{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963456,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963456,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3456","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Submissionsverfahren. 2. Runde","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie nimmt der Bundesrat zum Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes Stellung?</p><p>2. Sieht er insbesondere eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen an das europ\u00e4ische und kantonale Recht vor?</p><p>3. Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass F\u00e4lle von Korruption und Amtsmissbrauch beim Abgebotsverfahren h\u00e4ufiger sind als beim Verfahren mit nur einer Runde?</p>","ReasonText":"<p>Das neue Beschaffungsgesetz und die zugeh\u00f6rige Verordnung sehen ein Submissionsverfahren vor, das Verhandlungen \u00fcber die eingereichten Angebote in einer zweiten Runde erlaubt (Art. 20 BoeB/Art. 26 VoeB). Die Abgebotsrunden waren schon in der parlamentarischen Behandlung umstritten. Es wurde darauf hingewiesen, dass sie zu unsauberen Machenschaften f\u00fchren k\u00f6nnen und dass die Kantone in ihrem Konkordat \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen Abgebotsrunden verbieten. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat k\u00fcrzlich festgestellt: \".... that in open and restrictive procedures modifications of tenders submitted after the final date for receipt are opposed to the principles of non-discrimination and transparency of procedure which are inherent to all EC-directives on public procurement.\" Damit widerspricht die Bundesregelung nicht nur der kantonalen, sondern auch einer zuk\u00fcnftigen europ\u00e4ischen Regelung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Interpellant erw\u00e4hnt in seinem Vorstoss nicht, auf welches Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes (EuGH) er Bezug nimmt. Dem Bundesrat ist lediglich ein am 25. April 1996 ergangenes Urteil gegen das K\u00f6nigreich Belgien bekannt, worin der EuGH zum Schluss kommt, Belgien habe bei der Beschaffung von Autobussen f\u00fcr die Region Wallonien einen Anbieter ungerechtfertigt bevorteilt, indem dieser, nach Ablauf der Eingabefrist, ohne Wissen der anderen beteiligten Anbieter, Offertenverbesserungen nachreichen durfte. Zudem erf\u00fcllte der bevorteilte Anbieter, welcher den Zuschlag erhielt, nach Meinung des EuGH die Zuschlagskriterien gem\u00e4ss Auftragsunterlagen nicht. Der EuGH entschied, Belgien habe damit bei der erw\u00e4hnten Beschaffung die Bestimmungen der Sektorenrichtlinie 90/531/EWG vom 17. September 1990 verletzt. Der Bundesrat wird sich bei seiner Antwort auf dieses ihm bekannte Urteil beziehen, welches das vom Interpellanten dargelegte Thema ber\u00fchrt.</p><p>Es ist festzuhalten, dass das erw\u00e4hnte Urteil des EuGH f\u00fcr schweizerische Vergabestellen keine Rechtsverbindlichkeit hat. Das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen unterliegt sowohl national als auch international einer dynamischen Entwicklung, wozu auch die Rechtsprechung beitr\u00e4gt. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung und nimmt das EuGH-Urteil in diesem Sinne zur Kenntnis. Es steht dem Bundesrat nicht zu, Urteile des EuGH zu kommentieren. Der Bundesrat beschr\u00e4nkt sich darauf, zu entscheiden, welche Massnahmen in der Schweiz erforderlich sind, um die internationalen Verpflichtungen der Schweiz vertragskonform umzusetzen.</p><p>2. Der EuGH zitiert im erw\u00e4hnten Urteil (Ziff. 8) eine gemeinsame Stellungnahme des Europ\u00e4ischen Rates und der EG-Kommission aus dem Jahre 1990, in welcher diese empfehlen, Verhandlungen nur zum Zwecke der Offertbereinigung bei Unklarheiten zuzulassen, unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Anbieter. Der EuGH stellt in seinen Erw\u00e4gungen (Ziff. 54) fest, dass das Vergabeverfahren in jedem Stadium die Gebote der Gleichbehandlung aller Anbieter und der Transparenz garantieren muss. Im beurteilten Fall durfte nur einer der Anbieter nach Ablauf der Frist Offertverbesserungen nachreichen. Die Auftraggeberin, die wallonische Regionalregierung, gab dies den anderen Anbietern nicht bekannt. Damit verletzte sie das Gleichbehandlungs- und das Transparenzgebot. Gleichzeitig stellte der EuGH fest, dass der Zuschlag einem Anbieter erteilt wurde, welcher die verlangten Zuschlagskriterien nicht erf\u00fcllte.</p><p>Die Haltung des Europ\u00e4ischen Rates und der EG-Kommission gegen\u00fcber sogenannten Verhandlungen im \u00f6ffentlichen Beschaffungswesen war bereits anl\u00e4sslich der parlamentarischen Beratungen \u00fcber das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1994 (BoeB; SR 172.056.1) bekannt. Ebenso war zu diesem Zeitpunkt voraussehbar, dass die Kantone in ihrem Konkordat \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (AS 1996 1438) darauf verzichten w\u00fcrden, den Spielraum des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 (WTO-\u00dcbereinkommen; SR 0.632.231.42) auszun\u00fctzen und Verhandlungen zuzulassen.</p><p>Das Argumentarium, welches f\u00fcr die M\u00f6glichkeit von Verhandlungen spricht und welchem das Parlament mit seinem Entscheid f\u00fcr Artikel\u00a020 BoeB gefolgt ist, gilt somit auch heute noch:</p><p>Artikel\u00a020 BoeB entspricht im Wortlaut der Regelung des WTO-\u00dcbereinkommens. Das WTO-\u00dcbereinkommen sieht f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Verhandlungsrunden eine Kann-Formulierung vor. Damit steht es jedem Vertragsstaat frei, diese Regelung ins nationale Recht zu \u00fcbernehmen. Das BoeB nutzt lediglich den gew\u00e4hrten Handlungsspielraum aus. Das WTO-\u00dcbereinkommen und auch Artikel\u00a020 BoeB beschr\u00e4nken sich nicht auf reine Abgebotsrunden. Verhandlungen k\u00f6nnen nicht nur \u00fcber den Preis, sondern \u00fcber alle Bestandteile des Angebotes gef\u00fchrt werden. Verhandlungen \u00fcber Angebote sind unter Privaten gang und g\u00e4be. Es gibt keinen Grund, dem Bund diese M\u00f6glichkeit zu verwehren. Zudem ist die Regelung von Artikel\u00a020 BoeB sehr restriktiv, indem Verhandlungen entweder in der Ausschreibung angek\u00fcndigt werden m\u00fcssen oder sonst nur gef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, wenn kein Angebot als das wirtschaftlich g\u00fcnstigste erscheint. Selbstverst\u00e4ndlich muss ein Verhandlungsverfahren fair und transparent sein. Artikel\u00a026 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (VoeB; SR 172.056.11) regelt das Verhandlungsverfahren nach diesen Grunds\u00e4tzen.</p><p>Das Urteil des EuGH vom 25. April 1996 bietet keine neuen Erkenntnisse, welche nicht schon in die Erw\u00e4gungen von Bundesrat und Parlament bei der Verabschiedung des BoeB eingeflossen sind. Insbesondere behandelt das Urteil nicht den Fall eines Verhandlungsverfahrens, wie es BoeB und VoeB vorsehen. Die im Urteil behandelte Bevorzugung eines Anbieters w\u00e4re auch unter dem Regime des BoeB und der VoeB unrechtm\u00e4ssig. Zu ber\u00fccksichtigen gilt es auch die im Urteil (Ziff. 34 und 35) erw\u00e4hnte M\u00f6glichkeit, das sogenannte Verhandlungsverfahren zu w\u00e4hlen. Die EU kennt zwar im offenen und selektiven Verfahren keine Verhandlungen. Sie kennt aber vor allem im Bereich der Sektoren Energie-, Verkehrs- und Wasserversorgung sowie Telekommunikation das Verhandlungsverfahren. Im Sektorenbereich kann die Auftraggeberin immer ein solches Verhandlungsverfahren w\u00e4hlen und mit ausgew\u00e4hlten Anbietern \u00fcber die Auftragsbedingungen verhandeln. Die EU hat sich hier sehr wohl Flexibilit\u00e4t bewahrt. Das WTO-\u00dcbereinkommen kennt dieses EU-spezifische Verfahren nicht, l\u00e4sst daf\u00fcr aber Verhandlungen im offenen und selektiven Verfahren zu. Die EU hat dem WTO-\u00dcbereinkommen mit dieser Regelung zugestimmt.</p><p>Die Bundesregelung hat diesen Spielraum genutzt und garantiert dabei die Gebote der Gleichbehandlung und der Transparenz, welche auch der EuGH f\u00fcr die Vergabeverfahren fordert. Vor diesem Hintergrund besteht f\u00fcr den Bundesrat kein Anlass, eine Anpassung des BoeB vorzunehmen.</p><p>3. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass F\u00e4lle von Korruption und Amtsmissbrauch beim Abgebotsverfahren h\u00e4ufiger sein sollen als beim Verfahren mit nur einer Runde. Wie bereits in der schriftlichen Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1996 zum Postulat Strahm vom 21. Juni 1996, Bestechungspr\u00e4vention bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen, dargelegt, ist das neue Beschaffungsregime bez\u00fcglich Korruptionsanf\u00e4lligkeit besser abgesichert als das bisherige:</p><p>- Die Vergabeverfahren wurden transparent und klar gestaltet.</p><p>- F\u00fcr Vergaben oberhalb der Schwellenwerte ist ein Rechtsmittel f\u00fcr nichtber\u00fccksichtigte Anbieter vorgesehen.</p><p>- Die \u00d6ffnung der Angebote bei Auftr\u00e4gen, die \u00f6ffentlich ausgeschrieben werden, erfolgt durch mindestens zwei Personen. Bei der Vergabe von Bauauftr\u00e4gen muss zudem \u00fcber die Angebots\u00f6ffnung Protokoll gef\u00fchrt werden.</p><p>- Die Vorgehensweise bei Verhandlungen ist detailliert geregelt. Das F\u00fchren von Verhandlungen hat dar\u00fcber hinaus die Ausnahme zu bilden und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass das neue Beschaffungsregime auch im Bereich der Verhandlungen einen wichtigen Beitrag zur Verminderung der Korruptionsgefahr leistet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(848880000000)\/","SubmittedBy":"Stucky Georg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(850435200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712751800750)\/","SubmissionDate":"\/Date(844128000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}