{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971121,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971121,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1121","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"B\u00fcrgerkriegssituation in Algerien bzw. Neubeurteilung des Ausschaffungsstops f\u00fcr algerische Asylsuchende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die aktuelle Situation in Algerien ist dramatisch. Kein Tag vergeht ohne Horrormeldungen, ohne Massaker und t\u00f6dliche Razzien. Die Menschen in Algerien sind ver\u00e4ngstigt und ohne Hoffnung. Wer fl\u00fcchten konnte, kann sich in Sicherheit w\u00e4hnen. Diese Sicherheit ist jedoch allzu br\u00fcchig, denn die algerischen Asylsuchenden sollen in den n\u00e4chsten Wochen und Monaten wieder in ihr Land zur\u00fcckgeschickt werden. Dies trotz der erschreckenden Nachrichten, die uns fast jeden Tag erreichen.</p><p>Gleichzeitig will der Bundesrat die Schweizer Botschaft in Algerien m\u00f6glichst rasch wieder er\u00f6ffnen. Im Augenblick pr\u00fcft er die Sicherheitslage und die M\u00f6glichkeiten des Einsatzes von Angeh\u00f6rigen des Festungswachtkorps zum Schutz des Botschaftspersonals im Maghrebstaat.</p><p>Die Wiederer\u00f6ffnung der Botschaft und die m\u00f6gliche R\u00fcckschaffung von algerischen Asylsuchenden geben verwirrliche Zeichen dar\u00fcber, wie der Bundesrat die Situation in dem von B\u00fcrgerkriegswirren gesch\u00fcttelten Land einsch\u00e4tzt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, mir die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sch\u00e4tzt er die Lage in Algerien ein?</p><p>2. Findet der Bundesrat den Zeitpunkt der Ausweisung von algerischen Asylsuchenden richtig?</p><p>3. Welche Massnahmen werden f\u00fcr ausgewiesene asylsuchende Frauen, M\u00e4nner und Kinder in Betracht gezogen, wenn man weiss, dass vor allem auch Frauen, die sich gegen eine Einschr\u00e4nkung ihrer b\u00fcrgerlichen Rechte wehren, Opfer von Anschl\u00e4gen sind?</p><p>4. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat, die Guten Dienste der Schweiz zur Beilegung des Konfliktes in Algerien anzubieten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bereits in seiner Antwort vom 31. Mai 1995 auf die Interpellation Zisyadis vom 8. M\u00e4rz 1995 und in der Antwort vom 25. Juni 1997 auf die dringliche Einfache Anfrage Vermot vom 2. Juni 1997 legte der Bundesrat die bei algerischen Staatsangeh\u00f6rigen angewandte Asylpraxis der Schweizer Beh\u00f6rden ausf\u00fchrlich dar. Er \u00e4usserte sich darin \u00fcber seinen m\u00f6glichen Beitrag zur Wiederherstellung einer echten Demokratie in Algerien, \u00fcber die besonderen Fluchtgr\u00fcnde der Frauen und zur Frage eines allgemeinen Ausschaffungsstopps. Zu den bisherigen Ausf\u00fchrungen wird folgendes erg\u00e4nzt:</p><p>1. Zur ersten Frage nach der Lagebeurteilung: Der Bundesrat ist tief ersch\u00fcttert \u00fcber die Akte der Barbarei, die sich derzeit in Algerien abspielen, und bedauert die vielen Todesopfer. Die begangenen Greueltaten sind mit nichts zu rechtfertigen und unterminieren die nationalen Bem\u00fchungen um Vers\u00f6hnung. Trotz des Schreckens, den die j\u00fcngsten Massaker hervorgerufen haben, und trotz der hohen Zahl von Opfern, die jedes dieser Ereignisse gefordert hat, erscheint die gegenw\u00e4rtige allgemeine Lage vergleichbar mit derjenigen der Vorjahre. Gef\u00e4hrdet sind vor allem die Gegend von Algier und einige angrenzende l\u00e4ndliche Gebiete. Die \u00dcbergriffe richten sich vornehmlich gegen die Agglomeration Algier, gegen die D\u00f6rfer der Mitidja, der M\u00e9d\u00e9a (westlich von Algier) und der Provinz Tizi-Ouzou (\u00f6stlich von Algier). Die Anschl\u00e4ge vermochten jedoch das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sowie das Funktionieren des Staates grunds\u00e4tzlich nicht zu l\u00e4hmen. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation in Algerien und insbesondere auch die Auswirkungen der Kommunal- und Regionalwahlen vom 23. Oktober 1997 weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit.</p><p>2. Zur zweiten Frage nach der Zul\u00e4ssigkeit der R\u00fcckweisungen zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt: Das Bundesamt f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge (BFF) und die von der Verwaltung unabh\u00e4ngige Schweizerische Asylrekurskommission sind der Ansicht, dass der Vollzug der Wegweisung nach Algerien nach einem in Rechtskraft erwachsenen negativen Asylentscheid grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, zumutbar und m\u00f6glich ist. Auf den Wegweisungsvollzug wird verzichtet, wenn ein algerischer Staatsangeh\u00f6riger konkret gef\u00e4hrdet erscheint. Ein genereller Verzicht auf die R\u00fcckweisung aller algerischen Staatsangeh\u00f6rigen, ohne Ber\u00fccksichtigung des Einzelfalles, ist jedoch nicht gerechtfertigt. Gem\u00e4ss der Einsch\u00e4tzung der algerischen Regierung herrscht in Algerien n\u00e4mlich weder ein B\u00fcrgerkrieg im rechtlichen Sinn - das heisst ein bewaffneter Konflikt innerhalb eines Staates zwischen der bestehenden Regierung und einer oder mehreren Aufstandsbewegungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Regierung zu st\u00fcrzen, die Staatsform zu \u00e4ndern oder einen Teil des Staates abzuspalten -, noch hat sich die Gewalt f\u00fcr unbestimmte Zeit auf das ganze Staatsgebiet ausgeweitet. Die Gewalttaten ereignen sich haupts\u00e4chlich in einem Umkreis von 100 Kilometern um Algier und somit bei weitem nicht im ganzen Staat. Das BFF hat letzthin festgestellt, dass einige Asylsuchende, nachdem sie ihr Asylgesuch zur\u00fcckgezogen hatten, freiwillig in ihre Heimat zur\u00fcckgekehrt sind. Zwischen den europ\u00e4ischen L\u00e4ndern und Algerien herrscht ein reger Schiffs- und Flugverkehr. Voll ausgelastet sind auch die Fl\u00fcge zwischen der Schweiz und Algerien, deren Kapazit\u00e4t h\u00e4ufig nicht ausreicht, um die Nachfrage der Kundschaft zu befriedigen. Hierzu geh\u00f6ren namentlich algerische Familien, die w\u00e4hrend der Schulferien ihre daheim gebliebenen Verwandten besuchen. Die schweizerische Asyl- und R\u00fcckweisungspraxis entspricht jener der anderen europ\u00e4ischen L\u00e4nder. Was den Vollzug der Wegweisung anbelangt, nimmt die Schweiz, wie einige andere europ\u00e4ische L\u00e4nder, eine vorsichtige Haltung ein. Sie verfolgt dabei insbesondere auch die Praxis der Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union. Eine \u00fcberm\u00e4ssige Attraktivit\u00e4t der Schweiz als Asylland kann im Falle von Algerien nur vermieden werden, wenn die Praxis mit den anderen Zielstaaten abgestimmt wird.</p><p>3. Zur dritten Frage nach den Massnahmen, die bei abgewiesenen Asylsuchenden getroffen werden: Das schweizerische Asylverfahren ist ein Individualverfahren. Dieses erlaubt eine objektive, sorgf\u00e4ltige Beurteilung des individuellen Schutzbed\u00fcrfnisses und gegebenenfalls den Verzicht auf den Vollzug der Wegweisung, wenn der betreffenden Person von seiten staatlicher Beh\u00f6rden oder Dritter Folterungen oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Dadurch wird eine hohe Rechtssicherheit erreicht. Erweist sich bei der \u00dcberpr\u00fcfung des Asylgesuchs eine Verfolgung der Person durch Dritte, die nicht Vertreter des algerischen Staates sind, als wahrscheinlich, verzichtet das BFF daher auf den Vollzug der Wegweisung und verf\u00fcgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme. Der Anteil der positiven Asylentscheide liegt zwar unver\u00e4ndert bei rund 3 Prozent, doch ist der Anteil der negativen Entscheide, die zu einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme gef\u00fchrt haben, im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen und hat sich Ende August 1997 bei etwa 12 Prozent eingependelt. Davon betroffen sind Asylsuchende, die glaubhaft machen k\u00f6nnen, dass sie aus verschiedenen Gr\u00fcnden, unter anderem wegen eines nachweisbaren Engagements f\u00fcr die elementaren Grundrechte, einer gezielten Benachteiligung durch Dritte ausgesetzt sind. Es handelt sich namentlich um Personen, die wegen ihres Engagements f\u00fcr die Freiheit verfolgt werden, darunter Lehrer, Beamte, Journalisten, medizinisches Personal, politisch und religi\u00f6s t\u00e4tige Pers\u00f6nlichkeiten, K\u00fcnstler, Intellektuelle, in Risikoberufen oder bestimmten Vereinigungen t\u00e4tige Frauen sowie Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten.</p><p>4. Zur vierten Frage nach den Guten Diensten: Die internen Schwierigkeiten Algeriens stehen im Gegensatz zum Versuch der Regierung, sich demokratisch besser abst\u00fctzen zu lassen: November 1995 Pr\u00e4sidentenwahl; November 1996 Abstimmung \u00fcber die Verfassung; Juni 1997 Legislative. Zudem fanden am 23. Oktober 1997 Kommunal- und Regionalwahlen statt. Die algerische Regierung ist nicht der Ansicht, dass es sich um einen B\u00fcrgerkrieg im v\u00f6lkerrechtlichen Sinne, sondern um einen internen Konflikt handelt. Die Einflussm\u00f6glichkeiten auf den algerischen Staat sind beschr\u00e4nkt. Zwar wurde informell unsere Gespr\u00e4chsbereitschaft signalisiert und \u00fcber eine m\u00f6gliche Vermittlerrolle der Schweiz diskutiert, doch konnten diese Gespr\u00e4che und Signale, wie diejenigen anderer Staaten, darunter auch Frankreichs, nicht weiterverfolgt werden. Selbst der Aufruf des Generalsekret\u00e4rs der Vereinten Nationen vom 30. August 1997 wurde von der algerischen Regierung als \"Einmischung in die inneren Angelegenheiten\" zur\u00fcckgewiesen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(878083200000)\/","SubmittedBy":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(878083200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750805531507)\/","SubmissionDate":"\/Date(875145600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4509,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}