{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3056","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Teilstation\u00e4re Spitalbehandlung und ambulante Chirurgie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die ambulante Chirurgie (\"One-day-surgery\"), die vor zwei Jahren im Kanton Waadt eingef\u00fchrt worden ist, ist der teilstation\u00e4ren Krankenpflege nach Artikel\u00a039 KVG gleichgestellt, f\u00fcr die es allerdings bislang noch keine pr\u00e4zise Definition gibt. Die ambulante Chirurgie wird in \u00f6ffentlichen wie in privaten Spit\u00e4lern durchgef\u00fchrt und steht sowohl Patienten mit Grundversicherung wie jenen mit Zusatzversicherung offen. Sie erlaubt, nicht nur die Dauer des Spitalaufenthalts zu verk\u00fcrzen, indem bei gewissen chirurgischen Eingriffen der Spitalaufenthalt auf h\u00f6chstens 24 Stunden beschr\u00e4nkt wird, sondern auch die \u00c4rztehonorare und die Kosten f\u00fcr die privaten Dienstleistungen \u00fcber einen Vertrag zwischen Spit\u00e4lern, \u00c4rzten und Krankenversicherern unter Kontrolle zu halten.</p><p>Der Bundesrat hat die ambulante Chirurgie als rein ambulante Behandlung eingestuft und sie aus dem Geltungsbereich f\u00fcr die Spitalzusatzversicherungen ausgeschlossen; damit hat er sie unerl\u00e4sslicher zus\u00e4tzlicher Finanzierungsquellen beraubt, ihr viel von ihrer Attraktivit\u00e4t genommen und Spit\u00e4ler, \u00c4rzte und Patienten demotiviert.</p><p>Diese Entscheidung ist schwer verst\u00e4ndlich:</p><p>a. Die teilstation\u00e4re Krankenpflege, der die ambulante Chirurgie gleichgestellt ist, ist nicht klar definiert;</p><p>b. die teilstation\u00e4re Krankenpflege als ambulante Behandlung einzustufen, k\u00f6nnte zwar dadurch begr\u00fcndet werden, dass sie nicht unter die Spitalplanung der Kantone f\u00e4llt (Art. 39 Abs. 2 KVG);</p><p>c. umgekehrt wird sie im KVG ausdr\u00fccklich zur station\u00e4ren Behandlung gerechnet, soweit dies die freie Spitalwahl und den Tarifschutz betrifft; \u00fcberdies wird sie im gleichen Artikel (Art. 39) mit der station\u00e4ren Krankenpflege und der Pflege in Pflegeheimen behandelt;</p><p>d. die Spit\u00e4ler k\u00f6nnen die Preise f\u00fcr die teilstation\u00e4re Behandlung frei vereinbaren (Art. 49 Abs. 5).</p><p>Ich erkenne keinen klaren Grund, warum f\u00fcr die teilstation\u00e4re Krankenpflege und die ambulante Chirurgie keine Spitalzusatzversicherungen gelten sollten. Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wie definiert der Bundesrat die teilstation\u00e4re Krankenpflege?</p><p>2. Aus welchen Gr\u00fcnden hat der Bundesrat entschieden, dass die teilstation\u00e4re Krankenpflege im allgemeinen und die ambulante Chirurgie im besonderen als rein ambulante Behandlung eingestuft werden und nicht als station\u00e4re Behandlung, zu der sie ihrer Natur nach und entsprechend ihrer Behandlung im KVG geh\u00f6ren.</p><p>3. Aus welchen Gr\u00fcnden hat der Bundesrat entschieden, dass die teilstation\u00e4re Krankenpflege aus dem Anwendungsbereich der Spitalzusatzversicherungen ausgeschlossen werden soll, wo doch die Spit\u00e4ler ihre Tarife frei vereinbaren k\u00f6nnen?</p><p>4. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat in Zukunft zu ergreifen, damit Anreize f\u00fcr die Inanspruchnahme der ambulanten Chirurgie geschaffen werden und die Gesundheitskosten durch eine Verk\u00fcrzung der mittleren Aufenthaltsdauer in den Spit\u00e4lern gesenkt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vorab ist festzustellen, dass das KVG ein in sich geschlossenes Versicherungssystem darstellt, welches die f\u00fcr die medizinische Versorgung der Bev\u00f6lkerung notwendigen Leistungen beinhaltet. Mit dem KVG hat sich der Gesetzgeber denn auch f\u00fcr eine Abkehr vom bisherigen System einer Grundversicherung, zu deren Erg\u00e4nzung Zusatzversicherungen abgeschlossen wurden, entschieden. Der Bundesrat geht infolgedessen davon aus, dass die durch das KVG abgedeckten Leistungen keine Erg\u00e4nzung durch eine Zusatzversicherung erforderlich machen. Geht man davon aus, dass das KVG eine abschliessende Regelung beinhaltet, so hat auch der Tarifschutz Bedeutung, indem den Versicherten f\u00fcr die im KVG vorgesehenen Leistungen keine Rechnung gestellt werden darf, die \u00fcber die mit den Krankenversicherern vereinbarten und von diesen \u00fcbernommenen Tarife und Preise hinausgehen w\u00fcrde. Die Versicherten sind daher umfassend gesch\u00fctzt, wie dies der Wille des Gesetzgebers war.</p><p></p><p>1. Die Versicherer haben im Rahmen der sozialen Krankenversicherung die Kosten der medizinischen Behandlung sowie des Aufenthaltes in einer teilstation\u00e4ren Einrichtung zu \u00fcbernehmen. Die teilstation\u00e4re Krankenpflege wird im KVG nicht n\u00e4her definiert, da es sich um einen Begriff aus der Praxis handelt, dessen konkrete Handhabung und Definition man den Vertragspartnern \u00fcberlassen will. Bereits in der Botschaft des Bundesrates zur Revision der Krankenversicherung wurde daher der Begriff umschrieben, indem man von einem einmaligen oder wiederholten Aufenthalt von k\u00fcrzerer Dauer als 24 Stunden sprach. Dies im Gegensatz zu einem Spitalaufenthalt, der eine station\u00e4re, rund um die Uhr erforderliche Behandlung darstellt. Indessen k\u00f6nnen die Tarifpartner die teilstation\u00e4re Behandlung im Rahmen der Tarifvertr\u00e4ge n\u00e4her definieren und diese von der station\u00e4ren Behandlung abgrenzen. Die konkrete Abgrenzung wird daher in den Tarifvertr\u00e4gen vorgenommen.</p><p></p><p>2. Das Parlament hat im Rahmen der Beratungen zum KVG die teilstation\u00e4re Behandlung noch st\u00e4rker der ambulanten Behandlung angen\u00e4hert, indem die im Entwurf des Bundesrates vorgesehene Planungspflicht f\u00fcr teilstation\u00e4re Institutionen gestrichen wurde. Gleichzeitig wurden die \u00fcbrigen Zulassungsvoraussetzungen bez\u00fcglich Fachpersonal und Infrastruktur beibehalten, da die Anforderungen an eine teilstation\u00e4re Einrichtung aufgrund der anvisierten Leistungen h\u00f6her sind als an ein gew\u00f6hnliche Arztpraxis.</p><p></p><p>3. Einzig im Bereich der station\u00e4ren Behandlung redet das KVG von einer allgemeinen Abteilung. Es geht daher nur dort  davon aus, dass andere Abteilungen als die genannte bestehen k\u00f6nnen. Daher besteht auch nur im Spital die M\u00f6glichkeit von zus\u00e4tzlichen Leistungen, die die Versicherten in Anspruch nehmen und f\u00fcr deren Kosten eine zus\u00e4tzlich abgeschlossene Versicherung aufkommen soll. Teilstation\u00e4re Einrichtungen k\u00f6nnen zwar im Rahmen eines Spitals bestehen, aber auch ausserhalb eines Spitals. Aus diesem Grund finden f\u00fcr sie die speziell f\u00fcr Spit\u00e4ler geltenden Regeln daher keine Anwendung. Gerade diesen Spielraum bei der Definition des Leistungserbringers wollte der Gesetzgeber einr\u00e4umen, um die teilstation\u00e4re Behandlung zu f\u00f6rdern.</p><p></p><p>4. Kosteneind\u00e4mmung wird dadurch erreicht, dass man kosteng\u00fcnstigere Behandlungen f\u00fcr die Versicherten attraktiv macht. Indem das KVG auch die Leistungen, welche die Krankenversicherer f\u00fcr die teilstation\u00e4re Behandlung \u00fcbernehmen m\u00fcssen, definiert, ist die Versorgung der Versicherten garantiert, ob sie sich nun ambulant, teilstation\u00e4r oder station\u00e4r behandeln lassen m\u00fcssen. Diese Kosten\u00fcbernahme und die Tatsache, dass die meisten Patienten und Patientinnen Interesse an einer m\u00f6glichst baldigen Heimkehr nach einer Behandlung haben, d\u00fcrfte zur F\u00f6rderung der teilstation\u00e4ren Versorgung beitragen. Zudem wurde diese im Gegensatz zum Spital einzig der Kostenbeteiligung und nicht einer zus\u00e4tzlichen finanziellen Beteiligung an den Kosten des Aufenthaltes unterstellt. Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(864777600000)\/","SubmittedBy":"Rochat Eric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(866592000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712739412017)\/","SubmissionDate":"\/Date(857433600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}