{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971097,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971097,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1097","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Altbatterieentsorgung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Presse der Romandie hat k\u00fcrzlich \u00fcber Probleme bei der Entsorgung von verbrauchten Batterien in der Schweiz berichtet. Offenbar befinden sich die beiden Entsorgungsfirmen Batrec AG Wimmis und Recymet SA Aclens trotz erheblichen Subventionen in finanziellen Schwierigkeiten. Die Situation erweckt gerade auch im Lichte des k\u00fcrzlich revidierten Umweltschutzgesetzes (USG) Bedenken. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Trifft es zu, dass beiden Firmen (und in welcher H\u00f6he) Subventionen ausgerichtet worden sind? Ist mit einer R\u00fcckerstattung im Sinne von Artikel\u00a049 USG zu rechnen?</p><p>2. Ist der Bund direkt oder indirekt an der Firma Batrec beteiligt, und k\u00f6nnen sich daraus Wettbewerbsverzerrungen ergeben?</p><p>3. Trifft es zu, dass die (offenbar nicht ausgelasteten) Firmen f\u00fcr die Anlieferung von Altbatterien bezahlen? Sind die vorgezogenen Entsorgungsgeb\u00fchren (VEG) f\u00fcr bereits angelieferte, jedoch noch nicht entsorgte Batterien zur\u00fcckgestellt (oder schon verbraucht)?</p><p>4. Welche Batterieentsorgungsverfahren werden in den beiden Firmen angewendet und wie sind diese unter dem Gesichtspunkt des Preises (im Hinblick auf eine obligatorische VEG) und des Umweltschutzes zu beurteilen?</p><p>5. Wann und in welcher H\u00f6he soll (auch im Lichte von Art. 41a USG) eine obligatorische VEG (eventuell Pfandpflicht) eingef\u00fchrt werden? Teilt der Bundesrat die Meinung, dass zu Lasten der Konsumenten nur die Kosten der Entsorgung gehen k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorbemerkung:</p><p>Die hohen Quecksilber- und Cadmiumgehalte von Batterien f\u00fchrten Anfang der achtziger Jahre zu grossen Umweltbelastungen. So waren die damaligen Quecksilberemissionen der Kehrichtverbrennungsanlagen zum gr\u00f6ssten Teil auf die gemeinsam mit den Siedlungsabf\u00e4llen entsorgten Batterien zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Bundesbeh\u00f6rden riefen deshalb die Konsumenten auf, Batterien separat zu sammeln. 1986 trat die Stoffverordnung in Kraft, die unter anderem Hersteller, Importeure und H\u00e4ndler zur R\u00fccknahme gebrachter Batterien verpflichtet. Verwertungsanlagen bestanden allerdings damals weder in der Schweiz noch im Ausland. Die Batterien wurden deshalb unbehandelt auf Sonderabfalldeponien abgelagert. Bis zur Schliessung im Jahr 1985 gelangten die schweizerischen Batterien vor allem auf die Sonderm\u00fclldeponie K\u00f6lliken, nachher gr\u00f6sstenteils in die Deponie Sch\u00f6nberg in der damaligen DDR. Erst Dank dem Aufbau der beiden Verwertungsanlagen kann seit 1991 auf den Export von Altbatterien verzichtet werden. Das Buwal erlaubt denn auch seither keine Exporte von Batterien zur Deponierung mehr.</p><p>Schon Anfang der achtziger Jahre erachteten breite Kreise die direkte Deponierung von Batterien auf Deponien als \u00f6kologisch unbefriedigend. Dieser Entsorgungsweg belastet die Umwelt und f\u00fchrt zum Verlust der in den Batterien enthaltenen Rohstoffe. In der Folge suchte seit 1985 eine Projektgruppe \"Batterieverwertung\" unter Leitung des Buwal mit Unterst\u00fctzung mehrerer Kantone, der Stadt Z\u00fcrich, der Migros sowie der Batteriehersteller und -importeure nach besseren Entsorgungsm\u00f6glichkeiten. F\u00fcr die angestrebte Verwertung von Batterien stand damals allerdings kein im industriellen Massstab erprobtes Verfahren bereit. Einzig die japanische Firma Sumitomo Heavy Industries bot Ende der achtziger Jahre eine Verwertungsanlage mit Funktionsgarantie an.</p><p>Aus der erw\u00e4hnten Projektgruppe ging nach l\u00e4ngeren Vorarbeiten 1989 die Batrec AG hervor. Diese evaluierte verschiedene Behandlungsverfahren und entschloss sich schliesslich dazu, eine Verwertungsanlage nach dem Sumitomo-Verfahren zu bauen. 1988 gr\u00fcndeten private Investoren die Recymet SA, dies in Kenntnis des von vielen Kantonen und der Wirtschaft gef\u00f6rderten Projektes der Batrec AG.</p><p>Um die Kosten der gegen\u00fcber der fr\u00fcheren Deponierung deutlich teureren Batterieverwertung zu finanzieren, gr\u00fcndeten 1991 Hersteller und Importeure von Batterien die Batterieentsorgungs-Selbsthilfeorganisation (Beso). Es handelt sich bei der Beso um eine private Organisation, deren Mitglieder sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis vorgezogene Entsorgungsbeitr\u00e4ge auf Batterien zu erheben. Entsprechend ihren Statuten hat die Beso beschr\u00e4nkte Kompetenzen und einen relativ engen Handlungsspielraum. Insbesondere greift die Beso nicht in die Zuordnung der Altbatterien auf die beiden Anlagen ein, sondern beschr\u00e4nkt sich auf die Verwaltung der eingezogenen Beitr\u00e4ge.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Gest\u00fctzt auf die Bestimmungen des Gew\u00e4sserschutzgesetzes subventionierte der Bund den Bau der beiden Verwertungsanlagen. Da zeitweise mehr als 6000 Tonnen alter Batterien gelagert waren, und da die beiden Behandlungsanlagen in den ersten Betriebsjahren betr\u00e4chtliche technische Probleme und nur geringe Kapazit\u00e4ten hatten, erachteten die Bundesbeh\u00f6rden den Bedarf beider Anlage als gegeben und subventionierten sowohl die Anlage der Batrec AG wie auch diejenige der Recymet SA. Gem\u00e4ss den f\u00fcr Bundesbeitr\u00e4ge an Abfallanlagen geltenden S\u00e4tzen erhielten die Standortkantone je rund einen F\u00fcnftel der beitragsberechtigten Investitionskosten als Subventionen. Die Kantone Bern und Waadt leiteten diese Subventionen an die Anlagen weiter (Batrec AG: 7,1 Millionen Franken; Recymet SA: 5,4 Millionen Franken). Die Subventionierung durch den Bund war ein wichtiger Faktor, um der Batterieverwertung zum Durchbruch zu verhelfen. Immerhin handelt es sich bei diesen Verwertungsanlagen weltweit um eine Pionierleistung.</p><p>Die Subventionen waren grunds\u00e4tzlich als A-fonds-perdu-Beitr\u00e4ge gedacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen w\u00e4re eine R\u00fcckerstattung durch die Kantone dann m\u00f6glich, wenn die Subventionen zu Unrecht bezogen wurden. Eine theoretisch ebenfalls denkbare R\u00fcckerstattung wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Reingewinne ist angesichts der schlechten finanziellen Lage der beiden Anlagen kaum zu erwarten.</p><p>2. Die Batrec AG wurde seinerzeit bereits von einer breiten Tr\u00e4gerschaft gegr\u00fcndet. Die wichtigsten Investoren (als Subvenient oder Aktion\u00e4r) der Batrec AG sind heute zw\u00f6lf Kantone, das F\u00fcrstentum Liechtenstein, die Leclanch\u00e9 SA, die Migros, der Konsumverein Z\u00fcrich, der Warenhausverband, die Schweizerische Munitionsunternehmung (SM), die PTT sowie die SBB. Die drei genannten Bundesbetriebe waren als Verbraucher von Batterien an deren umweltgerechter Entsorgung interessiert. Die Eidgenossenschaft, vertreten durch die SM, ist mit rund 26 Prozent am Kapital der Batrec AG beteiligt. Das Fabrikgeb\u00e4ude der Batrec steht im Baurecht auf dem Gel\u00e4nde der SM. Dieses Baurecht sowie andere von der SM erbrachte Dienstleistungen und Vermietungen werden von der Batrec AG zu Marktpreisen verg\u00fctet. Damit liegen aus unserer Sicht keine Wettbewerbsverzerrungen vor. Im \u00fcbrigen untersucht die Wettbewerbskommission seit Mai 1997 die Verh\u00e4ltnisse auf dem Batterieentsorgungsmarkt.</p><p>3. Beide Anlagen haben in den letzten Jahren ihre Kapazit\u00e4t gegen\u00fcber der urspr\u00fcnglichen Planung deutlich erh\u00f6ht. Im gleichen Zeitraum stagnierte der Verkauf von Batterien, so dass heute beide Verwertungsanlagen nicht ausgelastet sind und um ihren Anteil auf dem Altbatterienmarkt k\u00e4mpfen. Hinsichtlich der R\u00fcckerstattungen an Sammler f\u00fcr die Entgegennahme und den Transport der Batterien bestehen zwischen den Verwertungsbetrieben und der Beso unterschiedliche Ansichten. Die Bestimmungen in den Vertr\u00e4gen zwischen Beso und Batrec AG bzw. Recymet SA sind diesbez\u00fcglich unklar und werden von den beiden Entsorgungsbetrieben auch unterschiedlich ausgelegt. Die Beso konnte jedoch ihre ablehnende Haltung gegen\u00fcber solchen R\u00fcckerstattungen nicht durchsetzen. Ob solche Verg\u00fctungen zu wettbewerbsrechtlich unzul\u00e4ssigen Wirkungen f\u00fchren, wird die erw\u00e4hnte Untersuchung der Wettbewerbskommission zeigen. Im \u00fcbrigen ist der Einfluss der Bundesstellen auf das Gesch\u00e4ftsgebaren der beiden Verwertungsbetriebe sehr beschr\u00e4nkt. Mit der vorgesehenen \u00c4nderung der Stoffverordnung wird der Einfluss der Aufsichtsbeh\u00f6rden verst\u00e4rkt (siehe Ziff. 5).</p><p>Die Beso bezahlt den Verwertungsbetrieben die vereinbarten Betr\u00e4ge bereits bei der Anlieferung der Batterien. Beide erhalten heute 4750 Franken pro Tonne. Soweit bekannt, erfolgen R\u00fcckstellungen nicht oder nur in geringem Ausmass. Die Standortkantone k\u00f6nnten grunds\u00e4tzlich R\u00fcckstellungen verlangen, weil sie bei Zahlungsunf\u00e4higkeit einer der Firmen die Entsorgung der noch nicht behandelten Batterien bezahlen m\u00fcssten. Das Buwal hat in Absprache mit den Standortkantonen solche R\u00fcckstellungen im Zusammenhang mit dem Import von Altbatterien in die Firmen Batrec AG bzw. Recymet SA jeweils verlangt.</p><p>4. Das Sumitomo-Verfahren der Batrec AG ergibt metallisches Zink, Quecksilber, eine Eisen-Mangan-Legierung, die in Stahlwerken direkt eingesetzt werden kann, und eine problemlos abzulagernde Schlacke. Das Quecksilber aus den Batterien f\u00e4llt in einer sehr reinen und handelbaren Form wieder an. Die Sumitomo-Technik arbeitet mit recht hohen Temperaturen (bis etwa 1500 Grad Celsius). Die Batrec AG hat damit einen h\u00f6heren Energieaufwand als die Recymet SA, deren Verfahren bei etwa 700 Grad Celsius arbeitet.</p><p>Beim Recymet-Verfahren entsteht ein Gemisch von Zink- und Manganverbindungen, das seinerseits wieder als Sonderabfall zu spezialisierten metallurgischen Werken zur Weiterbehandlung geliefert werden muss. Weil es in der Schweiz kein solches Aufbereitungswerk (W\u00e4lzwerke) gibt, beliefert die Recymet SA W\u00e4lzwerke im Ausland, derzeit in Spanien. Die Exporte dieses als Sonderabfall geltenden Zink-Mangan-Gemisches werden vom Buwal gem\u00e4ss der schweizerischen Verordnung \u00fcber den Verkehr mit Sonderabf\u00e4llen bzw. dem internationalen Basler \u00dcbereinkommen \u00fcber die Kontrolle der grenz\u00fcberschreitenden Verbringung gef\u00e4hrlicher Abf\u00e4lle und ihrer Entsorgung kontrolliert. Auch das bei der Recymet SA anfallende Quecksilber muss in einer externen Anlage weiter aufbereitet werden.</p><p>Beide Batterieverwerter mussten f\u00fcr den Bau und Betrieb ihrer Anlagen eine Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung durchf\u00fchren und erhielten von den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden die notwendigen Bewilligungen.</p><p>Die H\u00f6he der effektiven Behandlungskosten pro Tonne Altbatterien sind den Bundesstellen nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass das weitergehende Verwertungsverfahren der Batrec AG tendenziell h\u00f6here Kosten verursacht, als das Verfahren der Recymet SA.</p><p>5. Die Batterieverwertung in der Schweiz ist heute als gesamtes gef\u00e4hrdet. Zudem vermag der ungen\u00fcgende R\u00fccklauf aus \u00f6kologischer Sicht nicht zu befriedigen. Von den j\u00e4hrlich rund 3700 Tonnen verkauften Batterien gelangen derzeit nur etwa 60 Prozent in die Verwertung. Dies ist nicht zuletzt deshalb problematisch, weil sich unter den nicht verwerteten Batterien auch ein betr\u00e4chtlicher Anteil an cadmiumhaltigen Nickel-Cadmium-Akkumulatoren befindet. Eine Erh\u00f6hung des Batterier\u00fccklaufes allgemein und des R\u00fccklaufes dieser Akkumulatoren im Besonderen ist deshalb aus \u00f6kologischen Gr\u00fcnden erw\u00fcnscht. Mit der seit Juli 1997 in Vernehmlassung stehenden \u00c4nderung der Stoffverordnung schl\u00e4gt das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern einerseits ein Pfand auf Nickel-Cadmium-Akkus und anderseits die Einf\u00fchrung von VEG auf Verordnungsstufe vor. Ziel der Massnahmen ist es, den R\u00fccklauf der gebrauchten Batterien auf etwa 80 Prozent zu steigern. Dies soll insbesondere durch die mit der VEG im Gegensatz zur bisherigen freiwilligen L\u00f6sung besseren Finanzierung und dem damit erm\u00f6glichten Einbezug der Transportkosten erfolgen. Gerade die Finanzierung der Transportkosten d\u00fcrfte einen h\u00f6heren R\u00fccklauf bewirken, hielten doch die relativ hohen Transportkosten kleinere Sammelstellen von einer R\u00fcckf\u00fchrung der Batterien ab. Auch die Batteriebranche w\u00fcnscht und unterst\u00fctzt die Einf\u00fchrung einer VEG. Die vorgeschlagene \u00c4nderung der Stoffverordnung gibt der mit der Verwaltung der obligatorischen VEG betrauten privaten Organisation eine handlungsf\u00e4higere Struktur, als dies heute bei der Beso der Fall ist.</p><p>Bei einem auf 80 Prozent gesteigerten R\u00fccklauf ist mit einem j\u00e4hrlichen Anfall von rund 3000 Tonnen Altbatterien zu rechnen. Zusammen mit Importen von Altbatterien und einer zus\u00e4tzlichen Diversifizierung zur Behandlung anderer Abf\u00e4lle k\u00f6nnten damit beide Betriebe eine Chance zum \u00dcberleben erhalten.</p><p>Die obligatorische VEG soll prim\u00e4r die effektiven Verwertungskosten decken. Um den R\u00fccklauf gebrauchter Batterien zu erh\u00f6hen, soll mit der VEG auch ein Beitrag an die Kosten von Sammlung und Transport geleistet werden. Bei einem R\u00fccklauf von 80 Prozent fallen in Zukunft wesentlich mehr Batterien zur Verwertung an, damit sind auch h\u00f6here Kosten zu erwarten. Vor allem aus diesem Grund ist mit einer gewissen Erh\u00f6hung der VEG gegen\u00fcber den heutigen Betr\u00e4gen zu rechnen. Mit der Erhebung einer obligatorischen VEG auf Batterien ist ab Mitte 1998 zu rechnen. Die H\u00f6he wird rund 6 Franken pro Kilogramm Batterien betragen. Die Festlegung der VEG wird entsprechend den Vorschl\u00e4gen zur \u00c4nderung der Stoffverordnung transparent und unter Einbezug der Konsumenten erfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(873244800000)\/","SubmittedBy":"Baumberger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(873244800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750805541137)\/","SubmissionDate":"\/Date(866678400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4508,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}