{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963347,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963347,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3347","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Bestechungspr\u00e4vention bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Expertenkommission Locher hat in ihrer Expertise \u00fcber den Steuerabzug von Bestechungsgeldern (erstellt im Auftrag der WAK-N zur pa.\u00a0iv. 93.440 Carobbio, Schmiergelder, Steuerliche Nichtanerkennung) als Erfahrungswert erw\u00e4hnt, dass bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen im Ausland Bestechungsgelder von 5-15 Prozent der Auftragssumme \u00fcblich sind.</p><p>Wir gehen nicht davon aus, dass in der Schweiz diese ausl\u00e4ndischen Erfahrungswerte auch G\u00fcltigkeit haben. Doch der versch\u00e4rfte Wettbewerb und besonders die neu eingef\u00fchrten Abgebotsrunden aufgrund des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 16.12.1994 erh\u00f6hen die Gefahr von Bestechungen im Submissionsbereich erheblich. Bedauerlicherweise hat die Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (VOeB) vom 11.12.1995 keine Massnahmen zur Pr\u00e4vention von Bestechungsgeldern eingebaut, obschon dies in der Vernehmlassung verlangt worden ist. Der Bundesrat hat es in der Hand, wettbewerbsverzerrende, widerrechtliche und unmoralische Informations- und Bestechungspraktiken bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen und Beschaffungen durch Pr\u00e4ventionsmassnahmen in der internen Organisation zu verhindern.</p><p>Die Einf\u00fchrung der Abgebotsrunden macht eine versch\u00e4rfte Bestechungspr\u00e4vention zwingend n\u00f6tig.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch eine Revision der VOeB vom 11.12.1995 oder durch den Erlass von speziellen Richtlinien die Bestechungspr\u00e4vention zu verst\u00e4rken. Insbesondere sollen folgende Massnahmen gepr\u00fcft und geregelt werden:</p><p>1. Es werden interne Massnahmen und Weisungen \u00fcber die Informationspraxis der Beamten und \u00fcber die Entgegennahme von Geschenken, Zuwendungen und Verg\u00fcnstigungen im Zusammenhang mit dem \u00f6ffentlichen Auftrags- und Beschaffungswesen des Bundes und seiner Anstalten und Regiebetriebe erlassen, insbesondere auch \u00fcber die Verfahren bei Verhandlungsrunden (sog. Abgebotsrunden).</p><p>2. Bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen oder Beschaffungen \u00fcber einer bestimmten Summe (z.B. \u00fcber 500 000 Franken) kann nur eine Gruppe und keine Einzelperson jurieren, ausw\u00e4hlen und Auftr\u00e4ge vergeben.</p><p>3. Die Jurierungs- und Auftragsauswahlgruppen werden konsequent nach einer Matrixorganisation zusammengesetzt, d.h. die Beteiligten arbeiten nicht in der gleichen Sektion oder Abteilung zusammen, sondern werden aus verschiedenen Verwaltungseinheiten rekrutiert.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vergabeverfahren und Bestechungspr\u00e4vention</p><p></p><p>Per 1. Januar 1996 ist das neue Beschaffungsregime des Bundes in Kraft getreten. Insbesondere mit dem Ziel, durch mehr Wettbewerb kosteng\u00fcnstigere Beschaffungen auf dem Markt t\u00e4tigen zu k\u00f6nnen.</p><p>Das neue Beschaffungsregime ist bez\u00fcglich Korruptionsanf\u00e4lligkeit besser abgesichert als das bisherige:</p><p></p><p>- Die Vergabeverfahren wurden transparent und klar gestaltet.</p><p></p><p>- F\u00fcr Vergaben oberhalb der Schwellenwerte ist ein Rechtsmittel f\u00fcr nichtber\u00fccksichtigte Anbieter vorgesehen.</p><p></p><p>- Die \u00d6ffnung der Angebote bei Auftr\u00e4gen, die \u00f6ffentlich ausgeschrieben werden, erfolgt durch mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Auftraggeberin. Bei der Vergabe von Bauauftr\u00e4gen muss zudem \u00fcber die Angebots\u00f6ffnung Protokoll gef\u00fchrt werden.</p><p></p><p>- Die Vorgehensweise bei Verhandlungen mit Anbietern ist klar geregelt, das F\u00fchren von Verhandlungen hat dar\u00fcber hinaus die Ausnahme zu bilden und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass das neue Beschaffungsregime nicht nur den Wettbewerb unter den Anbietern f\u00f6rdert, sondern einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der Korruptionsgefahr leistet.</p><p></p><p>Verhandlungen und Bestechungspr\u00e4vention</p><p></p><p>Seinerzeit hat das Parlament bei der Behandlung des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen das F\u00fchren von Verhandlungen nach eingehender Diskussion bef\u00fcrwortet.</p><p>Verhandlungen gem\u00e4ss Artikel\u00a026 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 (VoeB) d\u00fcrfen nur gef\u00fchrt werden, wenn in der Ausschreibung darauf hingewiesen wird, oder wenn sich kein Angebot als das wirtschaftlich g\u00fcnstigste erweist. Gew\u00f6hnlich wird \u00fcber Teile des Angebotes verhandelt, nicht einfach \u00fcber den Preis als Vertragsgegenstand (Abgebotsrunde).</p><p></p><p>Kommt es zu einer Verhandlung, w\u00e4hlt die Auftraggeberin wenn m\u00f6glich mindestens drei Anbieterinnen oder Anbieter aus und gibt ihnen schriftlich ihr bereinigtes Angebot, die zu verhandelnden Angebotsbestandteile sowie die Fristen und Modalit\u00e4ten zur Eingabe des endg\u00fcltigen schriftlichen Angebotes bekannt. Bei m\u00fcndlich gef\u00fchrten Verhandlungen m\u00fcssen die Namen der anwesenden Personen, die verhandelten Angebotsbestandteile sowie die Ergebnisse der Verhandlungen protokolliert und von allen anwesenden Personen unterzeichnet werden.</p><p>Bis zur Erteilung des Zuschlages darf die Auftraggeberin den beteiligten Anbietern und Anbieterinnen keine Informationen \u00fcber Konkurrenzangebote geben.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Verhandlungsprozedere gem\u00e4ss Artikel\u00a026 der Verordnung transparent gehalten und nicht korruptionsgef\u00e4hrdet ist. Er sieht deshalb keinen Handlungsbedarf, das Verfahren bei Berhandlungen weiter zu reglementieren.</p><p></p><p>Der Bundesrat nimmt zu den konkret vorgeschlagenen Massnahmen wie folgt Stellung:</p><p></p><p>1. Der Bundesrat unterst\u00fctzt bez\u00fcglich Entgegennahme von Geschenken, Zuwendungen und Verg\u00fcnstigungen grunds\u00e4tzlich eine sehr restriktive Praxis. Da sich die Problematik der Annahme von Geschenken nicht auf das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen beschr\u00e4nkt, finden sich die notwendigen Regelungen im Beamtengesetz vom 30. Juni 1927 (BtG) und im Schweizerischen Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB):</p><p></p><p>- Artikel\u00a026 Absatz\u00a01 BtG untersagt dem Beamten, f\u00fcr sich oder f\u00fcr andere Geschenke oder sonstige Vorteile zu beanspruchen, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen, wenn dies im Hinblick auf seine amtliche Stellung geschieht.</p><p></p><p>- Nach Artikel\u00a0315 StGB werden Beamte, die f\u00fcr eine k\u00fcnftige, pflichtwidrige Amtshandlung ein Geschenk oder einen anderen ihnen nicht geb\u00fchrenden Vorteil fordern, annehmen oder sich versprechen lassen, mit Zuchthaus bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Gef\u00e4ngnis nicht unter einem Monat bestraft.</p><p></p><p>- Nach Artikel\u00a0316 StGB werden Beamte, die f\u00fcr eine k\u00fcnftige, nicht pflichtwidrige Amtshandlung ein Geschenk oder einen anderen ihnen nicht geb\u00fchrenden Vorteil fordern, annehmen oder sich versprechen lassen, mit Gef\u00e4ngnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.</p><p></p><p>Im Bereich des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens ist besonders auf die pr\u00e4ventive Auslegung der Artikel\u00a024 und 26 VoeB hinzuweisen:</p><p></p><p>- Artikel\u00a024 VoeB verlangt, dass die \u00d6ffnung der Angebote im offenen und selektiven Vergabeverfahren durch mindestens zwei Vertreter oder Vertreterinnen der Auftraggeberin zu erfolgen hat.</p><p></p><p>- Artikel\u00a026 VoeB reglementiert, wie Verhandlungen zu f\u00fchren sind.</p><p></p><p>Der Schwerpunkt liegt zur Zeit bei der Umsetzung und Einf\u00fchrung des neuen Regimes. Es gilt, die Betroffenen im Rahmen der Schulung auf die vorg\u00e4ngig erw\u00e4hnten Gegebenheiten hinzuweisen. Zudem werden die auftragsvergebenden Stellen anl\u00e4sslich einer Informationsveranstaltung auf die Problematik der Annahme von Geschenken sensibilisiert.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass \u00c4nderungen an der Verordnung nur dann in Aussicht genommen werden, wenn sich die heutige Regelung als ungen\u00fcgend erweisen sollte. Im heutigen Zeitpunkt besteht hierzu kein Anlass. Der Bundesrat wartet zudem die Empfehlungen zur Verhinderung von Korruption der Arbeitsgruppe Sicherheitspr\u00fcfungen ab, welche mit Verf\u00fcgung des EJPD vom 12. Juli 1995 eingesetzt wurde.</p><p></p><p>2. Bei der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge sind in der Regel mehrere Personen (Sachbearbeiter, Vorgesetzte) beteiligt, sei dies schon bei der \u00d6ffnung der Angebote (Art. 24 VoeB), sei dies beim Zuschlag. Je gr\u00f6sser der Auftragswert ist, umso mehr und h\u00f6here Vorgesetzte werden in den Vergabeprozess einbezogen.</p><p></p><p>Aus verwaltungs\u00f6konomischen Gr\u00fcnden werden nur Gruppen gebildet, wenn Beschaffungsentscheide mit besonderer Tragweite zu treffen sind.</p><p>Solche Entscheide liegen in der Kompetenz der Auftraggeberinnen, da das Beschaffungsregime die Aufbauorganisation der Auftraggeberinnen nicht regelt.</p><p></p><p>3. Die Bildung von Jurierungs- und Auftragsauswahlgruppen nach dem Matrixprinzip zeigt wohl prohibitive Wirkung, l\u00e4sst sich aber in der Praxis mit vern\u00fcnftigem Aufwand nicht immer konsequent umsetzen, weil sonst der Auftrag der Beschaffungsstellen mit den zur Verf\u00fcgung stehenden Ressourcen nicht mehr effizient, wirtschaftlich und termingem\u00e4ss erf\u00fcllt werden k\u00f6nnte.</p><p></p><p>Zusammenfassend teilt der Bundesrat das Grundanliegen des Postulates, erachtet aber die zur Diskussion gestellten Massnahmen als nicht zielf\u00fchrend.</p><p></p><p>Erkl\u00e4rung des Bundesrates</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposal":6,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(842832000000)\/","SubmittedBy":"Strahm Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(898819200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763107097713)\/","SubmissionDate":"\/Date(835315200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4503,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}