{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1074","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"4. I VG-Revision","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den letzten Tagen konnte man den Inhalt der Botschaftsentw\u00fcrfe zur IVG- und EO-Revision vernehmen. Mit Erstaunen und Befremden habe ich davon Kenntnis genommen. Der dargelegte Botschaftsentwurf zur IVG-Revision k\u00f6nnten nach meiner Meinung die EO-Revision gef\u00e4hrden. Das Geh\u00f6rte deckt sich zudem nur zum Teil mit den Vorschl\u00e4gen, die in die Vernehmlassung gegeben wurden:</p><p>Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat die EO-Revision nach wie vor anstrebt.</p><p>Als \u00dcbergangsl\u00f6sung wird in den Vernehmlassungsunterlagen zur 4. IVG-Revision die provisorische Sanierung vorgesehen. In den Unterlagen heisst es, dass die L\u00f6sung konkret wie folgt aussehen w\u00fcrde:</p><p>- Per 1. Januar 1998 Kapitaltransfer vom EO-Fonds zur IV (etwa 2,2 Milliarden Franken) zur Deckung der bis zum 31. Dezember 1997 aufgelaufenen Schulden der IV (Schuldentilgung);</p><p>- per 1. Januar 1998 Verlagerung von einem Lohnpromille von der EO zur IV (Eind\u00e4mmung des Defizits);</p><p>- Aufschieben der dauerhaften finanziellen Sicherstellung der IV und der 6. EO-Revision bis zum Vorliegen der Resultate der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2.</p><p>Der Kapitaltransfer und die Verlagerung von einem Lohnpromille per 1. Januar 1998 w\u00fcrden Dringlichkeitsrecht erfordern.</p><p>Es ist die Rede davon, dass - weitergehend als im Bericht des EDI zuhanden des Bundesrates zur 4. IVG-Revision! - per Notrecht von 1998 bis 2004 ein Lohnpromille von der EO zur Invalidenkasse verschoben werden soll. Zudem soll der Beitragssatz per 1999 um 2 oder 3 Promille auf 1,6 respektive 1,7 Lohnprozente erh\u00f6ht werden.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wann und wie gedenkt der Bundesrat die 6. EO-Revision durchzuf\u00fchren?</p><p>2. Die finanzielle Lage der IV scheint prek\u00e4rer zu sein als bis jetzt offengelegt. Wie steht es effektiv um die IV?</p><p>3. Beabsichtigt der Bundesrat, den Beitragssatz f\u00fcr die IV um 2 oder 3 Promille entgegen dem Vorschlag im Bericht des EDI zuhanden des Bundesrates per Dringlichkeitsrecht zu erh\u00f6hen? Wenn ja, warum? Wie begr\u00fcndet er die Dringlichkeit?</p><p>4. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Bundesrat mit Dringlichkeitsrecht einen Kapitaltransfer vom EO-Fonds in die IV bewerkstelligen will, bevor Resultate der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 vorliegen? Wenn ja, bitte ich um eine Begr\u00fcndung.</p><p>5. Warum wartet der Bundesrat f\u00fcr zus\u00e4tzliche Finanzierungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr die IV nicht die Resultate der Arbeitsgruppe IDA-Fiso 2 ab?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 25. Juni 1997 befasste sich der Bundesrat gleichzeitig mit drei Vorlagen, der 4. IV-Revision, der 6. EO-Revision und der Mutterschaftsversicherung. Angesichts der angespannten Wirtschafts- und Finanzlage hat der Bundesrat grunds\u00e4tzlich beschlossen, vorl\u00e4ufig auf sozialpolitisch zwar w\u00fcnschbare, aber nicht qualifiziert begr\u00fcndete Ausbauschritte zu verzichten. Er wird deshalb erst in einem sp\u00e4teren Zeitpunkt \u00fcber die 6. EO-Revision entscheiden, auch wenn eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Revision grunds\u00e4tzlich bef\u00fcrwortet hatte.</p><p>Die finanzielle Lage der Invalidenversicherung ist in der Tat sehr ernst. Unzutreffend ist dagegen die Aussage, dass diese schwierige Lage erst jetzt offengelegt wurde. So hat Frau Bundesr\u00e4tin Dreifuss in der Sommersession 1994 des Nationalrates bei den Beratungen zur Botschaft des Bundesrates vom 29. November 1993 \u00fcber die Erh\u00f6hung des IV-Beitrages darauf hingewiesen, dass eine Erh\u00f6hung des IV-Beitrages um 0,2 Lohnprozente auf 1,4 Prozent (unter entsprechender Reduktion des EO-Beitrages) absolut ungen\u00fcgend sei und deshalb das Defizit der IV mit diesem Beitragssatz bereits ab 1996 wiederum ein nicht vertretbares Ausmass annehmen werde. Sie hat weiter angek\u00fcndigt, dass dem Bundesrat nichts anderes \u00fcbrig bleiben werde, als eine neue Botschaft zu einer weiteren Erh\u00f6hung des IV-Beitrages vorzulegen (AB 1994 N 1116).</p><p>Weiter wurden in dem im Juni 1996 ver\u00f6ffentlichten Bericht \u00fcber die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen (IDA-Fiso) die aktuelle finanzielle Situation sowie verschiedene Entwicklungsperspektiven der IV ausf\u00fchrlich dargelegt. Informationen \u00fcber die Entwicklung und Gr\u00fcnde des finanziellen Ungleichgewichts, \u00fcber die IV-Rechnung und den Finanzhaushalt der IV waren ebenfalls im Bericht \u00fcber die Grundz\u00fcge und Hauptpunkte der 4. IV-Revision vom November 1996 enthalten. Gem\u00e4ss diesen Dokumenten l\u00e4sst sich die Entwicklung der finanziellen Lage der IV wie folgt beschreiben:</p><p>Nachdem der IV-Beitragssatz - zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Versicherung - auf den 1. Januar 1988 um zwei Lohnpromille erh\u00f6ht worden war, erfolgte auf Anfang 1995 eine weitere Beitragssatzerh\u00f6hung von 1,2 auf 1,4 Prozent - unter gleichzeitiger Senkung des Beitrags an die EO um zwei Lohnpromille. Eine vom Bundesrat in seiner Botschaft beantragte weitergehende Erh\u00f6hung des IV-Beitrags auf 1,5 Prozent wurde vom Parlament abgelehnt. Die damalige IV-Beitragserh\u00f6hung basierte auf der Jahresrechnung 1992 und den ersten Trends f\u00fcr 1993. Das j\u00e4hrliche Defizit der IV ist seither jedoch zus\u00e4tzlich um rund 75 Millionen Franken angestiegen. W\u00e4hrend das Kapitalkonto der IV Ende 1990 noch einen positiven Stand aufwies, betrugen Ende 1996 die aufgelaufenen Schulden der Versicherung bereits 1,58 Milliarden Franken: Ende 1997 werden diese voraussichtlich einen Betrag von rund 2,2 Milliarden Franken erreichen.</p><p>Der Bundesrat schl\u00e4gt dem Parlament kein Dringlichkeitsrecht zur Sanierung der IV vor. Die M\u00f6glichkeit von dringlichen Bundesbeschl\u00fcssen wurde im Rahmen der verwaltungsinternen Vorbereitungsarbeiten gepr\u00fcft. Die erforderlichen Massnahmen k\u00f6nnen aber auch im beschleunigten Verfahren gem\u00e4ss Artikel\u00a011 Absatz\u00a02 GVG beraten und auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt werden, so dass kein Dringlichkeitsrecht n\u00f6tig ist.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Sanierung der IV nicht weiter zugewartet werden darf. So nimmt insbesondere die Entwicklung der Schuldzinsen ein Ausmass an, welches ein rasches Eingreifen erfordert. Die IV wird bereits 1997 Schuldzinsen von praktisch 100 Millionen Franken zu bezahlen haben. Ohne rasche Gegenmassnahmen steigt die j\u00e4hrliche Zinsbelastung auf 215 Millionen Franken im Jahr 2000. Dies entspricht ann\u00e4hernd einem Lohnpromille. 37,5 Prozent dieser Zinsen m\u00fcssen vom Bund und 12,5 Prozent von den Kantonen getragen werden. Im ersten Teil der 4. IV-Revision stehen in der Tat eine Kapital- und eine Beitragsverlagerung von der EO in die IV, aber auch Sparmassnahmen zur Diskussion. Diese Massnahmen k\u00f6nnten eine kurzfristige Entlastung der Versicherung erm\u00f6glichen.</p><p>Es ist aber unbestritten, dass sie l\u00e4ngerfristig nicht ausreichen. Diese l\u00e4ngerfristige Sanierung ist Aufgabe des 2. Teils der 4. IV-Revision, die in Angriff genommen werden wird, sobald die Ergebnisse von IDA-Fiso 2 vorliegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(867196800000)\/","SubmittedBy":"F\u00f6hn Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(867196800000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807247177)\/","SubmissionDate":"\/Date(865296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}