{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963379,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963379,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3379","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verzicht auf \"Dumont-Praxis\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Vorschriften dergestalt anzupassen, dass die Unterscheidung der abzugsf\u00e4higen Aufwendungen f\u00fcr den Unterhalt eine Geb\u00e4udes und der nichtabzugsf\u00e4higen Aufwendungen zur Wertvermehrung aufgrund des Zustandes des Geb\u00e4udes erfolgt und nicht aufgrund der Besitzesdauer des Eigent\u00fcmers. Auf die sogenannte \"Dumont-Praxis\", welche dem neuen Eigent\u00fcmer den Eintritt in die Rechtsstellung seines Vorg\u00e4ngers w\u00e4hrend einigen Jahren verweigert, soll verzichtet werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Artikel\u00a022 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e des Bundesbeschlusses \u00fcber die direkte Bundessteuer (BdBSt) wurden vom rohen Einkommen die Kosten des Unterhaltes von Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden abgezogen. Nicht abzugsf\u00e4hig waren die Aufwendungen f\u00fcr die Anschaffung oder Verbesserung von Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden (Art. 23 BdBSt). Diese Bestimmungen sind durch das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG), welches am 1. Januar 1995 den BdBSt abl\u00f6ste, inhaltlich unver\u00e4ndert \u00fcbernommen worden. Sie finden sich in Artikel\u00a032 Absatz\u00a02 und in Artikel\u00a034 Buchstabe\u00a0d DBG.</p><p>Im \"Dumont-Urteil\" vom 15. Juni 1973 (BGE 99 Ib 362ff.) nahm das Bundesgericht eine Praxis\u00e4nderung zum Unterhaltskostenabzug vor. Hatte es zuvor den Unterhaltskostenabzug immer dann gew\u00e4hrt, wenn es sich um Unterhalt im technischen Sinn handelte, so wechselte es mit diesem Urteil zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Ausschlaggebend f\u00fcr diese Praxis\u00e4nderung war die Erkenntnis, dass nur so die Leistungsf\u00e4higkeit des Steuerpflichtigen richtig erfasst wird. Ausgehend davon werden Kosten f\u00fcr Unterhaltsarbeiten, die unmittelbar nach dem Grundst\u00fcckerwerb vorgenommen werden, als anschaffungsnaher Aufwand qualifiziert, der den Wert des Grundst\u00fccks im Vergleich zum Zeitpunkt des Erwerbs vermehrt. Daher sind Kosten von Unterhaltsarbeiten, die unmittelbar nach dem Grundst\u00fcckerwerb vorgenommen werden, in der Regel steuerlich nicht mehr abzugsf\u00e4hig. Als \"unmittelbar\" gilt ein Zeitraum von f\u00fcnf Jahren ab Erwerb der Liegenschaft. Abziehbar bleiben jene Kosten, die f\u00fcr die Beseitigung von Sch\u00e4den notwendig sind, die seit dem Erwerb eingetreten sind.</p><p>Das Bundesgericht begr\u00fcndete diese zeitliche Einschr\u00e4nkung der Abzugsf\u00e4higkeit von Unterhaltskosten mit verfassungsrechtlichen \u00dcberlegungen zum Gebot der Rechtsgleichheit. Es wies darauf hin, dass durch die Praxis\u00e4nderung Rechtsgleichheit hergestellt wird zwischen demjenigen, der eine Liegenschaft in schlechtem Zustand und zu entsprechend tiefem Preis kauft, und jenem, der eine Liegenschaft nach der Renovation durch den fr\u00fcheren Eigent\u00fcmer zu entsprechend h\u00f6herem Preis erwirbt.</p><p>Das Bundesgericht hat diese Rechtsprechung 1977 (in: BGE 103 Ib 197ff.) und auch sp\u00e4ter ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt. Der Bundesrat hat sie deshalb auch in Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 seiner Verordnung vom 24. August 1992 \u00fcber den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatverm\u00f6gens bei der direkten Bundessteuer verankert.</p><p>2. Die praktische Umsetzung der sogenannten \"Dumont-Praxis\" erfolgt differenziert:</p><p>- Wie bereits erw\u00e4hnt, bleiben Kosten abziehbar, die f\u00fcr die Beseitigung von Sch\u00e4den notwendig sind, die seit dem Erwerb eingetreten sind.</p><p>- Kosten der Instandstellung einer kurz zuvor durch Erbgang erworbenen Liegenschaft k\u00f6nnen im Ausmass jener Unterhaltskosten abgezogen werden, die vom Erblasser im Zeitpunkt des Erbganges h\u00e4tten geltend gemacht werden k\u00f6nnen.</p><p>- Gem\u00e4ss Artikel\u00a032 Absatz\u00a02 DBG bestimmt das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement, inwieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden k\u00f6nnen. Nach der am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesrates vom 24. August 1992 \u00fcber den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatverm\u00f6gens bei der direkten Bundessteuer gelten Aufwendungen f\u00fcr Massnahmen, welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen, als Investitionen im Sinne von Artikel\u00a032 Absatz\u00a02 DBG. Die Abzugsquote f\u00fcr solche Investitionen betr\u00e4gt in den ersten f\u00fcnf Jahren nach Anschaffung der Liegenschaft 50 Prozent, nachher 100 Prozent.</p><p>- In der Praxis einiger kantonaler Veranlagungsbeh\u00f6rden wird der Ersatz bestehender Installationen in den ersten f\u00fcnf Jahren nach dem Erwerb der Liegenschaft in beschr\u00e4nktem Ausmass auch dann zum Abzug zugelassen, wenn er nicht ausschliesslich der rationellen Energieverwendung oder der Nutzung erneuerbarer Energien dient. Dies wird von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung akzeptiert, da in der ebenfalls am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes vom 24. August 1992 \u00fcber die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien die diesbez\u00fcglichen Massnahmen nicht abschliessend aufgez\u00e4hlt werden.</p><p>3. Es gilt ferner zu beachten, dass die \"Dumont-Praxis\" f\u00fcr die Steuerpflichtigen auch nicht zu untersch\u00e4tzende steuerliche Vorteile mit sich bringt. Insoweit anschaffungsnaher Liegenschaftsaufwand bei der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden kann, wird er als wertvermehrende Kosten qualifiziert, welche die Anschaffungskosten der Liegenschaft erh\u00f6hen. Als solche vermindern diese Kosten bei der Berechnung der Grundst\u00fcckgewinnsteuer den steuerbaren Gewinn.</p><p>Bei einer Abschaffung der \"Dumont-Praxis\" entst\u00fcnden zwar Ausf\u00e4lle bei den Einkommenssteuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden. Diese w\u00fcrden jedoch durch gr\u00f6ssere Einnahmen bei der Grundst\u00fcckgewinnsteuer der Kantone und Gemeinden teilweise kompensiert. F\u00fcr den Bund, welcher keine Grundst\u00fcckgewinnsteuer erhebt, w\u00e4re indessen mit erheblichen Steuerausf\u00e4llen zu rechnen, so dass zurzeit eine Abkehr von der \"Dumont-Praxis\" finanziell nicht zu verantworten ist.</p><p>4. Allerdings hat die \"Dumont-Praxis\" auch unerw\u00fcnschte Auswirkungen, wenn Neueigent\u00fcmer f\u00fcnf Jahr warten, bis sie notwendige Unterhaltsarbeiten vornehmen. Ein Aufgeben der \"Dumont-Praxis\" l\u00e4ge deshalb auch im Interesse der Gesamtwirtschaft, namentlich der Bauwirtschaft, die zurzeit Interesse an zus\u00e4tzlichen Auftr\u00e4gen hat, was auf dieser Seite zu h\u00f6heren Steuereinnahmen f\u00fchren kann. Im \u00fcbrigen w\u00e4re eine solche Massnahme echte Wohneigentumsf\u00f6rderung, weil vor allem die Neueigent\u00fcmer davon profitieren w\u00fcrden. Ob die \"Dumont-Praxis\" wirklich mit Rechtsgleichheits\u00fcberlegungen begr\u00fcndet werden kann, m\u00fcsste ebenfalls vertieft untersucht werden.</p><p>5. Kurzfristig ist eine Abkehr von der \"Dumont-Praxis\" nicht sinnvoll und aus finanziellen Gr\u00fcnden nicht zu verantworten. Der Bundesrat ist jedoch bereit, Auswirkungen einer Praxis\u00e4nderung zu pr\u00fcfen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(843436800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(929491200000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817397330)\/","SubmissionDate":"\/Date(841881600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}