{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1067","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Von der \"Partnerschaft f\u00fcr den Frieden\" zum Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bundesrat Cotti hat am 11. Dezember 1996 das Rahmendokument zur Nato-Partnerschaft unterzeichnet. Am 1. Mai 1997 hat der Bundesrat einen Entscheid \u00fcber das individuelle Partnerschaftsprogramm (IPP) gefasst. Bereits am 30. Mai 1997 hat er in Sintra (Portugal) ohne vorangegangene Konsultation der Ausserparlamentarischen Kommission (APK) den Beitritt der Schweiz zum Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) bekanntgegeben.</p><p>An die Mitglieder der zust\u00e4ndigen Kommissionen der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te ist am 20. Mai 1997 lediglich eine schriftliche Kurzinformation zum EAPR, die viele Fragen aufwirft, abgegeben worden. Das Basisdokument zum EAPR ist den Mitgliedern der APK auch auf mehrfache Bitte hin bis zur erfolgten Unterzeichnung nicht ausgeh\u00e4ndigt worden.</p><p>Aufgrund der unklaren aussen- und friedenspolitischen Absichten des Bundesrates und zur Aufkl\u00e4rung von Widerspr\u00fcchlichkeiten in bezug auf die Partnerschaft f\u00fcr den Frieden (PfP) und den EAPR bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Warum ist dem Parlament und den Mitgliedern der APK das Basisdokument zum EAPR bis zur Beitrittserkl\u00e4rung des Bundesrates vorenthalten worden?</p><p>2a. Bundesrat Cotti hielt in einer Erkl\u00e4rung vom 30. Mai 1997 fest, dass sich mit dem Beitritt zum EAPR \"keine neuen Verpflichtungen\" ergeben.</p><p>Im Basisdokument sind jedoch verschiedene neue Verpflichtungen ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt (vgl. Ziff. 7: Verpflichtung zu mindestens vier j\u00e4hrlichen Treffen auf Ministerebene; Ziff. 8: Verpflichtung, unter dem Pr\u00e4sidium des Nato-Generalsekret\u00e4rs zu tagen; Ziff. 10 und 11: Verpflichtung zur Bereitschaft, die Zusammenarbeit auch in allgemeinen politischen Fragen, die \u00fcber den bisherigen Rahmen der PfP hinausgehen, zu vertiefen; erw\u00e4hnt sind beispielsweise wissenschaftliche Zusammenarbeit, die Besprechung \u00f6konomischer Fragen und die Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus).</p><p>2b. Bundesrat Ogi hat mehrfach erkl\u00e4rt, es gebe \"keine Integrationsdynamik\". Im Annex zum Basiskonzept zur EAPR wird jedoch im Vergleich zur PfP - nur vier Wochen nach der bundesr\u00e4tlichen Genehmigung des IPP - von einer \"neuen Qualit\u00e4tsstufe der Zusammenarbeit\", der \"Konstituierung eines neuen Mechanismus der Zusammenarbeit mit einer erweiterten politischen Dimension\" u. a. gesprochen.</p><p>Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat diese Widerspr\u00fcchlichkeiten?</p><p>3. Der Bundesrat hat mehrfach versprochen, dass \"Feldman\u00f6ver mit der Nato\" ausgeschlossen werden und er bereit sei, dies auch formell zu erkl\u00e4ren (vgl. \"Die Schweiz und die Partnerschaft f\u00fcr den Frieden\", Unterlagen zur Sondersitzung der zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen vom 20. August 1996). Leider hat er dies in keinem formellen Dokument festgehalten. Warum nicht?</p><p>4. Der Bundesrat hat sich, wie unter Frage 3 erw\u00e4hnt, gegen gemeinsame milit\u00e4rische \u00dcbungen von Kampftruppen im Rahmen der PfP ausgesprochen und dabei neutralit\u00e4tspolitische \u00dcberlegungen angef\u00fchrt. Anfang Mai hat der Bundesrat jedoch verschiedene Abkommen, u. a. auch mit den USA, angek\u00fcndigt, in deren Rahmen \"erstmals Schweizer Kampfflugzeuge an einem Training einer fremden Luftwaffe teilnehmen\" (\"Tages-Anzeiger\" vom 2. Mai 1997, S. 8).</p><p>Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat diese Widerspr\u00fcchlichkeit?</p><p>5. H\u00e4tte f\u00fcr Mitglieder der PfP auch die M\u00f6glichkeit bestanden, sich dem EAPR nicht anzuschliessen?</p><p>6. Wird die Schweiz im neuen Rat tats\u00e4chlich nur einen \"Beobachterstatus\" einnehmen, wie dies der Presse zu entnehmen war?</p><p>Wie begr\u00fcndet der Bundesrat allenfalls diese Beschr\u00e4nkung?</p><p>7. Welche Zusammenh\u00e4nge gibt es zwischen der Gr\u00fcndung des neu geschaffenen EAPR, der Nato-Osterweiterung und der Unterzeichnung einer Sicherheitsabkommen zwischen Russland und der Nato, die alle im gleichen Zeitraum erfolgten?</p><p>8. Nach dem fruchtbaren Schweizer Pr\u00e4sidialjahr in der OSZE intensiviert der Bundesrat nun offensichtlich seine Beziehungen zur milit\u00e4rorientierten Nato, einem B\u00fcndnis, das sich mit seiner nuklearen Einsatz- und Abschreckungsdoktrin \u00fcber das V\u00f6lkerrecht hinwegsetzt (vgl. Entscheid des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996). Ist er bereit, seine Aussen- und Friedenspolitik zuk\u00fcnftig wieder verst\u00e4rkt auf die umfassenderen Systeme kollektiver Sicherheit, wie sie die OSZE und die Uno darstellen, auszurichten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Beim EAPR handelt es sich wie bei der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden nicht um eine gegenseitig verhandelte Initiative, sondern um ein Angebot der Nato, das entweder angenommen oder nicht ber\u00fccksichtigt werden kann. Deshalb sind auch nie formelle Beitrittsprozeduren zur Diskussion gestanden. F\u00fcr die Ausgestaltung des Angebotes hat die Nato alle PfP-Partner seit Beginn des Jahres konsultiert, wobei immer klar war, dass sie das endg\u00fcltige Angebot selber festlegen w\u00fcrde. Urspr\u00fcnglich war geplant, den EAPR nach dem Gipfel von Madrid zu konstituieren. Mit dem Abschluss der Verhandlungen \u00fcber die Gr\u00fcndungsakte zwischen Russland und der Nato sind die Vorbereitungsarbeiten innerhalb der Nato jedoch beschleunigt worden.</p><p>In den von der Nato gef\u00fchrten Konsultationen hat die Schweiz stets klargemacht, dass sie sich am EAPR nur beteiligen werde, wenn dieser f\u00fcr sie gegen\u00fcber dem PfP-Rahmendokument keine neuen Verpflichtungen bringe. Nach der Beschleunigung der Vorbereitungsarbeiten hat der Bundesrat in seinem Entscheid vom 21. Mai 1997 diese Bedingung best\u00e4tigt und festgelegt, dass eine schweizerische Beteiligung nur m\u00f6glich sei, wenn:</p><p>- der EAPR keine neuen Verpflichtungen enthalte, die von den einzelnen Partnern nicht frei gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnten;</p><p>- der A-la-carte-Charakter des PfP-Rahmendokumentes erhalten bleibe.</p><p>Der Bundesrat hat sich stets bem\u00fcht und ist auch k\u00fcnftig bereit, die APK der R\u00e4te so umfassend wie m\u00f6glich zu informieren. Im vorliegenden Falle ergaben sich zeitliche Probleme, weil die Arbeiten innerhalb der Nato nach dem Abschluss der Verhandlungen mit Russland beschleunigt wurden. Nachdem der Bundesrat die Bedingungen f\u00fcr die schweizerische Teilnahme klar festgelegt hatte, \u00fcbergab er \u00fcber die von ihm beabsichtigte Vorgehensweise den Pr\u00e4sidenten der APK beider R\u00e4te eine schriftliche Information, die anschliessend an alle Mitglieder verteilt worden ist.</p><p>Die vorg\u00e4ngige Zustellung des Basisdokumentes war nicht m\u00f6glich, weil dessen Inhalt erst an der Sitzung des Nato-Ministerrates vom 29. Mai 1996 genehmigt wurde und bis zu diesem Zeitpunkt \u00c4nderungen des Angebotes m\u00f6glich waren. Als die schweizerische Delegation am 30. Mai 1997 in Sintra feststellen konnte, dass die vom Bundesrat festgelegten Bedingungen erf\u00fcllt waren, hat sie die schweizerische Beteiligung am EAPR angek\u00fcndigt. Im Anschluss daran ist der Text des Basisdokumentes vom Bundesrat umgehend an die Pr\u00e4sidenten der Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider R\u00e4te \u00fcbermittelt worden.</p><p>2a. Es ist nicht ersichtlich, wie dem Angebot der Nato, unter ihrem Vorsitz zweimal j\u00e4hrlich Konsultationstreffen auf Ebene der Aussen- und Verteidigungsminister durchzuf\u00fchren, neue Verpflichtungen zu entnehmen sind. Die Schweiz hat in Sintra deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Bewahrung der grundlegenden Elemente des PfP-Rahmendokumentes, zu denen insbesondere das A-la-carte-Prinzip geh\u00f6rt, f\u00fcr sie von entscheidender Bedeutung sind. Dem ist von keiner Seite widersprochen worden. Inhaltlich stimmen die Themen, die f\u00fcr den Konsultationsprozess vorgesehen sind, mit den Zielsetzungen des PfP-Rahmendokumentes \u00fcberein. Das Basisdokument bringt einzig die M\u00f6glichkeit, dass Partner individuell oder in Gruppen zu Themen, die f\u00fcr sie von besonderem Interesse sind, intensivere Konsultationen aufnehmen.</p><p>2b. Im EAPR sind ein Konsultationsforum, n\u00e4mlich der vormalige Nordatlantische Kooperationsrat, und ein bilaterales Zusammenarbeitsprogramm, d. h. die Partnerschaft f\u00fcr den Frieden, zusammengef\u00fchrt worden. Diese Zusammenf\u00fchrung und das von der Nato erweiterte PfP-Men\u00fc erlauben es, von einer qualitativen Weiterentwicklung der Partnerschaft zu sprechen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Bereitschaft der Nato, ihren Partnern Mitentscheidungsm\u00f6glichkeiten bei jenen Aktivit\u00e4ten einzur\u00e4umen, an denen sie teilnehmen. Dies betrifft insbesondere friedenserhaltende Aktivit\u00e4ten und ist von den Ifor- und Sfor-Truppen stellenden Nicht-Nato-Staaten seit langem gew\u00fcnscht worden. Da jeder Partner nach wie vor das Ausmass seiner Beteiligung selber festlegt, kann nicht von einer Integrationsdynamik gesprochen werden.</p><p>3. Die Schweiz hat in ihrem Pr\u00e4sentationsdokument, das der Nato am 11. Dezember 1996 anl\u00e4sslich der Unterzeichnung des Rahmendokumentes \u00fcbergeben worden ist, ausdr\u00fccklich festgehalten, dass sie eine Teilnahme von Truppenteilen an Feld\u00fcbungen mit milit\u00e4risch-verteidigungspolitischer Zielsetzung ausschliesst (vgl. Ziff. 4, in fine).</p><p>4. Die schweizerische Luftwaffe f\u00fchrt seit 1990 jeweils w\u00e4hrend etwa drei Wochen pro Jahr \u00fcber der Nordsee ein Luftkampftraining mit eigenen Mitteln durch. Als Trainingspartner haben dieses Jahr Flugzeuge der amerikanischen, englischen und holl\u00e4ndischen Luftwaffe teilgenommen. Diese Zusammenarbeit basiert ausschliesslich auf bilateralen Vereinbarungen mit den einzelnen Staaten und steht weder in einem Zusammenhang mit der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden noch mit der Nato. Es handelt sich bei diesen Trainingsfl\u00fcgen nicht um eine Teilnahme an gemeinsamen milit\u00e4rischen \u00dcbungen von Kampftruppen mit entsprechendem gegnerischem Szenario.</p><p>Aufgrund der beschr\u00e4nkten Trainingsm\u00f6glichkeiten in unserem kleinen und vor allem dichtbesiedelten Land und da wir nicht \u00fcber eine Trainingsanlage mit den entsprechenden F\u00fchrungs- und Auswertungsm\u00f6glichkeiten wie \u00fcber der Nordsee verf\u00fcgen, sind solche Fl\u00fcge f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung und Verbesserung des Ausbildungsstandes der Schweizer Piloten von gr\u00f6sster Bedeutung.</p><p>5. Die M\u00f6glichkeit, sich dem EAPR nicht anzuschliessen, war vorhanden. Auch ein R\u00fcckzug ist jederzeit m\u00f6glich. Das Basisdokument sieht vor, dass Mitglieder des Nordatlantischen Kooperationsrates und PfP-Teilnehmer automatisch Mitglieder des EAPR werden, sofern sie dies w\u00fcnschen. Da die von der Schweiz gestellten Bedingungen erf\u00fcllt waren, sah der Bundesrat keinen Grund, sich dem EAPR nicht anzuschliessen.</p><p>6. Es gibt keinen Beobachterstatus beim EAPR. Ein solcher bestand beim aufgel\u00f6sten Nordatlantischen Kooperationsrat f\u00fcr PfP-Partner, die nicht dem fr\u00fcheren Warschauer Pakt angeh\u00f6rten (vgl. hierzu die Pressedokumentation des EDA und des EMD vom 22. Mai 1996). Weil der Blockansatz inzwischen \u00fcberholt ist, wurde der Kooperationsrat aufgel\u00f6st. Im EAPR stehen jedem Teilnehmer die gleichen M\u00f6glichkeiten offen; er kann aber selbst bestimmen, inwieweit er von diesen M\u00f6glichkeiten Gebrauch machen will.</p><p>7. Die Nato befindet sich seit Beginn der neunziger Jahre in einem Prozess der Anpassung ihrer internen Strukturen, ihrer Verteidigungsdoktrin und ihrer Aussenbeziehungen. Im Vorfeld der Osterweiterung wollte sie mit allen OSZE-Staaten ihre Aussenbeziehungen auf eine kooperative Grundlage stellen und dabei unterschiedlichen Situationen und Interessen Rechnung tragen. Der EAPR, die spezielle Vereinbarung mit der Ukraine und die Gr\u00fcndungsakte zwischen Russland und der Nato sind Ausdruck dieses Willens.</p><p>Von besonderer Bedeutung ist die mit Russland getroffene Vereinbarung, die es diesem Lande erlauben sollte, den ihm zustehenden Platz in der europ\u00e4ischen Sicherheitsarchitektur einzunehmen. Der Bundesrat hat stets die Haltung vertreten, dass es ohne Miteinbezug Russlands keine wirkliche Sicherheit in Europa gibt. Er begr\u00fcsst es deshalb, dass mit der Umsetzung der Gr\u00fcndungsakte die Beziehungen zwischen der Nato und Russland vertieft werden sollen.</p><p>8. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht zur Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren die Aufgabe gestellt, die Entwicklung der westeurop\u00e4ischen Sicherheits- und Verteidigungsorganisationen intensiviert zu beobachten und die Zusammenarbeit mit diesen in konkreten sicherheitspolitischen Bereichen zu verst\u00e4rken. Das Mitwirken am EAPR entspricht dieser Zielsetzung, ist also keine Neuausrichtung, sondern ein weiterer, wenn auch bescheidener Schritt der \u00d6ffnung unserer Aussen- und Friedenspolitik.</p><p>Bei der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden geht es wesentlich um die F\u00f6rderung der Transparenz nationaler Verteidigungsplanungen, um die Gew\u00e4hrleistung der demokratischen Kontrolle der Streitkr\u00e4fte und um gemeinsame Ausbildung, mit der das Zusammenwirken verschiedener Armeen bei friedenserhaltenden Eins\u00e4tzen, im Such- und Rettungsdienst sowie bei humanit\u00e4ren Aktionen verbessert werden soll. Zu diesem Zweck wird die Schweiz im EAPR nicht nur mit der Nato, sondern auch mit den \u00fcbrigen Partnern aus Zentral- und Osteuropa zusammenarbeiten. Bundesrat Ogi hat am ersten Verteidigungsministertreffen des EAPC vom 13. Juni in Br\u00fcssel die Schwerpunkte der schweizerischen Mitwirkung deutlich umschrieben.</p><p>Die OSZE ist f\u00fcr den Bundesrat die umfassende Friedens- und Sicherheitsorganisation in Europa. Der Bundesrat ist gewillt, das intensive Engagement der Schweiz in dieser Organisation weiterzuf\u00fchren und auszubauen. Als Vertreter der Schweiz hat Bundesrat Cotti in Sintra der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass k\u00fcnftig in Wien dem Sicherheitsmodell der OSZE wieder mehr Zeit gewidmet werden kann, weil es vor allem darum geht, geeignete Anworten auf die st\u00e4ndig zunehmende Zahl nichtmilit\u00e4rischer Risiken zu finden. Auch bei der Unterst\u00fctzung friedenserhaltender Massnahmen der Uno sind keine Abstriche vorgesehen. Der Bundesrat will diese weiterf\u00fchren und im Rahmen des M\u00f6glichen verst\u00e4rken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(867196800000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(867196800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750808382357)\/","SubmissionDate":"\/Date(865296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}