{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1035","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Erteilung von Bewilligungen betreffend die Er\u00f6ffnung neuer Kurs\u00e4le mit Boulespiel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Gest\u00fctzt auf welche gesetzliche Grundlage hat der Bundesrat das Moratorium betreffend die Bewilligung von neuen Kurs\u00e4len mit Boulespiel ausgesprochen, und wie lange soll dieses - nachdem der Entwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber Spielbanken auf massive Kritik von Parteien, Tourismuskantonen und anderen Interessierten gestossen ist, so dass sich dessen Inkrafttreten verz\u00f6gern wird - aufrechterhalten werden?</p><p>2. Was geschieht mit den Kursaalbewilligungsgesuchen, welchen von seiten der jeweiligen Standortkantone bereits entsprochen wurde und die nun zufolge des Moratoriums seit bald einem Jahr blockiert sind?</p><p>3. Sieht sich der Bundesrat in der Lage, die bei ihm h\u00e4ngigen, kantonal bereits bewilligten, durch das Moratorium sistierten Gesuche mit einer \u00dcbergangsl\u00f6sung bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber Spielbanken mit sofortiger Wirkung zu deblockieren?</p><p>4. Wann kann der geplante Kursaal in Rorschach, f\u00fcr den der st\u00e4dtische Verkehrsverein nach Erhalt der Betriebsbewilligung durch den Kanton St. Gallen am 11. Juni 1996 betr\u00e4chtliche Investitionen t\u00e4tigte und Verpflichtungen nach Treu und Glauben einging, mit der Bewilligung des Bundesrates rechnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verordnung vom 1. M\u00e4rz 1929 \u00fcber den Spielbetrieb in Kurs\u00e4len sieht in Artikel\u00a01 Absatz\u00a04 vor, dass die kantonalen Boulespielbewilligungen vom Bundesrat genehmigt werden m\u00fcssen. Diese Vorschrift st\u00fctzt sich, wie auch die \u00fcbrige Verordnung, direkt auf den bisherigen, immer noch in Kraft stehenden Artikel\u00a035 der Bundesverfassung ab. Aus der Analyse der Materialien ergibt sich, dass die Genehmigung der kantonalen Boulespielbewilligungen konstitutiven und nicht bloss deklaratorischen Charakter hat und dass dem Bundesrat bei der Genehmigung ein weiter Ermessensspielraum einger\u00e4umt worden ist.</p><p>Grundgedanke dieser Regelung war und ist es, dem Bundesrat ein Instrument in die Hand zu geben, um unausgewogenen Entwicklungen in einzelnen Kantonen oder Landesteilen entgegentreten und generell das Kursaalwesen in eine den Interessen des gesamten Landes dienende, geordnete Bahn lenken zu k\u00f6nnen. Insbesondere sollte ihm damit auch die M\u00f6glichkeit gegeben werden, \u00dcberhitzungserscheinungen im Geldspielbereich zu begegnen.</p><p>Der Kursaal- und Geldspielautomatenbereich hat, vor allem nach der Volksabstimmung vom 7. M\u00e4rz 1993, einen unvorhersehbar dynamischen Boom erlebt: Gab es in der Schweiz im Vorfeld der Verfassungsabstimmung noch 15 Kurs\u00e4le, die das Boulespiel betrieben, sind es heute bereits deren 24. \u00dcber 20 weitere Projekte sind bekannt. Anfang 1993 waren lediglich in 6 Kurs\u00e4len insgesamt knapp 600 Automaten in Betrieb, heute stehen in fast allen Kurs\u00e4len solche Ger\u00e4te, und ihre Anzahl hat sich vervierfacht. Gesamthaft wird der Ger\u00e4tebestand in der Schweiz (Gastst\u00e4tten und Spielsalons inbegriffen) mittlerweile auf weit \u00fcber 10 000 solcher Ger\u00e4te gesch\u00e4tzt. Keiner der Kurs\u00e4le hatte seinerzeit ein Jackpotsystem oder Banknotenakzeptoren in Betrieb, heute geh\u00f6ren sie sozusagen zur Standardausr\u00fcstung.</p><p>Um diesen Boom unter Kontrolle zu bringen, hatte der Bundesrat von seinem ihm zustehenden polizeilichen Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und am 24. April 1996 das Moratorium beschlossen. Gleichzeitig hatte der Bundesrat das EJPD beauftragt, die bisherige Homologationspraxis der Geldspielautomaten zu \u00fcberpr\u00fcfen. Im Verlaufe der letzten zwanzig Jahre hatte sich diese konstant weiterentwickelt und dazu gef\u00fchrt, dass sich die homologierten Geschicklichkeitsspielautomaten zu stark den in der Schweiz verbotenen Gl\u00fccksspielautomaten angen\u00e4hert hatten.</p><p>Die Notwendigkeit einer Praxis\u00e4nderung wurde vom Bundesrat erkannt, und auch die Voraussetzungen hierf\u00fcr sind erf\u00fcllt. Anl\u00e4sslich der parlamentarischen Vorberatung des Entwurfes wurde deutlich, dass die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates die \u00dcberzeugung des Bundesrates in bezug auf die Notwendigkeit einer Praxis\u00e4nderung teilt. Um die Praxis\u00e4nderung auf die Tendenzen in den parlamentarischen Beratungen zum Entwurf des neuen Spielbankengesetzes abzustimmen, rechtfertigt es sich, noch zuzuwarten, bis gefestigte Erkenntnisse von seiten des Parlamentes verf\u00fcgbar sind.</p><p>Das Moratorium muss deshalb einstweilen noch in Kraft bleiben, bis es allenfalls durch andere flankierende Massnahmen abgel\u00f6st werden kann, welche ein unkontrolliertes Wiederaufflammen des Booms verhindern.</p><p>2. Die Gesuche bleiben bis zur Aufhebung des Moratoriums sistiert.</p><p>3. Eine sofortige Aufhebung des Moratoriums bzw. eine sofortige \"Deblockierung\" der Gesuche mittels einer \"\u00dcbergangsl\u00f6sung\" ist aus den unter Ziffer 1 in fine erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden zurzeit nicht m\u00f6glich. Eine sp\u00e4tere Aufhebung des Moratoriums hingegen ist vor dem Inkrafttreten des neuen Spielbankengesetzes unter den in Ziffer 1 erw\u00e4hnten Voraussetzungen denkbar.</p><p>4. Da der Bundesrat bereits am 24. April 1996 das Moratorium beschlossen hat, k\u00f6nnen sich die Promotoren des Kursaales Rorschach nicht mehr auf Treu und Glauben berufen, nachdem die kantonale Bewilligung erst am 11. Juni desselben Jahres erteilt worden ist und die Investitionen nach diesem Zeitpunkt get\u00e4tigt worden sind. Im \u00fcbrigen ist die Behandlung des Genehmigungsgesuches sistiert und daher materiell noch nicht \u00fcberpr\u00fcft. Nach Aufhebung des Moratoriums wird das Gesuch gepr\u00fcft werden. Aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden ist der Zeitpunkt noch offen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(881539200000)\/","SubmittedBy":"Alder Fredi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(881539200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750798983620)\/","SubmissionDate":"\/Date(858816000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}