{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1031","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Schweiz soll Beziehungen zu Apartheid-S\u00fcdafrika aufkl\u00e4ren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zwischen dem Naziregime und dem Apartheidregime in S\u00fcdafrika gab es neben deutlichen Unterschieden auch einige Parallelen: Menschen wurden in Rassen eingeteilt, danach bewertet und unterdr\u00fcckt.</p><p>Leider gibt es auch eine Parallele im Verh\u00e4ltnis zur Schweiz: Mit beiden L\u00e4ndern pflegte die schweizerische Wirtschaft, insbesondere die Grossbanken, intensive Beziehungen.</p><p>Bei genauer Betrachtung zeigt sich eine weitere Parallele: Die Schweiz diente f\u00fcr beide menschenrechtsverletzenden L\u00e4nder als Goldumschlagplatz.</p><p>Es gibt aber auch einen wesentlichen Unterschied: W\u00e4hrend die Schweiz im Zweiten Weltkrieg von den Nazis unmittelbar bedroht war, wurden die wirtschaftlichen Beziehungen zu S\u00fcdafrika aus gesch\u00e4ftlichen - aufgrund der Fakten muss vermutet werden: auch aus politischen - Motiven unterhalten.</p><p>Nachdem nun unter grossem internationalen Druck die Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg untersucht wird, stellt sich die Frage, ob der Bundesrat im Fall S\u00fcdafrika nicht aktiv werden will, bevor er von der Welt\u00f6ffentlichkeit dazu aufgefordert wird.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Geschichte der Beziehungen der Schweiz zum Apartheidregime in S\u00fcdafrika von einer neutralen und kompetenten Seite untersuchen zu lassen?</p><p>2. K\u00f6nnte diese Untersuchung in einer \u00e4hnlichen Art und Weise durchgef\u00fchrt werden, wie dies zurzeit in bezug auf die Schweiz im Zweiten Weltkrieg geschieht?</p><p>3. Werden nach Ver\u00f6ffentlichung der Untersuchungsergebnisse Folgerungen f\u00fcr die schweizerische (Wirtschafts-)Politik der Gegenwart und Zukunft gezogen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Notwendigkeit f\u00fcr eine staatlich verordnete geschichtliche Untersuchung der Beziehungen der Schweiz zum Apartheidregime in S\u00fcdafrika durch eine neutrale und kompetente Stelle besteht. Die Fakten sind hinl\u00e4nglich bekannt. Der Bundesrat hat in Beantwortung zahlreicher parlamentarischer Vorst\u00f6sse, in der Botschaft vom 21. Dezember 1981 \u00fcber den Beitritt der Schweiz zur Uno sowie in seiner Erkl\u00e4rung vom 22. September 1986 seine damalige Politik gegen\u00fcber S\u00fcdafrika umfassend dargelegt. Diese Fakten sind mit einer W\u00fcrdigung aus heutiger Sicht zu versehen.</p><p>Der schweizerische Bundesrat setzte sich schon fr\u00fch mit der M\u00f6glichkeit auseinander, Wirtschaftssanktionen gegen\u00fcber S\u00fcdafrika zu ergreifen. Bereits zwei Jahre nach dem Austritt S\u00fcdafrikas aus dem Commonwealth im Jahre 1961, dem die rassendiskriminierende Politik der \"Nationalen Partei\" (National Party) Vorschub geleistet hatte, erliess die Schweiz ein unilaterales Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial nach S\u00fcdafrika. Mit diesem Bundesratsbeschluss vom 6. Dezember 1963 nahm die Schweiz eine weltweite Vorreiterrolle ein, was die konsequente Kritik an der Apartheid betrifft. Erst vierzehn Jahre nach der Implementierung des schweizerischen Waffenexportverbotes, 1977, erliess der Uno-Sicherheitsrat in der Resolution Nr. 418 vom 4. November 1977 eine zwingende, d. h. allgemeinverbindliche Sanktion nach Kapitel VII der Uno-Charta, die ein Verbot von Waffenlieferungen nach S\u00fcdafrika vorsah.</p><p>Das Waffenexportverbot als Sanktionsmassnahme musste vom Bundesrat in erster Linie unter dem neutralit\u00e4tspolitischen Gesichtspunkt der schweizerischen Aussenpolitik betrachtet werden. Der Bundesrat hielt fest, dass das 1963 erlassene Waffenembargo im Einklang mit der schweizerischen Aussenpolitik stehe (als Reaktion auf die von der Uno 1977 verh\u00e4ngten Waffenexportsanktionen, BBl 1982 I 547f.).</p><p>Unter dem Eindruck blutiger Unruhen in S\u00fcdafrika nahmen Mitte der achtziger Jahre die Bestrebungen verschiedener Staaten und Staatengemeinschaften f\u00fcr versch\u00e4rfte Wirtschaftssanktionen zu. 1985 wurden vom Uno-Sicherheitsrat erweiterte Wirtschaftssanktionen empfohlen und kamen dank der entsprechend von der EG und den USA ergriffenen Massnahmen partiell zum Tragen. Schon vor der Empfehlung der Uno von 1985, Wirtschaftssanktionen gegen S\u00fcdafrika zu ergreifen, nahmen die schweizerischen Kapitalexporte nach S\u00fcdafrika ab - von einem Jahrestotal (plafonierte und nicht plafonierte Kapitalexporte) von 760 Millionen Schweizerfranken im Jahre 1984 auf 471 Millionen Schweizerfranken im Jahre 1985 und 38 Millionen Schweizerfranken im Jahre 1986. Dieser Sockelpunkt entspricht noch einem Zwanzigstel der Kapitalexporte von 1984. Seit 1984 sanken auch die Goldexporte nach der Schweiz, n\u00e4mlich um mehr als die H\u00e4lfte, wobei in bezug auf den Goldmarkt, vom Handel mit Kr\u00fcgerrands abgesehen, in der Folge weder von den USA noch von den Staaten der EWG Sanktionen ergriffen wurden. Im \u00fcbrigen war Z\u00fcrich nicht ein spezifischer s\u00fcdafrikanischer Goldmarkt. Er war 1968 als privater weltweiter Markt entstanden.</p><p>Als Reaktion auf die Empfehlung der Uno und die von einigen Staaten ergriffenen Sanktionen legte der Bundesrat in seiner Erkl\u00e4rung vom 22. September 1986 die Position der Schweiz bez\u00fcglich Wirtschaftssanktionen dar: \"Die Schweiz h\u00e4lt grunds\u00e4tzlich an ihrer traditionell ablehnenden Haltung gegen\u00fcber Sanktionen fest, wonach wirtschaftliche Massnahmen f\u00fcr die Erreichung politischer Ziele grunds\u00e4tzlich abzulehnen sind\", da \"sie indirekt auch die anderen L\u00e4nder der Region treffen werden\" und dadurch \"eine schwere Wirtschaftskrise im s\u00fcdlichen Teil Afrikas herbeif\u00fchren k\u00f6nnten.\" Zudem wiederholte er das Argument der Universalit\u00e4t der Wirtschaftsbeziehungen als Pfeiler der schweizerischen Aussenpolitik.</p><p>Obschon der Bundesrat in \u00dcbereinstimmung mit der traditionellen Ausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik Wirtschaftssanktionen ablehnend gegen\u00fcberstand, wollte er nicht, dass durch seine Haltung die Schweiz als Umgehungsland f\u00fcr Sanktionen diente. Deswegen plafonierte er schon sehr fr\u00fch, n\u00e4mlich 1974, als noch kein anderes Land Kapitalexportsanktionen eingef\u00fchrt hatte, den Kapitalexport auf 250 Millionen Schweizerfranken pro Jahr und erh\u00f6hte ihn 1980, die Inflation ber\u00fccksichtigend, auf 300 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Die rechtliche Grundlage bildete das Bundesgesetz vom 8. November 1934 \u00fcber Banken und Sparkassen, wonach im \u00fcbrigen gewisse Anlagen und Kredite, die die Privatbanken mit allen ausl\u00e4ndischen L\u00e4ndern t\u00e4tigen, der Meldepflicht der SNB unterliegen, die jedoch f\u00fcr Kredite mit einer Laufzeit unter 12 Monaten, f\u00fcr Kredite und Anleihen mit einem Betrag unter 10 Millionen Schweizerfranken sowie Notes, die den Betrag von 3 Millionen Schweizerfranken nicht erreichen, f\u00fcr Export- und Exportfinanzkredite, f\u00fcr Konversionen bzw. Verl\u00e4ngerungen bereits abgeschlossener Gesch\u00e4fte (Kredite, Notes) und f\u00fcr eigentlich bewilligungspflichtige Beteiligungen nicht gilt, falls sie von Schweizer Banken an international syndizierten Krediten in Fremdw\u00e4hrungen get\u00e4tigt werden. Diese Gesch\u00e4fte fielen nicht unter den vom Bundesrat festgelegten Plafond, da sie nicht der SNB gemeldet werden mussten.</p><p>Die statistische \u00dcberwachung der wirtschaftlichen Verflechtung der Schweiz mit S\u00fcdafrika \u00fcbernahm von 1986 an eine interdepartementale Arbeitsgruppe. Diese hatte die Aufgabe, eine systematische \u00dcberwachung in denjenigen Bereichen sicherzustellen, in denen die wichtigsten Industriel\u00e4nder deckungsgleiche Sanktionen ergriffen hatten. Die \u00dcberwachung schloss den Handels- sowie den Kapitalverkehr ein, dem, obwohl nicht konvergent, wegen der Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz besondere Wichtigkeit zukam. 1992 wurde die Arbeitsgruppe aufgel\u00f6st, da die Entwicklung in S\u00fcdafrika auf grundlegende Reformen schliessen liess. Von 1991 lockerten die meisten Staaten oder Staatengemeinschaften die Sanktionen oder hoben sie ganz auf.</p><p>Ein grosser Teil der Schweizer Einfuhren aus S\u00fcdafrika betraf aber G\u00fcterkategorien, die nicht konvergenten Sanktionen unterlagen (d. h. nicht allgemeinen Sanktionen unterstanden und von einzelnen Staaten, wenn \u00fcberhaupt, in unterschiedlichem Ausmass sanktioniert wurden). Ein Importverbot von G\u00fctern wie Barrengold, Diamanten und Steinkohle wurde weder vom Uno-Sicherheitsrat empfohlen noch von der EG erlassen. Es waren aber vor allem diese G\u00fcter, die w\u00e4hrend den achtziger Jahren im Zentrum des breiten \u00f6ffentlichen Diskurses standen und immer wieder Anlass zu Kritik gaben. Wegen ihrer Brisanz wurden auch diese G\u00fcter in die statistische \u00dcberwachung aufgenommen. Dieselben \u00dcberlegungen f\u00fchrten dazu, dass auch der Kapitalexport nach S\u00fcdafrika in die Betrachtung miteinbezogen werden sollte.</p><p>Der Kapitalexport aus der Schweiz nach S\u00fcdafrika hatte Anfang der siebziger Jahre in grossem Umfang zugenommen. 1973 stieg er von 31 Millionen des Vorjahres auf 530 Millionen Schweizerfranken. Wie schon erw\u00e4hnt, beschloss die SNB ein Jahr sp\u00e4ter, im Einvernehmen mit den zust\u00e4ndigen Bundesbeh\u00f6rden, die Kapitalexportgesch\u00e4fte zu plafonieren. 1978 wurden \u00f6ffentliche Anleihen an S\u00fcdafrika verboten. Es erfolgten fortan nur noch Privatplazierungen in S\u00fcdafrika. 1979, zur Zeit des s\u00fcdafrikanischen Wirtschaftsbooms, erreichte das schweizerische Engagement (plafoniert und nicht plafoniert) seinen absoluten H\u00f6hepunkt mit einem Jahrestotal von 1,006 Milliarden Schweizerfranken. Die wirtschaftliche \u00dcberhitzung in S\u00fcdafrika sorgte bald f\u00fcr Folgeprobleme, und die Konjunktur k\u00fchlte sich ab. Zus\u00e4tzlich sank der Goldpreis, was f\u00fcr eine geringere Investitionsfreude in S\u00fcdafrika sorgte, da pl\u00f6tzlich die liquiden Mittel fehlten. So nahmen auch zeitweilig die Kapitalexporte der Schweiz ab, um 1983 und 1984 neulich den Plafond voll auszun\u00fctzen. 1984 stellt die Spitze der achtziger Jahre dar, mit einem Jahrestotal von 760 Millionen Schweizerfranken; 1983 waren es noch 592 Millionen gewesen. Auffallend ist, das in diesem Jahr die Konversionen um mehr als das Dreifache (von 110 Millionen Schweizerfranken 1983 auf 460 Millionen Schweizerfranken 1984) stiegen, die Export- und Exportfinanzkredite hingegen g\u00e4nzlich verschwanden (1983 noch 182 Millionen Schweizerfranken). Zum einen hatte dies mit der Laufzeit von Anleihen zu tun, die bei ihrer F\u00e4lligkeit in Konversionen umgewandelt werden konnten (Laufzeit von Anleihen oft f\u00fcnf Jahre; zwischen den zwei Maxima von 1979 und 1984 liegen genau deren f\u00fcnf), zum anderen waren die Konversionen und Export- und Exportfinanzkredite, die ausserhalb des Plafonds lagen, sehr starken Schwankungen ausgesetzt. Die Banken hatten nach 1984 ihr Engagement stetig reduziert. Dies wird u. a. darauf zur\u00fcckgef\u00fchrt, dass die Schweizer Banken aufgrund ihres selbst eingesch\u00e4tzten politischen und wirtschaftlichen Risikos bei der Kreditvergabe gegen\u00fcber S\u00fcdafrika zur\u00fcckhaltend wurden. 1989 jedoch war wieder ein Anziehen der Konversionen feststellbar (1986-1989: 0 Schweizerfranken, 1989 Anstieg auf 189 Millionen Schweizerfranken und 1990 auf 245 Millionen Schweizerfranken). Das wurde damit begr\u00fcndet, dass in diesen Jahren die 1984/85 vergebenen Anleihen ausliefen und nach Massgabe des Kundeninteresses konvertiert wurden. Auch nach der Aufhebung des Plafonds im Juli 1991 setzte kein Exportboom ein. S\u00fcdafrika scheint sich seit Aufhebung der Sanktionen bevorzugt auf dem EU-Kapitalmarkt einzudecken.</p><p>Die schweizerische Aussenhandelsstatistik zeichnet bei den G\u00fcterimporten ein klares Bild. Von 1962 bis 1986 bewegten sich die Importe aus S\u00fcdafrika, ohne Goldimporte, die in der schweizerischen Aussenhandelsstatistik nicht ber\u00fccksichtigt werden, in einer Bandbreite zwischen 24,6 Millionen 1962 und 212,2 Millionen Schweizerfranken. Es besteht praktisch eine lineare Zunahme mit sehr geringer Steigung vom Minimum aus dem Jahre 1962 bis in Jahr 1986 mit 154 Millionen Schweizerfranken. Von 1986 an vollzieht sich eine sprunghafte Zunahme, die im Jahre 1989 j\u00e4h auf einem H\u00f6hepunkt von 1178 Millionen Schweizerfranken abbricht. Die Importe aus S\u00fcdafrika verdoppelten sich in dieser Periode praktisch j\u00e4hrlich. Dieses Ph\u00e4nomen ist durch die von 1987 an in der Regel direkt erfolgten Importe von Rohdiamanten aus S\u00fcdafrika zu erkl\u00e4ren; bis 1986 wurden die Diamanten \u00fcber den Umweg \u00fcber Grossbritannien eingef\u00fchrt und erschienen dadurch in der Handelsstatistik auch unter diesem L\u00e4nderposten. Ab 1987 gewann dann die Diamond Trading Company in Luzern (eine Tochterfirma der s\u00fcdafrikanischen DeBeers-Gesellschaft), also eine privatwirtschaftliche Institution, f\u00fcr den Diamantenumschlag an Bedeutung. Da keine konvergenten Sanktionen f\u00fcr Diamantenimporte bestanden und Grossbritannien auch keine Sanktionen ergriffen hatte, handelte es sich nicht um Umgehungsgesch\u00e4fte. Nach 1989 nahmen die Diamantenimporte wieder rasch ab und erreichten 1991 eine H\u00f6he von 113 Millionen Schweizerfranken, was einer wertm\u00e4ssigen Abnahme gegen\u00fcber 1990 von 52 Prozent entspricht.</p><p>Neben den Diamanten nimmt das Gold eine wichtige Stellung im s\u00fcdafrikanischen Exportgesch\u00e4ft ein. 40 bis 50 Prozent der Exporteinnahmen stammen aus dem Goldgesch\u00e4ft. Die herausragende Bedeutung der Schweiz f\u00fcr den internationalen Goldhandel muss im Zusammenhang mit seiner Entstehungsgeschichte gesehen werden. Als 1968 der Goldhandel auf einen W\u00e4hrungsgoldmarkt mit reglementierten Preisen und einen Privatgoldmarkt mit freien Preisen aufgeteilt wurde, wurde der bis dahin bedeutendste Handelsplatz der Welt, London, f\u00fcr zwei Wochen geschlossen. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind unklar. In diesen Engpass sprangen die Schweizer Grossbanken, die sich unverz\u00fcglich zu einem Pool zusammenschlossen und den Handelsbetrieb aufnahmen. Der Z\u00fcrcher Goldpool wurde vom Sekund\u00e4rmarkt zum wichtigsten internationalen Goldhandelsplatz, da S\u00fcdafrika, aber auch die damalige Sowjetunion, fortan Z\u00fcrich als Umschlagplatz w\u00e4hlten. Anf\u00e4nglich liefen 80 Prozent des s\u00fcdafrikanischen Goldes \u00fcber Z\u00fcrich. Dieser Anteil nahm 1979/80 auf 55 bis 60 Prozent ab, um schliesslich Mitte der achtziger Jahre auf 40 Prozent reduziert zu werden. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Abnahme liegen im Diversifikationsinteresse der s\u00fcdafrikanischen Goldexporteure.</p><p>Nur gegen\u00fcber Gold in Form von Kr\u00fcgerrand bestanden konvergente Sanktionen (USA 1985, EG 1986). Wie bei anderen G\u00fcterkategorien, die konvergenten Sanktionen unterstanden, wurde fortan der Kr\u00fcgerrandimport statistisch \u00fcberwacht. Auch hier wurde festgestellt, dass die Schweiz nicht als Umgehungsland diente und dass das Volumen der j\u00e4hrlichen Kr\u00fcgerrandimporte ab Mitte der achtziger Jahre drastisch abnahm.</p><p>Der Import von Barrengold wird zwar statistisch erfasst, aber seit 1981 nicht mehr l\u00e4nderweise publiziert. Zwischen 1984 und 1988 hat der Import um die H\u00e4lfte auf 198 Tonnen bzw. 4,1 Milliarden Schweizerfranken abgenommen. Auf diesem Niveau stagnierte er bis zur Einstellung der statistischen \u00dcberwachung 1992, mit der Ausnahme des Jahres 1990, als eine volumenm\u00e4ssige Zunahme von 39 Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr festgestellt wurde. Die Statistik erfasst hingegen nur die direkten Importe aus S\u00fcdafrika, und eine Verzerrung des wirklichen Ausmasses der Verflechtung kann nicht ausgeschlossen werden, da Barrengold aus S\u00fcdafrika auch \u00fcber Drittl\u00e4nder in die Schweiz gelangt sein k\u00f6nnte. Es bestanden aber, es muss nochmals hervorgehoben werden, keine konvergenten Sanktionen gegen\u00fcber Barrengoldimporten aus S\u00fcdafrika.</p><p>Steinkohle rangiert, neben Gold und Diamanten, unter den wichtigsten drei Exportg\u00fctern S\u00fcdafrikas. Vor allem w\u00e4hrend der Periode von 1987 bis 1991 importierte die Schweiz durchschnittlich 85,25 Prozent des j\u00e4hrlichen Gesamtbedarfs aus der Kaprepublik. Es ist seit 1983 ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Das Importmaximum wurde 1990 erreicht als eine Menge von 422 294 Tonnen mit einem Wert von 41 Millionen Schweizerfranken eingef\u00fchrt wurde. Im Jahr zuvor waren es noch 24 000 Tonnen gewesen. Die Menge von 1987 (370 000 Tonnen im Wert von 26,1 Millionen Schweizerfranken) wurde jedoch auch 1980 erreicht, als noch kein Land Sanktionen ergriffen hatte. Der Anstieg l\u00e4sst sich durch die Abwertung des Randes gegen\u00fcber dem Schweizerfranken erkl\u00e4ren, so dass die s\u00fcdafrikanische Steinkohle gegen\u00fcber den europ\u00e4ischen Konkurrenzprodukten preislich deutlich g\u00fcnstiger war. Im Schlussjahr der vom Bundesrat eingesetzten statistischen \u00dcberwachung, 1991, ging der Steinkohleimport mengenm\u00e4ssig um 19 Prozent auf 340 000 Tonnen und preism\u00e4ssig um 34 Prozent auf 27 Millionen Schweizerfranken zur\u00fcck. Die Importe aus S\u00fcdafrika deckten aber nur gar 92 Prozent des schweizerischen Gesamtbedarfs. Daraus l\u00e4sst sich schliessen, dass vor allem die geringere schweizerische Gesamtnachfrage nach Steinkohle im Jahre 1991 f\u00fcr den Importr\u00fcckgang verantwortlich ist. Es gibt keine Anzeichen daf\u00fcr, dass die Steinkohleimporte Umgehungsgesch\u00e4ften gedient haben. Es bestanden auch keine konvergenten Sanktionen gegen\u00fcber Steinkohleimporten aus S\u00fcdafrika. Umgehungsgesch\u00e4fte sind deswegen unwahrscheinlich, weil geringe Margen auf Steinkohle bestanden. Ein Reexport der Steinkohle h\u00e4tte folglich \u00f6konomisch wenig Sinn gemacht. Man kann also mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Kohlenimporte dem Eigenverbrauch dienten. Der Bundesrat hat diese Analyse schon im Jahre 1988 auf die Einfache Anfrage Rechsteiner 88.685 vom 23. Juni 1988 vorgenommen.  Auch in diesem Fall (wie zuvor bei der Interpellation Braunschweig 86.948, bei der Interpellation Rechsteiner 87.918 und anderen) wurde keine den Bundesrat verpflichtende Motion eingereicht, und der Bundesrat konnte davon ausgehen, dass der Gesetzgeber die bis dorthin ergriffenen Massnahmen, die im Rahmen der existierenden Rechtsgrundlagen erfolgt waren, mehrheitlich unterst\u00fctzte und keine Ausdehnung der Eingriffe in die in der Verfassung festgelegte Handels- und Gewerbefreiheit verlangte.</p><p>Die kompromisslose Haltung des Bundesrates in der Verurteilung der s\u00fcdafrikanischen Apartheidpolitik l\u00e4sst sich klar dokumentieren. Der Leiter der schweizerischen Delegation an der Uno-Konferenz f\u00fcr Menschenrechte, die 1968 in Teheran stattfand, liess \u00fcber die schweizerische Haltung keine Fragen offen. Er nannte die Apartheid eine st\u00e4ndige Verletzung der Menschenrechte in der tr\u00fcgerischen Idee, dass sich diskriminierende Beziehungen zwischen verschiedenen Rassen vom biologischen Standpunkt aus rechtfertigen lassen. Diese Rassendiskriminierung sei zu einem \"politischen System erhoben, das offen ein allgemein anerkanntes, stehendes Prinzip, die Gleichheit aller Menschen, verneint. Dieses System steht ebenfalls im Widerspruch zur Menschenw\u00fcrde und zum Respekt vor den Individualrechten. In dieser Gemeinschaft werden Menschen allein wegen ihres Rassenunterschiedes vollkommen voneinander isoliert. Eine Minderheit zwingt einer Mehrheit einer anderen Rasse eine andere rechtliche, wirtschaftliche und erzieherische Entwicklung auf. Und dies geschieht, ohne diese Mehrheit zu befragen, ohne ihr das mindeste Recht einzur\u00e4umen, an den Entscheidungen mitzuwirken, die in so einschneidender Weise ihre Arbeit, ihre Erziehung, ihr Leben, ihre ganze Existenz und ihr Schicksal bestimmen. Es ist deshalb wichtig, diesen Sachverhalt festzuhalten, wie dies Juristen, \u00d6konomen und Soziologen - die man nicht der Parteilichkeit bezichtigen k\u00f6nnte - sowie die Studien der Uno, der Unesco und der Internationalen Arbeitsorganisation getan haben. Vergleicht man das ganze System der Apartheid und die Lebensbedingungen, die dieses System einer Rassengruppe aufzwingt, mit der universellen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte, so ergibt sich eine offensichtliche Unvereinbarkeit. Die Schweiz hat die Erkl\u00e4rung der Menschenrechte immer geachtet; sie kann nicht schweigen, wenn sie vors\u00e4tzlich und st\u00e4ndig verletzt wird. Die demokratische und humanit\u00e4re Tradition meines Landes weist das Bild einer Gemeinschaft, wie es die Apartheid schafft, zur\u00fcck. Die schweizerischen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen nicht anders als dieses System moralisch verurteilen\". (Rede vom 2. Mai 1968)</p><p>Seither hatte die Schweiz wiederholt \u00f6ffentlich Apartheid und Rassendiskriminierung verurteilt und sich gegen Menschenrechtsverletzungen und die Anwendung von Gewalt sowie f\u00fcr die Freilassung politischer Gefangener ausgesprochen.</p><p>Folgerichtig fasste der Bundesrat die schweizerische Haltung zur Sanktionenfrage und zur Apartheid am Ende seiner Erkl\u00e4rung vom 22. September 1986 zusammen: \"Wenn die Schweiz nicht an die Zweckm\u00e4ssigkeit von wirtschaftlichen Sanktionen glaubt und am Prinzip der Universalit\u00e4t ihrer Wirtschaftsbeziehungen festh\u00e4lt, so darf dies in keiner Weise als Unterst\u00fctzung der Apartheid verstanden werden.\"</p><p>Schwerwiegende Vorw\u00fcrfe aus der Uno an die Schweiz wurden im Wirtschafts- und Sozialrat (Kommission f\u00fcr transnationale Firmen), im Ausschuss \u00fcber das Waffenembargo und im Namibiarat der Vereinten Nationen erhoben. So wurden die Schweiz und die anderen wichtigen westlichen Handelspartner beschuldigt, trotz wiederholten Appellen keine Sanktionen ergriffen zu haben, wobei die Schweiz mit Grossbritannien, den USA, der BRD und Frankreich als f\u00fcnftgr\u00f6sster Investor besonders hervorgehoben wurde. Die Schweizer Banken, so die Kommission f\u00fcr transnationale Firmen, h\u00e4tten mit ihren Krediten entscheidend dazu beigetragen, die s\u00fcdafrikanische Volkswirtschaft in besonders kritischen Momenten zu unterst\u00fctzen. Ebenso wurde die Schweiz, deren Vertreter immer klar die Ergreifung von wirtschaftlichen Massnahmen abgelehnt h\u00e4tten, beschuldigt, Umgehungsgesch\u00e4fte, im Verstoss gegen die Sanktionsmassnahmen anderer Staaten, zugelassen zu haben. \u00dcberdies hatte der vom Sicherheitsrat eingesetzte Ausschuss \u00fcber das Waffenembargo die Schweiz aufgefordert, den Export von etwa sechzig Pilatus-Trainingsflugzeugen nach S\u00fcdafrika zu verhindern. Das Zentrum gegen die Apartheid der Uno kritisierte, dass die Kreditgesch\u00e4fte (die u. a. auch von schweizerischen Finanzinstituten get\u00e4tigt wurden) einen wichtigen Bestandteil darstellen w\u00fcrden, der das \u00dcberleben der s\u00fcdafrikanischen Wirtschaft gew\u00e4hrleiste und somit indirekt ein systemerhaltendes Element darstelle. Ebenso wird in diesem Bericht erw\u00e4hnt, dass die Schweiz die Desinvestitionskampagne anderer L\u00e4nder (u. a. USA, Grossbritannien und nordische L\u00e4nder) nicht mittrage.</p><p>Obwohl die Uno 1985 wirtschaftliche Sanktionen nur empfohlen hatte, beschleunigten die von verschiedenen Staaten, namentlich den USA und den Staaten der EG, ergriffenen partiellen Sanktionen sowie der Zerfall der Sowjetunion gleichwohl den Anfang des Endes der Apartheid in S\u00fcdafrika, da f\u00fcr S\u00fcdafrika eine deutliche Verschlechterung der vorab politischen internationalen Rahmenbedingungen eintrat. Nach heutiger politischer \u00dcberzeugung h\u00e4tte die Schweiz wohl ihrerseits autonome wirtschaftliche Massnahmen im Einklang mit der Wirtschaftssanktionenpolitik der Uno ergriffen, weil in den j\u00fcngsten Jahren eine \"Neuausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik hinsichtlich der Neutralit\u00e4t\" eingeleitet worden ist, wie dies der Bundesrat in seinem Bericht \u00fcber die schweizerische Aussenpolitik in der neunziger Jahren dargelegt hat (BBl 1994 I 239).</p><p>Dass die Schweiz anders gehandelt hat, ist nur aus der damals sicherlich klaren und in sich geschlossenen Haltung des Bundesrates, in erster Linie gest\u00fctzt auf neutralit\u00e4tspolitische \u00dcberlegungen in bezug auf die Sanktionenpolitik gegen\u00fcber S\u00fcdafrika, zu erkl\u00e4ren, die sich im nachhinein zwar aus der Zeit verst\u00e4ndlich, aber politisch nicht als weitsichtig erwies. Es w\u00e4re aber falsch zu sagen, dass die Schweiz ab 1985 zur wirtschaftlichen St\u00fctze S\u00fcdafrikas geworden sei. Wie erw\u00e4hnt, sind seit 1984 Kapitalexporte und Goldimporte rapide zur\u00fcckgegangen; die gestiegenen Diamantimporte sind insofern unerheblich, als sie auch legal von Firmen in Grossbritannien h\u00e4tten get\u00e4tigt werden k\u00f6nnen. Ebenso verdient die Tatsache Erw\u00e4hnung, dass die Schweiz auf der Grundlage der vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen nicht zur Drehscheibe von Umgehungen ergriffener Sanktionen geworden ist.</p><p>Die Erkl\u00e4rung des Bundesrates von 1986 er\u00f6ffnete aber eine zus\u00e4tzliche, neue Dimension in den Beziehungen mit S\u00fcdafrika, n\u00e4mlich die Begr\u00fcndung eines \"Programms der positiven Massnahmen\", mit welchen die Schweiz die \u00dcberwindung der Apartheid und den Durchbruch zur Demokratie mit konkreten Projekten unterst\u00fctzte.</p><p>Von 1986 bis zum Fr\u00fchjahr 1994 stellte sie daf\u00fcr etwa 50 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung. Davon ging ein guter Teil an s\u00fcdafrikanische NGO, die sich gegen die menschenrechtsverletzende Politik der Apartheid und f\u00fcr den Schutz und die Rehabilitierung von Opfern dieses Regimes engagierten (Legal Ressouce Centre, Black Sash, Lawyers for Human Rights usw.). Ein anderer Teil wurde f\u00fcr die Demokratief\u00f6rderung eingesetzt. Die Schweiz hat dabei u. a. das historische Treffen in Dakar im Jahre 1987 zwischen Vertretern des ANC und der s\u00fcdafrikanischen Wirtschaft mitfinanziert. Im Dezember 1993 und im Juli 1994 beherbergte sie Verfassungsgespr\u00e4che. Die Abhaltung der ersten demokratischen Wahlen vom April 1994 wurden mit rund 1,7 Millionen Franken und der Entsendung von hundert Wahlbeobachtern unterst\u00fctzt. Dar\u00fcber hinaus hat die Schweiz zahlreiche bilaterale Interventionen bei der damaligen s\u00fcdafrikanischen Regierung unternommen, um Opfern der Apartheid direkt zu helfen.</p><p>Ausserordentlich schwierig erwies sich die Herstellung von ersten Kontakten der schweizerischen Politik und Wirtschaft mit dem ANC. Der Prozess des gegenseitigen Kennenlernens gestaltete sich langwierig, wobei in erster Linie verschiedene politische \u00dcberzeugungen aufeinandertrafen. Die Schweiz unterst\u00fctzte im Jahre 1987 finanziell den Kongress des ANC von Dakar, bei dem zum ersten Mal Vertreter des ANC mit hohen Wirtschaftsvertretern des Apartheidregimes zusammentrafen. Schweizerischerseits wurden die Kontakte seit den achtziger Jahren mit dem ANC-Pr\u00e4sidenten Oliver Tambo intensiviert, der sich mehrmals privat in der Schweiz aufhielt. Der Besuch des damaligen ANC-Vizepr\u00e4sidenten Nelson Mandela bei Bundesrat Felber 1990 war ein erster Durchbruch zu einer positiven Ausgestaltung der schweizerisch-s\u00fcdafrikanischen Beziehungen. Die schweizerischen Kontakte mit dem ANC kannten jedoch auch danach noch schwierige Phasen, von denen diejenige eines Verkaufes von PC-7-Flugzeugen erst im Mai 1993 anl\u00e4sslich des Besuches von Thabo Mbeki bei den Vorstehern des EDA und des EMD gel\u00f6st wurde. Mit diesem Besuch begann ein konstruktiver Dialog, der zu engen, intensiven, heute ausgesprochen freundschaftlichen Kontakten f\u00fchrte.</p><p>Dieser Aufbau der Beziehungen zum ANC gestattete bereits 1995 die Unterzeichnung zweier gewichtiger Vertr\u00e4ge zwischen der Schweiz und S\u00fcdafrika, n\u00e4mlich eines Investitionsschutzabkommens und eines Abkommens mit Einbezug der Internationalen Arbeitsorganisation \u00fcber die \"Pr\u00e4vention und L\u00f6sung von Konflikten und die F\u00f6rderung der Demokratie am Arbeitsplatz in S\u00fcdafrika\".</p><p>Die aktuellen Beziehungen mit S\u00fcdafrika sind sehr gut und wurden in den letzten Jahren intensiviert. Die Schweiz hat gezielt, \u00fcber zahlreiche Kontakte, das Zustandekommen demokratischer Wahlen unterst\u00fctzt. Nach den beispielhaft erfolgreichen Wahlen wurde beschlossen, die Entwicklung S\u00fcdafrikas und den Aufbau der neuen demokratischen Staatsordnung mit 80 Millionen Franken f\u00fcr die Jahre 1995-1999 zu unterst\u00fctzen. F\u00fcr die Entwicklungszusammenarbeit sind 60 Millionen Franken vorgesehen, f\u00fcr friedens- und demokratief\u00f6rdernde Massnahmen 20 Millionen Franken. In diesem Kontext unterst\u00fctzt die Schweiz sodann die Truth and Reconciliation Commission S\u00fcdafrikas, welche durch die Aufarbeitung der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zur Vers\u00f6hnung im Land leistet. Ferner unterst\u00fctzt das Bawi mit 10 Millionen Franken die Entwicklung des Privatsektors und f\u00f6rdert namentlich Unternehmer aus den benachteiligten Bev\u00f6lkerungsgruppen. Die zahlreichen hochrangigen bilateralen Kontakte in den vergangenen Jahren (Bundespr\u00e4sident Stich und Bundesrat Cotti, 1994, sowie Bundespr\u00e4sident Delamuraz, 1996, in S\u00fcdafrika; Pr\u00e4sident Mandela, 1995, 1997, Vizepr\u00e4sident Mbeki, 1995, 1996, 1997, Vizepr\u00e4sident de Klerk, 1995, sowie Erzbischof Tutu, 1995, in der Schweiz) haben zu einer ausf\u00fchrliche Er\u00f6rterung der schweizerisch-s\u00fcdafrikanischen Beziehungen Gelegenheit geboten. H\u00f6hepunkte dieser Kontakte war zweifelsohne der offizielle Besuch von Pr\u00e4sident Mandela in Bern am 3. September 1997.</p><p>S\u00fcdafrika stellt ein eindr\u00fcckliches Beispiel dar, wie dank Weisheit, Toleranz und Vers\u00f6hnung ein Land schnell und erfolgreich aus einer dramatischen Konfliktsituation herauskommen kann. Dar\u00fcber hinaus bedeutet S\u00fcdafrika - dessen ist sich die Schweiz zutiefst bewusst - eine grosse Hoffnung f\u00fcr den ganzen afrikanischen Kontinent. Diese Funktion S\u00fcdafrikas, des grossen Landes von Pr\u00e4sident Mandela und Vizepr\u00e4sident Mbeki, kommt in zahlreichen Kontakten mit politischen Verantwortlichen anderer afrikanischer L\u00e4nder zum Ausdruck.</p><p>2. Die Einsetzung einer unabh\u00e4ngigen Expertengruppe zur geschichtlichen Aufarbeitung von Fragen der schweizerischen Politik, gest\u00fctzt auf einen Beschluss des Parlamentes, sollte nach Meinung des Bundesrates lediglich in Ausnahmef\u00e4llen erfolgen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Aufarbeitung historischer Fakten grunds\u00e4tzlich Aufgabe der freien wissenschaftlichen Forschung im Rahmen der daf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bedingungen ist. Es steht dabei den Wissenschaftern frei, die sie interessierenden Fragen als Forschungsobjekt zu w\u00e4hlen. Somit ist es durchaus denkbar, dass sich einzelne Wissenschafter z. B. im Rahmen von Nationalfondsprojekten auch mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und S\u00fcdafrika befassen k\u00f6nnten.</p><p>3. Wie in der Antwort auf die erste Frage dargelegt, hat der Bundesrat in seinen damaligen Beziehungen zu S\u00fcdafrika w\u00e4hrend der \u00c4ra der Apartheid eine damals konsequente Politik verfolgt, die namentlich auch im Bereich der Wirtschaftspolitik auf klaren Grunds\u00e4tzen beruhte. Eine Wertung ist in der Anwort auf die Frage 1 vorgenommen worden. Ob irgendwelche Folgerungen f\u00fcr die schweizerische (Wirtschafts-)Politik der Gegenwart und Zukunft aufgrund von heute gar noch nicht vorliegenden Untersuchungsergebnissen zu ziehen w\u00e4ren, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine rein hypothetische Frage, die sich nicht beantworten l\u00e4sst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(875491200000)\/","SubmittedBy":"Hollenstein Pia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(875491200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750802955427)\/","SubmissionDate":"\/Date(858816000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}