{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963434,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963434,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3434","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Elektromagnetische Impulsstrahlungen. Biologische Auswirkungen auf Kinder und Erwachsene","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit einigen Jahren weisen Forscher aus verschiedenen L\u00e4ndern nach, dass die von den R\u00f6hrenbildschirmen der Computer und Fernsehger\u00e4te ausgehende elektromagnetische Impulsstrahlung auf lebende Organismen im embryonalen und pr\u00e4puberalen Stadium sch\u00e4dliche Auswirkungen hat.</p><p>Bereits 1984 zeigten die schwedischen Professoren Johannson und Aronsson, dass sich die Kurven der Adrenalinaussch\u00fcttung (Adrenalin ist ein \"Stresshormon\") bei einem Erwachsenen umkehren, wenn dieser vier Stunden im Abstand von zwei Bildschirmdiagonalen vor einem R\u00f6hrenbildschirm verbringt. Diese Studie wurde 1989 von der WHO ver\u00f6ffentlicht.</p><p>1990 wies Marcel Rufo, Professor f\u00fcr P\u00e4dopsychiatrie an der Medizinischen Fakult\u00e4t in Marseille, die Auswirkungen von 50 vor dem Bildschirm verbrachten Minuten auf Schulkinder nach: schulische Leistungen 3mal tiefer, Aufnahmef\u00e4higkeit 5mal geringer, Aggressivit\u00e4t und Unkonzentriertheit 3mal h\u00f6her, dazu Folgest\u00f6rungen wie Schlaflosigkeit und Griff zu Neuroleptika oder Psychopharmaka. Diese Ergebnisse wurden 1992 durch die vom Heilp\u00e4dagogen Dr. Jean Bourque an der Acad\u00e9mie von Qu\u00e9bec (Kanada) durchgef\u00fchrte Studie mit \u00fcbereinstimmenden Resultaten best\u00e4tigt.</p><p>1994 zeigte der von 79 franz\u00f6sischen Betriebs\u00e4rzten erarbeitete Bericht \"Loiret\" (benannt nach dem franz\u00f6sischen Arzt und regionalen Arbeitsinspektor, der die Arbeiten koordiniert, geleitet und ver\u00f6ffentlicht hat), dass bei Erwachsenen nach zwei Stunden vor einem Bildschirm Sehst\u00f6rungen und nach vier neuropsychologische St\u00f6rungen signifikant zunehmen.</p><p>Zahlreiche andere Forscher und Forscherinnen aus verschiedenen L\u00e4ndern haben sich ebenfalls mit diesem Thema befasst und sind zu vergleichbaren Schl\u00fcssen gekommen.</p><p>Diese sch\u00e4dlichen Auswirkungen treten anscheinend nicht auf, wenn die R\u00f6hrenbildschirme mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sind, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist.</p><p>Kann der Bundesrat daher die folgenden Fragen beantworten:</p><p>1. Sind dem Bundesrat die erw\u00e4hnten Arbeiten bekannt?</p><p>2. Welche Massnahmen wird er bei erwiesener Sch\u00e4dlichkeit der elektromagnetischen Impulsstrahlung treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Schweizerinnen und Schweizer, die Computer und Fernsehger\u00e4te benutzen, insbesondere der Kinder, zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>3. Sind dem Bundesrat die Studien bekannt, die einige Forscher eines Genfer Unternehmens durchf\u00fchren? Dieses Unternehmen, die SEIC, besteht seit 27 Jahren und befasst sich mit Forschung und technologischer Entwicklung. Es wendete acht Jahre auf f\u00fcr die Entwicklung einer Schutzvorrichtung, welche in wissenschaftlichen Kreisen international allgemein anerkannt ist.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Stand der wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Effekte elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit wird durch die zust\u00e4ndigen Stellen der Bundesverwaltung laufend mitverfolgt. Dies bewegt sich haupts\u00e4chlich im Rahmen des Projektes der WHO \"International EMF Project\", wo die Schweiz aktiv mitarbeitet.</p><p></p><p>2. Nachdem sie sich eingehend mit diesem Problem befasst haben, sind alle konsultierten Expertengruppen einhellig der Meinung, es bestehe kein Grund, irgendwelche sch\u00e4digenden Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern von Computerbildschirmen und Fernsehger\u00e4ten zu bef\u00fcrchten. Sollten tats\u00e4chlich soziologische Studien existieren, die einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der vor dem Fernsehger\u00e4t verbrachten Stunden und beispielsweise der Aggressivit\u00e4t von Jugendlichen herstellen, sind die Gr\u00fcnde eher der Wirkung der transportierten Bilder und der emotionalen Belastung angesichts der Gewalt, als bei der Wirkung des Bildschirmes als solchem zuzuschreiben.</p><p></p><p>Im \u00fcbrigen sind die durch Bildschirme ausgesendeten elektromagnetischen Wellen von sehr schwacher Intensit\u00e4t: Der Frequenzbereich bewegt sich zwischen 50 und 80 Hz und 15 bis 35 KHz. Vergleicht man diese Zahlen mit jenen anderer elektrischer Haushaltger\u00e4te, zeigt sich, dass die Felder in der Umgebung von Fernsehern oder Computerbildschirmen nicht als erh\u00f6hte Belastungen betrachtet werden m\u00fcssen. Nach heutigem Stand der Kenntnisse ist die Aussage, wonach die Benutzer von Fernsehapparaten und Computerbildschirmen sich in keiner Weise einer Gef\u00e4hrdung durch elektromagnetische Felder aussetzen, zutreffend. Dies gilt auch f\u00fcr Kinder und schwangere Frauen. Diese Schlussfolgerungen wurden durch folgende Organisationen publiziert: Bureau international du travail (BIT), Weltgesundheitsorganisation (WHO), International Commission on Nonionizing Radiation Protection (ICNIRP), Swedish National Institute of Occupational Health und Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA). Letztere hat \u00fcbrigens im Rahmen ihrer Aufgabe in der Arbeitssicherheit eine Brosch\u00fcre mit dem Titel \"Die Arbeit am Bildschirm\" publiziert. Objektiv betrachtet gibt es im heutigen Zeitpunkt keinen Grund, irgendwelche zus\u00e4tzlichen Schutzmassnahmen zu treffen. Konsumenten, welche auf dem Markt nach besonders strahlungsarmen Bildschirmen suchen, erkundigen sich nach der \"schwedischen Norm\".</p><p></p><p>3. Die zust\u00e4ndigen Stellen der Bundesverwaltung haben Kenntnis von bestimmten durch das Genfer Unternehmen durchgef\u00fchrten Studien. Damit Resultate in der wissenschaftlichen Forschung umfassend beurteilt werden k\u00f6nnen, ist es erforderlich, dass sie einerseits in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert werden, deren Artikel mindestens von zwei in der jeweiligen Materie kompetenten Experten beurteilt wurden, und dass andererseits deren Resultate durch andere unabh\u00e4ngige Forschergruppen nachvollzogen werden k\u00f6nnten. Dem Bundesrat sind keine solchen wissenschaftlichen Publikationen des Genfer Unternehmens bekannt. Die den zust\u00e4ndigen Bundesstellen bekannten Messungen anderer Forschungsgruppen stellten keine messbare \u00c4nderung der elektromagnetischen Felder bei Benutzung der vom Genfer Unternehmen angebotenen Schutzvorrichtung fest.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(848448000000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(850435200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763102795020)\/","SubmissionDate":"\/Date(843609600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}