{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971072,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971072,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1072","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Die Schweiz und das Raubgold","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Aufarbeitung der Geschichte verlangt nicht nur die sorgf\u00e4ltige Untersuchung der Fakten, sondern auch die politische Bewertung zentraler Erkenntnisse. Der politischen Diskussion und Bewertung dieser gesicherten Fakten kann und soll nicht mit dem Hinweis darauf ausgewichen werden, dass die Untersuchung betreffend viele Fragen noch im Gange ist (und wom\u00f6glich noch viele Jahre dauern wird). Zum Beispiel war die politische Auseinandersetzung mit dem Judenstempel n\u00f6tig, auch wenn andere Aspekte der Fl\u00fcchtlingspolitik erneut untersucht werden m\u00fcssen.</p><p>Im Zusammenhang mit dem Raubgold sind viele Fragen offen und m\u00fcssen gr\u00fcndlich untersucht werden. Dies gilt namentlich f\u00fcr den Vorwurf der \u00dcbernahme von sogenanntem Totengold (Gold, das den KZ-Opfern abgenommen wurde) und f\u00fcr den Goldhandel der Gesch\u00e4ftsbanken und Privater mit den Nazis. Hinsichtlich des Raubgoldes, das die Nationalbank der deutschen Reichsbank abgenommen hatte, sind die wesentlichen - und beunruhigenden - Fakten seit der Studie von Werner Rings (1985) aber gesichert. Der weitaus gr\u00f6sste Teil des Nazi-Raubgoldes wurde \u00fcber die Schweizer Nationalbank verschoben. Das \u00fcbernommene Gold \u00fcberstieg die deutschen Vorkriegsbest\u00e4nde bei weitem. Sp\u00e4testens ab Mitte 1942 konnten die Nationalbank und der Bundesrat \u00fcber die Fakten nicht mehr im unklaren sein (erste alliierte Warnungen, Artikel des Wirtschaftsjournalisten Wolff in der \"NZZ\" vom 15. August 1942 usw.). Nach dem Krieg kam die Schweiz im Rahmen des Washingtoner Abkommens mit einer Zahlung davon, die den Wert eines Viertels des \u00fcbernommenen Raubgoldes nicht \u00fcberstieg.</p><p>Die SP-Fraktion ist der Auffassung, dass es f\u00fcr die demokratische und an Grundrechten orientierte Schweiz unertr\u00e4glich ist, wenn ihr vorgeworfen werden muss, schweizerische Institutionen h\u00e4tten sich am Raubgut der Nazis bereichert oder gar eine Hehlerrolle eingenommen. Die Schweiz muss deshalb bereit sein, auch f\u00fcr den Teil des Raubgoldes, der nicht durch das Washingtoner Abkommen abgegolten wurde, eine L\u00f6sung zu finden. Diese kann aber - wie \u00fcberhaupt die L\u00f6sung der mit dem Raubgold dieser Zeit verbundenen Fragen - letztlich nicht nationalstaatlich, sondern nur auf internationaler Ebene gefunden werden. Eine Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass die Schweiz nicht in der Defensive (oder einer nach PR-Gesichtspunkten definierten Politik) verbleibt, sondern wie bei der Einsetzung der Historikerkommission selber die Initiative ergreift.</p><p>Nachdem es um eine Stellungnahme von grosser Tragweite geht, die nicht der Task force \u00fcberlassen werden darf, ersuchen wir den Bundesrat aus grunds\u00e4tzlichen und aktuellen \u00dcberlegungen (Eizenstat-Bericht und bevorstehende Konferenzen), dem Parlament folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die gesicherten Fakten im Zusammenhang mit der \u00dcbernahme des Nazi-Raubgoldes durch die Nationalbank (unter Einschluss des Ergebnisses der Washingtoner Verhandlungen)?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit zu erkl\u00e4ren, dass die Schweiz im Hinblick auf das von den Nazis \u00fcbernommene Raubgold, soweit dieses nicht durch das Washingtoner Abkommen abgegolten ist, eine L\u00f6sung anstrebt, die internationalen und grundrechtlichen Anspr\u00fcchen gen\u00fcgt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die Einberufung einer internationalen Expertenkonferenz anzuregen und zu f\u00f6rdern, welche international g\u00fcltige Regeln f\u00fcr den Umgang mit dem Raubgold der Nazis entwickeln und vorschlagen soll?</p><p>4. Ist der Bundesrat auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen und der Erkenntnis, dass es f\u00fcr tragf\u00e4hige L\u00f6sungen einen internationalen Rahmen braucht, bereit, die Rolle der Schweiz in der internationalen Staatenwelt neu zu reflektieren? Ist er auch der Ansicht, dass es eine neue Uno-Debatte braucht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat sieht beim derzeitigen Stand der Forschung keinen Anlass, die von der Schweizerischen Nationalbank erstellte Buchhaltung des Goldhandels mit der deutschen Reichsbank und anderen Zentralbanken w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges in Frage zu stellen. Es obliegt der von Professor Dr. J.-F. Bergier geleiteten unabh\u00e4ngigen Expertenkommission \"Schweiz/Zweiter Weltkrieg\", die von der Schweizerischen Nationalbank aufgearbeiteten Zahlen genau zu \u00fcberpr\u00fcfen, die Begleitumst\u00e4nde dieser Goldtransaktionen nochmals zu untersuchen und darauf gest\u00fctzt etwaige neue Erkenntnisse mit dem bisherigen Forschungsstand zu vergleichen.</p><p>2. Es kann nicht von Raubgold gesprochen werden, das einerseits durch das Washingtoner Abkommen abgegolten und andererseits nicht abgegolten worden w\u00e4re. Gegen die Bezahlung von 250 Millionen Franken in Gold verzichteten die Alliierten im Bewusstsein ihrer urspr\u00fcnglich weit h\u00f6heren Begehren auf alle Anspr\u00fcche gegen\u00fcber der schweizerischen Regierung bzw. der Schweizerischen Nationalbank, die sich auf das von der Schweiz w\u00e4hrend des Krieges von Deutschland erworbene Gold bezogen. Das 1946 abgeschlossene und, was die Goldfrage betrifft, 1947 vollzogene Washingtoner Abkommen ist v\u00f6lkerrechtlich rechtsg\u00fcltig und h\u00e4lt auch nach heutigen Kriterien einer rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung stand. Die alliierten Verhandlungsdelegationen verhandelten in Kenntnis aller massgebenden Elemente.</p><p>Es w\u00e4re weder unter v\u00f6lkerrechtlichen noch politischen Gesichtspunkten verst\u00e4ndlich, wenn einer der Vertragsstaaten besagtes Vertragswerk 51 Jahre nach dessen Abschluss, 50 Jahre nach dessen Vollzug bzw. 45 Jahre nach dessen Abl\u00f6sung einer neuen L\u00f6sung zuzuf\u00fchren beabsichtigte, die anderen Kriterien als den damals g\u00fcltigen gen\u00fcgen sollte.</p><p>3. Der Bundesrat hat wiederholt seine grunds\u00e4tzliche Bereitschaft erkl\u00e4rt, die Schweiz an einer von Historikern und anderen Fachleuten beschickten internationalen Expertenkonferenz zum Goldhandel im Zweiten Weltkrieg vertreten zu lassen. Einen diesbez\u00fcglichen Entscheid wird er indes erst in Kenntnis der Zielsetzungen und Modalit\u00e4ten einer solchen Konferenz f\u00e4llen. Soweit eine solche Konferenz darauf abzielt, Wissen und Forschungsergebnisse \u00fcber die damaligen Goldgesch\u00e4fte der Zentralbanken, der Bank f\u00fcr internationalen Zahlungsausgleich und der Gesch\u00e4ftsbanken mit dem nationalsozialistischen Deutschland international auszutauschen und gemeinsam zu vertiefen, wird die Schweiz daraus Nutzen ziehen k\u00f6nnen. Eine internationale Historikerkonferenz wird naturgem\u00e4ss Experten aller betroffenen L\u00e4nder, die damals neutral bzw. kriegf\u00fchrend waren, offenstehen. Ausserdem k\u00f6nnte an diesem Anlass die besondere Problematik der Zuteilung des am Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland konfiszierten Goldes durch die sogenannte Tripartite Goldkommission und die Verwendung der noch im Besitze dieser Kommission verbliebenen restlichen Goldbest\u00e4nde zur Diskussion gestellt werden. Indem diese Fragen in einen internationalen historischen Rahmen gestellt werden, k\u00f6nnen die Goldtransaktionen der Schweiz mit dem Dritten Reich endlich in einem multilateralen Kontext analysiert werden, was dazu beitragen d\u00fcrfte, die f\u00fcr eine objektive, faktenbezogene und n\u00fcchterne Untersuchung der Problematik erforderlichen Perspektiven und Proportionen wiederherzustellen.</p><p>Was die \u00fcber die spezifische Goldthematik weit hinausreichende Frage des Raubgutes anbelangt, so misst die vom Bundesrat eingesetzte unabh\u00e4ngige Expertenkommission der Untersuchung auch dieser komplexen Problematik Priorit\u00e4t bei. Diese ist selbstverst\u00e4ndlich ebenfalls in einen internationalen Kontext zu stellen, betrifft sie doch sowohl damalige kriegf\u00fchrende wie neutrale Staaten. Mit Blick auf den in mancher Hinsicht noch ungen\u00fcgenden Forschungsstand in der Schweiz und die schwierigen politischen und rechtlichen Fragen, welche sich auf internationaler Ebene bez\u00fcglich der Raubgutfrage stellen, h\u00e4lt der Bundesrat eine schweizerische Initiative im Sinne der Fragesteller nicht f\u00fcr angebracht, zumal die Mitwirkung der betroffenen Staaten nicht gesichert ist.</p><p>4. Die Erkenntnis, dass tragf\u00e4hige L\u00f6sungen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Probleme einen internationalen Rahmen erfordern, ist nicht neu und hat schon lange vor den Erfahrungen der letzten Monate bestanden. Diesbez\u00fcglich besteht keine Notwendigkeit, die Rolle der Schweiz in der internationalen Staatenwelt neu zu reflektieren. Der Bundesrat ist seit langem der Ansicht, dass ein Uno-Beitritt ein wichtiger Schritt w\u00e4re, um bestehende Mitwirkungsdefizite abzubauen und M\u00f6glichkeiten zu schaffen, die schweizerischen Interessen gleichberechtigt im multilateralen Rahmen zu vertreten und zu verteidigen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht \u00fcber die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, in dem das Ziel eines Uno-Beitrittes klar umrissen wurde.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(867196800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(867196800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750799999870)\/","SubmissionDate":"\/Date(865296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}