{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963370,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963370,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3370","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung des Vorbehaltes betreffend die Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen im Freiheitsentzug","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf vorzuschlagen, der es erm\u00f6glicht, den Vorbehalt der Schweiz zu Artikel\u00a037 Buchstabe\u00a0c des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechte des Kindes aufzuheben.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Botschaft vom 29. Juni 1994 betreffend die Ratifikation des \u00dcbereinkommens von 1989 \u00fcber die Rechte des Kindes hat der Bundesrat festgestellt, dass die Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen im Freiheitsentzug in der Schweiz nicht ausnahmslos garantiert ist - weder in der Untersuchungshaft (durch die Strafprozessordnungen einiger Kantone) noch f\u00fcr den Vollzug von Strafen und Massnahmen (durch das Jugendstrafrecht des Bundes, insbesondere Art. 93bis Abs. 2 StGB, und die Rechtsprechung zu Art. 95 StGB, BGE 112 IV 2, Javanovic). Folglich hat der Bundesrat vorgeschlagen, gegen\u00fcber Artikel\u00a037 Buchstabe\u00a0c des \u00dcbereinkommens einen Vorbehalt anzubringen. Ein identischer Vorbehalt wurde schon beim Beitritt der Schweiz zum Internationalen Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte im Jahre 1992 angebracht.</p><p>Die erw\u00e4hnte Botschaft weist jedoch darauf hin, dass der Vorentwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Jugendstrafrechtspflege vorsieht, diese Trennung zwischen Kindern (oder Jugendlichen) und Erwachsenen f\u00fcr die Untersuchungshaft und f\u00fcr den Vollzug von Strafen und Massnahmen zu realisieren. Zwei Vorschriften des Vorentwurfes betreffen den Freiheitsentzug von Minderj\u00e4hrigen. Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 legt fest, dass die Untersuchungshaft f\u00fcr Minderj\u00e4hrige von den Erwachsenen getrennt zu vollziehen ist und eine geeignete Betreuung erfordert. Er sieht im weiteren vor, dass Minderj\u00e4hrige in einer spezialisierten Einrichtung unterzubringen sind, wenn die Haft l\u00e4nger als sieben Tage dauert oder der Minderj\u00e4hrige das 12., aber noch nicht das 15. Altersjahr vollendet hat. Artikel\u00a026 Ziffer 4 sieht vor, dass Freiheitsentziehungen bis zu einem Monat tageweise und solche bis zu sechs Monaten in Form der Halbgefangenschaft vollzogen werden k\u00f6nnen. Ziffer 5 Absatz\u00a01 der gleichen Vorschrift schreibt vor, dass der Vollzug in einer Einrichtung f\u00fcr Jugendliche zu erfolgen hat, die geeignet ist, die Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung zu f\u00f6rdern (entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt, in dem die Strafe ausgesprochen wird).</p><p>Die Bestimmungen des Vorentwurfes werden im Sinne von Artikel\u00a037 Buchstabe\u00a0c des \u00dcbereinkommens ausgelegt werden. Es ist vorgesehen, in der Botschaft deutlich zu machen, dass der Vorentwurf erlaubt, vom Prinzip des getrennten Freiheitsentzuges abzuweichen, wenn dadurch die Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung des Kindes gef\u00f6rdert wird (Art. 26 Ziff. 5 Abs. 1 des Vorentwurfes). Indessen sieht auch Artikel\u00a037 Buchstabe\u00a0c des \u00dcbereinkommens vor, dass von der Regel, nach der jedes Kind im Freiheitsentzug von den Erwachsenen getrennt werden m\u00fcsse, abgewichen werden kann, wenn die Trennung dem \u00fcbergeordneten Interesse des Kindes zuwiderl\u00e4uft. Dem Richter und den Vollzugsbeh\u00f6rden wird es zufallen, diese Bestimmung des Vorentwurfes in einem Sinne auszulegen, der dem in Artikel\u00a037 Buchstabe\u00a0c des \u00dcbereinkommens enthaltenen Grundsatz des \u00fcbergeordneten Kindesinteresses gen\u00fcgt.</p><p>Der Vorentwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Jugendstrafrechtspflege wurde 1993 zur Vernehmlassung unterbreitet. Auf der Basis der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens entschied der Bundesrat, die Gesetzgebungsarbeiten fortzusetzen. Er hat dem Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag erteilt, bis zum Sommer 1997 einen Gesetzentwurf und eine Botschaft vorzulegen. In der Vergangenheit haben schon verschiedene parlamentarische Interventionen eine vorgezogene Teilrevision des Allgemeinen und des Dritten Teils des Strafgesetzbuches verlangt. In seinen Stellungnahmen zu diesen Interventionen hat der Bundesrat indessen deutlich gemacht, dass er es f\u00fcr wenig sinnvoll h\u00e4lt, ein beschleunigtes Revisionsverfahren einzuleiten, das nur ausgesuchte Teile des Vorentwurfes zum Gegenstand hat. Es bestehen keine zwingenden Gr\u00fcnde, die es rechtfertigen w\u00fcrden, von diesen bis anhin abgegebenen Stellungnahmen abzuweichen.</p><p>In Anbetracht der vorangehenden \u00dcberlegungen ist der Bundesrat bereit, das Begehren der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates in Form eines Postulates entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(842832000000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763102370050)\/","SubmissionDate":"\/Date(839894400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}