{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971044,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971044,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1044","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Administrierte Preise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach Berechnungen der OECD (\"Financial Market Trend\", 66, M\u00e4rz 1997) haben die weltweiten Privatisierungen 1996 einen Rekordumfang erreicht. 1997 geht man von noch h\u00f6heren Zahlen aus; ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht.</p><p>Wie stellt sich der Bundesrat zur Entwicklung, dass im Ausland die Privatisierungswelle rollt, die Schweiz aber nur z\u00f6gerlich Aktivit\u00e4ten entfaltet?</p><p>Wie rechtfertigt der Bundesrat, dass er nicht bereit ist, Massnahmen gegen die nach seiner Diktion \"grunds\u00e4tzlich nicht w\u00fcnschenswerten\" administrierten Preise zu ergreifen, sondern lediglich anf\u00fchrt, dass die Empfehlungen des Preis\u00fcberwachers bei den Beh\u00f6rden Beachtung finden?</p><p>Die angebliche Unm\u00f6glichkeit, eine Zusammenstellung \u00fcber die administrierten Preise in der Schweiz zu erstellen, weist eher darauf hin, dass der Bundesrat nicht bereit ist, sich dieses Themas mit der notwendigen Intensit\u00e4t anzunehmen. Die Aussage des Bundesrates, dass die Abgrenzung zwischen regulierten und nicht regulierten Bereichen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, darf nicht \u00fcberbewertet werden. Im \u00fcbrigen ist das Argument, dass die Zusammenstellung zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung veraltet ist, nicht stichhaltig. Es weist nichts darauf hin, dass s\u00e4mtliche administrierten Preise nach kurzer Zeit wieder verschwinden. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat den Widerspruch, dass er die marktwirtschaftliche Erneuerung vorantreiben will, aber nicht bereit ist, Daten, die den Zielerreichungsgrad dokumentieren, zu ver\u00f6ffentlichen?</p><p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass seine bisherigen Bem\u00fchungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung (Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz, Gesetz \u00fcber die technischen Handelshemmnisse) im international immer h\u00e4rter werdenden Standortwettbewerb als ausreichend betrachtet werden m\u00fcssen? Ist er der Ansicht, dass er seine Verantwortung durch die Delegation dieser wichtigen Aufgabe an die Wettbewerbskommission wahrnimmt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Erg\u00e4nzung seiner Antwort vom 19. Februar 1997 auf die \u00e4hnliche Einfache Anfrage Hasler Ernst vom 11. Dezember 1996 Administrierte Preise (96.1124; AB 1997 N 634) h\u00e4lt der Bundesrat folgendes fest:</p><p>1. Der weltweite Trend zur Entstaatlichung und Privatisierung ist durch erhebliche L\u00e4nderunterschiede gepr\u00e4gt; in demokratischen Staaten ist das Tempo des wirtschaftlichen Wandels von der rechtlichen und politischen Machbarkeit abh\u00e4ngig. Der Bundesrat verfolgt ein ehrgeiziges Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung, das Privatisierungen miteinschliesst. Er ist bestrebt, dieses in der politischen Praxis umzusetzen. Davon zeugen z. B. die Liberalisierung der Post und der Telekommunikation sowie die weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Entstaatlichung der SBB, der R\u00fcstungsbetriebe und anderer Bundesanstalten. Zudem steht eine umfassende Liberalisierung des Energiesektors an (Elektrizit\u00e4t, Gas).</p><p>2. Administrierte Preise werden vom Bundesrat nicht als unerw\u00fcnscht erkl\u00e4rt. Solange es wettbewerbliche Ausnahmebereiche gibt - aus welchen politischen Gr\u00fcnden auch immer -, muss die fehlende Kontrolle des Marktes durch eine Kontrolle der \u00f6ffentlichen Hand ersetzt werden. Es w\u00e4re somit nicht sinnvoll, Massnahmen \"gegen\" administrierte Preise ergreifen zu wollen. Vielmehr sind \u00f6ffentliche Produktions- und Preisvorschriften durch Entstaatlichung und Privatisierung sowie Markt\u00f6ffnung und Deregulierung auf das notwendige Minimum zu beschr\u00e4nken. Zudem ist die Effizienz in den verbleibenden wettbewerblichen Ausnahmebereichen zu verbessern. Dazu geh\u00f6ren auch wirkungsorientiertere Formen der Verwaltungsf\u00fchrung bei Bund, Kantonen und Gemeinden (New Public Management). Im \u00fcbrigen werden die Empfehlungen des Preis\u00fcberwachers nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch durchgesetzt.</p><p>Diese Aktionslinien im Bereich der Staatst\u00e4tigkeit sind zu unterscheiden von Massnahmen zur F\u00f6rderung des Wettbewerbs. Das neue Kartellgesetz schiebt wettbewerbswidrigen Praktiken von Kartellen und marktm\u00e4chtigen Unternehmen einen Riegel vor. Ebenso werden das Binnenmarktgesetz und das Gesetz \u00fcber die technischen Handelshemmnisse den Preissetzungsspielraum der Unternehmen reduzieren und damit sozusagen \"branchenintern administrierte Preise\" beseitigen.</p><p>3. In der erw\u00e4hnten Antwort vom 19. Februar 1997 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass eine gewisse \u00dcbersicht administrierter Preise aus den Jahresberichten des Preis\u00fcberwachers gewonnen werden kann. Diese kann aber nicht umfassend sein. Der gr\u00f6sste Teil administrierter Preise liegt zudem im Bereich kantonaler und kommunaler Zust\u00e4ndigkeiten.</p><p>4. Der Bundesrat passt seine Anstrengungen zur marktwirtschaftlichen Erneuerung laufend den sich stetig \u00e4ndernden Anforderungen des Standortwettbewerbs an. Er hat die marktwirtschaftliche Erneuerung in seinen Regierungsrichtlinien 1995-1999 zur wirtschaftspolitischen Daueraufgabe erkl\u00e4rt.</p><p>5. Mit der Inkraftsetzung des neuen Kartellgesetzes hat der Bundesrat seine wirtschaftspolitische Verantwortung in keiner Art und Weise an die Wettbewerbskommission delegiert. Diese kann zwar ordnungspolitische Empfehlungen abgeben; ihre Hauptaufgabe besteht jedoch im verwaltungsrechtlichen Vollzug der durch die Politik vorgegebenen Wettbewerbsgesetzgebung. Die Wettbewerbskommission stellt einen von politischen Einfl\u00fcssen befreiten, strikten Vollzug des Kartellgesetzes sicher. Der Entscheid \u00fcber Empfehlungen der Wettbewerbsbeh\u00f6rden obliegt nach wie vor den zust\u00e4ndigen politischen Beh\u00f6rden. Im \u00fcbrigen kann der Bundesrat kartellgesetzwidrige Verhaltensweisen und Zusammenschl\u00fcsse von Unternehmen aus \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen ausnahmsweise zulassen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(863568000000)\/","SubmittedBy":"Hasler Ernst","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(863568000000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750805572327)\/","SubmissionDate":"\/Date(858902400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}