{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970405,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19970405,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.405","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Transitverkehr im Alpengebiet. Revision Art. 36sexies BV und 22 \u00dcbergangsbestimmungen BV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes verlangen wir mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein Revision der Artikel\u00a036sexies BV und 22 UeB BV gem\u00e4ss folgenden Vorgaben:</p><p>- Gegenstand einer Verlagerung des G\u00fcterverkehrs auf die Schiene hat nicht der alpenquerende G\u00fcterverkehr von Grenze zu Grenze, sondern der G\u00fcterverkehr \u00fcber lange Distanzen zu sein. Dieser kann sowohl den Transit-, Import- und Exportverkehr umfassen. Die Einzelheiten werden durch das Gesetz n\u00e4her bestimmt.</p><p>- Der Verlagerungsauftrag ist in Form einer offenen \"kann\"-Formulierung in der Verfassung zu verankern.</p><p>- Auf eine Fristansetzung f\u00fcr die Verlagerung des G\u00fcterverkehrs auf die Schiene muss verzichtet werden. Art. 22 UeB BV ist deshalb aufzuheben.</p><p>- Vielmehr hat die Verfassung zu bestimmen, dass Massnahmen zur Verlagerung des G\u00fcterverkehrs \u00fcber lange Distanzen auf die Schiene mit \u00e4hnlichen Schritten des europ\u00e4ischen Auslandes abzustimmen sind.</p>","ReasonText":"<p>Die schweizerische Verkehrspolitik hat viel von ihrer einstigen Dynamik eingeb\u00fcsst und ist heute an einem eigentlichen toten Punkt angelangt. Anstatt dass unbefangen L\u00f6sungen nach Massgabe ihrer politischen und finanziellen Realisierbarkeit gesucht werden k\u00f6nnen, ist die Verkehrspolitik in einem Netz von Sachzw\u00e4ngen und gegenseitigen Abh\u00e4ngigkeiten verstrickt:</p><p>Die Schweiz hat sich seinerzeit im Transitvertrag mit der EU zur Erstellung der beiden NEAT-Achsen Gotthard und L\u00f6tschberg verpflichtet, um damit dem Druck zur Einf\u00fchrung der 40-Tonnen-Limite in ihrem Gebiet zu entgehen. Sp\u00e4ter, im Februar 1994, lag wiederum eine Mitursache f\u00fcr die Zustimmung des Schweizer Souver\u00e4ns zur Alpeninitiative in der Bef\u00fcrchtung, dass das NEAT-Projekt ohne die Zwangsmassnahmen der Alpeninitiative nicht gen\u00fcgend ausgelastet werden k\u00f6nnte. Die zwingende Verlagerung des G\u00fctertransitverkehrs auf die Schiene bis 2004 (gem\u00e4ss Alpeninitiative) ruft nach effizienten marktwirtschaftlichen Massnahmen, die den G\u00fctertransitverkehr auf der Strasse massiv verteuern. Diese Aufgabe sollen eine hohe leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie eine Alpentransitabgabe \u00fcbernehmen. Im Februar 1995 wurden Prognosen zur Wirtschaftlichkeit der NEAT ver\u00f6ffentlicht (Coopers &amp; Lybrand; Prof. Graf), welche die bisherigen Rentabilit\u00e4tserwartungen und Finanzierungsszenarien erheblich in Frage stellten. Aus diesem Grund wurde eine NEAT-Spezialfinanzierung ausgearbeitet, die sich zu einem wesentlichen Teil auf die Ertr\u00e4ge aus der LSVA abst\u00fctzt. Damit wurde entgegen der gutgeheissenen Abstimmungsvorlage ein Konnex zwischen NEAT und LSVA geschaffen, welcher die (finanzielle) Realisierbarkeit der NEAT von der raschen Einf\u00fchrung der LSVA abh\u00e4ngig macht.</p><p>Ungeachtet der autonomen schweizerischen Verkehrspolitik beharrt die EU in den bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz weiterhin auf der Einf\u00fchrung der 40-Tonnen-Limite im schweizerischen Mittelland und l\u00e4ngerfristig auch im Alpentransit. Ebenso verlangt sie nachdr\u00fccklich eine nichtdiskriminierende und eurokompatible Umsetzung der Alpeninitiative. Innerhalb der EU sind zur Zeit erst wenig Anzeichen auszumachen, dass die fiskalische Belastung des Schwerverkehrs in den n\u00e4chsten Jahren sp\u00fcrbar zunehmen wird.</p><p>Damit wird klar, dass f\u00fcr die schweizerische Verkehrspolitik dringender Handlungsbedarf besteht. Es sind Korrekturen vorzunehmen, die zwar bisherige Volksentscheide und insbesondere deren Ziele respektieren, gleichzeitig aber mithelfen, aus dem selbstverschuldeten Teufelskreis der Sachzw\u00e4nge auszubrechen und eine Politik zu betreiben, die Handlungsalternativen wieder zul\u00e4sst. Erster Ansatzpunkt muss hierbei der auf der Alpeninitiative beruhende Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung sein.</p><p>Wie der Bundesrat richtig erkannt hat, ist eine verfassungsrechtlich unantastbare Umsetzung des Art. 36sexies BV nicht m\u00f6glich. Deshalb muss dieser Artikel ge\u00e4ndert und so ausgestaltet werden, dass er nichtdiskriminierend wirkt und in einen europ\u00e4ischen Rahmen eingebettet werden kann. Damit wird der erkl\u00e4rte Volkswille, den alpenquerenden Schwerverkehr weitestm\u00f6glich auf die Schiene zu verlagern, nicht missachtet, im Gegenteil: Mit einer Ueberarbeitung des Alpenschutzartikels w\u00fcrde vielmehr bewirkt, dass die Grundidee des Volksentscheides endlich umgesetzt werden k\u00f6nnte, statt weiterhin an einer Kumulation von Widerst\u00e4nden im In- und Ausland zu scheitern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(889401600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":"IV","Modified":"\/Date(1763109327377)\/","SubmissionDate":"\/Date(858729600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}