{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963509,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963509,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3509","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Umbau des Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetzes (WEG)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag zu stellen f\u00fcr die Revision des Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetzes (WEG) und den Einsatz allf\u00e4lliger neuer WEG-Bundesmittel in folgenden Richtungen:</p><p>1. sozialvertr\u00e4gliche Regelung der als Folge des WEG-Systems im ver\u00e4nderten Markt finanziell notleidend gewordenen Objekte und B\u00fcrgschaften;</p><p>2. Abbau der Objekthilfe und Intensivierung der Subjekthilfe im Mietwohnungsbau, d. h. Abbau der Grundverbilligungen und Ausbau der Zusatzverbilligungen;</p><p>3. Verst\u00e4rkung des Mitteleinsatzes zugunsten der Eigentumsf\u00f6rderung, insbesondere auch Unterst\u00fctzung der Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in WEG-Stockwerkeigentum.</p>","ReasonText":"<p>1. Bereits im Rahmen fr\u00fcherer parlamentarischer Vorst\u00f6sse habe ich darauf hingewiesen, dass das WEG-System zwar Verdienste um den Wohnungsbau erworben hat, dass es aber (weil auf einer als kontinuierlich vorgestellten Kaufkraftsteigerung beruhend) bei wirtschaftlicher Stagnation nicht mehr finanzierbar ist. Damit sind heute die planm\u00e4ssigen Mietzinserh\u00f6hungen durch das Marktgeschehen nicht mehr sichergestellt, was zu entsprechenden K\u00fcndigungen f\u00fchrt und die R\u00fcckzahlung der Grundverbilligungsvorsch\u00fcsse gef\u00e4hrdet.</p><p>2. Die Erfahrungen mit dem WEG (vgl. u. a. Schriftenreihe \"Wohnungswesen\", Band 59) haben gezeigt, dass die Grundverbilligungen als Objekthilfe allzuwenig jenen zugute kommen, welche sie wirklich n\u00f6tig h\u00e4tten. Zahlreich sind die F\u00e4lle des blossen Mitnahmeeffektes durch Investoren, weil so h\u00f6here Bruttorenditen erzielt werden konnten. Andererseits ist das Auslaufen der Subjekthilfe/Zusatzverbilligungen (heute, nach elf Jahren) f\u00fcr tats\u00e4chlich Minderbemittelte bei gleichzeitig stufenweiser Anhebung der Mieten sozial kaum vertretbar.</p><p>3. Nach dem Gesagten dr\u00e4ngt sich - im Hinblick auf die Bereitstellung neuer Kredite - ein Umbau des WEG in jene Richtungen auf, wo das WEG-System Erfolge aufweisen kann und wo der Einsatz von Bundesmitteln sozial- und staatspolitisch (auch in Zeiten der Finanzknappheit) vertretbar bleibt.</p><p>Gleichzeitig m\u00fcssen Sofortmassnahmen im Interesse der Schadenminderung getroffen werden (Sistierung der Grundverbilligungsbevorschussung, l\u00e4ngere Auszahlung von Zusatzverbilligungen, Auffanggesellschaft f\u00fcr \"Altlasten\" usw.). Auch mit der Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in Stockwerkeigentum kann ein erheblicher Beitrag zur finanziellen Sanierung geleistet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es trifft zu, dass in der heutigen Wirtschaftslage der im Grundverbilligungsmodell des WEG vorgesehene zweij\u00e4hrliche Mietzinsanstieg zu Problemen f\u00fchren kann. Bei laufenden Gesch\u00e4ften wurden die Mietzinserh\u00f6hungen daher bereits in den Jahren 1996 und 1997 auf 3 Prozent reduziert. Wenn die Umst\u00e4nde es erfordern, kann eine Erh\u00f6hung sogar sistiert werden, wobei es dank sinkender Hypothekarzinsen deswegen nicht automatisch zu einer Verl\u00e4ngerung der Fristen f\u00fcr die R\u00fcckzahlung der Grundverbilligungsvorsch\u00fcsse kommen muss. Auf Jahresbeginn 1997 wurde ausserdem bei neuen Gesch\u00e4ften der Anfangssatz f\u00fcr die grundverbilligten Mietzinse von 5,3 Prozent auf 5,6 Prozent der Anlagekosten erh\u00f6ht, was in den Folgejahren gr\u00f6ssere Freir\u00e4ume f\u00fcr die Reduktion oder Sistierung der Mietzinsanstiege erlaubt. Ferner wird zurzeit eine Revision der Verordnung zum WEG gepr\u00fcft, mit der die Laufzeit der Zusatzverbilligung I verl\u00e4ngert und der mit dem Wegfall der Subvention verbundene Mietzinssprung gemildert w\u00fcrde. Daneben haben bereits in der Vergangenheit zahlreiche Eigent\u00fcmer von mit Bundeshilfe gef\u00f6rdertem Wohneigentum von der M\u00f6glichkeit der vorzeitigen R\u00fcckzahlung der Grundverbilligungsvorsch\u00fcsse Gebrauch gemacht. Diese Umfinanzierungsm\u00f6glichkeit k\u00f6nnte je nach F\u00f6rderungsjahrgang insk\u00fcnftig vermehrt auch bei Mietobjekten sinnvoll werden, was die weiteren Mietzinserh\u00f6hungen ebenfalls d\u00e4mpfen w\u00fcrde, ohne dem Bund zus\u00e4tzliche Lasten aufzub\u00fcrden. Eliminieren l\u00e4sst sich das Risiko sp\u00e4terer Nachzahlungen im Grundverbilligungsmodell aber nicht bzw. nur mit Aufwendungen, die im heutigen Zeitpunkt unvertretbar w\u00e4ren. Um so wichtiger ist es, dass bei Neugesch\u00e4ften in Zukunft h\u00f6here Anfangsmieten festgelegt werden.</p><p>F\u00fcr notleidende Gesch\u00e4fte besteht im Sinne der vom Motion\u00e4r empfohlenen Auffanggesellschaft mit der Sapomp AG bereits eine entsprechende Institution. Sie gr\u00fcndet auf der Erfahrung, dass B\u00fcrgschaftsverpflichtungen meistens im ung\u00fcnstigsten Moment, d. h. bei tiefsten Liegenschaftspreisen, eingel\u00f6st werden m\u00fcssen. Ihre Aufgabe besteht darin, notleidende Gesch\u00e4fte innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen zu ersteigern und so lange im eigenen Portefeuille zu verwalten, bis eine Wiederver\u00e4usserung Aussicht auf die Abwendung oder Minimierung von B\u00fcrgschaftsverlusten des Bundes bietet. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, k\u00f6nnen bei Objekten, die mittelfristig Aussicht auf Werterhaltung haben, die Verluste im Vergleich zur sofortigen Einl\u00f6sung der B\u00fcrgschaften reduziert werden. In Anbetracht der vom Bund eingegangenen substantiellen B\u00fcrgschaftsverpflichtungen ist es unerl\u00e4sslich, die Sapomp AG zu einem wirksamen Instrument auszubauen. Zur Verbesserung ihrer finanziellen Basis ist deshalb im Voranschlag 1997 ein Betrag von 15 Millionen Franken aufgenommen worden.</p><p>2. Zu dem vom Motion\u00e4r geforderten Abbau der Objekthilfe zugunsten einer Intensivierung der Subjekthilfe ist zu bemerken, dass im Vergleich zur jetzigen Bundeshilfe mit ungleich h\u00f6heren Aufwendungen zu rechnen w\u00e4re. In Anbetracht der Haushaltlage des Bundes ist ein solcher Mehraufwand f\u00fcr die Wohnbauhilfe nicht vertretbar. Vor zwanzig Jahren wurde das WEG deshalb als Verbilligungsmodell gew\u00e4hlt, weil es im Vergleich zur Subjektf\u00f6rderung oder zu Objekthilfen mit nichtr\u00fcckzahlbaren Beitr\u00e4gen die kosteng\u00fcnstigste Variante war. Bis heute hat sich daran, trotz der heute bestehenden Verlust- und Nachfinanzierungsrisiken, nichts ge\u00e4ndert. Alle Erfahrungen mit fr\u00fcheren Wohnbauhilfen des Bundes und mit den Wohnbausubventionen im Ausland belegen das. Die Eidgen\u00f6ssische Wohnbaukommission hat daher erst k\u00fcrzlich wieder festgestellt, dass die Subjekthilfe auf Bundesebene heute keine zweckm\u00e4ssige Alternative ist. Dank der gezielteren Einsetzbarkeit ist die Subjekthilfe allenfalls auf kantonaler oder kommunaler Ebene ein Instrument, das sich als Erg\u00e4nzung zur Bundeshilfe anbietet. Auch vor dem Hintergrund der in Aussicht genommenen Neuregelung des Finanzausgleiches, welche eine \u00dcbertragung der Wohnbauf\u00f6rderung in die ausschliessliche Zust\u00e4ndigkeit der Kantone zur Diskussion stellt, ist auf Bundesebene ein kurzfristiger Systemwechsel zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt wenig sinnvoll. Wie unter Ziffer 1 ausgef\u00fchrt, ist ein Ausbau der Zusatzverbilligung I zur Milderung sozialer H\u00e4rten f\u00fcr wirtschaftlich schwache Haushalte jedoch w\u00fcnschenswert. Durch einen solchen Ausbau darf aber der bisherige Kostenrahmen f\u00fcr die Zusatzverbilligungen nicht \u00fcberschritten werden. Im Gegenzug soll daher die Laufzeit der Zusatzverbilligung II von 25 auf 20 Jahre verk\u00fcrzt werden.</p><p>Entgegen der Auffassung des Motion\u00e4rs haben die im Auftrag der Bundesverwaltung und der parlamentarischen Kontrollorgane des Bundes erfolgten Untersuchungen zum WEG ergeben, dass die sogenannten Mitnahmeeffekte sowohl im Bereich der Eigentumsf\u00f6rderung als auch bei der Mietwohnungsf\u00f6rderung schon in der Vergangenheit erstaunlich gering waren. Seither wurden die Kostengrenzen f\u00fcr WEG-Objekte gesenkt, und im Rahmen der geplanten Verordnungs\u00e4nderung werden restriktivere Anforderungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Zusatzverbilligungen gepr\u00fcft.</p><p>\u00dcber die Weiterf\u00fchrung des WEG wird das Parlament bei der Beratung der Botschaft vom 17. Februar 1997 \u00fcber Rahmenkredite f\u00fcr die Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderung zu beraten haben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass angesichts der heutigen Wohnungsmarktlage mit zunehmenden Leerst\u00e4nden eine an quantitativen Zielen orientierte Wohnbauf\u00f6rderung, im Unterschied zur ersten H\u00e4lfte der neunziger Jahre, nicht n\u00f6tig ist, dass hingegen eine selektive Wohnbauf\u00f6rderung weiterhin gerechtfertigt ist und dass hierf\u00fcr das WEG nach wie vor einen geeigneten Rahmen bietet. Wie aus den Darlegungen hervorgeht, wurde auf die ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnisse bereits mit verschiedenen Anpassungen reagiert, und weitere \u00c4nderungen sind in Pr\u00fcfung. Als \u00dcbergangsl\u00f6sung f\u00fcr die Jahre 1998 bis 2000 ist deshalb vorgesehen, das F\u00f6rderungsvolumen gegen\u00fcber dem Durchschnitt der letzten f\u00fcnf Jahre massiv zu reduzieren. Die Bundeshilfe soll dabei schwerpunktm\u00e4ssig auf die F\u00f6rderung preisg\u00fcnstiger Mietwohnungen f\u00fcr Familien, von Alters- und Behindertenwohnungen, auf die Eigentumsf\u00f6rderung sowie die Altbauerneuerung konzentriert werden. Nach drei Jahren sollten genauere Aussagen \u00fcber die Entwicklung des Wohnungsmarktes und die weitere Zweckm\u00e4ssigkeit dynamischer Finanzierungsmodelle m\u00f6glich sowie weitere Erkenntnisse in bezug auf die Neuregelung des Finanzausgleiches verf\u00fcgbar sein.</p><p>3. Wie die vorstehenden Ausf\u00fchrungen belegen, wird den Anliegen des Motion\u00e4rs nach verst\u00e4rkter Eigentumsf\u00f6rderung und sozialvertr\u00e4glicherer Ausgestaltung der Mietzins- und Lastenpl\u00e4ne Rechnung getragen. Die Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in Stockwerkeigentum wird ebenfalls seit jeher praktiziert und gef\u00f6rdert.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(857952000000)\/","SubmittedBy":"Baumberger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960422400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234290390)\/","SubmissionDate":"\/Date(844387200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4504,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}