{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963290,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963290,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3290","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vollzug des Gew\u00e4sserschutzgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern hat bis Mitte Juni den Vorentwurf zur Teilrevision des Gew\u00e4sserschutzgesetzes (GSchG) in die Vernehmlassung gegeben. Gleichzeitig hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement den Bericht \"Grundz\u00fcge zur Reform des Finanzausgleichs\" auch bis Ende Juni 1996 in die Vernehmlassung gegeben. Zur weiteren Gew\u00e4sserschutzpolitik bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den Einfluss des Bundes auf den Vollzug des GSchG - entsprechend der weitgehenden Kantonalisierung der Aufgabe und der Durchsetzung der Nutzniesserfinanzierung aufgrund des Verursacherprinzips - abzubauen? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass den Kantonen mehr Spielraum zur Realisierung kosteng\u00fcnstiger L\u00f6sungen beim Bau von Kl\u00e4ranlagen gegeben werden muss, vor allem in d\u00fcnnbesiedelten Gebieten, die noch nicht an eine Kl\u00e4ranlage angeschlossen sind?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Kredite f\u00fcr den Bau und die Erneuerung von Kl\u00e4ranlagen in den n\u00e4chsten Jahren zu erh\u00f6hen, damit der Kredit\u00fcberhang abgebaut werden kann?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, bei der Subventionierung von Kl\u00e4ranlagen dem Bau von Erstanlagen in d\u00fcnnbesiedelten l\u00e4ndlichen Gebieten den Vorrang einzur\u00e4umen, dies gegen\u00fcber der Erneuerung bestehender Anlagen, deren Besitzer schon einmal in den Genuss von Bundesbeitr\u00e4gen gelangt sind?</p><p>4. In d\u00fcnnbesiedelten l\u00e4ndlichen Gebieten ist die Abwasserreinigung sehr kostspielig. Von dieser profitieren vor allem die Unterlieger (die Abwasserreinigung im L\u00f6tschental oder im Obergoms verbessert beispielsweise die Wasserqualit\u00e4t im Genfersee). Ist der Bundesrat damit einverstanden, bereits im Rahmen der Teilrevision des GSchG dem im Bericht \"Grundz\u00fcge der Reform des Finanzausgleichs\" in Aussicht gestellten interkantonalen Lastenausgleich mit Kontraktzwang vorzuschlagen oder wenigstens in Aussicht zu stellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Empfehlung des Bundesrates wurden sowohl die Motion FK-S (94.3081, AB 1994 N 1318) als auch die Motion Schnider (94.3089, AB 1994 N 1187) \u00fcberwiesen und als erf\u00fcllt abgeschrieben. Beide Anliegen betreffen dieselbe Thematik.</p><p>Nach Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 des Gew\u00e4sserschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG) sorgen die Kantone f\u00fcr die Erstellung \u00f6ffentlicher Kanalisationen und zentraler Anlagen zur Reinigung von verschmutztem Abwasser. Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 GSchG relativiert diese generelle Regelung: Danach k\u00f6nnen die Kantone in abgelegenen oder in d\u00fcnnbesiedelten Gebieten das verschmutzte Abwasser durch andere Systeme als durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen behandeln lassen, wenn damit der Schutz der ober- und unterirdischen Gew\u00e4sser gew\u00e4hrleistet ist. In Frage kommen dabei namentlich Einzel- oder Gruppenreinigungsanlagen wie Dreikammergruben, Bodenfiltrationen, Abwasserteiche und Ableitungen des Abwassers in G\u00fcllebeh\u00e4lter.</p><p>Das Anliegen der Interpellation, in abgelegenen, d\u00fcnnbesiedelten, vorab l\u00e4ndlichen Gebieten auf eine generelle Anschlusspflicht an zentrale Abwasserreinigungsanlagen zu verzichten, wird damit von der bestehenden Gesetzgebung bereits erf\u00fcllt. Die Anwendung von Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 GSchG liegt bei den Kantonen. An ihnen liegt es, bei der Anwendung dieser Bestimmung geeignete L\u00f6sungen zu finden. Die Formulierung \"in abgelegenen oder in d\u00fcnnbesiedelten Gebieten\" bel\u00e4sst den Kantonen einen hinreichenden Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum, um die \u00f6rtlichen Gegebenheiten, wie die Gr\u00f6sse und die Struktur der Siedlung, den Zustand der Gew\u00e4sser und die finanzielle Tragbarkeit einer dezentralen L\u00f6sung, zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis genommen, dass einige Kantone Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 GSchG in der Vergangenheit sehr eng interpretiert haben. Da das GSchG den Kantonen aber grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit bietet, das Anliegen der Interpellation zu erf\u00fcllen, erachtet es der Bundesrat als unzweckm\u00e4ssig, das erst seit kurzer Zeit geltende Gesetz zu \u00e4ndern und die Voraussetzungen f\u00fcr die Befreiung von der Anschlusspflicht an zentrale Abwasserreinigungsanlagen auf Gesetzesstufe neu und n\u00e4her zu konkretisieren.</p><p>2. Im Rahmen der \u00c4nderung des GSchG, die am 18. M\u00e4rz 1996 in die Vernehmlassung gegeben wurde, schl\u00e4gt der Bundesrat dem Parlament einen mehrj\u00e4hrigen Kredit f\u00fcr die Zahlung der bereits eingereichten Subventionsgesuche vor. So sollen die mittels Grundsatzverf\u00fcgungen vor Inkrafttreten der Revisionsvorlage eingegangenen Verpflichtungen mittelfristig abgebaut werden.</p><p>3. Die Regierungskonferenz der Bergkantone hat den Bundesrat am 29. Januar 1996 ersucht, mit Vertretern des Bundes und der betroffenen Kantone eine Arbeitsgruppe zusammenzusetzen, die sich mit der Subventionierung von Erstanlagen in d\u00fcnnbesiedelten, l\u00e4ndlichen Gebieten befasst. Die Vorsteherin des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern hat im Namen des Bundesrates zugestimmt. Die Arbeitsgruppe soll dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft genaue Priorit\u00e4ten f\u00fcr die Verteilung der in den n\u00e4chsten Jahren zur Verf\u00fcgung gestellten Bundessubventionen vorschlagen. Dabei wird das Anliegen der Interpellation ber\u00fccksichtigt.</p><p>4. Im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs steht zur Diskussion, dass sich der Bund aus der Subventionierung von Abwasserreinigungsanlagen zur\u00fcckzieht und die Aufgabe des Gew\u00e4sserschutzes neu der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich zugewiesen wird. Der R\u00fcckzug des Bundes aus der Subventionierung der Abwasserreinigungsanlagen wird auch im Bericht des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren \u00fcber den neuen Finanzausgleich vom 1. Februar 1996 zur Diskussion gestellt.</p><p>Die vorgesehene \u00c4nderung des GSchG tr\u00e4gt bestimmten Anliegen des neuen Finanzausgleich bereits Rechnung, ohne aber aufzuzeigen, wie in Zukunft der finanzielle Ausgleich erfolgen soll. Nun lautet ein tragender Grundsatz des neuen Finanzausgleichs, dass es per Saldo weder dem Bund noch den Kantonen m\u00f6glich sein soll, sich beim \u00dcbergang vom alten zum neuen System auf Kosten des Partners zu entlasten. Wenn beim Gew\u00e4sserschutz gewissen Anliegen der Finanzausgleichsreform bereits mit der \u00c4nderung des GSchG Rechnung getragen werden soll, wird der Bundesrat in seiner Botschaft an die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te aufzeigen, wie er der Finanzausgleichsreform vorgezogenen Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen sp\u00e4ter im Rahmen des neuen Systems zu kompensieren gedenkt. Der Bundesrat wird seine Botschaft zum neuen Finanzausgleich voraussichtlich im Herbst 1998 den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten vorlegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(841795200000)\/","SubmittedBy":"Schmid Odilo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(844387200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712745409340)\/","SubmissionDate":"\/Date(835142400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4503,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}