{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963645,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963645,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3645","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entkommunalisierung der kantonalen Ausgleichskassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine ganze Reihe von Kantonen \u00fcberpr\u00fcft zurzeit die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Dies vor dem Hintergrund der prek\u00e4ren Finanzlage. Zum Teil wird dabei erwogen, die Zweigstellen der kantonalen Ausgleichskasse zu entkommunalisieren und zu regionalisieren. Gest\u00fctzt darauf stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Erachtet der Bundesrat diese Bestrebungen bei der gegebenen Individualisierung der Sozialversicherung nicht f\u00fcr unzweckm\u00e4ssig und im Widerspruch zu einer einfachen, b\u00fcrgernahen und existenzsichernden Erf\u00fcllung des Leistungsauftrags durch die Organe der 1. S\u00e4ule (AHV)? Was gedenkt der Bundesrat diesbez\u00fcglich vorzukehren?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Auffassung, dass diese Bestrebungen gerade in einer wirtschaftlich schwierigen und sozialpolitisch bedeutsamen Zeit einen unzumutbaren Abbau der B\u00fcrgern\u00e4he und des Dienstleistungsangebots in der Sozialversicherung prim\u00e4r zu Lasten unserer betagten und behinderten Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger darstellen, ohne dass offenkundige Kosteneinsparungen auch nur absehbar sind?</p><p>3. Besteht nach Einsch\u00e4tzung des Bundesrates bei einem solchen Abbau der kosteng\u00fcnstigen und b\u00fcrgernahen Organisation nicht die Gefahr, dass die u. a. mit der 10. AHV-Revision vermehrt erforderlichen Abkl\u00e4rungs- und Beratungsfunktionen nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden k\u00f6nnen?</p><p>4. Angesichts des zunehmend komplexeren Vollzugs der 1. S\u00e4ule und der Gefahr der nicht mehr fl\u00e4chendeckenden Beratung unserer \u00e4lteren Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrger k\u00f6nnte die Diskussion um eine Einheitsrente wieder aktuell werden. Teilt der Bundesrat diese Auffassung?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit zu pr\u00fcfen, ob und wie die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der kantonalen Ausgleichskassen, insbesondere wegen der F\u00fchrung eines fl\u00e4chendeckenden Zweigstellennetzes, beispielsweise durch h\u00f6here Zusch\u00fcsse aus dem AHV-Fonds besser abgegolten werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Bundesverfassung und Gesetzgebung sollen AHV und IV als Volksobligation existenzsichernd sein. Ihr Vollzug soll m\u00f6glichst einfach, b\u00fcrgernah und fl\u00e4chendeckend erfolgen.</p><p>Mit dem Inkrafttreten der 10. AHV-Revision wird ein tiefgreifender Systemwechsel mit Individualrenten, Einkommensteilung, Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsarbeit sowie einer Ausweitung der Beitragspflicht wirksam. Das hat u. a. zur Folge, dass bei der Leistungsgew\u00e4hrung an verheiratete und verheiratet gewesene Personen nicht mehr die Einkommenssituation bzw. Beitragsleistung der versicherten Person allein massgebend ist. Da auch das vom Ehepartner w\u00e4hrend der Ehe erzielte Einkommen eine Rolle spielt, k\u00f6nnen Renten beim besser verdienenden Ehegatten tiefer ausfallen als bisher. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ehepartner nicht oder nur reduziert erwerbst\u00e4tig war, und bei Kinderlosigkeit. Ganz ausgepr\u00e4gt f\u00fchrt der Systemwechsel zu tieferen Leistungen f\u00fcr beide Ehepartner, wenn mindestens einer der Ehepartner seine Beitragspflicht nicht oder nur unvollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat.</p><p>Der l\u00fcckenlosen Erf\u00fcllung der Versicherungs- und Beitragspflicht kommt somit h\u00f6here Bedeutung zu. Nachdem gest\u00fctzt auf Artikel\u00a064 Absatz\u00a05 AHVG (SR 831.10) sich Arbeitgeber, Selbst\u00e4ndigerwerbende, Nichterwerbst\u00e4tige und Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber, die von keiner Ausgleichskasse erfasst wurden, bei der kantonalen Ausgleichskasse zu melden haben, wird die Auffangfunktion dieser Kassen mit der 10. AHV-Revision weiter verst\u00e4rkt.</p><p>Aus Gr\u00fcnden der B\u00fcrgern\u00e4he und der erforderlichen Fl\u00e4chendeckung der AHV und IV verlangt Artikel\u00a065 Absatz\u00a02 AHVG, dass die kantonalen Ausgleichskassen als Auffangkassen in der Regel in jeder Gemeinde eine Zweigstelle f\u00fchren. Bis auf zugelassene Ausnahmen, wo es die Verh\u00e4ltnisse rechtfertigen (AI, BS, GE), gilt dies in allen Kantonen. Diese kosteng\u00fcnstige und b\u00fcrgernahe Regelung - es handelt sich dabei um eine Gemeindeaufgabe - hat sich \u00fcber lange Jahre bestens bew\u00e4hrt.</p><p>Angesichts des zunehmend komplexen Vollzuges der 1. S\u00e4ule ist eine fl\u00e4chendeckende Frontorganisation, die b\u00fcrgernahe Beratung und Abkl\u00e4rung gew\u00e4hrleisten kann, unabdingbar, soll der vom Schweizervolk in der Volksabstimmung vom 25. Juni 1995 erneut anerkannte Leistungsauftrag der 1. S\u00e4ule nicht gef\u00e4hrdet werden. Die kantonalen Ausgleichskassen erbringen dabei mit ihren Zweigstellen gemeinwirtschaftliche Leistungen im Dienst der Sozialversicherung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a065 Absatz\u00a02 AHVG unterhalten die kantonalen Ausgleichskassen in der Regel f\u00fcr jede Gemeinde eine Zweigstelle. In Artikel\u00a0116 AHVV sind die wichtigsten Aufgaben aufgez\u00e4hlt, welche die Gemeindezweigstellen an der Front zu erf\u00fcllen haben. Es sind dies: Auskunfterteilung, Abgabe von Formularen und Vorschriften, Mitwirkung bei der Erfassung der Beitragspflichtigen sowie bei der Ermittlung der massgebenden Einkommen und Verm\u00f6gen f\u00fcr die Festsetzung der Beitr\u00e4ge und Leistungen.</p><p>1./2. Die Entkommunalisierung der Zweigstellen der kantonalen Ausgleichskassen w\u00fcrde eine Gesetzes\u00e4nderung bedingen, und sie k\u00f6nnte eine Verschlechterung in den Beziehungen zwischen der Sozialversicherung und den Versicherten zur Folge haben. Die B\u00fcrgern\u00e4he, die von den Gemeindezweigstellen weitgehend sichergestellt wird und vor allem auch von den betagten und behinderten Mitb\u00fcrgerinnen und Mitb\u00fcrgern gesch\u00e4tzt wird, k\u00f6nnte nicht mehr in vollem Masse wahrgenommen werden. Zudem w\u00e4re auch die l\u00fcckenlose Erfassung der Beitragspflichtigen gef\u00e4hrdet. Die kantonalen Ausgleichskassen w\u00fcrden in ihrer bundesrechtlich vorgeschriebenen Aufgabe als Auffangkasse beeintr\u00e4chtigt. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcsste wahrscheinlich mit h\u00f6heren Kosten gerechnet werden, weil durch die Entkommunalisierung heute vorhandene Synergieeffekte mit anderen Zweigen der Gemeindeverwaltung verlorengingen. Der Bundesrat erachtet es als vorteilhaft, die bestehenden Strukturen mit den Gemeindezweigstellen an der Front beizubehalten, auch wenn bei Kleinstgemeinden eine allf\u00e4llige Regionalisierung nicht von vornherein abgelehnt werden kann. Die Bestimmungen von Artikel\u00a061 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c AHVG geben dem Bundesrat die M\u00f6glichkeit, bei der Genehmigung kantonaler Erlasse auf die Einhaltung dieses Grundsatzes zu achten und bei gegenl\u00e4ufigen Entwicklungen entsprechend einzuwirken.</p><p>3. Mit der Einf\u00fchrung der 10. AHV-Revision wird die Beraterfunktion der Gemeindezweigstellen zumindest als Anlaufstelle zweifellos zunehmen. Beispielsweise werden sich Versicherte, die neu Nichterwerbst\u00e4tigenbeitr\u00e4ge zu bezahlen haben, an die AHV-Zweigstelle ihrer Wohnsitzgemeinde zu wenden haben.</p><p>4. Im Rahmen der 10. AHV-Revision werden sehr grosse Anstrengungen sowohl bez\u00fcglich der Instruktion der Durchf\u00fchrungsorgane als auch der Publikumsinformation gemacht. Die Frage der Einf\u00fchrung einer Einheitsrente wurde von einer parlamentarischen Kommission gepr\u00fcft, aber zugunsten der bestehenden L\u00f6sung fallengelassen. Eine allf\u00e4llige Einf\u00fchrung einer Einheitsrente ist nicht unbedingt mit der Vereinfachung des Verfahrens gleichzusetzen. Rentenm\u00e4ssig w\u00e4ren weiterhin verschiedene Fragen abzukl\u00e4ren, und das Beitragsinkasso d\u00fcrfte eher erschwert sein, da h\u00f6here Beitr\u00e4ge nicht mehr zu h\u00f6heren Leistungen f\u00fchren.</p><p>5. Die kantonalen Ausgleichskassen erhalten heute f\u00fcr die Erf\u00fcllung besonderer Aufgaben, zu welchen auch die Erfassung und \u00dcberpr\u00fcfung der Beitragspflichtigen geh\u00f6rt, einen Zuschuss aus dem AHV-Fonds von zurzeit rund 2,5 Millionen Franken. Im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung der 10. AHV-Revision werden den kantonalen Ausgleichskassen weitere Aufgaben \u00fcbertragen. Es m\u00fcssen vorerst Erfahrungen gesammelt werden, bevor \u00fcber die Anpassung dieser Abgeltung entschieden werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(856915200000)\/","SubmittedBy":"Wyss William","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(858902400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763109717327)\/","SubmissionDate":"\/Date(850348800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4505,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}