{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19971170,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19971170,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.1170","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Fusionsrisiken und Aufsicht \u00fcber Grossbanken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission (EBK) beabsichtigt, ihre Aufsicht \u00fcber die Grossbanken zu verst\u00e4rken. \"Die Fusion von UBS und SBV zeigt einmal mehr die Notwendigkeit f\u00fcr einen solchen Schritt\", sagte EBK-Direktor D. Zuberb\u00fchler (vgl. \"Basler Zeitung\", Extrablatt vom 8. Dezember 1997). Aufgrund der qualitativ anderen Risiken bei Grossbanken als bei den \u00fcbrigen vierhundert Banken in der Schweiz sei eine Sonderbehandlung angezeigt.</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welche gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Risiken entstehen durch die Megafusion?</p><p>2. Welchen besonderen Risiken wird die neue Grossbank unterliegen? Sind daf\u00fcr spezielle Liquidit\u00e4ts- und Eigenkapitalvorschriften erforderlich?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die mit der Fusion entstehende Marktmacht und Monopolisierungstendenz? Sieht er die Gefahr einer Preis- bzw. Zinsf\u00fchrerschaft und anderer Wettbewerbsverzerrungen?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht des EBK-Direktors? Wie und bis wann gedenkt der Bundesrat, die Aufsicht \u00fcber die Grossbanken zu verst\u00e4rken?</p><p>5. Sieht der Bundesrat die Notwendigkeit und M\u00f6glichkeit, die Bankenaufsicht weltweit zu verst\u00e4rken? Welche Schritte unternimmt er zur internationalen Koordination einer verst\u00e4rkten Aufsicht von Grossbanken und \u00e4hnlichen Institutionen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die gesellschaftlichen Risiken der Fusion von UBS und SBV k\u00f6nnen heute noch nicht abschliessend beurteilt werden. Beunruhigend ist der erneute Abbau von 7000 Bankarbeitspl\u00e4tzen in der Schweiz. Allerdings ist anzunehmen, dass die beiden Banken auch bei Beibehaltung ihrer Selbst\u00e4ndigkeit angesichts der Fortschritte in der Informationstechnologie so oder so weitere Rationalisierungsmassnahmen h\u00e4tten vornehmen m\u00fcssen, die wahrscheinlich - wenn auch zeitlich verz\u00f6gert - einen Stellenabbau in einem \u00e4hnlichen Ausmass mit sich gebracht h\u00e4tten. Volkswirtschaftlich ist die Fusion eine Folge der weltweiten Deregulierung, die auch in der Schweiz zu einer seit der Entkartellisierung von 1989 und nachher durch die Immobilienkrise verst\u00e4rkten, bis heute andauernden Strukturbereinigung im Bankensektor gef\u00fchrt hat. Die Grossbanken m\u00fcssen sich nicht nur der inl\u00e4ndischen, sondern vor allem auch der starken Konkurrenz auf dem internationalen Markt stellen, was tendenziell zu einer vermehrten Konzentration bei den weltweit t\u00e4tigen Grossbankkonzernen f\u00fchrt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Es bestehen zudem starke Tendenzen hin zur Allfinanz, wie die im September angek\u00fcndigte Fusion zwischen der CS Group und der Winterthur-Versicherungsgesellschaft zeigt.</p><p>2. S\u00e4mtliche Risiken der bisherigen Grossbanken UBS und SBV werden mit der Fusion auf ein Institut \u00fcbertragen, neue Risiken entstehen grunds\u00e4tzlich keine. Aber aufgrund der Gr\u00f6sse und den engeren Verflechtungen mit anderen Teilnehmern auf den Finanzm\u00e4rkten entsteht zweifellos ein erh\u00f6htes Systemrisiko. W\u00e4hrend die Liquidit\u00e4tsvorschriften gen\u00fcgend sein d\u00fcrften, ist die Frage nach verst\u00e4rkten Eigenmittelerfordernissen internationaler Grossbankkonzerne berechtigt. Nebst den heute durch die Eigenmittelvorschriften abgedeckten Kreditrisiken und Marktrisiken gibt es weitere Risiken, die nicht mit Eigenkapital unterbelegt werden m\u00fcssen. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise das bedeutende Abwicklungsrisiko im Devisenhandel, das vor allem durch die international t\u00e4tigen Grossbanken getragen wird. Die Eigenmitteldiskussion kann allerdings aus Wettbewerbsgr\u00fcnden und wegen dem weltweiten Systemrisiko nicht losgel\u00f6st vom internationalen Kontext gef\u00fchrt werden. Es bestehen auf internationaler Ebene beim Basler Ausschuss f\u00fcr Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) bereits Bestrebungen, die Empfehlungen f\u00fcr die Eigenmittelanforderungen im Zuge der aktuellen Entwicklungen zu \u00fcberpr\u00fcfen (vgl. Ziff. 5).</p><p>3. Diese Frage wird durch die Wettbewerbskommission zurzeit gepr\u00fcft.</p><p>4. Ja. Die EBK hat bereits im November 1997, also noch vor der Fusion der beiden Grossbankkonzerne, einem Grobkonzept zur verst\u00e4rkten Grossbanken\u00fcberwachung zugestimmt. Dieses Konzept sieht - nebst der bisherigen Aufsichtst\u00e4tigkeit - vermehrte Gespr\u00e4che mit den Konzernspitzen der beiden Grossbanken und intensivere Kontakte zur internen Konzernrevisionsstelle vor. Die Pr\u00fcfung und Abnahme von bankinternen Modellen zur Eigenmittelunterlegung der Marktrisiken wird ab 1998 durch ein eigenes Team der EBK direkt bei den Banken vorgenommen, wovon in erster Linie die Grossbanken betroffen sind. Dies stellt eine Praxis\u00e4nderung dar, weil bisher keine direkten Pr\u00fcfungen durch die EBK selbst erfolgten. Dieser vom Bundesrat mit der \u00c4nderung der Bankenverordnung vom 8. Dezember 1997 vorgezeichnete Ansatz soll nach dem Konzept der EBK f\u00fcr die Beaufsichtigung der Grossbanken weiterentwickelt werden, indem insk\u00fcnftig Aufsichtsbesuche (\"supervisory visits\") bei den Banken und der Einsatz von speziellen Pr\u00fcf- bzw. Analyseteams (\"review teams\") geplant sind. Ausgebaut werden soll auch die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Aufsichtsbeh\u00f6rden. Dies wird allerdings nicht ohne zus\u00e4tzliches, besonders qualifiziertes Personal beim Sekretariat der EBK realisiert werden k\u00f6nnen. Eine qualitativ hochstehende, zeitnahe und risikoorientierte \u00dcberwachung der Grossbankkonzerne erfordert entsprechende personelle Ressourcen, um die gestiegenen Aufgaben, namentlich im Bereich B\u00f6rsen- und Effektenh\u00e4ndleraufsicht sowie der internationalen Amtshilfe, angemessen zu erf\u00fcllen.</p><p>5. Der Bundesrat und die EBK sind sich der Notwendigkeit einer international koordinierten Aufsicht \u00fcber die Grossbankkonzerne seit geraumer Zeit bewusst. Als wichtigstes Gremium zur weltweiten Koordination der Bankenaufsicht wurde im Jahre 1975 durch den Rat der Gouverneure der Bank f\u00fcr Internationalen Zahlungsausgleich der st\u00e4ndige Basler Ausschuss f\u00fcr Bankenaufsicht eingesetzt. Ihm geh\u00f6ren hochrangige Vertreter der Bankaufsichtsbeh\u00f6rden und Zentralbanken der L\u00e4nder der Zehnergruppe an. Dieses Komitee hat verschiedene Grunds\u00e4tze zur Beaufsichtigung von Banken erlassen (z. B. die Eigenmittelempfehlungen), die heute als allgemeine Mindeststandards gelten und durch unser Land in der nationalen Gesetzgebung laufend umgesetzt werden. Die Harmonisierung der Bankenaufsicht ist dank der effizienten Arbeit des Basler Ausschusses in den Industriel\u00e4ndern und den wichtigsten Offshore-Finanzpl\u00e4tzen bereits weit fortgeschritten und wird durch die vom Ausschuss im September 1997 erlassenen 25 Kerngrunds\u00e4tze einer wirksamen Bankenaufsicht nunmehr weltweit angestrebt. Die schweizerischen Mitglieder setzen sich im Basler Ausschuss insbesondere zugunsten einer nachhaltigen Verst\u00e4rkung der Eigenmittelanforderungen f\u00fcr global t\u00e4tige Grossbankkonzerne ein, welche den gestiegenen Risiken f\u00fcr das internationale Finanzsystem durch die Konzentration auf wenige grosse Marktteilnehmer mit komplexer T\u00e4tigkeit angemessen Rechnung tr\u00e4gt. Angesichts des intensiven internationalen Wettbewerbs und des Zwangs zur Erh\u00f6hung der Eigenkapitalrendite kann diesem berechtigten Anliegen auf internationaler Ebene indessen bestenfalls mittelfristig zum Durchbruch verholfen werden. Auf Initiative des Basler Ausschusses sind seit mehreren Jahren sodann Bestrebungen zu einer ganzheitlichen Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten im Gange. Die internationalen Dachorganisationen der drei Aufsichtsbereiche Banken, Effektenh\u00e4ndler und Versicherungen haben zu diesem Zwecke das \"Joint Forum on Financial Conglomerates\" geschaffen, welches Grunds\u00e4tze f\u00fcr eine sektoren\u00fcbergreifende Erfassung komplexer Finanzkonglomerate und die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Aufsichtsbeh\u00f6rden erarbeitet. Auch in diesem Gremium wirkt die Schweiz aktiv mit. Insbesondere stellte sich 1996/97 ein schweizerisch beherrschtes, global t\u00e4tiges Finanzkonglomerat f\u00fcr eine gemeinsame Begutachtung durch die hauptbetroffenen Aufsichtsbeh\u00f6rden unter der Federf\u00fchrung der EBK zur Verf\u00fcgung. Die auf internationaler Ebene gewonnenen Erkenntnisse werden in der Schweiz, vor allem im Hinblick auf die Bildung von Allfinanzkonzernen, durch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der EBK und dem Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungswesen nutzbringend umgesetzt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(885168000000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(885168000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807159623)\/","SubmissionDate":"\/Date(881625600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4510,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}