cheren Kantone st\u00e4rker belasten als die finanzst\u00e4rkeren. Die Sanierungspakete enthielten aber jeweils auch Kompensationsmassnahmen, bei denen die Finanzkraft ber\u00fccksichtigt wird, wie z.B.:</p><p></p><p>- die zus\u00e4tzliche Verteilung von Nationalbankgewinnen,</p><p></p><p>- die Erh\u00f6hung des Treibstoffzolles und die damit verbundene Zunahme des Treibstoffzollanteiles der Kantone, </p><p></p><p>- der Kantonsanteil an den Einnahmen aus den Strassenverkehrsabgaben und</p><p></p><p>- die Bereitstellung von Mitteln f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle infolge der Aufhebung der Bundesbeteiligung an die Finanzierung der Ausgaben der Kantone f\u00fcr die Polizei\u00fcberwachung des Nationalstrassenverkehrs.</p><p></p><p>Neben den Kompensationen im Rahmen der Sanierungsmassnahmen sind in den letzten Jahren die Anliegen der finanzschwachen Kantone auch in anderen Bereichen ber\u00fccksichtigt worden. So wurde beispielsweise bei der Pr\u00e4mienverbilligung in der Krankenversicherung eine f\u00fcr die finanzschwachen Kantone sehr vorteilhafte Aufteilung der Bundes- und Kantonsbeitr\u00e4ge eingef\u00fchrt.</p><p></p><p>Bei den k\u00fcnftigen Fachhochschulen wird es sich zum grossen Teil um interkantonale Einrichtungen handeln. Deshalb haben die Kantone im Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz \u00fcber die Fachhochschulen mehrheitlich gefordert, dass auf die Finanzkraftabstufung der Bundesbeitr\u00e4ge an die Kantone verzichtet wird. Diese Entscheidung steht auch im Einklang mit dem Projekt der Neuordnung des Finanzausgleichs, welche eine Trennung von Anreiz- und Ausgleichszielen fordert.</p><p></p><p>Zur Zeit wird an einer umfassenden Reform des Finanzausgleiches gearbeitet. Die Grundz\u00fcge des neuen Finanzausgleiches wurden in der Vernehmlassung sehr begr\u00fcsst, namentlich in bezug auf den Finanzausgleich im engeren Sinn. Der Bundesrat hat im Oktober 1996 entschieden, die pr\u00e4sentierten Grundz\u00fcge zu vertiefen; die diesbez\u00fcglichen Arbeiten sollen Ende 1997 vorliegen.</p><p></p><p>Die Reform hat zum Ziel, den interkantonalen Finanzausgleich wirksamer, gezielter und steuerbarer zu gestalten. Die heutigen Instrumente sollen durch einen Disparit\u00e4tenabbau zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen, durch eine Mindestaustattung finanzschwacher Kantone und durch einen gezielten Belastungsausgleich des Bundes ersetzt werden; letzterer soll \u00fcberm\u00e4ssige, von den Kantonen unbeeinflussbare, aus geographisch-topographischen Gr\u00fcnden resultierende Belastungen kompensieren. Die beschriebenen Instrumente werden sich an Zielen orientieren, welche vom Parlament festgelegt werden. Das neue System wird die Situation finanzschwacher und mittelstarker Kantone verbessern sowie die interkantonale Solidarit\u00e4t st\u00e4rken, ohne die finanzstarken Kantone oder den Bund zus\u00e4tzlich zu belasten, dies dank eines effizienter ausgestalteten Systems.</p><p></p><p>Diese globale L\u00f6sung ist vielversprechender als eine Erh\u00f6hung der Finanzausgleichsquote bei der direkten Bundessteuer von 13\u00a0Prozent auf 15\u00a0Prozent. Eine solche Modifikation, welche wohl f\u00fcr den Bund mit keinerlei Nachteilen verbunden w\u00e4re, ginge zu Lasten der finanzstarken Kantone. Diese befinden sich aber in bezug auf ihre \u00f6ffentlichen Finanzen in einer schwierigen Lage, w\u00e4hrend sich die finanzielle Situation der \u00fcbrigen Kantone verbessert hat, namentlich im Jahre 1995. So ist eine sofortige Korrektur am bestehenden Finanzausgleichssystem zur Zeit nicht priorit\u00e4r; sie k\u00f6nnte negative Auswirkungen auf die laufende Reform zur Folge haben, welche ausgeglichener ist und von allen Kantonen unterst\u00fctzt wird.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(848880000000)\/","SubmittedBy":"Lachat Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817339120)\/","SubmissionDate":"\/Date(835142400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4503,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}