{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1048","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Privatisierung Telecom. Zweifelhafte Praktiken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr normal, dass der globale Koordinator der bedeutensten je in der Schweiz durchgef\u00fchrten Privatisierung ohne \u00f6ffentliche Ausschreibung und unter gr\u00f6sster Geheimhaltung bestimmt wird?</p><p>2. Mit welchen dringlichen Regelungen gedenkt der Bundesrat in Zukunft derartige Unkorrektheiten zu vermeiden?</p><p>Die Schweiz f\u00fchrt dieses Jahr die erste Privatisierung ihrer Geschichte durch. Es handelt sich dabei um eine bedeutende Operation, werden doch durch die Teilprivatisierung der Swisscom schweizerische \u00f6ffentliche Verm\u00f6genswerte (die 49\u00a0Prozent des \u00f6ffentlichen Dienstleistungsbetriebs im Bereich Telekomunikation) in der H\u00f6he von sieben bis acht Milliarden weltweit auf den B\u00f6rsenmarkt gebracht.</p><p>Bei jeder Privatisierung spielt der globale Koordinator (global coordinator) eine wesentliche Rolle. Es handelt sich dabei um jene Bank, oder um jene Gruppe von Banken, welche die Emission koordiniert und alle diesbez\u00fcglich notwendigen Schritte unternimmt. Die Bedeutung dieser Aufgabe kommt in einer sehr hohen Verg\u00fctung zum Ausdruck. F\u00fcr alle Banken zusammen, die auf allen Stufen t\u00e4tig werden, liegt die Verg\u00fctung in Form einer Kommission bei 3 Prozent, d.h. hier bei mindestens 200 Millionen Franken, wovon 60 bis 70 Prozent, d.h. mehr als 120 Millionen, auf den globalen Koordinator entfallen.</p><p>Die Wahl des oder der globalen Koordinatoren bei einer Privatisierung muss deswegen transparent sein. In diesem Fall erfolgt nun aber die Wahl unter gr\u00f6sster Geheimhaltung und, was umso schwerwiegender ist, ohne Offerten einzuhohlen, ohne ein \u00f6ffentliches Pflichtenheft zu erstellen und ohne die Verg\u00fctungen in einem transparenten Verfahren festzulegen, in dem die internationalen Banken miteinander im Wettbewerb stehen. Als Vorwand wird angef\u00fchrt, die Regelungen der Welthandelsorganisation w\u00fcrden im vorliegenden Fall nicht zum Einholen von Offerten verpflichten. Angenommen dies treffe wirklich zu, ist diese Tatsache noch kein Grund, an die Bankiers im Geheimen und ohne Ausschreibung Auftr\u00e4ge zu vergeben, die es ihnen erlauben, mit einer Privatisierung Dutzende von Millionen zu verdienen. Transparenz und Wettbewerb m\u00fcssen bei einer Privatisierung von solchem Ausmass voll spielen k\u00f6nnen, wenn man \u00f6ffentliche Gelder nicht verschleudern will.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Hinblick auf die Inkraftsetzung der PTT-Reform und die Liberalisierung des Fernmeldemarktes hat der Bundesrat die notwendigen Umsetzungsarbeiten in Gang gesetzt. Hierzu geh\u00f6rt auch die Vorbereitung eines allf\u00e4lligen B\u00f6rsenganges der Telecom PTT, wozu der Beizug ausgewiesener Finanzinstitute notwendig ist. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Funktion der sogenannten Global Co-ordinator zu, welche die Vorbereitungsarbeiten koordinieren, die f\u00fcr den B\u00f6rsengang notwendigen Unterlagen bereitstellen und bei der Aktienplazierung eine f\u00fchrende Rolle einnehmen.</p><p></p><p>Entsprechend der grossen Bedeutung der Global Co-ordinator f\u00fcr den Erfolg eines allf\u00e4lligen B\u00f6rsenganges der Telecom PTT haben Bund und Unternehmung bei der Auswahl der zu mandatierenden Banken besondere Sorgfalt walten lassen.</p><p></p><p>Die gestellten Fragen k\u00f6nnen folgendermassen beantwortet werden:</p><p></p><p>Ad 1</p><p>F\u00fcr die Vergabe von Dienstleistungen massgebend ist das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) bzw. die Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (VoeB; SR 172.056.11). BoeB und VoeB entsprechen den Vorgaben des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.42).</p><p></p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b BoeB und Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 VoeB sind nur die im Anhang 1 VoeB aufgelisteten Dienstleistungen dem Beschaffungsregime unterstellt. Anhang 1 Ziffer 6 VoeB unterstellt Versicherungs- und Bankdienstleistungen, schliesst aber finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der \u00dcbertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten sowie Dienstleistungen der Zentralbanken explizit aus. Somit untersteht die Vergabe von Dienstleistungen, wie sie die Global Co-ordinator zu erbringen haben, nicht den Vorschriften von BoeB und VoeB und es besteht keine Pflicht zur \u00f6ffentlichen Ausschreibung. Die auftragsvergebende Stelle entscheidet frei \u00fcber das anzuwendende Vergabeverfahren.</p><p></p><p>Bund und Telecom PTT haben sich entschieden, eine breitabgest\u00fctzte Wettbewerbslage zu schaffen, indem sie das Einladungsverfahren gem\u00e4ss Artikel\u00a035 VoeB gew\u00e4hlt haben. Im Einladungsverfahren ist die Auftraggeberin gehalten, mindestens drei Angebote bei Anbieterinnen und Anbietern einzuholen. Im Rahmen des Auswahlprozesses f\u00fcr die Bestimmung des Global Co-ordinatiors wurde eine Anzahl von Investmentbanken zur Offertstellung eingeladen, die weit \u00fcber das erforderliche Minimum hinausgeht. Angeschrieben wurden in- und ausl\u00e4ndische Banken die eine entsprechende Erfahrung und einen Leistungsausweis bei Aktienplazierungen im Telekommunikationsbereich vorweisen k\u00f6nnen. Bei der Auswahl der zur Offertstellung eingeladenen Banken, wie auch in den folgenden Selektionsschritten, wurde mit gr\u00f6sster Sorgfalt und unter Beizug eines spezialisierten Beraters vorgegangen. Dabei wurde auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprinzips geachtet. Massgebend waren ausschliesslich objektive Auswahlkriterien, wie z. B. die Kenntnisse der Telecom PTT und deren Umfeld, das Ausf\u00fchrungskonzept f\u00fcr den B\u00f6rsengang, die Plazierungskraft und die Kenntnisse des Telekommunikationsmarktes, das zur Verf\u00fcgung stehende Mitarbeiterteam sowie Kommissionen, Kosten und allf\u00e4llige Interessenkonflikte.</p><p></p><p>Abschliessend sei mit Nachdruck festgehalten, dass mit diesem Entscheid kein Pr\u00e4judiz \u00fcber den B\u00f6rsengang der Telecom PTT geschaffen wurde. Hier\u00fcber wird der Bundesrat fr\u00fchestens Anfang 1998 - nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen - zu befinden haben.</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Ad 2</p><p>F\u00fcr den Bundesrat besteht aus obengenannten Gr\u00fcnden kein Anlass, das seit 1. Januar 1996 in Kraft gesetzte neue Beschaffungsregime des Bundes einer Anpassung zu unterziehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(865209600000)\/","SubmittedBy":"Ziegler Jean","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(865209600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750799857767)\/","SubmissionDate":"\/Date(862185600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4507,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}