{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3036","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vorkampagne des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit mit \u00f6ffentlichen Geldern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vom 27. Januar bis zum 10. Februar 1997 hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheitswesen (BAG) in der ganzen Schweiz eine Plakatkampagne zum Thema Drogen durchgef\u00fchrt, die offensichtlich nicht die Pr\u00e4vention zum Ziel hatte.</p><p>Deshalb m\u00f6chte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wieviel hat die Plakatkampagne des BAG vom 27. Januar bis zum 10. Februar 1997 insgesamt gekostet (Kosten f\u00fcr Planung, Graphik, Druck und Plakate)?</p><p>2. Wieviel wird die Kampagne vom Juni 1997 kosten?</p><p>3. Aus welcher Rubrik des Voranschlages stammen diese Gelder?</p><p>4. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Kampagne nichts mit Drogenpr\u00e4vention zu tun hat (insbesondere der Slogan \"Wer einmal hineinger\u00e4t, muss nicht drin bleiben. Die meisten Drogens\u00fcchtigen schaffen den Ausstieg\")?</p><p>5. Beabsichtigt der Bundesrat von nun an, seine Politik - auch in anderen Bereichen und insbesondere dort, wo er auf Ablehnung st\u00f6sst - durch Plakatkampagnen auf Kosten der Steuerzahler zu rechtfertigen, einschliesslich auf Kosten derer, die mit dieser Politik nicht einverstanden sind?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass er sich an die f\u00fcr Kantone und Gemeinden geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtes halten sollte, welche die Verwendung von \u00f6ffentlichen Geldern in Vorkampagnen zu Volksabstimmungen regelt?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, das BAG aufzufordern, auf seine Kampagne vom Juni 1997 zu verzichten oder diese wenigstens in eine wirkliche Kampagne zur Pr\u00e4vention des Drogenmissbrauchs zu verwandeln?</p>","ReasonText":"<p>Bis jetzt verfolgten die im Drogenbereich durchgef\u00fchrten Plakatkampagnen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheitswesen das Ziel, dem Drogenmissbrauch oder dem, was es darunter verstand, vorzubeugen. Die am 27.01.1997 in der ganzen Schweiz gestartete Kampagne f\u00e4llt sicherlich nicht in diese Kategorie, denn sie versucht wohl eher, das Drogenproblem herunterzuspielen und die Politik des BAG zu rechtfertigen.</p><p>Dies scheint in unserer Politik ein Novum zu sein: Die Beh\u00f6rden greifen auf Plakate zur\u00fcck, um ihre Politik zu rechtfertigen! Das ist staatliche Propaganda, wie man sie von den schlimmsten Diktaturen her kennt. Das ist nichts anderes als eine Kampagne zur Verherrlichung einer bestimmten Politik. Offenbar hat diese aber versagt, zumindest wenn man sie an ihrem Ziel misst, die Zahl der Drogens\u00fcchtigen stabil zu halten. </p><p>Die gew\u00e4hlten Slogans sind dar\u00fcber hinaus sehr zweideutig. Wenn man den Satz liest: \"Wer einmal hineinger\u00e4t, muss nicht drin bleiben. Die meisten Drogens\u00fcchtigen schaffen den Ausstieg.\", heisst das in den Augen fragiler Jugendliche, dass es nicht weiter schlimm ist, mit dem Drogenkonsum anzufangen, da man ja schliesslich wieder davon wegkommt (aber um welchen Preis und nach wieviel Leid!).</p><p>Man setzt sich \u00fcber die verheerenden Auswirkungen solcher Slogans hinweg, denn man will offensichtlich als eigentliches Zielpublikum die W\u00e4hler und nicht die Drogenabh\u00e4ngigen ansprechen.</p><p>Die Tatsache, dass diese Kampagne, die in der zweiten Junih\u00e4lfte wiederholt werden soll, im selben Jahr stattfindet, in dem sich Volk und St\u00e4nde zur Initiative \"Jugend ohne Drogen\" \u00e4ussern m\u00fcssen, ist sicherlich kein Zufall. Genau das nennen Fachleute eine Vorkampagne zu einer Abstimmung. Es geht zweifelsohne nicht an, dass die Verwaltung oder die Beh\u00f6rden eine parteiische Kampagne im Hinblick auf eine Volksabstimmung mit dem Geld der Steuerzahler - auch jener, die anderer Auffassung sind - finanzieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Drogensensibilierungskampagne des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit ist Teil des vom Bundesrat im Februar 1991 verabschiedeten Massnahmenpaketes zur Verminderung der Drogenprobleme. Diese Kampagne hat zum Ziel, eine objektive Sichtweise des Drogenproblems und das Engagement der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die Pr\u00e4vention und Drogenhilfe zu f\u00f6rdern. Sie l\u00e4uft seit 1991 in verschiedenen Medien (Plakate, TV-Spots, Inserate, Veranstaltungen, Partnerschaften mit lokalen Institutionen).</p><p></p><p>Seit 1991 wurden Themen zu folgenden Botschaften verbreitet: Verhinderung des Einstieges in die Sucht (z. B. 1991: \"Wer gelernt hat, Nein zu sagen, kann es leichter auch zu Drogen sagen\", \"Liebe Eltern, hat Ihr heute Euer Kind schon in den Arm genommen?\"; 1992: \"Am Anfang ist nicht eine Droge. Am Anfang ist der Wunsch, eine zu nehmen\";  1993: \"Alles, ohne das man nicht sein kann, ist kein Genuss mehr\", \"Gut ist nicht nur, wenn man keine Drogen nimmt. Sondern vor allem, wenn man \u00fcberhaupt nicht immer alles schluckt\"; 1995: \"Jugendliche haben Lust am Leben, nicht auf Drogen\"; 1996: \"Du kannst es! - Selbstvertrauen kann Drogenprobleme verhindern\"); Hilfsm\u00f6glichkeiten zum Ausstieg aus der Sucht (1992: \"Wer Sorgen hat, hat auch ein Ohr\", \"Alle brauchen manchmal Hilfe\"; 1995: \"Die meisten Drogens\u00fcchtigen schaffen den Ausstieg. Aber nur die wenigsten beim ersten Mal\"; 1997: \"Die meisten Drogens\u00fcchtigen schaffen den Ausstieg\". Weitere Botschaften transportierten klare Fakten: 1992: \"Drogen haben Wirkungen. Aber auch Folgen\"; 1993: \"Gerade jene Fragen zu Drogen, die am h\u00e4ufigsten gestellt werden, sind nicht leicht zu beantworten\".</p><p></p><p>Bei dieser Kampagne handelt es sich um eine Sensibilisierungskampagne und nicht um eine Pr\u00e4ventionskampagne. Mit Plakaten allein kann tats\u00e4chlich nicht Pr\u00e4vention gemacht werden. Die Sensibilisierungskampagne will durch die Vermittlung erwiesener Tatsachen dazu beitragen, dass die Diskussion - als Basis zum Meinungsbildungsprozess - auf einem objektiveren Niveau gef\u00fchrt werden kann. Die Kampagne vermittelt Tatsachen, welche oft komplexer sind als g\u00e4ngige Vorurteile. Sie fordert zum Nachdenken, Verstehen und Handeln auf.</p><p></p><p>1. + 2. Das Budget der Drogensensibilisierungskampagne belief sich seit 1992 auf 2 Millionen Franken pro Jahr; dieses Budget ist praktisch unver\u00e4ndert geblieben. Dies im Gegensatz zu den Mitteln, die im Drogenprogramm f\u00fcr andere Zwecke zur Verf\u00fcgung gestellt wurden (als Impuls f\u00fcr Pr\u00e4ventionsprogramme, f\u00fcr Massnahmen zur Behandlung und zur Risikoverminderung, f\u00fcr wissenschaftliche Forschungsprojekte und f\u00fcr Weiterbildung der Fachleute); diese Mittel sind vervierfacht worden. Die exakte Kostenaufstellung der Drogensensibilisierungskampagne 1997 sieht wie folgt aus: Konzeption, Produktion, Mehrwertsteuer und andere Kosten Fr. 250'000.--, Plakataushang Fr. 120'000.--, Begleitmassnahmen Fr. 50'000.--, Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern Fr. 200'000.--. Im Total belaufen sich die Kosten auf 1,7 Millionen Franken. Mit diesem Betrag werden beide Plakataush\u00e4nge vom Januar und Juni 1997 gedeckt. Die Herstellungskosten der Kampagne k\u00f6nnen nicht geteilt werden. Nur die Kosten f\u00fcr den Plakataushang k\u00f6nnen einzeln ermittelt werden: 55\u00a0Prozent f\u00fcr die erste Welle und 45\u00a0Prozent f\u00fcr die zweite. Die Kampagnenkosten 1997 sind um 20\u00a0Prozent tiefer als diejenigen der Kampagne 1996.</p><p></p><p>3. Die Drogensensibilisierungskampagne wird aus dem Kredit 316.3189.102 finanziert, welcher die Interventionsprogramme des BAG in den Bereichen Drogen, Tabak und Alkohol zusammenfasst.</p><p></p><p>4. Der Bundesrat m\u00f6chte mit dieser Drogensensibilisierungskampagne die Bev\u00f6lkerung zu einer n\u00fcchternen Betrachtungsweise der Drogenproblematik verhelfen. Bei der Pr\u00e4vention geht es eher darum, n\u00e4her und vertieft in der Problematik zu arbeiten. Dies kann mit Plakaten nicht erreicht werden.  Um Pr\u00e4ventionsarbeit zu beg\u00fcnstigen, ist es hingegen wichtig, erwiesene Fakten bekannt zu machen und gewisse, weit verbreitete Vorurteile abzubauen. In diesem Sinne ist die Drogensensibilisierungskampage ein wichtiges Instrument, um den oftmals emotionellen und von Polemik und Vorurteilen gepr\u00e4gten Diskussionen der Drogenproblematik erh\u00e4rtete Tatsachen gegen\u00fcberzustellen. So kann eine objektivere Debatte gef\u00f6rdert und die Akzeptanz von Pr\u00e4ventionsmassnahmen in der Bev\u00f6lkerung vergr\u00f6ssert werden.</p><p></p><p>5. Es kommt vor, dass der Bundesrat der Bev\u00f6lkerung seinen Standpunkt mittels Werbebotschaften bekannt macht, wie das beispielsweise bei Energiesparmassnahmen oder der Aids-Bek\u00e4mpfung der Fall war, auch wenn nicht die ganze Bev\u00f6lkerung diese Sichtweisen teilt. Diese Kommunikationskampagnen sollen nicht eine Politik rechtfertigen, sondern der Bev\u00f6lkerung helfen,  die unternommen Anstrengungen besser zu verstehen. Genau darum geht es auch bei den Drogensensibilisierungskampagnen von 1991 bis 1997. Es besteht kein Anlass, diese Politik k\u00fcnftig zu \u00e4ndern.</p><p></p><p>6. Die Drogensensibilisierungskampagne begann 1991, lange bevor Volksinitiativen zu der Thematik eingereicht wurden. Seither setzte sie ihre Anstrengungen j\u00e4hrlich nach dem selben Konzept fort. Die Welle 1997 dieser Kampagne wurde schon 1995 geplant. Die Themen \"Einstieg in die Drogensucht\" (1995 und 1996) und \"Ausstieg aus der Drogensucht\" (1995 und 1997) wechselten sich dabei ab. Die Daten des Plakataushanges wurden so gew\u00e4hlt, dass sie nicht mit der Abstimmungskampagne der Initiative \"Jugend ohne Drogen\" in Konflikt ger\u00e4t. Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine Vorkampagne zur Volksabstimmung \"Jugend ohne Drogen\".</p><p></p><p>Im \u00fcbrigen wurden die Kriterien der bundesgerichtlichen Rechtsprechung \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit von Informationskampagnen politischer Beh\u00f6rden bei Abstimmungen eingehalten (BGE 121 I 252-258, BGE 119 Ia 271-284, BGE 116 Ia 466-477, BGE 114 Ia 427-451, BGE 112 Ia 332-338). Zu diesen Kriterien geh\u00f6ren die Objektivit\u00e4t und Sachlichkeit der Information, die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der eingesetzten Mittel und ihre ordentliche Verwendung, sowie die Zur\u00fcckhaltung von politischen Beh\u00f6rden im Vorfeld einer Volksabstimmung.</p><p></p><p>7. Der Bundesrat wird das BAG nicht dazu auffordern, auf den Plakataushang seiner Kampagne im Juni 1997 zu verzichten. Er erachtet es als notwendig, die Pr\u00e4ventionsanstrengungen im Bereich Drogenabh\u00e4ngigkeit gem\u00e4ss den gew\u00e4hlten Strategien weiterzuverfolgen. Insbesondere sollen Hilfsangebote f\u00fcr Jugendliche welche den Risiken am st\u00e4rksten ausgesetzt sind, ausgebaut werden. Die bew\u00e4hrten Aktionsmodelle z. B. im Bereich Schule oder Freizeit sollen systematisiert werden. Diese Pr\u00e4ventionsstrategie sowie die Massnahmen zur Kommunikation und Sensibilisierung basieren auf dem \"4-S\u00e4ulen-Modell\" der bundesr\u00e4tlichen Drogenpolitik.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(862444800000)\/","SubmittedBy":"Leuba Jean-Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(912988800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712757802827)\/","SubmissionDate":"\/Date(857347200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}