{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971091,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971091,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1091","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Lufttransport von Plutonium","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK) besorgt das Plutonium f\u00fcr das Kernkraftwerk Beznau in Grossbritannien und l\u00e4sst es auf dem Luftweg in die Schweiz transportieren. F\u00fcr die Wahl des Lufttransports waren ihre Schnelligkeit und ihre vergleichsweise niedrigen Kosten ausschlaggebend.</p><p>Die f\u00fcr den Plutoniumtransport verwendeten Beh\u00e4lter halten jedoch nur F\u00e4llen aus bis zu 9 Metern H\u00f6he stand. Nach Meinung der amerikanischen Beh\u00f6rden w\u00fcrde ein derartiger Transport in den USA niemals genehmigt. Selbst die Verantwortlichen der NOK geben zu, dass diese Bef\u00f6rderungsmethode ein Sicherheitsrisiko darstellt.</p><p></p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es durch diese Transportmethode bei einem Unfall zur Katastrophe kommen k\u00f6nnte?</p><p>2. Ist er nicht der Auffassung, dass dieses Risiko, selbst wenn es minimal ist, nicht eingegangen werden darf und dass der Lufttransport von Plutonium durch eine gesetzliche Regelung verboten werden muss?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den Jahren 1994/1995 sowie 1997 hat die NOK 6 Lufttransporte von sogenannten Mischoxid-Brennelementen (MOX) durchgef\u00fchrt, bei denen insgesamt 24 unbestrahlte Brennelemente transportiert worden sind. Die Transporte erfolgten unter Ber\u00fccksichtigung der Anforderungen der einschl\u00e4gigen internationalen Richtlinien und Empfehlungen f\u00fcr die Bef\u00f6rderung radioaktiver G\u00fcter. Die Wahl des Transportmittels Flugzeug erfolgte nicht zuletzt aus Gr\u00fcnden der hohen Sicherheit bez\u00fcglich einer allf\u00e4lligen Entwendung des plutoniumhaltigen Materials.    </p><p>Die Pr\u00fcfvorschrift f\u00fcr den bei diesen Transporten zur Anwendung gelangenden Beh\u00e4lter des Typ B spezifiziert einen Fall aus einer H\u00f6he von 9 m auf ein unnachgiebiges Fundament, sodass die gesamte zur Verf\u00fcgung stehende Energie auf den Beh\u00e4lter wirkt. Der Beh\u00e4lter muss dabei seine volle Integrit\u00e4t, insbesondere seine Dichtigkeit, behalten. In einem Unfall wird jedoch nur ein Teil der Aufprallenergie auf den Beh\u00e4lter einwirken. </p><p>Ein Versuch in Grossbritannien zeigte, dass der getestete Typ-B Beh\u00e4lter selbst nach einer Kollision mit einem Zug bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h die in den Transportvorschriften spezifizierte Dichtheit behielt. Bei den im Fall eines Flugzeugabsturzes zu erwartenden Aufprallgeschwindigkeiten muss allerdings mit einem Dichtheitsverlust, m\u00f6glicherweise sogar mit einem Auseinanderbrechen des Beh\u00e4lters gerechnet werden. In diesem Fall w\u00e4re es m\u00f6glich, dass ein Anteil des transportierten MOX-Keramikbrennstoffes soweit zertr\u00fcmmert w\u00fcrde, dass er unter dem Einfluss des Aufpralles und eines allf\u00e4lligen Brandes in die Umgebung gelangen k\u00f6nnte.</p><p>Aufgrund der heute vorliegenden Versuche und Absch\u00e4tzungen rechnet man selbst beim Auseinanderbrechen des Beh\u00e4lters und anschliessendem Brand mit einem freisetzbaren Gewichtsanteil von weniger als 1 Promille, wobei nur 20 Millionstel des urspr\u00fcnglichen Materials in Form von dosiswirksamen, lungeng\u00e4ngigen Teilchen vorliegen d\u00fcrften. In der N\u00e4he eines Absturzes w\u00e4re mit einer Dosis von rund 50 mSv f\u00fcr Einzelpersonen zu rechnen. Diese Dosis liegt um den Faktor 10 unterhalb der Schwelle f\u00fcr akute Strahlensch\u00e4den.  </p><p>F\u00fcr Risiko\u00fcberlegungen spielt die Unfallh\u00e4ufigkeit eine wesentliche Rolle. Flugzeuge weisen heute eine Absturzh\u00e4ufigkeit von ca. 1 Absturz pro 2 Millionen Fl\u00fcge auf, was einem sehr geringen Risiko entspricht.</p><p>1996 hat die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) \u00fcberarbeitete Empfehlungen f\u00fcr die Bef\u00f6rderung radioaktiver G\u00fcter verabschiedet. Die neuen Vorschriften sollen innerhalb von f\u00fcnf Jahren, d.h. bis zum Jahre 2001, in die internationalen und nationalen Vorschriften \u00fcber den Transport gef\u00e4hrlicher G\u00fcter umgesetzt werden.</p><p>Der Lufttransport gr\u00f6sserer Mengen radioaktiver Stoffe und insbesondere von MOX-Brennst\u00e4ben in den heute verwendeten Transportbeh\u00e4ltern Typ-B soll insk\u00fcnftig nur noch zugelassen werden, wenn der Nachweis vorliegt, dass die transportierten Materialien selber eine sehr hohe Aufprallfestigkeit aufweisen und bei einem Unfall nicht in einen feinverteilbaren Zustand gebracht, d.h. pulverisiert werden k\u00f6nnen. Andernfalls darf das Material nur in speziellen Beh\u00e4ltern (Typ C-Beh\u00e4lter) transportiert werden, welche einen den Bedingungen des Lufttransportes entsprechenden Widerstandswert aufweisen. </p><p>Es besteht kein Grund, Bewilligungen f\u00fcr Lufttransporte von unbestrahlten MOX-Brennelementen nicht mehr zu erteilen. Die neuen durch die IAEA ausgearbeiteten Transportvorschriften sollen sobald wie m\u00f6glich f\u00fcr die Erteilung einer Transportbewilligung als verbindlich erkl\u00e4rt werden. Schon heute verlangt jedoch die Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen f\u00fcr ihre Beurteilung von Transportgesuchen eine Darlegung, dass die Eigenschaften des Brennstoffs den Empfehlungen der IAEA entsprechen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Totalrevision der Atomgesetzgebung ist sodann zu pr\u00fcfen, ob und unter welchen Bedingungen die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennst\u00e4ben in die Wiederaufarbeitung und der Lufttransport von plutoniumhaltigem Material in und \u00fcber die Schweiz weiterhin zul\u00e4ssig sein sollen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(880502400000)\/","SubmittedBy":"Chiffelle Pierre","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(880502400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235366430)\/","SubmissionDate":"\/Date(866505600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}