{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973057,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973057,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3057","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anwendungsbereich der Zusatzversicherungen und des Krankenversicherungsgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) will jeder Person eine Grundversicherung gew\u00e4hrleisten, welche die Kosten f\u00fcr die notwendige medizinische Behandlung im Krankheitsfall \u00fcbernimmt. Im Hinblick auf dieses Prinzip der obligatorischen Versicherung ist es wichtig, zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherungen zu unterscheiden; der Gesetzgeber hat diese sogar unterschiedlichen Gesetzgebungen unterstellt. Der heutige Vollzug des KVG schliesst aber tendenziell die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Behandlung von Krankheiten durch die Zusatzversicherungen aus, mit Ausnahme des Spitalaufenthaltes im Privatzimmer. Es erstaunt, sehen zu m\u00fcssen, dass der Anwendungsbereich der dem Bundesgesetz \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG) unterstellten Zusatzversicherungen durch die Vollzugsbestimmungen des KVG eingeschr\u00e4nkt wird; dabei hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Schoch 96.3536 bekr\u00e4ftigt, dass das KVG einzig die soziale Krankenversicherung regelt (AB 1996 S 1186).</p><p>Eine solche Praxis - in Ermangelung klarer Regelungen im Gesetz oder in der Verordnung - hat schwerwiegende Konsequenzen in Kantonen, wo ein betr\u00e4chtlicher Teil der Bev\u00f6lkerung eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, sei es, um die freie Arztwahl zu garantieren, sei es, um zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr einen gewissen Komfort zu decken. Eine derartige Praxis hat auch betr\u00e4chtliche Nachteile zur Folge, da sie, wie etwa im Kanton Waadt, den zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Kosteneinsparungen - beispielsweise mittels der ambulanten Chirurgie - zuwiderl\u00e4uft.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, dass \u00fcber das KVG und die Grundversicherung der Anwendungsbereich der Zusatzversicherungen eingeschr\u00e4nkt wird, die dem VVG unterstellt sind?</p><p>2. Aus welchen Gr\u00fcnden hat der Bundesrat den Anwendungsbereich der Zusatzversicherungen auf den Spitalaufenthalt im Privatzimmer beschr\u00e4nkt und die ambulante und teilstation\u00e4re Behandlung davon ausgeschlossen?</p><p>3. Mit welchen Bestimmungen von Gesetz und Verordnungen k\u00f6nnen solche Einschr\u00e4nkungen begr\u00fcndet werden?</p><p>4. Inwiefern widerspricht die Teilnahme der Zusatzversicherungen an der Zusatzdeckung von Behandlungskosten den Prinzipien des Tarifschutzes, die das KVG f\u00fcr jedermann gew\u00e4hrleistet?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat erreichen, dass die Zusatzversicherungen diese ihre zus\u00e4tzliche Funktion erf\u00fcllen k\u00f6nnen und deren Versicherte in den Genuss der Leistungen kommen, auf die sie Anspruch haben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen sind zwei verschiedenen Gesetzen unterstellt (KVG und VVG). Der Gesetzgeber hat eindeutig gew\u00fcnscht, dass die Anwendungsbereiche dieser beiden Gesetze ebenfalls unterschiedlich sind. Das KVG legt einen  Katalog der Grundleistungen, die Finanzierung dieser Versicherung sowie den entsprechenden Tarifbereich fest. Der Kompetenzrahmen des KVG beschr\u00e4nkt sich auf diese Leistungen der Grundversicherung. Bei weitergehenden Leistungen k\u00f6nnen die Zusatzversicherungen zum Tragen kommen. Der Katalog der Grundleistungen wurde mit dem neuen Gesetz erweitert, indem Leistungen aufgenommen wurden, die vorher als Zusatzleistungen gegolten haben. Durch diese Leistungserweiterung erhalten mehr Versicherte Zugang zu einer wirksamen medizinischen Versorgung und zur Spitzenmedizin. F\u00fcr diesen Leistungskatalog, der vollumf\u00e4nglich vom KVG geregelt wird, musste ein Tarifschutz vorgesehen werden, ohne den das vom KVG eingef\u00fchrte System keinen Sinn ergeben h\u00e4tte.</p><p></p><p>2. Sinn und Zweck des KVG ist es, allen Versicherten einen Zugang zur Spitzenmedizin zu tragbaren Kosten zu erm\u00f6glichen. Wie der Spitalbereich, so unterliegt auch der ambulante Bereich nur dort dem Tarifschutz, wo es um die Leistungen der Grundversicherung geht. Ein Anwendungsbereich ist somit f\u00fcr die Zusatzversicherungen gegeben, wenn eine Leistung - wie beispielsweise ein Medikament, das nicht auf der Spezialit\u00e4tenliste gef\u00fchrt wird - nicht zwingend zu Lasten eines Krankenversicherers geht.</p><p></p><p>3./</p><p>4. Auf der Grundlage des Tarifschutzes im Sinne von Artikel\u00a044 Absatz\u00a01 KVG k\u00f6nnen Leistungserbringer f\u00fcr Leistungen gem\u00e4ss KVG, die \u00e4rztlich verordnet werden, ihren Patienten keine h\u00f6heren Beitr\u00e4ge fakturieren als es der entsprechende Tarif vorsieht. Gehen die Leistungen \u00fcber den KVG-Rahmen hinaus, k\u00f6nnen hingegen die Zusatzversicherungen zum Tragen kommen.</p><p></p><p>5. Indem der Gesetzgeber die Kosten\u00fcbernahme der Leistungen nach den Tarifen des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes festlegt, gibt er der versicherten Person, die sich zur Behandlung an einen anderen Ort in der Schweiz begeben m\u00f6chte, die M\u00f6glichkeit, diese Leistung durch die Zusatzversicherungen decken zu lassen. Auch wenn der Leistungserbringer des anderen Kantons gehalten ist, sich auf die festgelegten Tarife zu st\u00fctzen, erlauben es die Zusatzversicherungen, die Tarifdifferenzen, die sich aufgrund dieser Entscheidung der versicherten Person ergeben, zu \u00fcbernehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(864172800000)\/","SubmittedBy":"Rochat Eric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(866592000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759922600)\/","SubmissionDate":"\/Date(857433600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}