{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971124,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971124,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1124","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Verletzung von Art. 5 Abs. 4 Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz: Wie weiter?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 26. September 1997 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte eine Verletzung von Artikel\u00a05 Ziffer 4 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz festgestellt. Der Beschwerdef\u00fchrer war in insgesamt sieben Kantonen herumgeschoben worden, ohne dass ihm eine umgehende gerichtliche Beurteilung des Freiheitsentzuges garantiert gewesen w\u00e4re. Weder das Luzerner Obergericht noch das Bundesgericht trat auf die Haftpr\u00fcfungsbeschwerde des H\u00e4ftlings ein, da dieser wegen der zwischenzeitlichen Entlassung nicht mehr durch die kantonale Haftordnung beschwert sei.</p><p>Die Schweizer Richter liessen dabei unbeachtet, dass der H\u00e4ftling zwischenzeitlich nicht frei war, sondern einzig dem Haftregime eines anderen Kantons unterstellt wurde.</p><p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte h\u00e4lt dazu fest, dass die Problematik auf die f\u00f6deralistische Struktur der Eidgenossenschaft zur\u00fcckzuf\u00fchren sei, welche aber eine Verletzung des Anspruchs auf Haftpr\u00fcfung nicht zu rechtfertigen verm\u00f6ge. Es sei Sache der Schweiz, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Garantie von Artikel\u00a05 Ziffer 4 EMRK auch dann gegeben sein m\u00fcsse, wenn ein Untersuchungsgefangener von einem Kanton in den anderen verbracht werde.</p><p>Bereits am 11. April 1996 hatte die Europ\u00e4ische Kommission f\u00fcr Menschenrechte einstimmig - 14 Mitglieder, darunter der Schweizer Vertreter - eine Konventionsverletzung durch die Schweiz festgestellt. Statt zu pr\u00fcfen, wie insk\u00fcnftig derartige Konventionsverletzungen verhindert werden k\u00f6nnten, zog sich die offizielle Schweiz mit Hilfe des juristischen Formalismus in eine Abwehrstellung zur\u00fcck.</p><p>Im Zusammenhang mit diesem Fall ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Vorkehrungen und Vorbereitungen hat das Bundesamt f\u00fcr Justiz bzw. der Bundesrat seit der einstimmigen Feststellung der Konventionsverletzung durch die Europ\u00e4ische Kommission f\u00fcr Menschenrechte am 11. April 1996 bereits getroffen?</p><p>2. Artikel\u00a0351 StGB greift zur Verhinderung eines negativen Kompetenzkonfliktes bez\u00fcglich Gerichtsstand in die Verfahrenshoheit der Kantone ein. Er lautet: \"Ist der Gerichtsstand unter den Beh\u00f6rden mehrerer Kantone streitig, so bezeichnet das Bundesgericht den Kanton, der zur Verfolgung und Beurteilung berechtigt und verpflichtet ist.\"</p><p>Ist der Bundesrat bereit, innert n\u00fctzlicher Frist die Ausarbeitung einer analogen Gesetzesnorm zur Verhinderung negativer Kompetenzkonflikte bei Haftanordnungen in mehreren Kantonen in die Wege zu leiten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, bis zur Realisierung einer allf\u00e4lligen Gesetzes\u00e4nderung zur Verhinderung weiterer Konventionsverletzungen Sofortmassnahmen zu ergreifen? Wenn ja: Wie stellt sich der Bundesrat solche Massnahmen vor?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat erinnert daran, dass die vor der Europ\u00e4ischen Kommission f\u00fcr Menschenrechte und dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte gef\u00fchrten Prozesse durch zwingendes Verfahrensrecht geregelt werden. Die Voraussetzung der Aussch\u00f6pfung des innerstaatlichen Instanzenzuges bildet dabei eine besonders wichtige Bestimmung dieses Verfahrensrechts, ist sie doch Ausdruck des grundlegenden Subsidiarit\u00e4tsprinzips der internationalen \u00dcberpr\u00fcfung, auf welchem das ganze Kontrollsystem der EMRK beruht. Bevor eine internationale Instanz angerufen werden kann, muss ein Staat die Gelegenheit haben, einen allf\u00e4lligen Mangel bei der Einhaltung der internationalen Verpflichtungen selbst zu beheben. Daher kann einer Regierung nicht vorgeworfen werden, einem Beschwerdef\u00fchrer entgegenzuhalten, er habe nicht alle ihm zur Verf\u00fcgung gestandenen Rechtsmittel des internen Rechts ausgesch\u00f6pft. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesgericht selbst den Beschwerdef\u00fchrer in seinem Urteil aufgefordert, eine Verantwortlichkeitsklage einzureichen, um gegebenenfalls die Unrechtm\u00e4ssigkeit der Untersuchungshaft feststellen zu lassen. Im \u00fcbrigen pr\u00fcfte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte die von der Schweizer Regierung aufgezeigten Rechtswege aufmerksam, bevor er zum Schluss kam, diese h\u00e4tten den Anforderungen von Artikel\u00a05 Ziffer 4 EMRK im konkreten Fall nicht gen\u00fcgt.</p><p>Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass lediglich die Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte und die gem\u00e4ss Artikel\u00a032 EMRK ergangenen Schlussresolutionen des Ministerkomitees verbindlich und f\u00fcr den Staat, der in der Streitsache Partei ist, vollstreckbar sind. Dies ist nicht der Fall bei den Berichten der Europ\u00e4ischen Kommission f\u00fcr Menschenrechte, zumal der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte von der Auffassung der Europ\u00e4ischen Kommission f\u00fcr Menschenrechte abweichen kann. Wie \u00fcblich stellte das Bundesamt f\u00fcr Justiz aber den Kommissionsbericht in dieser Angelegenheit dem Bundesgericht und den betroffenen Luzerner und Z\u00fcrcher Beh\u00f6rden zu.</p><p>2. Das Bundesgericht, die kantonalen Gerichte und Regierungen sowie die mit der Revision des Bundesrechtspflegegesetzes und der Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes betrauten Expertenkommissionen wurden vom Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte vom 26. September 1997 durch das Bundesamt f\u00fcr Justiz sofort unterrichtet. Die betreffenden Experten und Dienste der Bundesverwaltung werden die aus diesem Urteil zu ziehenden Konsequenzen pr\u00fcfen und m\u00f6glichst rasch Vorschl\u00e4ge f\u00fcr allf\u00e4llige Gesetzes\u00e4nderungen ausarbeiten, damit sich k\u00fcnftig eine gleiche oder \u00e4hnliche Situation wie diejenige, die diesem Fall zugrunde liegt, nicht wiederholt. Die Experten werden nebst weiteren L\u00f6sungen zweifellos auch die M\u00f6glichkeit einer an die Artikel\u00a0350 und 351 StGB angelehnten Regelung untersuchen.</p><p>3. F\u00e4lle, denen ein dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte vom 26. September 1997 vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt, bilden nach Kenntnis des Bundesrates die Ausnahme. Zum ersten Mal seit dem Inkrafttreten der EMRK in der Schweiz im Jahre 1974 wurde ein solcher Fall vor die Strassburger Organe getragen. Daher h\u00e4lt es der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt nicht f\u00fcr zwingend, dringliche Massnahmen zu ergreifen. Sollte ein solcher Fall abermals auftreten, m\u00fcssten die kantonalen Gerichte und das Bundesgericht ihre Rolle als \"Filter\" wahrnehmen, um eine erneute Feststellung einer Verletzung durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte zu vermeiden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(878083200000)\/","SubmittedBy":"Widmer Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(878083200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750804740530)\/","SubmissionDate":"\/Date(875664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4509,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}