{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971001,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971001,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1001","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"AVIG. Arbeitsmarktliche Massnahmen. Benachteiligung der Frauen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eines der Hauptziele des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) liegt in der Verst\u00e4rkung der sogenannten aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen (vgl. die Art. 59 ff. AVIG). Die Umschulung, die Weiterbildung und die Eingliederung der Versicherten m\u00fcssen durch die Versicherung gef\u00f6rdert werden. Das neue AVIG schreibt den Kantonen die Einrichtung regionaler Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) vor, welche f\u00fcr die aktiven arbeitsmarktlichen Massnehmen verantwortlich sind.</p><p>Die RAV sind gehalten, arbeitslosen Personen m\u00f6glichst rasch eine dauerhafte Arbeit, die deren F\u00e4higkeiten und Ausbildung entspricht, zu verschaffen. Gleichzeitig m\u00fcssen sie diese Personen so vorbereiten, dass sie ihre k\u00fcnftigen Aufgaben zur Zufriedenheit des Arbeitgebers wahrnehmen k\u00f6nnen. Es handelt sich hier also um eine neue Rolle, die das Personal der RAV zu spielen hat.</p><p>Die Studie \"An den Frauen sparen\", die von der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten sowie vom Schweizerischen Verband des Personals \u00f6ffentlicher Dienste (VPOD) herausgegeben wurde, hat \u00fcbrigens gezeigt, dass die allgemeinen Staatsmittel ungleichm\u00e4ssig auf Frauen und M\u00e4nner verteilt sind.</p><p>Die Frauen werden durch die indirekten Auswirkungen der Ausgaben f\u00fcr den Kauf von G\u00fcter und Dienstleistungen auf die Besch\u00e4ftigung benachteiligt; die M\u00e4nner werden bei den laufenden Besch\u00e4ftigungsprogrammen bevorzugt. Zudem ist der Anteil der Arbeitslosen bei den Frauen h\u00f6her als bei den M\u00e4nnern. Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>- Was f\u00fcr statistische Erhebungen l\u00e4sst das BIGA \u00fcber die Wirkungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen von den Kantonen durchf\u00fchren? Sammelt das BIGA Daten insbesondere zu folgenden Fragen:</p><p>Was f\u00fcr Massnahmen werden von den M\u00e4nnern und Frauen genutzt?</p><p>Welches ist die Dauer der von den M\u00e4nnern und Frauen genutzten Massnahmen?</p><p>Wie hoch sind die Kosten dieser Massnahmen?</p><p>Wieviele M\u00e4nner und Frauen haben nach der Betreuung durch eine RAV eine Arbeit gefunden, und in welcher Zeit?</p><p>Welchen Beruf \u00fcbten M\u00e4nner und Frauen vor und nach der Betreuung durch eine RAV aus? </p><p>Gibt es Statistiken \u00fcber Arbeitspl\u00e4tze, die aufgrund der Einrichtung der RAV geschaffen wurden? Wie sind diese Arbeitspl\u00e4tze auf M\u00e4nner und Frauen verteilt?</p><p>Welcher Lohnklasse geh\u00f6ren diese M\u00e4nner und Frauen an?</p><p>Welches ist das Anforderungsprofil f\u00fcr das Personal der RAV?</p><p>Wie weit will das BIGA die Rahmenbedingungen verbessern, um die Kantone davon zu \u00fcberzeugen, dass sie eine grosse Anzahl Personen zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der RAV anstellen (Teilzeitanstellung usw.)?</p><p>In welcher Form garantiert das BIGA, dass die Anforderungen an die Gleichstellung von Frau und Mann im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen umgesetzt werden? Hat man sich \u00fcberlegt, eine Expertin oder einen Experten anzustellen?</p><p>Werden den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der RAV w\u00e4hrend ihrer Ausbildung die Kenntnisse vermittelt, die sie ben\u00f6tigen, um den spezifischen Problemen der arbeitslosen Frauen begegnen zu k\u00f6nnen (doppelte Belastung durch Familie und Beruf, Betreuung der Kinder usw.)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Biga verlangt, dass jede arbeitslose Person, die Leistungen aufgrund des AVIG bezieht, durch den/die RAV-Personalberater/in in der Datenbank AVAM (Arbeitsvermittlung - Arbeitmarktstatistik) erfasst wird. Alle RAV sind daran angeschlossen. Der Anwendungsbereich des AVAM wird zur Zeit erweitert, damit die Leistungen der RAV evaluiert und die Wirkungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen gemessen werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Da die RAV und die arbeitsmartklichen Massnahmen sich zur Zeit noch in der Einf\u00fchrungsphase befinden, sind die statistischen Daten, die sich mittels AVAM erheben lassen, noch nicht f\u00fcr alle Kantone aussagekr\u00e4ftig. Sie geben nur einen \u00dcberblick \u00fcber die M\u00f6glichkeiten von AVAM. Folgende Zahlen sind beispielsweise bereits verf\u00fcgbar oder werden sp\u00e4testens ab 1998 zur Verf\u00fcgung stehen:</p><p></p><p>- Statistische Daten \u00fcber die Art und die Dauer von Massnahmen, an denen bei den RAV gemeldete M\u00f6nner und Frauen teilgenommen haben, werden ab November 1997 zur Verf\u00fcgung stehen;</p><p>- die Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen;</p><p>- die Anzahl der bei den RAV gemeldeten M\u00e4nner und Frauen und die durchschnittliche Dauer der Stellensuche aller abgemeldeten Stellensuchenden sind bereits verf\u00fcgbar. Die Anzahl und die durchschnittliche Dauer der Stellensuche aller abgemeldeten M\u00e4nner und Frauen die eine Stelle gefunden haben, werden ab Januar 1998 bekannt sein.</p><p>- Der ausge\u00fcbte Beruf der bei den RAV gemeldeten Personen ist bekannt. Das AVAM-Datenfeld in bezug auf den Beruf der gefundenen Stelle ist fakultativ und wird zur Zeit noch zu oft nicht ausgef\u00fcllt. Aus diesem Grund enthalten die entsprechenden Statistiken nur N\u00e4herungswerte.</p><p></p><p>2. Im Rahmen des Aufbaus der RAV wurden bis heute \u00fcber 1'500 Stellen f\u00fcr Personalberater/innen und RAV-Leiter/innen geschaffen. Hinzu kommen 350 administrative, technische oder andere Stellen. Der voraussichtliche Personalbestand f\u00fcr 1998 wird rund 2'500 Mitarbeiter/innen umfassen.</p><p></p><p>Die genaue Verteilung zwischen M\u00e4nnern und Frauen innerhalb dieser Personalkatagorien wird erst ab 1998 bekannt sein. Eine kleine Erhebung aufgrund der von den Kantonen f\u00fcr das Jahr 1997 eingereichten Budgets erlaubt jedoch die Sch\u00e4tzung, dass der Frauenanteil bei den Personalberatern und den Personalberaterinnen rund 50\u00a0Prozent betr\u00e4gt  und beim administrativen Personal bei rund 90\u00a0Prozent liegt.</p><p></p><p>Die Lohnklasse f\u00fcr jede in den RAV ausge\u00fcbte Funktion wird durch die Kantone festgelegt. Die wichtigsten Einstufungskriterien in der Lohnklasse sind das Ausbildungsniveau un die Berufserfahrung.</p><p></p><p>3. die Kantone sind f\u00fcr die Auswahl der RAV-Personalberat/innen zust\u00e4ndig. Um sicherzustellen, dass f\u00fcr die RAV kompetente Miarbeiter/innen ausgew\u00e4hlt werden, hat das Biga ein Mindestanforderungsprofil ausgearbeitet: Folgende berufliche Qualifikationen werden darin verlangt:</p><p>- industrielle, soziale oder kaufm\u00e4nnische Berufslehre, idealerweise mit einer Weiterbildung auf der Stufe Handelsschule, Technikum, H\u00f6here Fachschule, Universit\u00e4t oder im Personalwesen;</p><p>- mehrj\u00e4hrige Berufserfahrung, idealerweise in verschiedenen Funktionen und Branchen sowie in der Beratung im Bereich des Arbeitsmarktes;</p><p>- Interesse an sozialen Fragen.</p><p></p><p>Bevorzugt werden Kandidaten mit:</p><p>- ausgepr\u00e4gten kommunikativen F\u00e4higkeiten</p><p>- grosser psychischer Belastbarkeit</p><p>- anerkanntem Verhandlungsgeschick mit ihren Partnern.</p><p></p><p>Jeder Kanton kann dieses Anforderungsprofil verfeinern und es seinen Bed\u00fcrfnissen anpassen.</p><p></p><p>Von den RAV-Leitern werden weitere Kompetenzen verlangt, insbesondere in den Bereichen Personalf\u00fchrung und Projektmanagement.</p><p></p><p>Um sicherzustellen, dass die Personalberater/innen sowie die RAV-Leiter/innen sich rasch die weiteren Kenntnisse und Kompetenzen aneignen k\u00f6nnen, die f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer neuen Aufgabe notwendig sind, wird ihnen w\u00e4hrend der Einarbeitungszeit eine 25-t\u00e4gige Erstausbildung angeboten. Sie werden insbesondere in den Bereichen Wirtschaft (Makro\u00f6konomie, Regionalwirtschaft), Recht (Sozialversicherungsrecht, AVIG) und Personalwesen (Beratung-Vermittlung) ausgebildet.</p><p></p><p>4. Die in den Kantonen Waadt und Solothurn durchgef\u00fchrten Pilotprojekte haben aufgezeigt, dass ein Verh\u00e4ltnis von einem Personalberater zu 125 Stellensuchenden notwendigt ist, um die Qulit\u00e4t der Beratung und Vermittlung sicherzustellen. Das Biga hat in seinen Weisungen den Kantonen ein Verh\u00e4ltnis im Bereich von 1:150 und 1:75 (anrechenbares Maximum) vorgegeben. Im weiteren k\u00f6nnen die Kosten f\u00fcr einen administrativen Miarbeiter pro 300 Stellensuchende angerechnet werden. Jeder Kanton kann im Rahmen dieser Vorgaben seine Miarbeiter/innen in eigener Kompetenz rekrutieren. Einige Kantone f\u00f6rdern Teilzeitarbeitsverh\u00e4ltnisse. Andere stossen dagegen auf Schwierigkeiten, dem Anforderungsprofil entsprechendes Personal zu finden und sehen sich gezwungen, die M\u00f6glichkeiten der Teilzeitarbeit einzuschr\u00e4nken.</p><p></p><p>5. Die Abteilung Arbeitsmarkt des Biga plant zum jetzigen Zeitpunkt nicht, f\u00fcr den Bereich \"Arbeitsmarktliche Massnahmen\" eine Fachperson in Gleichstellungsfragen einzustellen.</p><p></p><p>Der Leistungsauftrag an die Logistikstellen f\u00fcr arbeitsmartkliche Massnahmen der zur Zeit ausgearbeitet wird, sieht jedoch vor, dass die Bed\u00fcrfnisse der Versicherten regelm\u00e4ssig in Zusammenarbeit mit den RAV ermittelt werden. Das Biga ist beauftragt, den Erfolg dieser Massnahmen zur raschen und dauerhaften Wiedereingliederung der Versicherten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Es wird dar\u00fcber wachen, dass die Effektivit\u00e4t dieser Massnahmen f\u00fcr beide Geschlechter sichergestellt ist.</p><p></p><p>Es ist wichtig zu betonen, dass die Mehrheit der arbeitsmarktlichen Massnahmen den M\u00e4nnern und den Frauen in gleicher Weise zug\u00e4nglich sind. Einige Kantone organisieren im \u00fcbrigen Massnahmen, die nur Frauen offenstehen. Der Kanton Tessin beispielsweise bietet eine Standortbestimmung an, deren Methode die spezifischen Bed\u00fcrfnisse der Frauen ber\u00fccksichtigt. Der Kanton Bern hat ein Besch\u00e4ftigungsprogramm gestartet, das die Wirkungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen auf die Frauen untersucht. Einige Kantone stellen stellensuchenden Eltern ein Dienstleistungsangebot, d. h. insbesondere Kinderkrippen, zur Verf\u00fcgung, das es ihnen erlaubt, an den ihnen vorgeschlagenen arbeitsmarktlichen Massnahmen teilzunehmen.</p><p></p><p>6. Im Laufe ihrer Erstausbildung werden die RAV-Personalberater/innen im Hinblick auf die Schwierigkeiten sensibilisiert, welchen Stellensuchende begegnen k\u00f6nnen. Einige Kantone vertraten die Ansicht, dass die spezifischen Schwierigkeiten der Frauen und der Minderheiten im Rahmen der Weiterbildung der RAV-Personalberater/innen in RAV-Leiter/innen weiter vertieft werden sollten. Das Biga wird den Kantonen empfehlen, spezifische Weiterbildungsangebote zu diesem Thema aufzubauen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(864172800000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(864172800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235601480)\/","SubmissionDate":"\/Date(857347200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}