{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973019,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973019,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3019","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stiftung in Anerkennung der moralischen Verantwortung f\u00fcr die schweizerische Politik von 1933 bis 1945","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten eine Vorlage und einen Beschlussentwurf \u00fcber die Schaffung einer schweizerischen Stiftung vorzulegen, die von der Schweiz in Anerkennung der moralischen Verantwortung f\u00fcr ihre Politik, insbesondere gegen\u00fcber aus rassischen Gr\u00fcnden verfolgten Menschen, w\u00e4hrend der Zeit von 1933 bis 1945 errichtet wird. Die Ausgestaltung soll sich an folgenden Punkten orientieren:</p><p>1. Das Grundkapital der Stiftung wird von der Eidgenossenschaft aus eigenen Mitteln zur Verf\u00fcgung gestellt.</p><p>2. Die finanzielle Beteiligung weiterer Institutionen - z. B. der Nationalbank, der Banken, der Versicherungen und anderer privater Firmen - ist anzustreben.</p><p>3. Der Bundesrat wird beauftragt, mit den unter Ziffer 2 genannten Institutionen Gespr\u00e4che \u00fcber die Beteiligung an der Stiftung zu f\u00fchren.</p><p>4. Die Stiftung bezweckt insbesondere:</p><p>a. die Hilfe an Personen, die von Nazideutschland wegen ihrer Rasse verfolgt wurden;</p><p>b. die F\u00f6rderung der Erinnerung an den Holocaust zur Verhinderung von Rassismus und Antisemitismus.</p><p>5. Der Stiftungsrat besteht aus Vertretern der Eigenossenschaft, Vertretern der j\u00fcdischen Gemeinschaft in der Schweiz und Vertretern der aus rassischen Gr\u00fcnden verfolgten Gruppen.</p>","ReasonText":"<p>Weg von den Schulden - hin zu Schuld und Verantwortung</p><p>A. Allgemeine Bemerkungen:</p><p>1. Grunds\u00e4tzliches</p><p>Historisch-moralische Verantwortung kann immer nur aus der Perspektive der Gegenwart heraus wahrgenommen werden: Jede Generation muss sich demnach die Geschichte aus ihrer eigenen Sicht neu erarbeiten. Unsere historisch-moralische Verantwortung beruht auf heutigem Wissen und heutigen Massst\u00e4ben, w\u00e4hrend die historische Beurteilung der damals handelnden Personen - bis hin zur Zuweisung individueller Schuld - immer auch vom damaligen Wissen und den damaligen Vorstellungen auszugehen hat.</p><p>Die Zeit von 1933 bis 1945 war zweifelsohne die schwierigste und gef\u00e4hrlichste Periode in der Geschichte des schweizerischen Bundesstaates. Dies gilt in noch erh\u00f6htem Masse f\u00fcr die Jahre 1940 bis 1944, als die Schweiz total von den Achsenm\u00e4chten eingekreist war. Dass es unserem Land in dieser Zeit gelang, die Unabh\u00e4ngigkeit und die Demokratie im Innern - wenn auch mit Einschr\u00e4nkungen - zu behaupten, muss als wesentlicher Teil unserer Verschonung betrachtet werden. Diese Verschonung hatte jedoch ihren Preis: Die Schweiz musste gegen\u00fcber dem Dritten Reich Konzessionen machen oder ging zumindest von der Notwendigkeit solcher Konzessionen aus, was allenfalls im historischen Kontext verst\u00e4ndlich sein mag.</p><p>Dies alles entbindet unser Land aber nicht von der moralischen Verantwortung f\u00fcr die Folgen ihres Handelns: Auch die Schweiz hat Schuld auf sich geladen. Die moralische Verantwortung daf\u00fcr gilt es heute wahrzunehmen. Dies vor allem gegen\u00fcber den Menschen, die unter den Auswirkungen dieser Politik gelitten haben. Das sind in erster Linie jene Fl\u00fcchtlinge, die an der Schweizer Grenze abgewiesen und damit in den sichern Tod getrieben wurden. Indirekt litten aber auch jene Menschen unter der damaligen schweizerischen Politik, deren Hab und Gut von den Nazis geraubt und in der Schweiz abgesetzt wurde.</p><p>Verantwortung kann nicht mit Worten allein wahrgenommen werden. Es braucht Taten, die deutlich machen, dass es sich nicht um ein blosses Lippenbekenntnis handelt. Dies f\u00fchrt zum Vorschlag einer Stiftung, wie sie in der Motion gefordert wird.</p><p>2. Moralische Verantwortung - nicht rechtliche Verpflichtungen</p><p>Klar zu unterscheiden ist zwischen der moralischen Verantwortung als Folge geschichtlicher Vorg\u00e4nge einerseits und der Befreiung von Rechtsanspr\u00fcchen andererseits.</p><p>Es stellen sich im Zusammenhang mit der Zeit von 1933 bis 1945 auch Fragen rechtlicher Natur. Das aktuelle Beispiel sind die nachrichten- bzw. herrenlosen Verm\u00f6gen von Opfern des Holocaust. Es versteht sich von selbst, dass diese Fragen rechtlich korrekt abgewickelt werden m\u00fcssen. Dies setzt h\u00e4ufig komplizierte und langwierige Abkl\u00e4rungen voraus (Volcker-Komitee).</p><p>In der Motion geht es indessen um moralische Verantwortung. Diese unterscheidet sich grunds\u00e4tzlich von der Befriedigung individueller Rechtsanspr\u00fcche. Moralische Verantwortung kann nur gegen\u00fcber ganzen Gruppen von Verfolgten wahrgenommen werden, weil nicht abschliessend zu kl\u00e4ren ist, welches individuelle Schicksal durch die Politik der Schweiz mitbetroffen wurde.</p><p>Moralische Verantwortung wahrzunehmen kann aber auch nicht bedeuten, Gelder zur Verf\u00fcgung zu stellen, die unserem Land ohnehin nicht geh\u00f6ren (nachrichten- und herrenlose Verm\u00f6gen).</p><p>Moralische Verantwortung und Befriedigung von Rechtsanspr\u00fcchen sind also klar zu trennen, woraus sich auch die Abgrenzung dieser Motion zu derjenigen der FDP-Fraktion (96.3611) ergibt.</p><p>3. Notwendigkeit des raschen Handelns</p><p>Aus drei Gr\u00fcnden ist es n\u00f6tig und sinnvoll, rasch zu handeln:</p><p>a. Wenn die Stiftung noch \u00dcberlebenden des Holocaust zugute kommen soll, muss dies rasch geschehen.</p><p>b. Die wesentlichen Fakten sind durch unz\u00e4hlige Publikationen der letzten vierzig Jahre bekannt (vgl. Ziff. 4).</p><p>c. Die Schweiz kann sich die internationale Diskussion \u00fcber ihr moralisches Verhalten seit 1945 nicht l\u00e4nger leisten.</p><p>4. Die grundlegenden Fakten sind bekannt</p><p>Eine historisch-moralische Verantwortung kann wahrgenommen werden, auch wenn die Vorg\u00e4nge, um die es geht, nicht bis ins letzte Detail bekannt sind.</p><p>Die Abkl\u00e4rungen der Expertenkommission gem\u00e4ss Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1996 sind sicher wichtig, weil sie einerseits zu unserem Verst\u00e4ndnis der eigenen Geschichte beitragen und andererseits der Welt deutlich machen, dass wir nichts verbergen wollen.</p><p>Zwei entscheidende Fakten, die die moralische Verantwortung der Schweiz begr\u00fcnden, sind dagegen bereits heute bekannt:</p><p>a. Die Abweisung j\u00fcdischer Menschen an der Schweizer Grenze mit der Begr\u00fcndung, sie w\u00fcrden \"bloss wegen ihrer Rasse\" und nicht aus politischen Gr\u00fcnden verfolgt und seien somit keine Fl\u00fcchtlinge.</p><p>b. Der Handel mit dem Dritten Reich und damit zwangsl\u00e4ufig auch die Entgegennahme von Verm\u00f6genswerten, die Opfern des Holocaust geraubt wurden (Raubgut, Raubgold).</p><p>Was die Fl\u00fcchtlingspolitik anbetrifft, sind die entscheidenden Fakten seit den f\u00fcnfziger Jahren (Ludwig-Bericht) bekannt. Es ist inzwischen gesichert, dass die Zahl der Abgewiesenen weit h\u00f6her war, als dies in den f\u00fcnfziger Jahren angenommen wurde. Die moralische Verantwortung ergibt sich jedoch - jenseits der genauen Zahlen der abgewiesenen Fl\u00fcchtlinge - aus der diskriminatorischen Fl\u00fcchtlingspolitik selbst. Die Expertenkommission wird unser Wissen vermutlich erweitern, aber sie wird keine neuen Antworten auf die Frage der moralischen Verantwortung f\u00fcr die damalige Fl\u00fcchtlingspolitik finden k\u00f6nnen.</p><p>Was das Raubgut anbetrifft, so sind weder der Raub durch die Nazis noch der Handel zwischen der Schweiz und dem Dritten Reich bestritten. Dass damit auch Raubgut in die Schweiz gelangte und von dieser erworben wurde, ist offensichtlich. Letztlich wird auch die beste historische Abkl\u00e4rung nur approximative Werte \u00fcber die Verschiebung von Raubgut in die Schweiz erbringen k\u00f6nnen.</p><p>Mit anderen Worten: Die Expertenkommission wird in den wenigsten F\u00e4llen Informationen liefern k\u00f6nnen, die zu individuellen R\u00fcckerstattungen bestimmter G\u00fcter f\u00fchren k\u00f6nnten. Sollte dies in Einzelf\u00e4llen gelingen, so m\u00fcsste eine spezielle L\u00f6sung gefunden werden.</p><p>Wir wissen genug, um handeln zu k\u00f6nnen, und zwar jetzt!</p><p>B. Zu den einzelnen Punkten der Motion:</p><p>1. Der finanzielle Beitrag der Eidgenossenschaft begr\u00fcndet sich prim\u00e4r aus der Verantwortung f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingspolitik. Hinzu kommt, dass viele private Transaktionen (Banken und Firmen) unter den Bedingungen der Kriegswirtschaft ohne Zustimmung des Staates gar nicht m\u00f6glich gewesen w\u00e4ren.</p><p>2. Richtig ist, dass, wer vom Handel mit dem Dritten Reich profitierte, ebenfalls seinen Beitrag leistet. Hier kann von einer besonderen moralischen Verpflichtung einzelner Gruppen oder Institutionen (insbesondere der Nationalbank) gesprochen werden.</p><p>3. Die unter Ziffer 2 angesprochene Beteiligung soll nicht aufgrund einer staatlichen Zwangsmassnahme erfolgen. Dies ganz abgesehen davon, dass f\u00fcr eine solche Massnahme die Verfassungsgrundlage fehlt. Eine finanzielle Beteiligung Dritter gewinnt dadurch an Gewicht, dass sie aufgrund eigener Einsicht erfolgt. Diese Einsicht besteht heute ganz offensichtlich.</p><p>4. Bei der Abgeltung einer moralischen Schuld kann es nicht um die Befriedigung individueller Rechtsanspr\u00fcche gehen. Die Mittel sollen deshalb f\u00fcr die verfolgten Gruppen eingesetzt werden. Die schweizerische Fl\u00fcchtlingspolitik diskriminierte Menschen, die wegen ihrer Rasse verfolgt wurden. Deshalb soll die Stiftung auch diesen Gruppen zugute kommen. Prim\u00e4r ist dies die j\u00fcdische Gemeinschaft im In- und Ausland. Andere verfolgte Gruppen - wie Sinti, Roma und Homosexuelle - sind aber ebenfalls zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Es entspricht dem historischen Charakter der Verantwortung, dass die Mittel der Stiftung f\u00fcr pr\u00e4ventive Zwecke eingesetzt werden sollen. Aus der Vergangenheit m\u00fcssen die Lehren f\u00fcr die Zukunft gezogen werden.</p><p>5. Die Stiftung ist bewusst nicht als \"Reparationszahlung\" im Sinne einer Zahlung an bestimmte Institutionen ausserhalb der Schweiz konzipiert. Eine \"Reparationszahlung\" k\u00e4me zu stark einem \"Ablasshandel\" gleich. Deshalb rechtfertigt sich eine Vertretung der Eidgenossenschaft. Die j\u00fcdische Gemeinschaft in der Schweiz (die konkreten Organisationen w\u00e4ren noch zu bestimmen) hat sich im ganzen bisherigen Konflikt als wertvoller Partner f\u00fcr alle Beteiligten erwiesen. Sie kann aufgrund ihrer Stellung bedeutende Leistungen innerhalb der Stiftung erbringen. Bei den Vertretern der verfolgten Gruppen ist vor allem auch an ausl\u00e4ndische Pers\u00f6nlichkeiten zu denken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In seiner Rede vor der Vereinigten Bundesversammlung vom 5. M\u00e4rz 1997 k\u00fcndigte Bundespr\u00e4sident Arnold Koller im Namen des Bundesrates das Vorhaben der Errichtung einer schweizerischen Stiftung f\u00fcr Solidarit\u00e4t an, deren Ziel darin besteht, die humanit\u00e4re und solidarische Tradition unseres Landes hervorzuheben. Aus Anlass des 150-Jahr-Jubil\u00e4ums der Bundesverfassung beabsichtigt der Bundesrat eine Best\u00e4tigung und Bekr\u00e4ftigung dieser Tradition mit Hilfe eines zukunftsorientierten Instrumentss, das weit \u00fcber die Frage der Holocaustopfer hinausgeht. Dieser Wille besteht unabh\u00e4ngig von der moralischen Verantwortung des Bundes f\u00fcr seine Politik vor und w\u00e4hrend dem Zweiten Weltkrieg. Es ist deshalb wichtig anzumerken, dass die Errichtung der Stiftung f\u00fcr Solidarit\u00e4t nicht von den geschichtlichen Ereignissen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg abh\u00e4ngt.</p><p>Die Zielsetzungen der vom Bundesrat vorgeschlagenen Stiftung unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von denjenigen der Motion, die zwei Tage vor der erw\u00e4hnten Rede von Bundespr\u00e4sident Koller eingereicht wurde. Der Vorschlag des Bundesrates zielt keineswegs darauf ab, aufgrund moralischer Verantwortung f\u00fcr die Politik der Schweiz zur Zeit des nationalsozialistischen Regimes Wiedergutmachung zu leisten, wie dies die Motion\u00e4rin fordert. Vielmehr m\u00f6chte der Bundesrat mit der Stiftung die der Humanit\u00e4t und Solidarit\u00e4t verpflichteten Grundwerte der Schweiz f\u00fcr die Zukunft neu bekr\u00e4ftigen. Dementsprechend sollen die Stiftungsleistungen nicht von vornherein auf bestimmte Empf\u00e4ngergruppen bzw. Zwecke beschr\u00e4nkt werden, sondern grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Formen menschlichen Leidens einsetzbar sein. Die in der Motion als priorit\u00e4r bezeichnete Unterst\u00fctzung von Opfern der nationalsozialistischen Rassenverfolgung obliegt gem\u00e4ss dem Konzept des Bundesrates dagegen haupts\u00e4chlich dem Spezialfonds zugunsten bed\u00fcrftiger Opfer von Holocaust/Schoah, der in K\u00fcrze seine operationelle T\u00e4tigkeit aufnehmen wird. Der Spezialfonds wird von Beitr\u00e4gen der Banken und der \u00fcbrigen Wirtschaft gespiesen, und der Bundesrat hat am 25. Juni 1997 zuhanden des Parlamentes die Botschaft zum allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss \u00fcber die Beteiligung der Schweizerischen Nationalbank am Spezialfonds im Umfang von 100 Millionen Franken verabschiedet. Zur Finanzierung der Solidarit\u00e4tsstiftung will der Bundesrat keine Steuergelder einsetzen, sondern die Ertr\u00e4ge, die aus einer Neubewertung und Bewirtschaftung der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank resultieren.</p><p>Konzept und Stossrichtung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Stiftung unterscheiden sich somit wesentlich vom Ansatz der Motion\u00e4rin. Insofern lehnt der Bundesrat die Motion ab. Dessenungeachtet k\u00f6nnen gewisse in der Motion aufgef\u00fchrte Anliegen im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten f\u00fcr die Solidarit\u00e4tsstiftung gepr\u00fcft werden, falls und soweit sie mit dem bundesr\u00e4tlichen Konzept vereinbar sind. Dies betrifft namentlich die M\u00f6glichkeit der finanziellen Beteiligung Dritter an der Stiftung (Ziff. 2 und 3 der Motion) und die Verwendung der Stiftungsgelder (Ziff. 4 der Motion).</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die zur Errichtung der schweizerischen Stiftung f\u00fcr Solidarit\u00e4t erforderlichen rechtlichen Grundlagen im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens vorzubereiten und sie dann so schnell als m\u00f6glich dem Parlament zu unterbreiten.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(867196800000)\/","SubmittedBy":"Grendelmeier Verena","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(920246400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712741358830)\/","SubmissionDate":"\/Date(857347200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}