{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971042,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971042,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1042","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Ausl\u00e4nder ohne Aufenthaltsbewilligung. Zulassung zur Krankenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vor Inkrafttreten des neuen KVG konnten sich Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ohne Aufenthaltsbewilligung bei den Kassen gegen Krankheit versichern lassen, ohne \u00fcber ihren Aufenthaltsstatus befragt zu werden.</p><p>Die Krankenversicherungsverordnung unterstellt nun aber der Versicherungspflicht:</p><p>- Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen mit einer Aufenthaltsbewilligung;</p><p>- Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen mit einer Aufenthaltsbwilligung von mehr als drei Monaten, die f\u00fcr eine Behandlung in der Schweiz nicht \u00fcber einen ausreichenden Versicherungsschutz verf\u00fcgen;</p><p>- Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben oder denen die vorl\u00e4ufige Aufnahme gew\u00e4hrt wurde.</p><p>Nach dieser Bestimmung k\u00f6nnen Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen ohne Aufenthaltsbewilligung keiner Krankenkasse beitreten; hingegen toleriert man eine Erwerbst\u00e4tigkeit und zieht von entsprechenden Einkommen gar die AHV-Beitr\u00e4ge ab. Bei Krankheit wenden sich diese Personen, soweit sie die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen k\u00f6nnen, an die Sozialhilfe.</p><p>Will der Bundesrat diese heikle Sitaution verbessern, indem er beispielsweise den Krankenkassen eine gr\u00f6ssere Autonomie beim Abschluss von Versicherungen mit solchen Personen gew\u00e4hrt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Inkraftsetzung des neuen Krankenversicherungsgesetzes und die Einf\u00fchrung der obligatorischen Krankenversicherung haben in bezug auf den pers\u00f6nlichen Anwendungsbereich der Krankenversicherung eine \u00c4nderung gebracht. Grunds\u00e4tzlich wurde der Kreis, der im Sinne des KVG der obligatorischen Versicherung unterstellten Personen insofern erweitert, als alle Personen, die in der Schweiz niedergelassen sind und diejenigen die \u00fcber eine Aufenthaltsbewilligung nach KVV verf\u00fcgen, eingeschlossen sind. Bei der Ausarbeitung der Durchf\u00fchrungsverordnung (KVV) erachtete es der Bundesrat nicht als opportun, Situationen wie die der Ausl\u00e4nder ohne g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung ausdr\u00fccklich auf gesetzgeberischem Wege zu regeln. Hingegen wurde der Begriff Wohnsitz in Artikel\u00a01 Absatz a KVV im Sinne der Artikel\u00a023 bis 26 des Zivilgesetzbuches (ZGB) ausgedehnt. Artikel\u00a024 Absatz\u00a02 ZGB sieht die Annahme eines fiktiven Wohnsitzes f\u00fcr Personen vor, die ihren im Ausland begr\u00fcndeten Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz noch keinen neuen gemeldet haben. Tritt diese Situation nach Artikel\u00a024 Absatz\u00a02 ZGB ein, ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Person obligatorisch der Krankenversicherung nach KVG unterstellt ist.</p><p>Im \u00fcbrigen hat der Bundesrat wie bei den anderen Sozialversicherungen darauf verzichtet, diese F\u00e4lle ausdr\u00fccklich im Gesetz zu regeln. So gilt sowohl im Bundesgesetz \u00fcber die AHV und die IV als auch grunds\u00e4tzlich im Unfallversicherungsgesetz die Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz als Unterstellungskriterium. Keines dieser Gesetze sieht jedoch ausdr\u00fccklich eine L\u00f6sung f\u00fcr Ausl\u00e4nder ohne Aufenthaltsbewilligung vor. Die Rechtsprechung pr\u00e4zisierte in diesem Zusammenhang, dass die Art der Erwerbst\u00e4tigkeit von geringer Bedeutung sei: Das beitragspflichtige Einkommen kann aus einer erlaubten oder einer unerlaubten T\u00e4tigkeit stammen, Schwarzarbeit im besonderen, denn es w\u00e4re nicht logisch, das Einkommen aus Schwarzarbeit beitragspflichtig zu machen und gleichzeitig s\u00e4mtliche Leistungsanspr\u00fcche beim Eintritt eines Versicherungsfalles zur\u00fcckzuweisen.</p><p>Wie diese Rechtsprechung lehrt, kommen ausl\u00e4ndischen Personen ohne g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung mindestens die gleichen Rechte und Pflichten wie den anderen Versicherten zu, wenn die Kassen sie bereits zu ihren Versicherten z\u00e4hlen. Die Entscheidung, wer sich bei ihnen versichern kann oder nicht und zu welchen Bedingungen, in das Ermessen der Krankenkassen zu stellen, scheint hier nicht angebracht. Das KVG weist die Aufgabe der Kontrolle und der Zuweisung ausdr\u00fccklich den Kantonen zu (Artikel\u00a06 KVG und Artikel\u00a010 KVV). Somit obliegt es der letzteren zu entscheiden, ob eine Person die Voraussetzungen zu Unterstellung unter die obligatorische Krankenversicherung erf\u00fcllt, weil die Kantone beispielsweise ihre Anwesenheit auf ihrem Territorium tolerieren und die Annahme eines fiktiven Wohnsitzes somit realisiert w\u00fcrde.</p><p>Dies bedeutet insbesondere, dass die Kassen von sich aus nicht Personen ausschliessen k\u00f6nnen, die sich nach ihrem Ermessen nicht in einer regul\u00e4ren Situation befinden; im Zweifelsfall haben sich die Kassen an die f\u00fcr die Unterstellung unter die obligatorische Krankenversicherung zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden zu wenden. Der Bundesrat schliesst f\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen ohne g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung die M\u00f6glichkeit nicht aus, der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt zu werden, wenn die Voraussetzungen nach KVG und nach KVV, die auf das Zivilgesetzbuch verweisen, erf\u00fcllt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(865209600000)\/","SubmittedBy":"Jaquet-Berger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(865814400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750806441263)\/","SubmissionDate":"\/Date(858902400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}