{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963561,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963561,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3561","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00f6rderung teilstation\u00e4rer und ambulanter Behandlung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Der Bundesrat regelt auf dem Verordnungswege, dass station\u00e4re Eingriffe, welche teilstation\u00e4r oder ambulant durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnten, nach Artikel\u00a049 Absatz\u00a01 KVG als \"Betriebskostenanteile aus \u00dcberkapazit\u00e4ten\" definiert und verrechnet werden.</p><p>2. Teilstation\u00e4re und ambulante Spitaleingriffe sind grunds\u00e4tzlich g\u00fcnstiger als station\u00e4re. Da aber nur die station\u00e4ren und nicht auch ambulante Spitaleingriffe von den Kantonen zu mindestens 50 Prozent subventioniert werden, ziehen die Krankenkassen die volkswirtschaftlich betrachtet teureren station\u00e4ren Behandlungen vor. Um diesen kostentreibenden Anreiz zu brechen, sind auch teilstation\u00e4re und ambulante Eingriffe in \u00f6ffentlichen und im \u00f6ffentlichen Auftrag handelnden Spit\u00e4lern von den Kantonen zu mindestens 50 Prozent zu subventionieren. Der Bundesrat wird gebeten, eine entsprechende Revision des KVG einzuleiten.</p>","ReasonText":"<p>Die Entwicklung der Spitalkosten h\u00e4ngt massgeblich von der Bettenkapazit\u00e4t im station\u00e4ren Bereich ab. Im internationalen Vergleich nimmt die Schweiz sowohl bei der Anzahl Betten pro Einwohner (Spitalbettendichte) als auch bei der Aufenthaltsdauer im Spital einen Spitzenrang ein und weist ohne Zweifel zu viele Spitalbetten auf. Die Fortschritte in der Chirurgie und An\u00e4sthesie erm\u00f6glichen es heute, weit schonender als vor einigen Jahren zu operieren und station\u00e4re Spitalaufenthalte wesentlich zu verk\u00fcrzen oder gar zu vermeiden.</p><p>Eingriffe sollten - selbstverst\u00e4ndlich unter Beachtung des sozialen Umfeldes einer Patienten oder einer Patientin, der M\u00f6glichkeiten der Pflege und der Schmerzbek\u00e4mpfung sowie der Notwendigkeit der Nachbehandlung und der Polymorbidit\u00e4t (Nebendiagnosen) - grunds\u00e4tzlich auf der volkswirtschaftlich kosteng\u00fcnstigsten Stufe durchgef\u00fchrt werden.</p><p>Verlagerungen vom station\u00e4ren in den teilstation\u00e4ren und ambulanten Bereich sind kostensenkend, in der Schweiz jedoch ein wenig genutztes Sparpotential.</p><p>Mit den oben beschriebenen Begehren liesse sich der Abbau unn\u00f6tiger station\u00e4rer Spitalkapazit\u00e4ten bei gleichzeitig bedarfsgerechterer Leistungserbringung f\u00fcr Patienten und Patientinnen f\u00f6rdern. Die Kantone und die Krankenkassen bek\u00e4men neue Anreize und zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeiten, Spitalkosten zu senken. Der Anstieg der Krankenkassenpr\u00e4mien w\u00fcrde gebremst.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Entscheidung, ob ein chirurgischer Eingriff station\u00e4r durchzuf\u00fchren ist oder die M\u00f6glichkeit einer teilstation\u00e4ren oder ambulanten Behandlung besteht, hat vom behandelnden Arzt bzw. von der behandelnden \u00c4rztin getroffen zu werden. Artikel\u00a049 Absatz\u00a03 KVG erinnert indirekt an diesen Grundsatz. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang keine Kompetenzen.</p><p>Zu pr\u00e4zisieren gilt es ausserdem, dass die Kantone im Rahmen der Spitalplanung die Liste der f\u00fcr die bedarfsgerechte Spitalversorgung der Bev\u00f6lkerung notwendigen Spitaleinrichtungen aufzustellen haben. Evaluiert wird zwar dabei von den Kantonen haupts\u00e4chlich der Bettenbedarf, um festzustellen, ob insbesondere bei der Bettenbelegung im station\u00e4ren Bereich \u00dcberkapazit\u00e4ten bestehen. Der Vollst\u00e4ndigkeit halber hat diese Beurteilung ebenfalls die ambulanten oder teilstation\u00e4ren Behandlungen zu ber\u00fccksichtigen, die vom Krankenhaus durchgef\u00fchrt werden. Immer mehr medizinische Eingriffe k\u00f6nnen heute, obwohl die Infrastruktur eines Krankenhauses ben\u00f6tigt wird, ambulant oder an einem Tag (\"one day surgery\") durchgef\u00fchrt werden. Dabei wird in letzterem Beispiel auch ein Spitalbett beansprucht. Man kann also nicht sagen, dass Teilbehandlungen, die im Krankenhaus durchgef\u00fchrt werden, immer als \u00dcberkapazit\u00e4tsfaktoren betrachtet werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Artikel\u00a049 KVG sieht vor, dass nur die Verg\u00fctung station\u00e4rer Behandlungen in \u00f6ffentlichen und in \u00f6ffentlich subventionierten Spit\u00e4lern vom Kanton Subventionen erhalten.</p><p>F\u00fcr die Krankenversicherer schafft dies aber keinen Anreiz, Spitalbehandlungen zu beg\u00fcnstigen, liegt es doch nicht in ihrem Kompetenzbereich, dar\u00fcber zu entscheiden, ob eine Einlieferung in ein Spital medizinisch indiziert ist. Dies ist Sache des behandelnden Arztes.</p><p>Dar\u00fcber hinaus st\u00fcnde die Einrichtung eines Subventionssystems f\u00fcr in \u00f6ffentlichen und in \u00f6ffentlich subventionierten Spit\u00e4lern durchgef\u00fchrte ambulante und teilstation\u00e4re Behandlungen im Gegensatz zum Grundsatz der Gleichbehandlung in bezug auf die selben Behandlungen, die ausserhalb des Krankenhausbereichs durchgef\u00fchrt werden (z. B. private Arztpraxis). Diese Ungleichbehandlung ist im ambulanten Bereich markanter als im station\u00e4ren, denn ambulante Leistungen werden traditionsgem\u00e4ss von unabh\u00e4ngigen, privaten Leistungserbringern erbracht. F\u00fcr teilstation\u00e4re Heilanstalten besteht Grund zur Annahme, dass sie sich im privaten Sektor in befriedigender Weise entwickeln k\u00f6nnen, ohne dass staatliche Unterst\u00fctzungsgelder notwendig zu sein scheinen. Schliesslich sei noch daran erinnert, dass aus tarifpolitischer Sicht die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene L\u00f6sung zu ungerechtfertigten Vorteilen f\u00fchren w\u00fcrde, die im \u00fcbrigen nicht mit dem Grundsatz des freien Wettbewerbes zwischen den verschiedenen Leistungserbringern in Einklang stehen. Ziel des Vorstosses ist es, prim\u00e4r eine bessere Koordination zwischen dem ambulanten und station\u00e4ren Bereich im Rahmen eines subventionierten Krankenhauses zu beg\u00fcnstigen. Der Bundesrat ist bereit, diese Frage zu pr\u00fcfen und m\u00f6gliche notwendige Massnahmen in Betracht zu ziehen, ohne dass jedoch eine Gesetzes\u00e4nderung vorgenommen werden m\u00fcsste.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(856310400000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817507163)\/","SubmissionDate":"\/Date(848880000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4505,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}