{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19973088,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19973088,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"97.3088","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stopp den illegalen Gem\u00fcseimporten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 18. Februar 1997 hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement in einem Pressecommuniqu\u00e9 \u00fcber einen Gem\u00fcseschmuggel in der Zeit von 1994 bis 1996 orientiert. Darin war die Rede von 15 Gem\u00fcsegrossisten, die insgesamt 2165 Tonnen, d. h. mehr als 140 Lastwagen, geschmuggelt haben. Festgestellt wurden Widerhandlungen gegen die Transitgesetzgebung und gegen die Zollvorschriften bez\u00fcglich Deklaration.</p><p>1995 hat ein Importeur mehr als 300 Tonnen Tomaten als Aprikosen deklariert und so illegal in die Schweiz eingef\u00fchrt. Bis heute sind aber weder die Untersuchungsergebnisse noch die Strafe bekannt, und der betreffende Importeur f\u00fchrt offenbar weiterhin v\u00f6llig ungehindert Waren ein.</p><p>Solche illegalen Importe haben der schweizerischen Gem\u00fcseproduktion grossen wirtschaftlichen Schaden verursacht, da dieser Markt ohne jegliche Preis- und Abnahmegarantie durch Angebot und Nachfrage geregelt wird.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, den zuwiderhandelnden Unternehmen die Importbewilligungen zu entziehen?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, die Namen der illegal handelnden Unternehmen bekanntzugeben?</p><p>3. Werden die Untersuchungsergebnisse ver\u00f6ffentlicht, sowohl unter Angabe der Art und der Menge der illegal importierten Gem\u00fcse wie auch des Zeitpunktes, in welchem die Zuwiderhandlung begangen wurde?</p><p>4. Werden gegen die fehlbaren Unternehmen rasch exemplarische Sanktionen verh\u00e4ngt?</p><p>5. Welche Massnahmen werden getroffen, damit sich solche F\u00e4lle nicht wiederholen? Wie gedenkt der Bundesrat die Importzahlen sowie die n\u00f6tigen Kontrollen f\u00fcr ein gutes Funktionieren der Importregelung in Zukunft zu gew\u00e4hrleisten?</p><p>6. Ab welchem Datum und aufgrund welcher Bestimmung wurden die Lastwagen, die f\u00fcr den Transit von Gem\u00fcse angemeldet wurden, nicht mehr plombiert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu den Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>1. Soweit es sich bei den Fehlbaren um Personen und Firmen handelt, welche \u00fcber Zollkontingentsanteile f\u00fcr Fr\u00fcchte und Gem\u00fcse verf\u00fcgen, k\u00f6nnen gegen diese - zus\u00e4tzlich zu den zollrechtlichen Sanktionen - auch Administrativmassnahmen verh\u00e4ngt werden.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a030 Absatz\u00a05 der Allgemeinen Landwirtschaftsverordnung (SR 916.01) kann die Bewilligungsstelle einem Importeur, der die Auflagen nicht einh\u00e4lt, den Zollkontingentsanteil entziehen und ihn von der Zuteilung weiterer Zollkontingentsanteile befristet ausschliessen. Bei wiederholten Verst\u00f6ssen kann ein dauernder Ausschluss angeordnet werden.</p><p>Diese Voraussetzungen sind bei illegaler Einfuhr von bewilligungspflichtigen Erzeugnissen, d. h. bei Verletzung der Einfuhrvorschriften der Agrargesetzgebung, grunds\u00e4tzlich gegeben. Der Entzug von Zollkontingentsanteilen kann indessen f\u00fcr einen Importeur eine empfindliche wirtschaftliche Einbusse (Verlust von Lieferm\u00f6glichkeiten und Kunden) bedeuten oder ihn sogar in seiner Existenz gef\u00e4hrden. Daher darf eine solche Massnahme erst ergriffen werden, wenn der Sachverhalt klar erstellt ist. Die zust\u00e4ndigen Amtsstellen werden den Entzug von Zollkontingentsanteilen in den zur Diskussion stehenden F\u00e4llen ernsthaft pr\u00fcfen.</p><p>2. Grunds\u00e4tzlich verbieten das Amtsgeheimnis sowie der Pers\u00f6nlichkeitsschutz die Verbreitung von Namen der Betroffenen eines Verwaltungsstrafverfahrens. Allerdings wird anerkannt, dass die Informations- und Meinungsfreiheit \u00fcber dem Amtsgeheimnis steht, wenn ein \u00fcberragendes, ausserordentliches Publizit\u00e4tsinteresse besteht (\"Schweizerische Juristen-Zeitung\" 1980, Nr. 20, S. 320, Urteil des Z\u00fcrcher Obergerichtes vom 4. September 1979). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist die Ver\u00f6ffentlichung gerechtfertigt, \"wenn der betreffende Gegenstand von allgemeinem Interesse ist und keine \u00fcberwiegenden Interessen des Staates oder Privater entgegenstehen\" (BGE 107 Ia 3, 118 Ib 479). In Anbetracht des Grundsatzes der Unschuldsvermutung versteht es sich von selbst, dass die \u00d6ffentlichkeit in einem solchen Fall erst nach dem Vorliegen eines rechtskr\u00e4ftigen Urteils informiert werden darf.</p><p>Wenn aufgrund der Schwere des Falles eine \u00dcberweisung der Akten an ein ordentliches Gericht erfolgt - wie dies in einem Fall geschehen ist, der k\u00fcrzlich im Kanton Freiburg beurteilt wurde -, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht eine Ver\u00f6ffentlichung des Urteils anordnen kann, wenn dies im \u00f6ffentlichen Interesse steht (Art. 61 Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Die Ver\u00f6ffentlichung kann in der Anklageschrift verlangt werden. Es obliegt dann aber dem Richter und nicht der Verwaltung, die Interessen abzuw\u00e4gen.</p><p>Es zeigt sich deshalb, dass es bereits die heutige Gesetzgebung erlaubt, die Ver\u00f6ffentlichung von verwaltungsadministrativen Sanktionen oder Strafurteilen anzuordnen, wenn die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, so dass eine Gesetzes\u00e4nderung \u00fcberfl\u00fcssig ist. Der Bundesrat unterstreicht, dass eine Ver\u00f6ffentlichung ausschliesslich in schweren F\u00e4llen in Frage kommt, d. h. in jenen F\u00e4llen, die durch ein Gericht beurteilt werden.</p><p>3. Untersuchungsergebnisse von Straff\u00e4llen von wirtschaftlicher Bedeutung werden unter Angabe der Art und Menge der illegal importierten Ware und des Zeitpunktes der Zuwiderhandlung ver\u00f6ffentlicht. J\u00fcngstes Beispiel ist die Pressemitteilung \"\u00dcber 2000 Tonnen Gem\u00fcse in die Schweiz geschmuggelt\" des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes und der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung vom 18. Februar 1997.</p><p>Auch im angesprochenen Fall aus dem Jahr 1995 haben Presse und Fernsehen Menge und Zeitpunkt der illegalen Einfuhr der Tomaten publiziert.</p><p>4. Strafsanktionen werden nach Abschluss der Strafuntersuchung sobald als m\u00f6glich ausgesprochen; vorg\u00e4ngig hat indessen die rechtskr\u00e4ftige Erledigung der abgabenrechtlichen Vorfragen, insbesondere der Abgaben-Nachleistungspflicht, zu erfolgen. Die Strafsanktionen richten sich nicht gegen die fehlbaren Unternehmen als solche, sondern gegen die verantwortlichen Organe, tats\u00e4chlich leitenden Personen sowie diejenigen, welche die Tat ver\u00fcbt oder an ihr teilgenommen haben, und zwar nach Massgabe ihrer Tatbeitr\u00e4ge und des Verschuldens (vgl. Art. 6 des Bundesgesetzes vom 22. M\u00e4rz 1974 \u00fcber das Verwaltungsstrafrecht).</p><p>Die Strafnormen des Zollgesetzes sehen f\u00fcr Zoll\u00fcbertretungen Bussen bis zum zwanzigfachen Betrag des hinterzogenen Zolles und f\u00fcr Bannbruch bis zum sechsfachen Betrag des Inlandwertes der Ware vor. Bei erschwerenden Umst\u00e4nden wird das H\u00f6chstmass der angedrohten Busse um die H\u00e4lfte erh\u00f6ht. \u00dcberdies k\u00f6nnen auch Gef\u00e4ngnisstrafen bis zu sechs Monaten (Zoll\u00fcbertretung) bzw. bis zu einem Jahr (Bannbruch) ausgesprochen werden.</p><p>Administrative Sanktionen (z. B. Entzug der Zollkontingentsanteile) werden ebenfalls so rasch als m\u00f6glich ausgesprochen. In strittigen F\u00e4llen k\u00f6nnen sie allerdings, soweit sie auf Beweisgrundlagen aus der Strafuntersuchung beruhen, erst verh\u00e4ngt werden, wenn im Strafpunkt rechtskr\u00e4ftig entschieden ist.</p><p>5. Lehren aus dem Ideenreichtum der Schmuggler werden laufend gezogen und fliessen in die risikogerechte Kontrollplanung ein. Das Prinzip der gezielten Stichproben bzw. dessen periodisch (z. T. t\u00e4glich) wechselnder Modus gibt Gew\u00e4hr, dass Unregelm\u00e4ssigkeiten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit entdeckt und geahndet werden.</p><p>Ein gutes Funktionieren der Importregelung bedingt eine rasche (d. h. t\u00e4gliche) Verf\u00fcgbarkeit der Zolldaten. Diese Voraussetzung vermag allein die elektronische Verzollung mit dem Informatikmodell 90 (M 90) zu erf\u00fcllen. Die nach dem herk\u00f6mmlichen Verfahren deklarierten Daten (Einheitsdokument) k\u00f6nnen nur mit Verz\u00f6gerung erfasst und zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p><p>Tats\u00e4chlich ist der noch relativ bescheidene Anwendungsgrad des M 90 im Agrarbereich (etwa 30 Prozent) daf\u00fcr verantwortlich, dass die Verwaltung mit der Erfassung, \u00dcbermittlung, Verarbeitung und Auswertung der Zolldaten st\u00e4ndig in einem kaum vertretbaren R\u00fcckstand ist.</p><p>Aus diesem Grund setzen sich die Zollverwaltung, das Bundesamt f\u00fcr Aussenwirtschaft und das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft seit November 1996 mit Nachdruck daf\u00fcr ein, dass die Importe von Fr\u00fcchten und Gem\u00fcse nur noch mit M 90 abgewickelt werden.</p><p>6. Damit die Transporteure nicht nur unverzollte Waren mitf\u00fchren k\u00f6nnen, hat die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung ihre Zollverschlusspraxis, wie die meisten westeurop\u00e4ischen Staaten, gelockert. Ein Zollverschluss ist hingegen nach wie vor erforderlich:</p><p>a. bei Warenbef\u00f6rderungen unter Carnet TIR;</p><p>b. wenn die Umschreibung der Warenposten ungen\u00fcgend ist;</p><p>c. bei Transporten von fiskalisch hochbelasteten oder von streng bewirtschafteten Waren;</p><p>d. wenn das Zollamt aufgrund der Risikobeurteilung im Einzelfall zu diesem Schluss kommt oder der Zollbeteiligte dies ausdr\u00fccklich beantragt.</p><p>Als Waren gem\u00e4ss Buchstabe\u00a0c hiervor gelten Spirituosen, Tabakfabrikate, Fleisch usw. Die Entwicklung der Zuwiderhandlungen beim Transit von Fr\u00fcchten und Gem\u00fcse hat zu immer schwereren Marktst\u00f6rungen und auch fiskalischen Risiken gef\u00fchrt, weshalb seit September 1996 auch Transporte dieser wirtschaftlich sensiblen Waren plombiert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(865209600000)\/","SubmittedBy":"Uhlmann Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(865468800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712761650943)\/","SubmissionDate":"\/Date(858124800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4506,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}