{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963363,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963363,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3363","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausserhumane Gentechnologie, Gesetzgebung (\"GEN-LEX-MOTION\")","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat wird verpflichtet, die bisherige und die in Vorbereitung befindliche Gesetzgebung \u00fcber die ausserhumane Gentechnologie auf L\u00fccken, M\u00e4ngel und Anpassungsbed\u00fcrfnisse zu \u00fcberpr\u00fcfen, die im Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe f\u00fcr Gentechnologie (Idagen) vom Januar 1993 noch nicht erkannt und erfasst worden sind. Insbesondere sind auch die Schnittstellen zum Humanbereich zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die L\u00fccken sind m\u00f6glichst rasch zu schliessen; Konsistenz der Regelungsziele und Begriffe sowie Koh\u00e4renz sind f\u00fcr alle Gentechnologieerlasse zu gew\u00e4hrleisten. F\u00fcr die als notwendig erachteten Gesetzes- und Verordnungsver\u00e4nderungen ist die Vernehmlassung sp\u00e4testens 1997 zu er\u00f6ffnen.</p><p>2. Die Gesetzgebung \u00fcber die ausserhumane Gentechnologie ist insbesondere auf die Konkretisierung folgender Grunds\u00e4tze hin zu pr\u00fcfen:</p><p>2.1 Bei gentechnischen Arbeiten sind die Prinzipien der W\u00fcrde der Kreatur, des Schutzes der Artenvielfalt und der nachhaltigen Nutzung nat\u00fcrlicher Ressourcen zu gew\u00e4hrleisten. Das Nachhaltigkeitsprinzip und entsprechende Durchsetzungsinstrumente sind rechtlich zu verankern.</p><p>2.2 Leben und Gesundheit des Menschen sind vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Auswirkungen gentechnisch ver\u00e4nderter Tiere, Pflanzen und anderer Organismen sowie von deren Produkten zu sch\u00fctzen.</p><p>2.3 Natur und Umwelt sind vor sch\u00e4dlichen Einwirkungen, die durch den Umgang mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen erzeugt werden, zu sch\u00fctzen. Die Verursacherin oder der Verursacher muss namentlich bei Freisetzungen alle erforderlichen Massnahmen treffen, um m\u00f6gliche Beeintr\u00e4chtigungen zu vermeiden.</p><p>2.4 Gentechnische Eingriffe an Tieren sowie Zucht, Haltung und Verwendung transgener Tiere sind bewilligungspflichtig. Sie bed\u00fcrfen der Rechtfertigung und der Darlegung einer G\u00fcterabw\u00e4gung.</p><p>2.5 Das Haftpflichtrecht hat die Besonderheiten der Gentechnik hinsichtlich denkbarer langfristiger Auswirkungen zu ber\u00fccksichtigen. Diese Anpassungen sind umgehend, allenfalls vor der Gesamtrevision des Haftpflichtrechtes, vorzunehmen.</p><p>2.6 Der Dialog mit der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Nutzen und Risiken der Gentechnik ist zu f\u00f6rdern.</p><p>2.7 Produkte, die gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen enthalten, sind als solche zu deklarieren.</p><p>2.8 Zur dauernden \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der ethischen Grunds\u00e4tze (W\u00fcrde der Kreatur, Artenvielfalt, Nachhaltigkeit, Schutz des Menschen, der Tiere und der Umwelt) ist eine Ethikkommission einzusetzen, in der die verschiedenen Bev\u00f6lkerungskreise und Interessengruppen vertreten sind. Sie hat einerseits zuhanden des Bundesrates sowie der Verwaltung vorausschauend umfassend ethische Bewertungen vorzunehmen und kann anderseits zu besonderen Bewilligungsgesuchen zuhanden der Fachkommission f\u00fcr biologische Sicherheit aus ethischer Sicht pr\u00fcfend Stellung nehmen. Die Kommission kann Sachverst\u00e4ndige beiziehen, \u00f6ffentliche Veranstaltungen durchf\u00fchren und zu besonderen Fragen mit Spezialberichten die \u00d6ffentlichkeit informieren.</p><p>3. Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten wie folgt Bericht zu erstatten:</p><p>3.1 Bis 1997 hat der Bundesrat in einem Bericht das Ergebnis der in Ziffer 1 verlangten \u00dcberpr\u00fcfung des Standes der Rechtsetzung \u00fcber die ausserhumane Gentechnologie einschliesslich der - gest\u00fctzt auf die in Ziffer 2 enthaltenen Grunds\u00e4tze - in die Wege geleiteten gesetzgeberischen Vorhaben darzulegen.</p><p>3.2 Er hat zudem dem Parlament j\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber den Stand des Gesetzes- und Verordnungsprozesses sowie von dessen Umsetzung im Bereich der ausserhumanen Gentechnologie zu erstatten.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat zusammen mit den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten in den letzten Jahren ein Gesetzgebungsprogramm \u00fcber die ausserhumane Gentechnologie in Angriff genommen und zum grossen Teil realisiert, das sich weitgehend auf einen Bericht der Idagen abst\u00fctzt. Die absehbare Fertigstellung dieses Rechtsetzungsprogrammes ist die Gelegenheit, die Erlasse daraufhin zu pr\u00fcfen, ob sie L\u00fccken, M\u00e4ngel und Koordinationsbedarf aufweisen. Sie ist auch die Gelegenheit, eine gr\u00fcndliche Pr\u00fcfung vorzunehmen, inwieweit diese Rechtsetzung den in Artikel\u00a024novies Absatz\u00a03 der Bundesverfassung enthaltenen und allenfalls weiteren Grunds\u00e4tzen nachkommt.</p><p>Ein von der WBK-N im Zusammenhang mit der \"Gen-Schutz-Initiative\" in Auftrag gegebenes Gutachten hat gezeigt, dass zwar der erw\u00e4hnte Verfassungsartikel durchaus gen\u00fcgt, um eine konsistente Rechtsetzung \u00fcber die ausserhumane Gentechnologie zu erm\u00f6glichen, dass aber darin noch L\u00fccken bestehen und M\u00e4ngel aufgetreten sind, die unbedingt behoben werden sollen.</p><p>Insbesondere wird festgestellt, dass die ethischen Prinzipien des Verfassungsartikels (W\u00fcrde der Kreatur, Schutz der Artenvielfalt) bisher ungen\u00fcgend konkretisiert worden sind. Ihnen gleichzustellen ist der Grundsatz der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen. Teilweise gen\u00fcgt es, zur Schliessung solcher L\u00fccken die Ausf\u00fchrungsbestimmungen der Bundesgesetze zu \u00fcberarbeiten (beispielsweise die St\u00f6rfallverordnung).</p><p>Die Gesetzgebung \u00fcber einen neuen Technologiebereich ist ein dynamischer Prozess. Sie bedarf permanenter Anpassung an neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse. Sie muss auch regelm\u00e4ssig auf ihre Stellung im internationalen, insbesondere europ\u00e4ischen Rahmen \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Der Gentechnologie kommt heute und in Zukunft ein ausserordentliches wirtschaftliches und politisches Gewicht zu. Es ist daher angebracht, dass der Bundesrat die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te \u00fcber die \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtsetzung und \u00fcber die gesetzgeberischen Massnahmen, die gest\u00fctzt auf diese \u00dcberpr\u00fcfung eingeleitet worden sind, j\u00e4hrlich mit einem Bericht informiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposal":1,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(842832000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023753600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779233354947)\/","SubmissionDate":"\/Date(840067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}