{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19970446,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19970446,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.446","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verl\u00e4ngerung des Bundesbeschlusses vom 03.05.1991 \u00fcber Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften","Description":null,"InitialSituation":"<p>In der Herbstsession 1988 hatten die beiden Ratsb\u00fcros eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen, beauftragt, die Beteiligung der Bundesversammlung im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dem Parlament f\u00fcr 1991 eine Vorlage zum Beschluss vorzulegen, mit welcher etwas \"von bleibendem Wert, namentlich f\u00fcr die kommenden Generationen, geschaffen werden soll\". Die zu beschliessenden Massnahmen sollten zudem \"einer breiten Bev\u00f6lkerung zugute kommen\". Nach Pr\u00fcfung verschiedener Alternativen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, die Schaffung eines unabh\u00e4ngigen Fonds zur Finanzierung nachhaltiger Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften entspreche am besten den obigen Kriterien. Die B\u00fcros beider R\u00e4te unterst\u00fctzten diesen Vorschlag und unterbreiteten den R\u00e4ten eine entsprechende parlamentarische Initiative. Am 21. M\u00e4rz 1991 haben der St\u00e4nderat und der Nationalrat der Vorlage zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften zu errichten und daf\u00fcr 50 Millionen zur Verf\u00fcgung zu stellen. In der Schlussabstimmung vom 3. Mai 1991 genehmigte die vereinigte Bundesversammlung die Vorlage mit \u00fcberw\u00e4ltigendem Mehr. </p><p>Die Finanzhilfen des Fonds haben sich als wirksam erwiesen. Seit der Fonds aktiv ist, hat er landesweit rund 400 Projekte unterst\u00fctzt. Die Finanzhilfen umfassten in den ersten f\u00fcnf Jahren der Fondst\u00e4tigkeit 21,3 Millionen Franken f\u00fcr Beitr\u00e4ge \u00e0 fonds perdu und 6,3 Millionen Franken f\u00fcr zinslose Darlehen. Damit die Wirkung des Fonds nicht aussetzt, sind eine Verl\u00e4ngerung des Bundesbeschlusses um weitere zehn Jahre und ein erneuter Bundesbeitrag in der H\u00f6he von 50 Millionen Franken notwendig. </p><p>Der Bundesrat anerkannte zwar in seiner Stellungnahme die positiven Aspekte des Fonds. Aus finanzpolitischen \u00dcberlegungen k\u00f6nne jedoch der Fonds nicht weiter unterst\u00fctzt werden.</p>","Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK) unterbreitet den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten gest\u00fctzt auf Artikel\u00a021bis Abs. 1 des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes in der Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>1. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 3. Mai 1991 \u00fcber Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) wird um 10 Jahre bis am 31. Juli 2011 verl\u00e4ngert.</p><p>2. Mit einfachem Bundesbeschluss wird dem Fonds f\u00fcr die neue Laufzeit ein Beitrag von 50 Mio. Franken gew\u00e4hrt.</p>","ReasonText":"<p>1. Entstehungsgeschichte des FLS</p><p>In der Herbstsession 1988 hatten die beiden Ratsb\u00fcros eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied der in der Bundesversammlung vertretenen Fraktionen, beauftragt, die Beteiligung der Bundesversammlung im Rahmen der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft vorzubereiten. Diese Arbeitsgruppe kam zum Ergebnis, dem Parlament f\u00fcr 1991 eine Vorlage zum Beschluss vorzulegen, mit welcher etwas \"von bleibendem Wert, namentlich f\u00fcr die kommenden Generationen, geschaffen werden soll\". Die zu beschliessenden Massnahmen sollten zudem \"einer breiten Bev\u00f6lkerung zugute kommen\". Nach Pr\u00fcfung verschiedener Alternativen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, die Schaffung eines unabh\u00e4ngigen Fonds zur Finanzierung nachhaltiger Massnahmen zur Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften entspreche am besten den obigen Kriterien. Die B\u00fcros beider R\u00e4te unterst\u00fctzten diesen Vorschlag und unterbreiteten den R\u00e4ten eine entsprechende parlamentarische Initiative. Am 21. M\u00e4rz 1991 haben der St\u00e4nderat und der Nationalrat der Vorlage zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften zu errichten und daf\u00fcr 50 Millionen zur Verf\u00fcgung zu stellen. In der Schlussabstimmung vom 3. Mai 1991 genehmigte die vereinigte Bundesversammlung die Vorlage mit \u00fcberw\u00e4ltigendem Mehr.</p><p>2. Die Fondsl\u00f6sung hat sich bew\u00e4hrt</p><p>Der vom Gesetzgeber gehegten Erwartung, es werde mit diesem Fonds \"ein F\u00f6rderungsinstrument geschaffen, das \u00fcberall zum Tragen kommt, wo die wachsende Initiative zur Erhaltung und Pflege der Landschaft vorhanden ist\", konnte in den sechs Jahren seit der Fonds aktiv ist, in hohem Mass entsprochen werden. Die Finanzhilfen des Fonds haben sich als wirksam erwiesen. Seit der Fonds aktiv ist, hat er landesweit rund 400 Projekte unterst\u00fctzt. Die Finanzhilfen umfassen in den ersten f\u00fcnf Jahren der Fondst\u00e4tigkeit 21,3 Mio Franken f\u00fcr Beitr\u00e4ge \u00e0 fonds perdu und 6,3 Mio Franken f\u00fcr zinslose Darlehen.</p><p>3. Direkte Wirkung der Finanzhilfen: in der Landschaft sichtbar</p><p>Die vom Fonds unterst\u00fctzen Projekte dienen unmittelbar der Umsetzung. Die Resultate sind draussen in der Landschaft sichtbar, sie entwickeln die gew\u00fcnschte Vorbildwirkung. Die vom FLS unterst\u00fctzten Projekte umfassen eine breite Palette von Massnahmen wie Schaffung und Vernetzung naturnaher Lebensr\u00e4ume f\u00fcr gef\u00e4hrdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten, Wiederherstellung von Obstbaumg\u00e4rten in der Ost- und Nordwestschweiz, Regeneration von kahlen Waldr\u00e4ndern, beispielhafte Revitalisierung eingedolter Fliessgew\u00e4sser, die Sanierung von typischen landschaftspr\u00e4genden Elementen, wie z. B. W\u00e4sserwasserleitungen im Wallis, historische Wander- und Fusswege, Trockenmauern an steilen Rebbergen, zum Schutz alpiner Getreide\u00e4cker oder auf Juraweiden oder etwa die sanfte Erneuerung von landschaftspr\u00e4genden Bauten, die in einem funktionalen Zusammenhang mit bestimmten Wirtschaftsweisen stehen.</p><p>4. Indirekte Wirkungen: besch\u00e4ftigungswirksame Anreize und Hilfe zur Selbsthilfe</p><p>Die Kommission verfolgt mit den Finanzhilfen die Politik der Anreize, d.h. die Mittel werden f\u00fcr praktische Massnahmen auf freiwilliger Basis eingesetzt. Sie sind ausnahmslos besch\u00e4ftigungswirksam. Die Beitr\u00e4ge des Fonds dienen in der Regel der Ko-Finanzierung. Andere Beitr\u00e4ge werden dadurch ausgel\u00f6st. Dank de Restfinanzierung des Fonds kommen die Massnahmen erst zum Tragen.</p><p>Erfreulicherweise konnte der Fonds immer wieder auch private Unternehmen und gemeinn\u00fctzige Organisationen zur Mitfinanzierung gewinnen. So hat sich z. B. die Stiftung Pro Patria bereit erkl\u00e4rt, einen grossen Teil des Sammelergebnisses f\u00fcr die Jahre 1997 und 1998 an Fondsprojekte des Natur- und Landschaftsschutzes zu leisten.</p><p>In F\u00e4llen, wo die Mittel fehlen oder nicht gen\u00fcgen, dienen die Finanzhilfen des Fonds auch als Starthilfe bis zum Zeitpunkt, wo die Tr\u00e4gerschaft das Vorhaben selbsttragend weiterbetreiben kann. So hat der Fonds im Rahmen einiger beispielgebender Projekte die \u00fcberbetriebliche Aufbauarbeit und Infrastruktur f\u00fcr die Produktion und Vermarktung von regionalen Erzeugnissen mit G\u00fctezeichen (Label) finanziert. (Beispiele: Baumg\u00e4rten und Obstpresse in der Ajoie, Projekt \u00d6komarkt Graub\u00fcnden, Qualit\u00e4tsholz und Milchprodukte im \"Parc jurassien vaudois\", Lebensraumprojekt Entlebuch, Aufwertunsmassnahmen im Grossen Moos usw.) Die Beitr\u00e4ge des Fonds dienen als wirksame Hilfe zur Selbsthilfe. Landschaftspflegemassnahmen schaffen, f\u00f6rdern oder erhalten Arbeitspl\u00e4tze. Die Projekte sind zwar durchwegs auf die Erhaltung von nat\u00fcrlichen und kulturellen landschaftswerten ausgerichtet, aber sie haben auch eine innovative Komponente, es werden auf diese Weise keine \u00fcberholten Strukturen zementiert.</p><p>5. Struktur und Organisation des Fonds sind zweckm\u00e4ssig</p><p>Eine dreizehnk\u00f6pfige Kommission entscheidet unb\u00fcrokratisch \u00fcber die Gesuche. Die Kommissionsmitglieder wirken bei der Begutachtung und Entwicklung der Projekte mit. Ihnen steht eine leistungsf\u00e4hige Gesch\u00e4ftsstelle zur Verf\u00fcgung, welche die Kommissionsentscheide vorbereitet, die Projekte fachlich und administrativ betreut, die Ausf\u00fchrung kontrolliert und f\u00fcr die notwendige Koordination mit anderen Stellen besorgt ist. Der personelle und administrative Aufwand ist im Vergleich zu den geleisteten, direkt wirksamen Finanzhilfen des Fonds bescheiden. Die Mittel werden sparsam eingesetzt.</p><p>6. Notwendigkeit der Erneuerung</p><p>Der Fonds wirkt da, wo andere Hilfen versagen oder nicht gen\u00fcgen. Die staatliche Subventionspolitik ist vielfach verb\u00fcrokratisiert, oder sie kann aus bekannten Gr\u00fcnden nur noch mit bescheidenen Mitteln dotiert werden. Dazu kommt, dass staatliche Beitr\u00e4ge oft unspezifisch, grossfl\u00e4chig und nicht landschaftserhaltend wirken. Der Fonds hat nun landesweit den Ansporn und die Beispielwirkung geben k\u00f6nnen, so dass immer mehr gute Projekte mit nachhaltiger Zielsetzung eingereicht werden, die aber im Blick auf das verminderte Fondskapital von der Kommission vermehrt zur\u00fcckgestellt werden m\u00fcssen. Damit die segensreiche Wirkung nicht just im Moment aussetzt, wo das Interesse an landschaftswirksamen Massnahmen zunimmt, sind eine Verl\u00e4ngerung des Bundesbeschlusses um weitere zehn Jahre und ein erneuter Bundesbeitrag in \u00e4hnlicher Gr\u00f6ssenordnung notwendig. Nur so kann dem seinerzeitigen Willen des Parlamentes, etwas von bleibendem Wert zu schaffen, entsprochen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770756943647)\/","SubmissionDate":"\/Date(879206400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}