{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19963651,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19963651,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"96.3651","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerbefreiung bei der direkten Bundessteuer von Risikokapital-(Venture capital)-Beteiligungsgesellschaften und andere Massnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nachfolgenden Massnahmen raschestm\u00f6glich zu treffen, um die Gr\u00fcndung und Entwicklung von operativ t\u00e4tigen kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) zu f\u00f6rdern:</p><p>1. Beteiligungsgesellschaften, die den Zweck haben, in schweizerische Venture-capital-suchende KMU zu investieren (Venture-capital-Beteiligungsgesellschaften), und die an einem geregelten Markt kotiert sind, sind vom Emissionsstempel zu befreien (\u00c4nderung des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 \u00fcber die Stempelabgaben, Art. 6 Abs. 1 Bst. a).</p><p>2. Sie sind weiter von jeglicher Ertrags- und Kapitalsteuer (inklusive allf\u00e4lliger Kapitalgewinnsteuer) zu befreien (\u00c4nderung von Art. 56 DBG).</p><p>3. Private, welche sich an Risikokapitalgesellschaften oder an schweizerischen Venture-capital-suchenden Unternehmen direkt beteiligen, erfahren eine steuerliche Beg\u00fcnstigung, indem entweder:</p><p>a. ein pauschaler Abzug von maximal 20 Prozent des steuerbaren Einkommens vorgenommen werden kann (\u00c4nderung Art. 33 DBG); oder</p><p>b. realisierte Verluste, die ihnen aus diesen Beteiligungen erwachsen sind, von bis zu maximal 20 Prozent von ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen und gegebenenfalls um maximal sieben Jahre vorgetragen werden k\u00f6nnen (\u00c4nderung Art. 32 DBG).</p><p>4. Weitere Massnahmen auf dem Steuergebiet, insbesondere auch auf dem Gebiet des Steuerharmonisierungsrechts, sind anzuregen, die zu einer F\u00f6rderung von Unternehmensgr\u00fcndungen durch steuerbeg\u00fcnstigte Finanzierung beitragen.</p>","ReasonText":"<p>Die Erfahrung zeigt, dass Neugr\u00fcndungen von Unternehmungen im KMU-Bereich die wichtigste Quelle f\u00fcr die Schaffung neuer Arbeitspl\u00e4tze darstellen. In den USA haben z. B. KMU in den letzten vier Jahren \u00fcber 12 Millionen Arbeitspl\u00e4tze geschaffen, w\u00e4hrend Grossunternehmungen (mit \u00fcber 500 Mitarbeitern) als Folge des Strukturwandels 3,8 Millionen Stellen abgebaut haben (Quelle: \"NZZ\", Nr. 256/1996). F\u00fcr die Schweiz geht es darum, eine analoge Entwicklung bei den KMU in Gang zu bringen, um den Abbau von Arbeitspl\u00e4tzen in Grossunternehmen zu kompensieren. Die Neugr\u00fcndung von KMU ist ganz besonders zu f\u00f6rdern, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich hierbei um echte Neugr\u00fcndungen oder um die Verselbst\u00e4ndigung bestehender Unternehmensteile handelt. Daneben darf auch die Pflege der bestehenden kleinen und mittleren Betriebe nicht vergessen werden.</p><p>Von den Massnahmen zur F\u00f6rderung von Unternehmensgr\u00fcndungen sind zwei Bereiche besonders wichtig. Es geht um ein g\u00fcnstiges Steuerklima und eine geordnete und ausreichende Kapitalversorgung, insbesondere in der kritischen Anfangsphase:</p><p>a. Steuererleichterungen, insbesondere bei der Gr\u00fcndung von Unternehmen, beeinflussen das allgemeine Steuerklima positiv, ohne dass ins Gewicht fallende Steuerausf\u00e4lle bef\u00fcrchtet werden m\u00fcssen, da in der Aufbauphase eines Unternehmens ohnehin kaum Ertr\u00e4ge anfallen.</p><p>b. Weiterhin notwendig ist eine ausreichende und geordnete Kapitalversorgung bei Neugr\u00fcndungen. Eine Risikokapitalb\u00f6rse, in welcher entsprechende Beteiligungsgesellschaften ein T\u00e4tigkeitsfeld finden, w\u00fcrde dies sicherstellen.</p><p>Es geht heute darum, die internationalen Erfahrungen und Erkenntnisse auf unsere Steuer- und Wirtschaftspolitik zu \u00fcbertragen und unsere Standortvorteile vollumf\u00e4nglich auszunutzen. Erste Schritte sind bereits getan. Projekte, wie etwa die Venture-capital-B\u00f6rse in Basel, nutzen den Standortvorteil des starken Finanzplatzes Schweiz und schliessen die noch bestehende L\u00fccke zwischen dem an sich vorhandenen anlagewilligen Risikokapital und dem Kapitalbedarf junger Unternehmen. Was fehlt, sind die Steuererleichterungen.</p><p>Dem Bund stehen eine Reihe weiterer Massnahmen zur Verf\u00fcgung, um Risikokapital f\u00fcr die Gr\u00fcndung und den Aufbau von KMU erh\u00e4ltlich zu machen. So k\u00f6nnte die Stempelsteuer f\u00fcr die mit Venture capital finanzierten Firmen eliminiert werden, oder es k\u00f6nnte Pensionskassen freigestellt werden, einen kleinen Teil ihrer freien Mittel auch in Risikokapital zu investieren. Auch \"Up front\"-Abz\u00fcge bei Investitionen w\u00e4ren zu pr\u00fcfen. Vor allem aber geht es auch um zus\u00e4tzliche Massnahmen auf dem Gebiet des Steuerharmonisierungsrechts, welche die Kantone zur F\u00f6rderung von Unternehmensgr\u00fcndungen anregen, ohne dabei einen gesunden Standortwettbewerb unter den Kantonen einzuschr\u00e4nken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die von der Motion\u00e4rin geforderten Massnahmen sind bereits Gegenstand von parlamentarischen Beratungen. So behandelte die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) am 7. Januar den von ihrer Subkommission Ledergerber erarbeiteten Bericht \"Risikokapital\" samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss \u00fcber die Risikokapitalgesellschaften. Die WAK-N nahm vom Bericht zustimmend Kenntnis und verabschiedete den betreffenden Beschlussentwurf. Dieser wurde bereits zusammen mit dem Bericht zur Stellungnahme an den Bundesrat weitergeleitet. Nach dem Beschlussentwurf handelt es sich bei einer Risikokapitalgesellschaft (RKG) um eine Aktiengesellschaft, die zum Ziel hat, neuen schweizerischen KMU mit innovativen Projekten Risikokapital zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die RKG muss mindestens 60 Prozent ihrer Mittel in neue Unternehmen mit innovativen Projekten investieren.</p><p>Somit liegen seitens des Parlamentes bereits konkrete Vorschl\u00e4ge zur F\u00f6rderung von Risikokapital vor. Zwar sind die Anliegen der Motion und jene der WAK-N-Vorlage nicht deckungsgleich. In der Zielrichtung stimmen die beiden Vorst\u00f6sse aber \u00fcberein.</p><p>Der Bundesrat m\u00f6chte seine Stellungnahme zur Vorlage der WAK-N hier nicht im einzelnen vorwegnehmen. Immerhin muss schon jetzt darauf hingewiesen werden, dass Steuererleichterungen angesichts der damit verbundenen Steuerausf\u00e4lle wohl\u00fcberlegt sein m\u00fcssen. Namentlich hat der volkswirtschaftliche Nutzen gegen\u00fcber Partikularinteressen klar im Vordergrund zu stehen. Die Zielsetzung, Anleger dazu zu bewegen, neuen Unternehmen vermehrt (direkt oder indirekt) Risikokapital zur Verf\u00fcgung zu stellen, ist aber sicher pr\u00fcfenswert. Allerdings ist nicht einzusehen, weshalb die zwischen die Anleger und die Risikokapitalbez\u00fcger geschalteten Risikokapitalgesellschaften in den Genuss von Steuerprivilegien kommen sollen, wie dies die Motion verlangt.</p><p>Zu den einzelnen Punkten der Motion kann wie folgt Stellung genommen werden:</p><p>1. Der Bundesrat pr\u00fcft im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung, ob eine weitere Senkung der Emissionsabgaben auf Beteiligungsrechten auf 1 Prozent vorgenommen werden soll. Besonders im Falle einer solchen Herabsetzung der Emissionsabgabe auf EU-Niveau w\u00e4re es nicht sinnvoll, spezifisch f\u00fcr Risikokapitalgesellschaften noch weiter gehende Erleichterungen vorzusehen. Dagegen spricht auch, dass anl\u00e4sslich der letzten Revision des Stempelgesetzes, welche am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, eine Freigrenze von 250 000 Franken auf der erstmaligen Begr\u00fcndung von Beteiligungsrechten geschaffen wurde. Mit dieser Beg\u00fcnstigung f\u00fcr alle KMU wurden bereits die richtigen Weichen gestellt.</p><p>2. Die von der WAK-N erarbeitete Vorlage sieht schon weitgehende Steuererleichterungen f\u00fcr die Kapitalgeber der dort umschriebenen Risikokapitalgesellschaften vor. Dar\u00fcber hinausgehende Steuerbefreiungen, wie sie die Motion f\u00fcr Risikokapital-Beteiligungsgesellschaften verlangt, sind auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebotes \u00e4usserst problematisch. Denn diese Gesellschaften gehen zwar Risiken ein, sie streben aber andererseits hohe Renditen an und sind nach der WAK-N-Vorlage berechtigt, einen wesentlichen Teil ihrer Aktiven konventionell anzulegen.</p><p>3. Der Vorschlag der WAK-N sieht einen Sofortabzug von 50 Prozent des Anlagewertes, h\u00f6chstens jedoch von 20 Prozent des steuerbaren Einkommens und bis zu 500 000 Franken j\u00e4hrlich vor. Die Motion verlangt entweder eine in diese Richtung gehende L\u00f6sung oder als Alternative dazu einen Abzug der realisierten Verluste, ja sogar die M\u00f6glichkeit, diese mit sp\u00e4teren Eink\u00fcnften zu verrechnen. Beide Varianten beinhalten Vor- und Nachteile. Feststehen d\u00fcrfte, dass eine Kumulierung beider Massnahmen abzulehnen w\u00e4re.</p><p>4. Der Bundesrat ist stets darauf bedacht, dass Massnahmen, welche das Steuersubstrat der Kantone tangieren k\u00f6nnten, nicht ohne geb\u00fchrende Konsultation und Mitwirkung der betroffenen kantonalen Beh\u00f6rden angestrebt werden. Der Weg zur Harmonisierung f\u00fchrt selbstverst\u00e4ndlich \u00fcber parallele gesetzgeberische Massnahmen im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(856915200000)\/","SubmittedBy":"Forster-Vannini Erika","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054684800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817582127)\/","SubmissionDate":"\/Date(850348800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4505,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}